BRD 8 (28.11.23) Flashcards

(20 cards)

1
Q

Was bedeutet „regieren“?

A
  • Implementation, Konkretisierung und Kontrolle der Bundesgesetze
    • Mitwirkung an der Gesetzgebung
    • Pflege der auswärtigen Beziehungen
    • Organisation der und Aufsicht über die Bundesbehörden
    • Entwurf des Haushaltsplans und Ausführung des Bundeshaushalts
    • Notstandsmaßnahmen (hatten wir in DE noch nicht)
    • Kommunikation und Herstellung von Öffentlichkeit (Maßnahmen in Öffentlichkeit kommunizieren)
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2
Q

Gesetze und Verordnungen

A
  • Gesetze werden durch den Bundestag erlassen (ggf. unter Beteiligung des Bundesrates).
    • Sie regeln zumeist grundlegende Fragen und übertragen die Ausgestaltung und Konkretisierung an die Bundesregierung.
    • Die Bundesregierung kann nur tätig werden, wenn sie per Gesetz dazu ermächtigt wurde.
    • Beispiel: Das Straßenverkehrsgesetz (StVG) ermächtigt die Bundesregierung zur Ausgestaltung der Straßenverkehrsordnung (StVO).
    • Ermächtigungsgesetze: geben Regierung die Kompetenz zur Ausgestaltung und Konkretisierung
    • Verordnungen richten sich an die Bevölkerung.
    • Verwaltungsvorschriften (Erlasse, Verfügungen, Richtlinien) richten sich von übergeordneten Behörden (z.B. Ministerien) an untergeordnete Behörden (z.B. Bundesagentur für Arbeit).
    • Achtung: EU‐Verordnungen und EU‐Richtlinien haben den Stellenwert eines Gesetzes und werden von der EU‐Legislative (Ministerrat und EU‐Parlament) beschlossen.
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3
Q

Funktionen des Bundespräsidenten

A
  • „Reservegewalt“ bei unklaren Mehrheitsverhältnissen im Bundestag.
    • Vorschlagsrecht zur Wahl des:der Bundeskanzler:in.
    • Entscheidung über Neuwahlen bei gescheiterter Vertrauensfrage.
    • Entscheidung über Neuwahlen bei fehlender Kanzlermehrheit.
    • „Oberste:r Staatsnotar:in“
  • Formelle und materielle Prüfung von Gesetzesvorlagen mit Veto‐Recht (Letztentscheidung durch das Bundesverfassungsgericht)
    • Völkerrechtliche Verträge
    • Ernennung und Entlassung der höchsten Staatsämter (Minister:innen, Richter:innen, hohe Bundesbeamt:innen)
    • Akkreditierung von Botschafter:innen
    • Staatsoberhaupt und Repräsentative
    • Stilgebung und gesellschaftliche Einigung
    • Staatsbesuche
    • Begnadigungsrecht (geteilt mit den Ländern)
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4
Q

Die Bundesversammlung

A
  • Bewusst keine plebiszitäre Direktwahl im Grundgesetz.
    • Wahl durch die Bundesversammlung, die sich zur Hälfte aus den Abgeordneten des Bundestages und einer gleichen Zahl Wahlpersonen, die die Landtage ernennen.
    • Amtszeit: 5 Jahre, einmalige Wiederwahl möglich.
    • Mindestalter: 40 Jahre.
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5
Q

Ausführung der Bundesgesetze durch die Bundesregierung

A
  • Erlass von Verordnungen und Verwaltungsvorschriften
    • Organisation der Bundesbehörden und inhaltlich angewiesen z.B. RKI
    • Errichtung, Auflösung und Organisation der Bundesministerien und Bestellung von Staatsminister:innen
    • Aufsicht über die Länder bei der Ausführung von Bundesgesetzen
    • Durchsetzung des Bundeszwangs
    • ABER: Der Großteil der Ausführungskompetenz der Gesetze liegt bei den Bundesländern!
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6
Q

