Schubert Flashcards

1
Q

Aufmaß - Erläuterung und in welchen Fällen wird dieses verwendet?

A

Aufmaß = Für Abrechnung notwendige Feststellungen
-> tatsächliche Feststellung über die Art und den Umfang der vom Arbeitnehmer ausgeführten Leistungen

-> Klärung der tatsächlichen Verhältnisse zur u.a. Verhinderung der Beweisschwierigkeit, Bsp. Einheitspreisvertrag

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2
Q

Nennen Sie drei verschiedene Formen der Abnahme und erklären Sie diese genauer

A

1) konkludente Abnahme = liegt vor, wenn aus dem Verhalten des Auftraggebers für den Auftragnehmer zu erkennen ist, dass er die Leistungen in der Hauptsache als vertragsgerecht erfüllt anerkennt = zweifelsfrei und nach außen erkennbar. Bsp. bestimmungsmäßige Ingebrauchnahme, Zahlung der vereinbarten Vergütung
2) förmliche Abnahme = setzt die Anwesenheit beider Vertragsparteien voraus. Abnahmebefund in gemeinsamer Verhandlung schriftlich niederzulegen (evtl. Hinzuziehen eines Sachverständigers)
3) fiktive Abnahme= bedarf zwei Voraussetzungen
- Abnahmefreie Erstellung der Leistungen
- Ablauf von 12 Werktagen nach schriftlicher Mitteilung über die Fertigstellung
- Ablauf von 6 Werktagen nach Beginn der Nutzung

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3
Q

Welche Ansprüche hat der Auftragnehmer vor der Abnahme?

-> Haftung des Auftragnehmers vor der Abnahme

A
  • Anspruch auf Schadensersatz
  • Anspruch auf Mängelbeseitigung
  • Anspruch auf Kündigung des Bauvertrags
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4
Q

Definieren Sie den Begriff der Abnahme

A

Abnahme = körperliche Hinnahme des Werkes verbundenes mit der Anerkennung (Billigung) des Werkes als in der Hauptsache vertragsgerechte Erfüllung.
Die Abnahme ist von der Zustandsfeststellung abzugrenzen

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5
Q

Nennen Sie verschiedene Zahlungsarten.

A
  • Abschlagszahlung
  • Vorauszahlungen
  • Schlusszahlungen
  • Teilschlusszahlungen
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6
Q

Was sind Abschlagszahlungen?

A

Abschlagszahlung = anteilige Vergütung erbrachter Teilleistungen. Vorläufige Zahlungen aufgrund vorläufiger Berechnungen. Höhe richtet sich nach dem Wert der jeweils nachgewiesenen und vertragsgemäß erbrachten Teilleistungen. Zahlung innerhalb von 21 Kalendertagen

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7
Q

Was sind Vorauszahlungen?

A

Vorauszahlung = Teil der Vergütung für noch nicht erbrachte vertragliche Leistungen; Bedarf einer Vereinbarung beider Parteien bei oder nach Abschluss des Bauvertrags

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8
Q

Was sind Schlusszahlungen?

A

Schlusszahlung = endgültige, schließende Zahlung / Abrechnung sämtlicher Ansprüche eines Bauvertrags; In Schlussrechnungen sind Voraus und Abschlagszahlungen abzurechnen

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9
Q

Was sind Teilschlusszahlungen?

A

Teilschlusszahlung = In sich geschlossene Teile der Leistung -> endgültig festgestellte Zahlung; Voraussetzung = Teilabnahme

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10
Q

Nennen Sie Rechtsfolgen der Abnahme

A
  • Ende der Ausführungsphase, Beginn der Mangelhaftungsphase
  • Konkretisierung des Erfüllungsanspruchs auf die erbrachten Leistungen
  • Fälligkeit der Schlusszahlung
  • Beginn der Verjährungsfrist
  • kein Recht zur Kündigung des Vertrags
  • Übergang der Gefahr auf Auftraggeber
  • Umkehr der Beweisart
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11
Q

Wie wird die Vergütung berechnet? (Regelfall und Ausnahme)

A

Grundsatz: Vergütung nach Einheitspreis und den tatsächlich ausgeführten Leistungen ( Mengenanpassung)

  • Einheitspreis = Festpreis (außer 10% Abweichung der Mengen)
  • Auftragnehmer trägt Risiko von Lohn- und Stoffpreiserhöhung -> außer: Vereinbarung Lohn- und Stoffpreisklausel (Risiko bei Auftraggeber)
  • tatsächlich ausgeführte Leistungen werden nach Aufmaß ermittelt

Ausnahme: Vereinbarung eines Pauschal- und Stundenlohnvertrags

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12
Q

Was passiert mit Mangelansprüchen wenn die Verjährungsfrist bereits abgelaufen ist?

