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Flashcards in Unfallversicherung Deck (22)
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Q

Wer ist UVG versichert?

A

Obligatorisch = AN, Bezüger ALV Taggeld, Entsandte, AN mit AG im Ausland ANobAG

Freiwillig = Selbstständig erwerbende, MA Familienangehörige, Personen die nur teilweise als AN tätig sind

Nicht versichert = Nichterwerbstätige

Arbeitslose Person ist nur so lange versichert wie ALV Taggeld erhält!

Rentnerdie arbeiten sind versichert

1
Q

Unfallbegriff?

5 Faktoren

A
  1. Plötzliche Einwirkung
  2. Nicht beabsichtigte
  3. Schädigende Einwirkung (psychisch od. physisch)
  4. Aussergewöhnliches Ereignis (überschreitet das Gewohnte)
  5. Einwirkung äusserer Faktor

Es müssen alle 5 Faktoren erfüllt sein damit als Unfall gilt

2
Q

Beginn und Ende der Versicherung?

A

Am ersten Tag an dem die Arbeit aufgenommen wird.

Ende = Nachdeckung nach Arbeitsende dauert 30 Tage, nachdem der Anspruch auf mind. den halben Lohn wegfällt

3
Q

Was gilt als Lohn?

A
  • AHV/IV/EO pflichtiger Lohn
  • Taggelder die als Lohnersatz gelten: private Unfall-Taggeldversicherungen od. Risikoversicherungen, IV-Taggelder, Kranken-und Unfalltaggelder, die eine Lohnfortzahlung ersetzen, EO- MSE-Taggelder
  • Familienzulagen
  • Von der AHV-Pflicht befreite Löhne von Personen im Rentenalter ( bei diesen ist der ganze Lohn versichert)

Nicht dazu gehören: Abgangsentschädigungen, Gratifikationen, Mitarbeiteraktien od. Dienstaltersgeschenke

4
Q

Einzelabredeversicheung?

A

Wer über die 30 Tage hinaus UVG versichert sein will, kann dies durch Abschluss der Abredeversicherung machen. Somit verlängert sich Versicherungsschutz um weitere 180 Tage (6 Monate). Voraussetzung versicherte Person muss mind 8h pro Woche arbeiten und somit gegen NBU versichert ist

5
Q

Versicherte Risiken?

UVG 6-9; UVV 12-14; Anhang 1 zur UVV

A
  • Berufsunfälle
  • Nichtberufsunfälle (min. 8h arbeiten pro Woche)
  • Berufskrankheiten
  • Unfallähnliche Körperschädigungen

Wenn weniger als 8h pro Woche zählen Unfälle auf Arbeitsweg als BU. Bei den normal Versicherten nicht!

6
Q

Berufskrankheiten?

Liste UVV Anhang 1

A

Es gibt Berufe dort ist man schädigenden Stoffen ausgesetzt od. belastenden Arbeiten und deswegen erkrankt.

Schädigende Stoffe = Asbest, Natriumchlorat, Quecksilber, Salzsäure usw.

Erkrankungen durch physikalische Einwirkung = Hitzschlag, Erkr. durch ionosierende Strahlen, Schädigung des Gehörs durch Lärm usw.

Andere Erkr. = Staublunge, Cholera bei Arbeiten in tropischen Gebieten usw.

7
Q

Unfallähnliche Körperschädigungen?

UVV 9

A
  • Knochenbrüche
  • Verrenkungen von Gelenken
  • Meniskusrisse
  • Muskelrisse
  • Muskelzerrungen
  • Sehnenrisse
  • Bandläsionen
  • Trommelfellverletzungen

Aufzählung ist abschliessend!

8
Q

Leistungsarten der UV?

A

Sachleistungen =
Heilbehandlung, Hilfsmittel, Bestimmte Sachschäden aus Unfällen, Rettungs-, Reise- und Transportkosten, Leichentransport- und Bestattungskosten

Geldleistungen an den Versicherten =
Taggeld, Invalidenrente, Integritäts-entschädigung, Hilflosen-entschädigung

Geldleistungen an Hinterlassene bei Tod Hinterlassenenrente an Ehegatten, Hinter-lassenenrente an Kinder

Sachleistungen sind für alle Versicherten gleich wohingegen Geldleistungen von der Lohnhöhe abhängig ist!

9
Q

Grundlage für die Bemessung der Taggelder?

UVG 15

A

Es gilt der letzte vor dem Unfall bezogene Lohn. Falls man mehrere AG hat werden die gesamten Löhne berücksichtigt.

Wer wegen Militär-, Zivil- od. Zivilschutzdienst, Unfall, Krankheit, Mutterschaft od. Kurzarbeit keinen od. Nur verminderten Lohn erhält, word auf regulären Lohn eingestuft.

10
Q

Grundlage für Bemessung der Renten?

A

Lohn der innerhalb 1 Jahres vor dem Unfall bezogen wurde.

Oft kann es sehr lange dauern bis Rente gesprochen wird. Liegt Rentenbeginn mehr als 5 Jahre nach Unfall zurück, wird Lohn berücksichtigt der im letzten Jahr vor Rentenbeginn bezogen wurde.

11
Q

UVG- Lohnmaximum?

A

Max.vversicherte Verdienst beträgt jährlich 126’000.- bzw. 346.- pro Tag.
Übersteigender Teil des Lohnes ist nicht versichert. AG kann jedoch eine freiwillige UVG-Zusatversicherung abschliessen die diese übersteigenden Löhne versichert. Betroffene Personen können dies auch persönlich tun Einzelunfallversicherung.

12
Q

Wartetage UVG-Taggeld?

A

Ab dem 3. Tag erhält die versicherte Person ein Taggeld.

