7. Teil: Teilung - Die Erbengemeinschaft Flashcards

1
Q

Ablauf der Teilung

A
  • Tod des Erblassers = Eröffnung des Erbganges
  • Mehrere Erben beerben den Erblasser.
  • Entstehung der Erbengemeinschaft
  • Miterben bereiten Teilung vor und führen sie durch
  • Ausgleichung lebzeitiger Zuwendungen bei Teilung
  • Abschluss der Teilung
  • Weiterwirkende Verbindungen zu den Gläubigern
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2
Q

Allgemeines

1 virtueller Erbe

2 Zweck

3 Partielle Teilungen?

A

1 völlig umgangener Pflichtteilserbe
= dieser gehört (noch) nicht zur Gemeinschaft.
Muss sich Erbenstelling via Herabsetzungsklage oder Gestaltungsurteils erkämpfen.

2 Liquidationsgemeinschaft (Teilungsanspruch)
Beendigung durch Teilung via Vertrag oder Urteil

3 Objektiv: Teil d. Nachlasses unter Erben
subjektiv: Abfindung eines/mehrerer Erben

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3
Q

Allgemeines II

1 ZP der Teilung

2 Alternativen?

3 Beendigung

A

1 Erben können vereinbaren, Teilung auf bestimmten ZP
oder auf Zusehen hin zu Verschieben.
= fortgesetzte Erbengemeinschaft
Vereinbarung gilt, aber kein dauernder Verzicht auf Teilung.

2 Umwandlung in zB einf. Gesellschaft
Abtretung der Anteile mit dinglich-absoluter Wirkung 635 I
Verzicht auf Erbenstellung von allen ausser einem

3 Soblad Erbschaftsvermögen oder Erben-Plural wegfällt.

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4
Q

Die Miterben als Gesamteigentümer

1 Verhältnis

2 Anspruch?

3 Verfügungsmacht?

A

1 Gemeinschaft zur gesamten Hand 652-654
=keine selbständigen Rechte an einzelnen Erbschaftsobjekten

2 Nur auf Anteil des Gesamtvermögens in Höhe der Erbquote

3 Eigentlich nicht, aber Verfügen über Anteil nach 635

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5
Q

Einstimmigkeitsprinzip

1 Zweck

2 Arten der Handlung

3 Ausnahmen?
privatautonome
gesetzliche
aus Praxis

A

1 Schutz vor Sonderaktionen eines Miterben = zwingend

2 Verfügung über Erbschaftsgegenstände
Verwaltung der Erbschaftsgegenstände
Vertretung der Erbengemeinschaft gegen aussen
Prozessführung

3 Anderslautende Vereinbarungen der Miterben: Vollmacht
Anderslautende Anordnung des EL: Willensvollstrecker

Gesetzliche: Erbschaftsverwalter, Erbenvertreter, Liquidator, Konkursverwaltung

Praxis: dringende Fälle, Vss. GoA nach 419 OR
Prozess/Verfahren: Wenn alle beteiligt oder alle gegen einen
Einholen von Auskünften, Einsichtnahme in Urkunden
Handlung zur Sicherung der eigenen Rechtsstellung:
Vertreter verlangen, 604-Sicherung, Inventar

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6
Q

Erbteilungsanspruch

1 Grundsatz

2 Ausnahmen

A

1 Jederzeitiger Teilungsanspruch 604 I

2 Alle Erben müssen feststehen; Kein Anspruch während Ausschlagungsfristen und Anträgen für öff. Inv. und deren Überlegungsfristen

Aus Gesetz: Nasciturus 605 I

Aus Vvtw: EL Wille zur verschiebung der Teilung ist Auflage.
Auf Dauer: Rechtswidrig = ungültig 519 I 3
Aufschub nur im Rahmen der verfügbaren Quote!
Anspruch auf PT immer.

Aus RG: Vertrag auf Verschiebung

Gericht: 604 II

605 II und 606 sind keine Gründe, sondern Forderungen gegen das Erbschaftsvermögen

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7
Q

Erbteilungsklage

A
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