2012 Flashcards

1
Q

II. Muss die StA wegen der Weltspartagsgeschenke etwas unternehmen, wenn sie wegen dieser verhältnismäßig „kleinen Sache“ nicht weiter ermitteln will, weil der Sachverhalt sehr unklar ist und sich der Wert der Gegenstände nur schwer ermitteln lässt?

A
  • Die StA kann von der Verfolgung wegen der Weltspartagsgeschenke gem § 192 StPO absehen
    und das Ermittlungsverfahren insoweit einstellen
  • Denn hier werden A mehrere Straftaten zur Last gelegt und die Einstellung wegen des Diebstahls hat voraussichtlich keinen Einfluss auf die Strafe und die weitere Verfolgung würde nur das Verfahren verzögern
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Q

III. Die Polizei tappt bezüglich des geflüchteten A noch immer im Dunkeln. B schweigt hartnäckig zu
dem Vorfall. Deshalb will der zuständige Chefermittler, dass das Gericht die Überwachung der Inhalte
jener Telefonate zwischen A und B bewilligt, die bereits vor dem Überfall stattgefunden haben.
Dadurch sollen die Identität des dritten Bankräubers sowie Details zum Überfall ausgeforscht werden.
Im Zeitalter der Vorratsdatenspeicherung sollte dies kein Problem darstellen, meint er.

Ist diese Vorgehensweise möglich?

A
  • Nein, dies ist nicht möglich
  • Die „Vorratsdatenspeicherung“ und die damit korrespondierende Auskunft über Vorratsdaten gem § 134 Z 2a StPO wurde vom VfGH als verfassungswidrig aufgehoben
  • Auch zuvor wurden von ihr nur die äußeren Gesprächsdaten (Verkehrsdaten), nicht jedoch die Inhalte von Nachrichten erfasst
  • Das gilt im Übrigen auch für den derzeit in Geltung stehenden § 134 Z 2 StPO
  • Eine Inhaltsüberwachung kann nur für zukünftige Gespräche angeordnet werden (§ 134 Z 3 StPO)
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3
Q
A
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