Unfalltag

  1. Tag
  2. Tag
  3. Tag ab hier Taggeld
13
Q

UVG-Taggeldanspruch?

Art. 25 Abs. 3 UVV

A

Bis 25% = kein Anspruch
Über 25% bis 50% = Halbes Taggeld
Über 50% = Volles Taggeld

Das max. Taggeld beträgt 80% des versicherten Verdienstes. Wer das UVG-Lohnmaximum von 126’000.-erreicht od. übersteigt, erhält max. Taggeld von 227.- (80% von 346.-)

14
Q

Invalidenrente nach UVG?

UVG 18-23; UVV28-35; ATSG 7,8,16,68,69

A

Auf eine Invalidenrente nach UVG besteht Anspruch sobald der Invaliditätsgrad min. 10% beträgt. Der Rentenanspruch entsteht, wenn trotz ärztlicher Behandlung und allfälliger Eingliederungsmassnahmen der IV keine nahmhafte Besserung des Gesundheitszustandes zu erwarten ist. das bis dahin laufende ataggeld fällt mit dem Rentenanspruch dahin. Die Invalidenrente nach UVG ist lebenslänglich geschuldet (wird über Pensionsalterheraus bezahlt)

15
Q

UVG-Komplementärrente?

UVG 20; UVV 31-33; ATSG 68,69

A

Kann eine vers. Person neben der IV aus UVG andere Renten (auch ausländische) beanspruchen, darf es nicht zu einer Überentschädigung kommen. Wird diese überschritten, werden die Leistungen gekürzt. Die Renten er 1. Säule bilden immer die Rentenbasis, zu der weitere Leistungen ergänzend dazu kommen. Wer gleichzeitig Anspruch auf IV od. AHV hat, dem wird aus der UV nur eine sogenannte Komplementärrente gewährt. Das bedeutet, dass die UVG-Vollrente so weit gekürzt wird, dass sie zusammen mit den Renten der IV und AHV 90% des vers. Verdienstes nicht übersteigt.

Zu beachten ist das UVG-Maximum. Wer einen höheren Lohn erzielt, erhält bei vollständiger Invalidität max. 90% des UVG-Maximums von 126’000.-, nämlich 113’400.-

16
Q

Prinzipien der Sozialversicherung?

A
  • Solidaritätsprinzip
  • Vorsorgeprinzip (Staat sichert den Lebensunterhalt)
  • Fürsorgeprinzip (Bedürftige erhalten Hilfeleistungen)
  • Kausalprinzip (Für jede Ursache gibt es ein System mit eigener Lösung)
  • Finalprinzip (Tatbestand der Einkommenseinbusse, Ursache ist im Hintergrund)
  • Subsidiärprinzip (Eigenleistung vor Fremdleistung)
  • Äquivalenzprinzip (Gleichwertigkeitsprinzip = Risikogerecht abgestufte Prämien, Versicherungstechnische Gleichwertigkeit zwischen der Prämie und der Leistungen)
  • Versicherungsprinzip (Gefahrengemeinschaft bilden, Vers. beteiligen sich mit Prämie)
17
Q

Drei Säulen Konzept?

A
  1. Säule = Staatliche Vorsorge
    - Sicherung des Existenzbedarfs
    - Ergänzungsleistungen (EL)
    - AHV/IV
    - Ausgaben-Umlageverfahren
  2. Säule = Berufliche Vorsorge
    - Erhalt des bisherigen Lebensstandards
    - Überobligatorium
    - Obligatorium BVG
    - Kapitaldeckungsverfahren
  3. Säule = Private Vorsorge
    - Freiwillige Ergänzung der 1 und 2 Säule
    - Frei = Säule3b
    - Gebunden = Säule 3a
    - Kapitaldeckungsverfahren
18
Q

Finanzierungsverfahren?

A

Ausgaben-Umlageverfahren = Das was eigenommen wird, wird geleich wieder ausgegeben. Es findet keine Kapitalbildung statt.

Kapitaldeckungsverfahren = Individueller Ansparungsprozess. Das was ich einbezahle wird in Zukunft auch mir ausbezahlt (Altersguthaben & Zinsen)

Rentenwert-Umlageverfahren = Kombination zwischen Umlage- und dem Kapitaldeckumgsverfahren und wird von Unfallversicherung angewendet. Kurzfristige Leistungen wie Taggelder und Heilungskosten werden durch Umlageverfahren finanziert.
Langfristige Leistungen wie Renten, wird der gesamte Betrag der während des gesamten Leistungsfalls benötigt wird, ausgeschieden und als Deckungskapital bereitgestellt.

19
Q

Bruttoinlandprodukt BIP?

A

Ist eine Messgrösse für die wirtschaftliche Leistung eines Landes. Gibt den Wert aller Güter und Dienstleistungen an, die in einem Jahr innerhalb der Landesgrenzen (im Inland) hergestellt werden.

20
Q

Sozialleistungsquote?

A

Gibt an wie viel Prozent der gesamten Wirtschaftsleistung durch die Empfänger von Sozialleistungen beansprucht werden können. Sie stellt das Verhältnis der Sozialleistungen (d.h. Sozialversicherungsausgaben) zum BIP (Bruttoinnlandprodukt) dar und gibt auch Aufschluss über die durch Sozialleistungen begründete Kaufkraft der Sozialleistungsempfänger.

21
Q

Von welchen zwei wesentlichen Faktoren sind die Sozialversicherungen abhängig?

A
  • Von der demografischen Entwicklung (Entwicklung der Bevölkerung)
  • Von der wirtschaftlichen Entwicklung (Wirtschaftswachstum, Entwicklung BIP, Ausmass Produktivitätssteiherung, Beschäftigungslage Arbeitsmarkt, Finanzlage Bund, Kantone, Gemeinden, Entwicklung Finanz- und Kapitalmärkte)