Organe und Einrichtungen der EU: Grundlagen Flashcards

1
Q

Welche sind die Hauptorgane der EU und wo sind sie aufgezählt?

A

Die Organe werden in EUV 13 I II genannt:

  • Das Europäische Parlament (EP)
  • Der Europäische Rat
  • Der Rat (auch Ministerrat genannt)
  • Die Europäische Kommission
  • Der Gerichtshof der EU (bestehend aus dem Gerichtshof [EuGH] und dem Gericht [EuG]
  • Die Europäische Zentralbank (EZB)
  • Der Rechnungshof
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2
Q

Welches sind Nebenorgane der EU? Wo sind sie geregelt? Welche Aufgabe haben sie?

A

Vgl. EUV 13 IV sowie AEUV 300-307:

  • Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA oder Ecosoc)
  • Ausschuss der Regionen (AdR)

Die beiden Ausschüsse müssen im Rahmen von Rechtssetzungsverfahren angehört werden, wenn die zu regelnde Materie in ihren Aufgabenbereich fällt.

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3
Q

Nach welchen Grundsätzen ist die Demokratie in der EU verwirklicht?

A
  • Die EU basiert auf der repräsentativen Demokratie (EUV 10 I)
  • Die Bürger sind auf Unionsebene unmittelbar im EP und mittelbar über Angehörige ihrer Regierungen im Europäischen Rat und im Rat vertreten (EUV 10 II)
  • Ausserdem haben sie das Recht, am demokratischen Leben in der Union teilzunehmen (EUV 10 III), dies erfolgt v.a. über die Ausübung des Wahlrechts sowie mit der Bürgerinitiative
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4
Q

(Wie) Ist der Grundsatz der Gewaltenteilung auf Unionsebene verwirklicht?

A
  • Auf institutioneller ebene: sehr schwach
    So ist z.B. insb. der Rat gleichzeitig in starkem Mass als Gesetzgeber, daneben aber auch als “Regierung” der Union tätig.
  • Stattdessen gilt in der Union der Grundsatz des institutionellen Gleichgewichts:
    • ​Die Verträge weisen Aufgaben den einzelnen Organen zur alleinigen oder gemeinsamen Erfüllung zu
    • und sehen gegenseitige Kontrollen vor
  • Auf personeller Ebene ist die Gewaltentrennung in der EU jedoch weitgehend verwirklicht:
    • Unvereinbarkeit der Mitgliedschaften im EP und in allen anderen Organen und Einrichtungen der EU
    • Ausnahmen:
      • Der Präsident der Kommission ist gleichzeitig Mitglied des Europäischen Rats (EUV 15 II)
      • Der Hohe Vertreter für Aussen- und Sicherheitspolitik ist gleichzeitig Vorsitzender des Rats für Auswärtige Angelegenheiten und Vizepräsident der Kommission (EUV 18 III und IV)
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5
Q

Welche Checks and Balances sind im Unionsrecht vorgesehen?

A
  • Zur Kontrolle der Kommission:
    • Ernennung der Kommission obliegt dem ER, dem Rat und dem EP gemeinsam (EUV 17 VII)
    • Das EP kann der Kommission Fragen stellen und die Arbeit der Kommssion kritisch beleuchten (AEUV 230 II, 233, 319)
    • Das EP kann die Kommission gesamthaft durch ein Misstrauensvotum absetzen (AEUV 234)
    • Einzelne Mitglieder der Kommission unterliegen der Amtsenthebung durch den EuGH, falls sie nicht mehr amtsfähig sind (AEUV 247)
  • EP, ER und Rat unterliegen keiner analogen unionsrechtlichen Kontrolle
  • Die Richter des EuGH und des EuG sind von den Unionsorganen unabhängig
  • Die Tätigkeiten des Rats, des EP und der Kommission unterliegen der gerichtlichen Überprüfung durch den EuGH sowie den Rechnungshof
  • Das EP kann MIssstände bei Organen durch Untersuchungsausschüsse abklären lassen (AEUV 226)
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6
Q

Nach welchen Grundsätzen richtet sich die Zusammenarbeit der Unionsorgane?

A
  • Die Organe sind autonom
    Sie erlassen ihre eigene Geschäftsordnung, haben ihr eigenes Budget und stellen ihr eigenes Personal an.
  • Die Pflicht zur loyalen Zusammenarbeit gilt auch zwischen Organen (EUV 13 II) (ebenso EuGH, APS II, 1995)
  • Die Organe können untereinander interinstitutionelle Vereinbarungen i.S.v. AEUV 295 schliessen, um ihre Zusammenarbeit (im Einklang mit den Verträgen) zu regeln
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7
Q

Wo haben die Unionsorgane ihren Sitz und wo ist dies festgehalten?

A

Der Sitz der Organe ist im Protokoll Nr. 6 festgehalten.

  • ER, Rat und Kommission (sowie der Wirtschafts- und Sozialausschuss sowie der Ausschuss der Regionen) → Brüssel
    Die Sitzungen des Rats finden allerdings im April, Juni und Oktober in Luxemburg statt.
  • EP → Strassburg
    Sitzungen der Ausschüsse und zusätzliche Plenartagungen werden aber in Brüssel durchgeführt, das Generalsekretariat des EP hat seinen Sitz in Luxemburg.
  • EU-Gerichtshof, Rechnungshof, EIB → Luxemburg
  • EZB → Frankfurt a.M.
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8
Q

Welche Sprachen kommen im Bezug auf die Unionsorgane zur Anwendung?

A
  • Die EU kennt 24 Vertragssprachen (EUV 55 I)
  • Unionsbürger können sich in einer Vertragssprache an die Unionsorgane wenden und erhalten in der gleichen Sprache eine Antwort (AEUV 24 IV)
  • Alle Vertragssprachen sind auch (theoretisch gleichberechtigte) Amtssprachen
  • Sämtliche Regelungen des primären und sekundären Unionsrechts (acquis de l’Union) und viele weitere Dokumente (z.B. Entscheidungen des EuGH) werden in sämtliche Sprachen übersetzt
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9
Q

Was gilt in Bezug auf den Zugang zu Dokumenten und Informationen der Union? Wo ist das geregelt?

A
  • Es gilt das Öffentlichkeitsprinzip (Grundsatz der Transparenz) (AEUV 15)
  • Grds. besteht ein Recht auf Zugang zu Dokumenten (AEUV 15 III I)
  • Das EP tagt öffentlich (AEUV 15 II)
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