3 - Zuchtordnung KZG/VDH und Mindesthaltungsbedingungen Flashcards

1
Q

Nennen Sie zuchtausschließende Merkmale nach Zuchtordnung KZG

A

Hunde, die dem Rassestandard nicht entsprechen
Und insbesondere solche mit zuchtausschließenden Fehlern,
- Wesensschwäche und Wesensveranlagungen, die dem Standard aufgezeigten Wesensbild des Eurasiers nicht entsprechen,
- mangelndes Geschlechtsgepräge
- Epilepsie, neuronale und cerebrale Störungen
- angeborene Taubheit oder Blindheit
- PRA
- endokrinologische Erkrankungen z.B. der Bauchspeicheldrüse, der Schilddrüse, der Nebennierenrinde
- Autoimmunerkrankungen
- Magendrehung
- festgestellte mittlere oder schwere Hüftdysplasie mit Grad D und E
- lumbosakraler Übergangswirbel (LÜW) vom Typ 2 und 3
- Knieschiebenluxation stärker als Grad 1
- Ellbogendysplasie stärker als Grad 1
- instabiles Sprunggelenk
- gebrochene Hinterhand
- Knickrute, verkürzte Rute, Sichelrute
- Skelettdeformationen
- Entropium, Ektropium, starke Distichiasis, Trichiasis
- PPM (persistierende Pupillar-Membran), Hasenscharte, Spaltrachen
- Schneidezahn, Fangzahn und/oder Molarverlust (M3 erlaubt), Prämolarverlust (P1 und 2 erlaubt)
- Kieferanomalien
- Kryptorchismus, Monorchismus
- Hängeohren
- Albinismus, Andersfarbigkeit als im Standard unter Rubrik Farben angegeben
- kein vollständiger Hodenabstieg beimRüden bis zur Vollendung des 4. Lebensmonats oder das Fehlen der tierärztlichen Bescheinigung über den vollständigen Hodenabstieg bis zu diesem Zeitpunkt
- Anhäufung von mehreren allein nicht zuchtausschlließenden Fehlern und alle weiteren in Zukunft auch bei anderen Hunderassen sich nachweislich als erblich erweisende Defekte

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2
Q

Was versteht man unter dem Begriff „erbgesund“?

A

Erbgesund ist ein Hund dann, wenn er Standardmerkmale, Rassetyp und rassetypisches Wesen vererbt,
Jedoch keine erblichen Defekte, die die funktionale Gesundheit seiner Nachkommen beeinträchtigen würden.

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3
Q

Definition Welpe lt. MHB

A

Hunde bis zur 16. Lebenswoche

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4
Q

Definition Zuchthunde lt. MHB

A

Hunde im zuchtfähigen Alter

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5
Q

Definition Züchter lt. MHB

A

Eigentümer oder Besitzer zuchtfähiger Hunde mit eingetragener KZG-Zuchtstätte und der mit in seinem Besitz befindlichen Hunden züchtet.

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6
Q

Definition Zuchtstätte lt. MHB

A

Haltungsform von Zuchthunden, Erlaubnis zum Führen einer KZG-Zuchtstätte erteilt die KZG gemäß den Richtlinien des VDH

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7
Q

Wozu dient die Zuchtordnung der KZG?

A

Die Zuchtordnung der KZG dient der Förderung planmäßiger Zucht funktional- und erbgesunder, wesensfester Eurasier.
Ziel ist der vitale, gesunde, Schmerz- und leidensfreie Hund.

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8
Q

Was gibt es zur Eurasierzucht in der KZG zu sagen?

A

Sie ist eine gelenkte Zucht, die Zuchtziele richten sich nach den Ansprüchen der heutigen Hundehaltung, Zucht ausschließlich nach Bedarf, kommerziellen Hundehändlern und Hundezüchtern ist die Zucht nicht erlaubt.Erbliche Defekte und Krankheiten werden erfasst, bewertet und züchterisch bekämpft.

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9
Q

Mindestalter und Höchstalter der Hündin?

A

Mindestens 18 Monate beim ersten Deckakt, erster Wurf spätestens von Vollendung des 5. Lebensjahres, Höchstalter Vollendung des 8. Lebensjahres (Stichtag ist der Decktag)

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10
Q

Mindestalter und Höchstalter des Zuchtrüden?

A

Mindestalter, mit dem er sämtliche Zuchtvoraussetzungen erworben hat, kein Höchstalter

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11
Q

Häufigkeit der Zuchtverwendung

A

Hündinnen dürfen frühestens 9 Monate nach dem Wurfdatum wieder belegt werden (außer bei Komplettverlust der Welpen innerhalb von 5 Tagen)
Bei Würfen von mehr als 8 Welpen darf die Hündin frühestens 12 Monate nach dem Wurfdatum wieder belegt werden
Nur zwei Würfe innerhalb von 24 Monaten
Die zeitgleiche Aufzucht von 2 Würfen in einer Hausgemeinschaft ist nicht gestattet
Keine Wiederbelegung nach zwei Kaiserschnitten

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