Mitwirkung an der Gesetzgebung im Bund und in der EU

A
  • Mitwirkung an der Gesetzgebung des Bundes durch Gesetzesinitiative. Kann Gesetze Bundestag und Bundesrat vorschlagen
    • In der Praxis werden gut 80 Prozent der Bundesgesetze durch die Bundesregierung initiiert.
    • Die Mitglieder der Bundesregierung sind Mitglieder des Rates der Europäischen Union („Ministerrat“) in seinen unterschiedlichen Zusammensetzungen.
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7
Q

Haushaltsrechtliche Kompetenzen

A
  • Die Bundesregierung (Bundesfinanzministerium) stellt den Entwurf des Bundeshaushaltes auf und führt den beschlossenen Haushalt aus.
    • Finanzwirksamen Gesetzen des Bundestages muss die Bundesregierung zustimmen.
    • Das Haushaltsrecht ist de facto der zentrale Hebel des Regierens. BR kann BT Grenzen setzen, BT kann BR disziplinieren
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8
Q

Notstandsmaßnahmen

A
  • Bundesintervention im überregionalen Katastrophennotstand (Art. 35 III GG) oder bei Gefahren für Bestand oder FDGO des Bundes oder eines Landes (Art. 91 II GG).
    • Einsatz der Bundeswehr gegen Gefahren für Bestand oder FDGO des Bundes oder eines Landes.
    • Bislang nicht angewendet (theoretisch Aussetzung verschiedener Grundrechte möglich)
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9
Q

Weitere Befugnisse der Bundesregierung

A
  • Einleitung eines Organstreitverfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht.
    • Einleitung einer abstrakten Normenkontrolle durch das Bundesverfassungsgericht.
    • Einleitung eines Parteiverbotsverfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht.
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10
Q

Die Rolle des Kanzlers

A
  • Dem Amt des:der Bundeskanzler:in kommt eine herausgehobene Stellung zu.
    • Als einziges Regierungsmitglied wird die:der Kanzler:in durch den Bundestag direkt gewählt und ist als einziges Mitglied der Regierung abwählbar.
    • Sie:Er hat als einziges Regierungsmitglied die Möglichkeit, über die Vertrauensfrage das Parlament zu disziplinieren.
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11
Q

Richtlinienkompetenz des Kanzlers

A
  • Der:Die Kanzler:in bestimmt die Richtlinien der Politik und ist Chef:in der Exekutive.
    • Sie:Er schlägt der:dem Bundespräsident:in die übrigen Mitglieder des Kabinetts vor und kann sie entlassen.
    • Ihr:ihm obliegt die Organisationsgewalt beim Zuschnitt der Ministerien, der Berufung von Staatsminister:innen und der Ernennung von Sonderbeauftragten.
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12
Q

Das Kanzleramt

A
  • Zentrum der Macht im politischen System Deutschlands
    • Kanzleramtsminister:in ist Kabinettsmitglied und leitet das Kanzleramt
    • Koordination der Regierungsarbeit
    • Aufsicht über die Geheimdienste
    • Spiegelreferate aller bedeutenden Abteilungen der Ministerien(direkter Zugriff auf M)
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13
Q

Prinzipien der Regierungsarbeit

A
  • Richtlinienprinzip: Kanzler:in definiert Richtlinien der Politik.
    • Kabinettsprinzip: Entscheidungen der Bundesregierung müssen im Kabinett mit Mehrheit getroffen werden.
    • Ressortprinzip: Die Minister:innen leiten ihre Geschäftsbereiche unter eigener Verantwortung.
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14
Q

Die Bundesministerien

A

• Ministerien sind die höchsten Verwaltungsbehörden im politischen System Deutschlands.
• Sie werden von einer:m Minister:in geführt und sind hierarchisch organisiert.
• Der:Die Minister:in verfügt über das Patronagerecht. Kann entscheiden wer welche Position einnimmt
• Allerdings ist dies im internationalen Vergleich eingeschränkt: Nur Führungsbeamt:innen können in den Ruhestand versetzt und ausgetauscht werden. (VGL. USA)
• Insofern entwickeln Ministerien ein institutionelles Eigenleben.
• Die obere Leitungsebene fällt in das Patronagerecht des:der Minister:in.
• Sie:Er trägt die politische Verantwortung für die Arbeit des Hauses.
• Staatssekretär:innen sind die höchsten Behördenbeamten.
• Parlamentarische Staatssekretär:innen unterstützen die politische Arbeit des:der Minister:in.

