Corporate Governance – dick-pink Flashcards

1
Q

Für wen ist CG relevant?

A

§ 3 II AktG: nur für börsennotierte (nicht OTC) AGs ist CG relevant

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2
Q

CG Theorien:

A

a) Principal Agent Theory: Interesse der Inhaber, mit denen die Kontrolle haben vereinbaren (Maximierung Eigennutzen/egoistisches Verhalten Managers)  Überregulierung/Kontrolle (= Kosten)
b) Stewardship Theory: Im Kern sind Menschen Stewards (Diener) eines Unternehmens, wollen dessen Erfolg (Handeln im Interesse)  Ohne Normen verhalten sich Menschen nicht gut
c) Stakeholder Theory: Eigenes Interesse der Gesellschaft wg. involvierten I-Gruppen neben Interesse Aktionärs

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3
Q

4 + 1 Säulen des CG

A

Vorstand, Aktionäre, AR, Abschlussprüfer + Behörden/Ratingagenturen (nicht: Presse, Anwälte, Bank)
Viele Rechtsquellen, aber gibt CG Kodex (kein Gesetz!) –

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4
Q

Entstehungsgeschichte:

A
  • Kommission, die Regeln erlassen, die auf jeden Fall richtig & konsistent sind  sehr wage
  • Sollte frei von politischem Einfluss sein (daher Kommission: fachlich gut & unabhängig), aber Praxis nicht – daher als Gruppe unabhängig (6 Vorstände, 6 AN-Vertreter)
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5
Q
  • Inhalt
A

1) Wiedergabe d. geltenden Rechts
2) Empfehlungen
3) Anregungen

Soll = Empfehlung		
Sollte = Anregung	Anderes = Wiedergabe Recht

Zu 1) Interpretation steckt dahinter (warum? Subzweck des CG Kodex: ausländische Investoren sollen über dt. Kapitalmarkt informiert werden)

Zu 2) Abweichung bei Offenlegung und Begründung möglich (comply = danach handeln or explain)

Zu 3) Abweichung ohne Offenlegung möglich

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6
Q
  • § 161 AktG – comply or explain (Empfehlung):
A
  • Regelungsinhalt: JÄHRLICHE Entsprechungserklärung, (entweder Einverständniserklärung, Ablehnungserklärung oder Qualifizierte Abweichungserklärung)
  • Haftung für unrichtige Erklärungen: laut BGH-Urteil Anfechtung bzw. drohende Nichtigkeit v. Entlastungs-/Wahlbeschlüssen der HV oder des AR
  • Abgabe v. Aktualisierungserklärungen nach h. M. notwendig (wenn CG Kodex geändert nächstes Jahr; wenn Unternehmenspraxis ändert im selben Jahr)
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7
Q
  • § 289f HGB: Erklärung zur Unternehmensführung
A

Erklärung zur Unternehmensführung = Jahresabschluss (§ 161 AktG ist Teil davon)
o Handeln nach CG Kodex, weil der Kapitalmarkt bei falscher Entsprechenserklärung in die Fresse haut

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