Einsatzlehre Flashcards

1
Q

Abgrenzung Geiselnahme

A
  1. Geiselnahme
    = Aufenthaltsort des Opfers ist bekannt.
  2. herausragende Bedrohungslage
    = Täter stellt absdruse Forderungen
  3. Entführung
    = Aufenthaltsort des Opfers ist unbekannt.
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2
Q

relevante Lagefelder

A
  • Täter
  • Opfer / Geisel
  • Medien
  • Bevölkerung
  • Zugriff
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3
Q

Leitlinien

A
  1. Das Leben der Geiseln hat Vorrang.
  2. Die Lage ist stabil zu halten.
  3. Fortführung des Verhandlungskonzepts mit dem Ziel der Täteraufgabe
    - Verhandlungslösung vor Zugriffslösung
    - kein Eingehen auf Täterforderungen ohne Lebenszeichen der Geiseln
  4. Vermeidung jeglicher risikobehafteter Maßnahmen am Tatobjekt
  5. Kräfte dürfen für T und O keinesfalls erkennbar sein
  6. Zugriffslagen sind bei klarer Erkenntnislage nur mit Zustimmung des PF zugelassen
  • -> Ausnahmen:
    a) Notzugriff
    b) Zugriff bei günstiger Gelegenheit
    c) geplanter Zugriff
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4
Q

a) Notzugriff

A

Handeln als unabweisebare Reaktion mit hohem Risiko
(Abwehr einer akuten Lebensgefahr)

Prüfung:

  1. Zugriffsvoraussetzungen
  2. Einschreitschwelle / sonst. Anordnung
  3. SWG
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5
Q

b) ZgG

A

Handeln bei unerwarteter Lageentwicklung mit geringem Risiko

Prüfung:

  1. Zugriffsvoraussetzungen
  2. sonst. Anordnung
  3. SWG
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6
Q

Geiselnahme - Erste Phase

A

dient der Durchführung unaufschiebbarer notwendiger Maßnahmen sowie der Bildung einer vorläufigen BAO

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7
Q

Geiselnahme - Zweite Phase

A

Fortentwicklung der Ersten Phase und gekennz. durch die Verfügbarkeit der erforderlichen Kräfte

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8
Q

Gefahr von Amoktaten

- Zuständigkeiten

A

siehe PDV 100, Nr. 7 Landesteil RP

unbekannter T - unbekanntes Objekt
–> aufnehmende Beamte ermitteln weiter

bekannter T - unbekanntes Objekt
–> Tatortprinzip (zust. PI ermittelt)

unbekannter T - bekanntes Objekt
–> Tatortprinzip

bekannter T - bekanntes Objekt
–> Tatortprinzip

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9
Q

Gefahr von Amoktaten

- Bewertung der Ernsthaftigkeit

A
  • keine Drohung
  • flüchtige Drohung
    (nicht ernst gemeint, klare Distanzierung bei Nachfrage)
  • substanzielle Drohung
    (Planung, Vorbereitung, Plausibilität, Wdh., etc.
  • akut gefährliche substanzielle Drohung
    (hinzutreten der zeitl. Komponente)
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10
Q

Phaseneinteilung bei Amoktaten

A
  • gewaltfreier Lösungsversuch fehlgeschlagen
  • Gewaltphase
  • Realisierungsphase
  • Realisierungsentschluss
  • Vorbereitungshandlung
  • letzter tatentschluss

–> Tat

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11
Q

GesB

A

= eine Handlung oder zs.hängende, fortgesetzte und wiederholende Handlung,

  • in einer ehemaligen ider ggw. ehelichen oder nicht ehelichen Lebensgemeinschaft,
  • in einer ehemaligen oder ggw., nicht auf eine Lebensgemeinschaft angelegte, sonstige partnerschaftl. Beziehung,
  • die eine strafrechtl. sanktionierte Verletzung der phy. und psy. Integrität der Partnerin oder des partners bewirkt oder zu bewirken droht
    (insb. von Leib,Leben, Freiheit, körperl. Unversehrtheit und sex. Selbstbestimmung)
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12
Q

Formen der Gewaltanwendung

A
  • psyschiche Gewalt
    (mit dem Ziel, zu erniedrigen)
  • verbale Gewalt
    (beleidigt und demütigt durch Verachtung)
  • sexuelle Gewalt
    (erzwingt mit Gewalt, Drohungen und/oder Druck eine sex. Beziehung)
  • ökonomische Gewalt
    (Geldmittel stehen nicht mehr zur Verfügung)
  • körperliche Gewalt
    (verletzt in der körperl. Integrität)
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13
Q

Abgrenzung GGSK

A

a) größere Gefahrenlage
b) größere Schadenslage
c) Katastrophe

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14
Q

Erwartungen der Bevökerung an POL/AOB

A
  • sachgerechte Notfallplanung
  • zielgerichtete Einsatzführung zur Rettung von Menschenleben sowie zur Schadensdämmung
  • geeignetes und erfolgreiches Krisenmanagement
  • umfängliche und offensive Informationspolitik hinsichtlich der Gefahrenlage sowie des Schadensausmaßes

–> Folgemaßnahmen einleiten zur Wiederherstellung des Sicherheitsgefühls!

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