Modul 1: Anhang, Lagebericht, Konzernabschluss Flashcards Preview

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Flashcards in Modul 1: Anhang, Lagebericht, Konzernabschluss Deck (13)
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1
Q

4.3 Der Anhang

A
  • Bestandteil des Jahresabschlusses für Kapitalgesellschaften und Gesellschaften
  • Verpflichtende Angaben geregelt
  • Quantitative und Qualitative Angaben
  • Anhang als Instrument zur Darstellung der tatsächlichen Vermögens-, Finanz-, und Ertragslage des Unternehmens
2
Q

Funktion des Anhanges

A
  1. Interpretationsfunktion
  2. Korrekturfunktion
  3. Entlastungsfunktion
  4. Ergänzungsfunktion

Der Anhang hat die Aufgabe, die durch die Bilanz und GuV vermittelten Informationen näher zu ERLÄUTERN, zu ERGÄNZEN und zu KORRIGIEREN, bzw die Bilanz und GuV von bestimmten Angaben zu ENTLASTEN

3
Q

Der Anhang

Angaben zu außerbianziellen Geschäften

A

„Art und Zweck sowie Risiken, Vorteile und finanzielle Auswirkungen von nicht in der Bilanz enthaltenen Geschäften, soweit die Risiken und Vorteile wesentlich sind und die Offenlegung für die Beurteilung der Finanzlage des Unternehmens erforderlich ist“

§285 Nr. 3 HGB

„Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz enthalten und nicht nach §268 Abs. 7 oder Nr. 3 anzugeben sind, sofern diese Angabe für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung ist; davon sind Verpflichtungen betreffender der Altersversorgung und Verpflichtungen gegenüber verbundenen oder assoziierten Unternehmen jeweils gesondert anzugeben“ §285 Nr. 3a HGB

4
Q

Der Anhang

Angaben zu zu Geschäften mit Realted Parties

A

Related Parties

(-> nahestehende Personen: Juristische & natürliche Personen)

„Zumindest die nicht zu marktüblichen Bedingungen zustande gekommenen Geschäfte, soweit sie wesentlich sind, mit nahe stehenden Unternehmen und Personen“ - §285 Nr. 21 HGB

  • Einschließlich Angaben zur Art der Beziehung
  • Zum Wert der Geschäfte
5
Q

Der Anhang

Angaben zur Finanzlage

A

„Finanzlagen, […] die über ihrem beizulegenden Zeitwert ausgewiesen werden, da eine außerplanmäßige Abschreibung gemäß §252 Abs. 3 Satz 4 HGB unterblieben ist“- §285 Nr. 18 HGB

  • Buchwerte und beizulegender Zeitwert der einzelnen Vermögensgegenstände oder angemessener Gruppierungen
  • Gründe für Unterlassen der Abschreibung sowie Anhaltspunkte für eine voraussichtliche vorübergehende Wertminderung
6
Q

4.4 Der Lagebericht

A

„Im Lagebericht sind der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Kapitalgesellschaft so darzustellen, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird.”

Austellung:

  • Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften
  • Haftungsbeschränkte Personenhandelgesellschaften
7
Q

Unterschied zwischen Lagebericht und Anhang?

A
  • Erläuterungen im Anhang bewegen sich stets an der Bilanz und GuV entlang. Hier werden Zahlen und Bewertungsmethoden erläutert, jedoch keine wirtschaftliche Beurteilung angestellt
  • Im Lagebericht hingegen geben die gesetzlichen Vertreter ihr Urteil über den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis, die Lage und die voraussichtliche Entwicklung der Gesellschaft ab
8
Q

Der Lagebericht

Zielsetzung und Grundlage

A
9
Q

Funktion des Lageberichts

A
  1. Ergänzungsfunktion
  2. Verdichtungsfunktion
  3. Beurteilungsfunkton
  4. Analysefunktion
10
Q

Bestandteil des Lageberichts

A
  • Wirtschaftsbericht (inkl. Bilanzeid)
  • Risikomangmentbericht
  • F&E Bericht
  • Zweigniederlassungsbericht
  • Vergütungsbericht
  • Bericht zu Übernahmesachverhalten
  • Wesentliche Merkmale des rechungsbezogenen internen Kontroll- und Risikomanagmentsystem
  • Erklärung zur Unternehmsführung
11
Q

Unterschied zwischen JA und KA

A
12
Q

Aufgaben des Konzernabschlusses

A
  • Reine Informationsfunktion
  • Keine Ausschüttungsbemessungsfunktion
  • Keine Ertragssteuerbelastung Informationen
13
Q

Nachtragsbericht

A

Vorgänge von besonderer Bedeutung die nachdem Schluss des Geschäftjahres eingetreten sind und weder in der GuV noch in der Bilanz berücksichtig sind, unter Angabe ihrer Art und ihrer finanziellen Auswirkungen im Anhang anzugeben