A

Mit Ablauf der Verjährungsfrist kann der Auftragnehmer die Erfüllung des geltend gemachten Mangelanspruchs verweigern.

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13
Q

Was ist die VOB/B? Rechtsnatur?

A

Bei der VOB/B handelt es sich um allgemeine Geschäftsbedingungen

  • vorformulierte Vertragsbedingungen, die für eine Vielzahl von Verträgen Anwendung finden soll
  • die eine Vertragspartei stelle diese der Anderen bei Abschluss des Vertrages vor
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14
Q

Was ist eine Leistung nach den anerkannten Regeln der Technik

A
  • Regeln der Technik gelten als anerkannt, wenn sie in der Wissenschaft als theoretisch richtig anerkannt sind und sich in Bezug auf Baupraxis überwiegend als technisch geeignet bewährt und durchgesetzt haben.
  • VOB/C vertraglich vereinbarte Beschaffenheit, haben sich den anerkannten Regeln der Technik unterzuordnen
    DIN_Normen (keine Rechtsnorm, “Empfehlung”) können entsprechen oder hinter diesen zurückbleiben
  • technisches Regelwerk aktuell bei Abnahme; sonst: Sachmangel -> Mangelhaftung
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15
Q

In welchen Fällen ist der Vergütungsanspruch des Auftragnehmers bei Leistungen ohne Auftrag zulässig? (Voraussetzung: Vergütungsanspruch)

A
  • nachträgliches Anerkenntnis der ohne Auftrag erbrachte Leistung, durch den Auftraggeber
  • kein nachträgliches Anerkenntnis; aber: die ohne Auftrag erbrachte Leistung war für die Erfüllung des Vertrages notwendig, sie entsprach dem mutmaßlichen Willen des Auftraggebers und sie wurde ihm unverzüglich angezeigt
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16
Q

nennen Sie die Voraussetzungen zur Kündigung eines Bauvertrags.

A
  • angemessene Frist zur Vertragserfüllung mit Kündigungsandrohung
  • Erklärung der Kündigung
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17
Q

Wann darf eine Schlussrechnung gestellt/ gefordert werden?

A
  • soweit durch Vertragsparteien nichts anderes vereinbart wurde, muss die Schlussrechnung bei Leistungen mit einer vertraglichen Ausführungsfrist von 3 Monaten spätestens 12 Werktage nach Fertigstellung eingereicht werden ( Frist wird um je 6 Tage für 3 Monate verlängert)
  • Voraussetzung für Einreichung der Schlussrechnung = Fertigstellung der Bauleistungen
  • Abnahme ist keine Voraussetzung für die Fertigstellung der Leistung
18
Q

Nennen Sie haftungsbegründete Tatbestände.

A
  • der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber seine Leistungen zum Zeitpunkt der Abnahme frei von Sachmängeln zu verschaffen
  • > die Leistung ist zur Zeit der Abnahme frei von Sachmängeln, wenn sie die vereinbarte Beschaffenheit hat und den anerkannten Regeln der Technik entspricht
19
Q

Nennen Sie die Rechtsfolgen einer Kündigung.

A
  • Ersatzvornahme und Ersatz des entstandenen Schadens
  • Schadensersatz wegen Nichterfüllen bei Interessenfortfall
  • Verpflichtung zur Mangelhaftung
  • Benutzungs- und Verwertungsrecht
20
Q

Auch welchen Teilen setzt sich der Bauvertrag zusammen?

A

(Rangfolge abwärts)

  • Leistungsbeschreibung
  • besondere Vertragsbedingungen
  • zusätzliche Vertragsbedingungen
  • zusätzliche technische Vertragsbedingungen
  • allgemeine technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen
  • allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen

Rangfolge= Auslegungsregeln zur Festlegung in welcher Reihenfolge die Vertragsbestandteile herangezogen werden, um Widersprüche zu klären

21
Q

Nennen Sie Voraussetzungen für den Ausschluss von Nachforderungen

A
  • Schlusszahlung des Auftraggebers
  • schriftliche Unterrichtung über die Schlusszahlung
  • schriftlicher Hinweis auf die Ausschlusswirkung
  • vorbehaltlose Annahme der Schlusszahlung durch den Auftragnehmer
  • fristgerechte Vorbehaltserklärung
  • fristgerechte Vorbehaltsbegründung
22
Q

Nennen Sie verschiedene Arten der Kündigung für den Arbeitgeber

A

1) ordentliche Kündigung
2) Kündigung aus wichtigem Grund
- wegen Vermögensverfalls des Auftragnehmers
- wegen erfolglos abgelaufenen Fristen
- bei sonstigen Fällen grober Vertragsverletzung
- wegen unzulässiger Wettbewerbsbeschränkung

23
Q

Nennen Sie drei Tatbestände (§5 Abs. 4 VOB/B) die eine Kündigung des Bauvertrags oder die Zahlung von Schadensersatz zur Folge haben können.