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15
Q

Arbeitsteilung von Bund und Ländern

A
  • Im politischen System Deutschland obliegt die Ausführung der Gesetze in den meisten Politikfeldern den Ländern.
    • Der Personalapparat der Bundesregierung ist im internationalen Vergleich eher klein.
    • Nur in wenigen Politikfeldern verfügt die Bundesregierung über eigene Implementationsressourcen.
    • Den Ministerien und Behörden kommt in vielen Fällen eine Koordinationsfunktion und eine Aufsicht über die Länder zu.
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16
Q

Weitere Fakten über die Bundesministerien

A
  • Die Bundesregierung ist bei der Einrichtung der Ministerien relativ frei.
    • Das Grundgesetz erwähnt lediglich das Justiz‐, das Verteidigungs‐ und das Finanzministerium
    • Justizministerium: Juristische Prüffunktion der Regierung
    • Finanzministerium: Vetorecht bei haushaltsrelevanten Entscheidungen
    • Verteidigungsministerium: Oberbefehl über die Streitkräfte in Friedenszeiten (im Verteidigungsfall: Bundeskanzleramt).
    • Als klassische Ministerien gelten das Außen‐, das Innen‐, das Justiz‐, das Verteidigungs‐ und das Finanzministerium.
    • Das Ministerium mit dem mit Abstand höchsten Etat ist das Bundesministerium für Arbeit‐ und Soziales.
    • Die übrigen der aktuell 14 Ministerien sind über die Jahre hinweg mehrfach neu zugeschnitten worden.
    • Der Zuschnitt der Ministerien ist Gegenstand der Koalitionsverhandlungen und Ausdruck von Machtpolitik.
    • Den Ministerien ist typischerweise die Zuständigkeit für ein Rechtsgebiet zugeordnet.
17
Q

Was sind Vetospieler?

A
  • Ein Vetospieler ist ein individueller oder (in der Regel) kollektiver Akteur, dessen Zustimmung zu einer politischen Entscheidung erforderlich ist.
    • Vetospieler können nicht notwendigerweise selbst Policies durchsetzen, sie können sie aber in jedem Falle verhindern.
    • Die Schwerfälligkeit bzw. Geschwindigkeit bei der Durchsetzung von politischen Veränderungen in politischen Systemen ist abhängig von der Zahl der Vetospieler und des Verhältnisses der Vetospieler zueinander.
18
Q

Vetospieler des Grundgesetzes

A

Bundestag (genauer: Regierungsmehrheit)
• Bundesrat (genauer: Ländermehrheit)
• Bundespräsident:in
• Bundesverfassungsgericht und Europäischer Gerichtshof (und andere Gerichte)
• Bundesbank
• Internationale Abkommen (z.B. Weltbank, IWF, Europäische Verträge)

19
Q

Institutionelle Machtbeschränkungen

A
  • Koalitionsregierungen (1mal unter Adenauer nur CDU/CSU)
    • Neo‐Korporatismus
    • Ausführungshoheit der Länder
    • Starke Expert:inneninstitutionen mit hoher Legitimität
    • Hohe Hürden für Verfassungsänderungen
    • Permanenter Wahlkampf in Bund und Ländern
20
Q

Der Koalitionsausschuss

A
  • Obwohl im Grundgesetz an keiner Stelle genannt, ist der Koalitionsausschuss zum inoffiziellen Zentrum der Macht im politischen System Deutschlands avanciert.
    • Er setzt sich aus führenden Parteifunktionär:innen (z.B. Minister, Fraktionsvorsitzende) zusammen und vorentscheidet über alle maßgeblichen Fragen der Regierungsarbeit.
    • Die Macht des:der Kanzler:in und der Ministerien ist maßgeblich von der Kooperationsbereitschaft der Koalitionsbeteiligten, Verhandlungsgeschick und dem Ansehen in der Wahlbevölkerung abhängig.