Ausnahmen vom Bestimmtheitsgrds des Klageantrags u warum?
Beispiele für zulässige unbezifferte Klageanträge
= Problem: Best.heitsgrds §253 II Nr.2 iVm §287
In welchen Schritten ist die Zul.keit einer Klageänderung nach Rechtshängigkeit gem §263 zu prüfen?
Was für Konsequenzen ergeben sich bei einer zulässigen Klageänderung §263?
Was für Konsequenzen ergeben sich bei einer unzulässigen Klageänderung §263?
Wie wird dem Erfordernis des Bestimmtheitsgrdsatzes beim Antrag auf Schmerzensgeld genügt?
Wann ist eine Klageänderung sachdienlich?
(+) soweit die Klageänderung den Streit aus dem Weg räumt, sodass sich ein weiterer Prozess vermeiden lässt
= auch wenn neue Parteierklärungen/ Beweiserhebungen notwendig werden u Erledigung des Prozesses verzögert wird
(-) wenn ein völlig neuer Streitstoff zur Beurteilung u Entscheidung gestellt wird, ohne dass es für das bisherige Ergebnis verwertet werden kann
Stufenklage: Wie entscheidet das Gericht wenn Beklagter dem Auskunftsanspruch nicht entspricht?
Stufenklage: Was kann Kläger tun, wenn er Auskunftsanspr doch nicht mehr braucht weil er Klageantrag beziffern kann?
= dem Kläger ist es jederzeit mögl, seinen Leist.antrag zu beziffern u die vorherigen Stufen zu überspringen
= zulässig nach §264 Nr.2 (keine Klageänderung sondern Beschränkung des Antrags), sodass es keiner Erledig.erklärung od Klagerücknahme bedarf
Wie hemmt eine Stufenklage die Verjährung?
= Hemmung gem §204 I Nr.1 des geltend gemachten unbezifferten Antrags auf Leistung in jeder Höhe
= spätere Bezifferung wirkt auf Zeitpkt der Erhebung zurück
-> isolierte Auskunftsklage hemmt dagegen die Verjährung des Zahlungsanspr nicht
Problem: irrtümlich falsche Parteibezeichnung
= ist die Klage unzulässig wegen §253?
= Rubrumsberichtigung durch Auslegung nach §§133, 157 analog, dass derjenige Partei wird, der tats gemeint ist (bei irriger Falschbezeichnung ist das wirklich Gewollte maßgebend) mithilfe der Klagebegründung
= KEIN Fall eines Parteiwechsels!
= zB Klage richtet sich fälschlich gg X-OHG, anstatt X-KG
Kann ein Inhaber unter seiner Firma verklagt werden?
= Problem: ordn.gem Klageerhebung §253?
= §17 II HGB: Inhaber einer Firma kann unter seiner Firma verklagt werden (Partei ist dann Inhaber selbst) soweit der Rechtsstreit ein Handelsgeschäft §343 zum Ggst hat
= Inhaberwechsel der Firma ist unbeachtlich
Welche Arten von Teilklagen gibt es?
= kein Verstoß gg §253 II Nr.2 (Klage muss best Angabe des Ggst der Klage enthalten), da K nicht gezwungen ist, einen Anspr stets in voller Höhe einzuklagen
Was ist Vorteil einer Teilklage?
= Zust.k des AG erreichen
= Kostenrisiko begrenzen
= Hoffnung auf eine freiw Resterfüllung durch den Beklagten
Vorteile der Stufenklage §254 ggü einer reinen Auskunftsklage
Stufenklage §254
= Sonderfall der obj kumulativen Klagehäufung
= Ausnahme zu §253 II Nr.2
= Kläger kann wg fehlender Berechnungsgrdlagen seine Leistung nicht konkret bestimmen
= zB Pflichtteil aus Erbe, bei welchem Größenordnung unbekannt
= mehrere selbständige Ansprüche können in einer Klage verbunden werden (Leistungsklage ohne best Antrag)
= Anträge sind prozessual selbständig u über sie wird nacheinander entschieden
Aus welchen Stufen besteht eine Stufenklage?
Kann K die 3.Stufe einer Stufenklage für erledigt erklären, wenn sich nach erteilter Auskunft (1+2) herausstellt, dass ihm der Anspr nicht zusteht?
Stufenklage: Wann darf trotz Vorliegens einer spez.gesetzl AGL für Auskunfsanspr auf §242 zurückgegriffen werden?
= Einwendung des Rechtsmissbrauchs wegen Wegfall des Inform.bedürfnisses gem §242, wenn schon VOR Auskunftserteilung feststeht…
Voraussetzungen eines Subsidiären allg Ausk.anspr aus §242
Problem: Fzg parkt in Parkhaus u zahlt nicht Parkgebühr
= Betreiber möchte aufgr Beweisproblem von Halter Auskunft nach §242 wer Vertragspartner war
(NUR diese Konstellation in Examen mögl!)
Problem: hat B einen Auskunftsanspr aus §242 gg H?
b. Ausnahme: sek Darleg.last?
aa. Informat.defizit des B
bb. Auskunft ist dem H mögl u zumutbar
1. Var: H verweigert Auskunft
= den H trifft sek Darleg.last!!
= dem H ist es mögl u zumutb Auskunft zu geben, sodass er seiner sek Darleg.last nicht genügt u kein wirks Bestreiten vorliegt u Tats als zugestanden gilt
-> Sonderverbindung (+)
Antrag: Stufenklage §254
“1. B wird verurteilt, dem K Auskunft zu erteilen über…
2. B wird ggf verurteilt, die Richtigk u Vollst.k der Auskünfte gem Ziff.1 an Eides Statt zu versichern.
3. B wird verurteilt, …. herauszugeben/ zu zahlen”
Wann ist ein Auskunftsanspr erfüllt?
= wenn die Angaben des Schuldners nach seinem Willen die Auskunft im geschuldeten Ges.umfang darstellt
= dann steht etwaige Unrichtigkeit einer Erfüllung nicht entgegen
Urteil bei Misserfolg der Stufenklage in der 1. Stufe (Ablehnung des Auskunftsanspr)