Aufgabe 4: Maßgrößen - Einzahlung bis Auszahlung Flashcards
(5 cards)
Die Begriffe Einzahlung und Auszahlung lassen sich nur unter Berücksichtigung von Lagerbestandsveränderungen vollumfänglich abbilden.
Antwort:
❌ Falsch
Begründung:
Einzahlung und Auszahlung betreffen ausschließlich den Geldbestand (Kasse, Bank). Lagerbestände sind dabei irrelevant, weil sie keinen direkten Geldfluss darstellen.
➡️ Lagerveränderungen sind eher bei Aufwand/Ertrag oder Kosten/Leistungen relevant – nicht bei Zahlungsgrößen.
Bei den Einzahlungen und Auszahlungen müssen auch rein finanzwirtschaftliche Vorgänge berücksichtigt werden.
Antwort:
✅ Richtig
Begründung:
Zahlungsgrößen (Einzahlungen, Auszahlungen) umfassen alle Geldflüsse, also auch rein finanzwirtschaftliche Vorgänge wie:
Kreditaufnahmen (Einzahlung)
Rückzahlungen (Auszahlung)
Zinszahlungen
➡️ Diese betreffen nicht unbedingt den Leistungserstellungsprozess, aber sie verändern den Zahlungsmittelbestand.
Die Trennung von Einnahme und Ertrag resultiert aus der zeitlichen Diskrepanz zwischen der Güterveräußerung und der Güterentstehung.
Antwort:
❌ Falsch
Begründung:
Die Trennung von Einnahme und Ertrag entsteht wegen der zeitlichen Differenz zwischen Geldzufluss (Einnahme) und Wertentstehung (Ertrag) – nicht zwischen Güterveräußerung und -entstehung.
Beispiel: Verkauf auf Ziel → Ertrag entsteht sofort, Einnahme kommt später.
Bei einer geleisteten Anzahlung für später zugehende Rohstoffe handelt es sich um eine Ausgabe, nicht aber um eine Auszahlung.
Antwort:
❌ Falsch
Begründung:
Eine Anzahlung ist eine Auszahlung, weil tatsächlich Geld abgeflossen ist.
Aber: Sie ist noch keine Ausgabe im Sinne des Werteverzehrs, weil noch keine Lieferung erfolgt ist.
➡️ Also genau umgekehrt: Auszahlung ja, Ausgabe noch nicht.
Im betrieblichen Rechnungswesen gibt es Aufwand, der nicht zwangsläufig mit einer Auszahlung verbunden ist.
Antwort:
✅ Richtig
Begründung:
Typische Beispiele:
Abschreibungen (wertmäßiger, aber nicht zahlungswirksamer Aufwand)
Rückstellungen
➡️ Aufwand bedeutet Wertverzehr, nicht zwingend Zahlungsfluss.