A
  • Verzögerung des Baubeginns = wird verzögert, wenn der Auftragnehmer die verbindliche Vertragsfrist nicht einhält
  • Verzug mit der Vollendung = Verpflichtung der Vollendung der gesamten Leistungen und vereinbarten Teilleistungen.
    Voraussetzung: Fälligkeit der Leistungen, Mahnung, Verzug verschuldet durch Arbeitnehmer
  • Verletzung der Pflicht zur unverzüglichen Abhilfe
24
Q

Was sind besondere Vertragsbedingungen?

A
  • ergänzen für die Erfordernisse des Einzelfalls die VOB/B und die zusätzlichen Vertragsbedingungen
  • enthalten einzelfallbezogene Bestimmungen
    (gehören zu rechtlichen Vertragsbedingungen)
25
Q

Nennen Sie die verschiedenen Arten von Positionen, die in ein Leistungsverzeichnis aufgenommen werden dürfen (+ kurze Erläuterung)

A
  • Haupt- und Grundpositionen = im Leistungsverzeichnis aufgeführt und auszuführen, Abgabe von Festpreis durch Bieter
  • Wahl- und Alternativpositonen
  • Bedarfs- und Eventualpositionen = Leistungen, bei denen im Zeitpunkt der Fertigstellung der Vergabeunterlagen noch nicht feststeht, ob und in welchem Umfang sie tatsächlich zur Ausführung kommen
  • Zulagepositionen = Modifizierung einer Grundposition
26
Q

Nennen Sie die Schnitte des Prüfungs- und Wertungssystems zur Ermittlung des wirtschaftlichste Angebots

A
  1. Ausschluss von Angeboten
  2. Eignung der Bieter
  3. rechnerische, technische und wirtschaftliche Prüfung
  4. Wertung von Angeboten
    - Angemessenheit der Preise
    - Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots
27
Q

Was sind zusätzliche Vertragsbedingungen ?

A
  • werden für eine bestimmte Vielzahl von Bauverträgen aufgestellt
  • dürfen der VOB/B nicht widersprechen
28
Q

In welchen Fällen greift die Informations- und Wartepflicht und was besagt diese?

A
  • europaweite Vergabeverfahren
  • öffentliche Aufträge, die dem Mittelstandsforderungs- und Vergabegesetz des Landes SH unterfallen
    = Auftraggeber hat die Bieter, deren Angebote nicht angenommen werden sollen, über
  • Name des Unternehmers für Zuschlag
  • Gründe der Nichtberücksichtigung ihres Angebots
  • frühsten Zeitpunkt des Vertragsschlusses zu informieren (Textform). Vertrag darf erst 15 Tage nach Absendung der Information geschlossen werden (Wartepflicht) -> Möglichkeit der Nachprüfung
29
Q

Was passiert bei einer fehlenden Preisen?

A

Grundsätzlich

  • fehlen mehrere geforderte Preise -> Ausschluss
  • fehlende Preisangebote dürfen nicht nachgeholt werden

Ausnahmsweise kein Ausschluss, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Preisangabe in unwesentlichen Positionen fehlt
  • Wettbewerb und Wettbewerbsreihenfolge dürfen nicht beeinträchtigt werden
  • Nachforderungen von Preisen: Vorlage nach spätestens 6 Kalendertagen
  • Verzicht auf Nachforderung -> Ausschluss des Angebots
30
Q

Was sind Nebenangebote

A
  • wenn ein Angebot inhaltlich von der Leistungsbeschreibung des Auftraggebers abweicht
  • Möglichkeit eines wirtschaftlicheren oder innovativeren Angebots
31
Q

Welche Verfahrensarten beginnen mit einer Bekanntmachung?

A
  • öffentliche Ausschreibung

- beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb

32
Q

Benennen und erläutern Sie mögliche Teilnehmer am Vergabeverfahren

A
  • Alleinunternehmer = Fachunternehmer, der die Bauleistungen vollständig im eigenen Betrieb ausführt
  • Hauptunternehmer = Fachunternehmer, der nicht alle Leistungen im eigenen Betrieb erbringt, Teilleistungen an Nachunternehmen
  • Generalunternehmen = eigene Ausführung und Abgabe von Teilleistungen wie Hauptunternehmer; Unterschied: Bauleistungen aus verschiedene Leistungsbereichen (> 30% Betrieb)
  • Generalübernehmer = keine Ausführung von Leistungen im eigenen Betrieb, Vermittlung und Koordination
  • Bieter bzw. Arbeitsgemeinschaft (ARGE)
33
Q

Nennen Sie die drei Stufen um die Vergabeart zu ermitteln.

A
  1. Prüfungsschritt: Entscheidung über die Vergabe- und Vertragsordnung
  2. Prüfungsschritt: Entscheidung über den Abschnitt innerhalb der Vergabe- und Vertragsordnung
  3. Prüfungsschritt: Entscheidung über Vergabeart
34
Q

Unterschied:

  • Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis
  • Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm
A

“klassisches” Leistungsverzeichnis
- festgelegtes Leistungsverzeichnis, welches sich in verschiedene Positionen gliedert

Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm

  • Übernahme von Planungsleistungen durch Bieter
  • Auftraggeber: Vorgabe des Ziels der Bauaufgabe -> eingeschränkte Vergleichbarkeit der Angebote
  • Zur Ermittlung der funktionsgerechtesten, wirtschaftlichsten Lösung
35
Q

Wie ist das deutsche Vergaberecht durch den Schwellenwert definiert?
-> Rechtsgrundlagen

A
  • Schwellenwert zur Abgrenzung der Rechtsgrundlagen einer Ausschreibung; Änderung alle 2 Jahre
  • unterhalb des Schwellenwertes –> Haushaltsvergaberecht -> nationale Ausschreibung
  • oberhalb des Schwellenwertes –> Kartellvergaberecht -> europaweite Ausschreibung
36
Q

Benennen Sie die drei Teile der VOB

A

VOB/A = allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen

VOB/B = allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen

VOB/C = allgemeine technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen

37
Q

Was gehört nicht in den Schwellenwert?

Nennen Sie Beispiele

A
  • Grundstückskosten ( KG 100)
  • Kosten für die Vermessung ( KG 121)
  • Kosten für die öffentliche Erschließung ( KG 220)
  • Kosten für die beweglichen Ausstattungs- und Einrichtungsgegenstände (KG 600)
    (- Kosten für Architekten und Ingenieure)
38
Q

Benennen und erläutern Sie die nationalen Vergabearten,

A

= unterhalb des Schwellenwertes

  • öffentliche Ausschreibung = Aufforderung einer unbeschränkten Zahl von Unternehmen zur Angebotsabgabe durch Bekanntmachung
  • beschränkte Ausschreibung (nach öffentlichem Wettbewerb) = wie bei öffentlichen Ausschreibungen soll ein unbeschränkter kreis an Unternehmen erreicht werden und öffentlich aufgefordert werden, einen Teilnahmeantrag zu stellen. Nach Auswertung werden geeignete Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert (2 Schritte)
  • freihändige Vergabe = nach vorgezogener Eignungsprüfung wird eine beschränkte Unternehmenszahl zur Angebotsabgabe aufgefordert
39
Q

Nennen Sie die drei Möglichkeiten einer Zulässigkeit einer beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb

A
  1. Auftragswertbezogene Zulässigkeitstatbestände (keine Anwendung für Aufträge des Landes SH und der Kommunen)
  2. öffentliche Ausschreibung ohne annehmbares Ergebnis
  3. öffentliche Ausschreibung aus anderen Gründen unzweckmäßig, insbesondere wegen
    - Dringlichkeit
    - Geheimhaltung
40
Q

Welche Möglichkeiten bestehen um ein Vergabeverfahren zu beenden?

A
  • Regelfall: Erteilung des Zuschlags
  • Aufhebung der Ausschreibung (Tatbestände)
    • keine Angebote, die den Ausschreibungsbedingungen entsprechen
    • grundlegende Änderungen der Vergabeunterlagen
    • andere schwerwiegende Gründe
41
Q

Nennen und erläutern Sie die europaweiten Vergabeverfahren.

A

= oberhalb des Schwellenwertes

  • offenes Verfahren = Aufforderung einer unbeschränkten Zahl von Unternehmen zur Angebotsabgabe durch Bekanntmachung
  • nicht offenes Verfahren = Teilnahmebewerbung einer unbegrenzten Anzahl von Unternehmen zur Angebotsabgabe, nach Auswertung, Eignungsfeststellung, Aufforderung zur Angebotsabgabe
  • Verhandlungsverfahren (ohne öffentliche Bekanntmachung) = öffentlicher Auftraggeber wendet sich unmittelbar an ausgewählte Unternehmen und verhandelt über die unterbreiteten Angebote
  • wettbewerblicher Dialog = für komplexe Aufträge, Aufforderung zur Teilnahme und anschließender Verhandlung über Einzelheiten -> gemeinsame Erarbeitung von Lösungskonzepten
42
Q

Benennen Sie die Geltungsreihenfolge der Vertragsbedingungen

A

1) Leistungsbeschreibung
2) besondere Vertragsbedingungen (BVB)
3) zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB)
4) zusätzliche technische Vertragsbedingungen (ZTV)
5) allgemeine technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB/C)
6) allgemeine technische Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B)