EBSL Vorlesung Flashcards
Gegenstand der betriebswirtschaftl. Steuerlehre
Besteuerung der:
1. Unternehmen
2. Unternehmer bzw. Gesellschafter
(ergänzend aber strittig: die übrigen Steuerpflichtigen)
Aufgaben der betriebswirtschaftl. Steuerlehre
- Feststellung der betriebswirtschaftlich relevanten Steuerarten
- Erklärung der Bestimmungsfaktoren der Steuerbelastungshöhe
- Ermittlung zielentsprechender Verhaltensweisen, um die Besteuerung in
der Optimierung betriebswirtschaftlicher Entscheidungen einzubeziehen
(Steuerplanung, Steuerpolitik) - Erklärung des Einflusses der Besteuerung auf das betriebliche
Rechnungswesen - Mitwirkung bei der Gestaltung des Steuerrechts
(Einflussnahme auf Gesetzgebung und Rechtsprechung)
Nachbardisziplinen mit gemeinsamen Untersuchungsobjekt und abweichenden Fragestellungen
1 Finanzwissenschaft
2 Steuerrechtswissenschaft
3 Staats- und Verfassungsrechtswissenschaften
4 Betriebswirtschaftliche Steuerlehre
Finanzwissenschaft
Untersuchung der Besteuerung als Mittel zur Finanzierung des öffentlichen Finanzbedarfs mit den
Fragestellungen: volkswirtschaftlich optimale Verteilung der Steuerlast, makroökonomische
Auswirkungen von Steueränderungen, Steuergerechtigkeit, optimale Steuertechnik u.Ä.
Steuerrechtswissenschaft
Untersuchung der Besteuerung als Rechtsvorgang mit der Diskussion z.B. der
Verfassungskonformität, der Systematisierung des Rechtsstoffes, der Auslegung unbestimmter
Rechtsbegriffe
Staats- und Verfassungsrechtswissenschaften
Untersuchung der Besteuerung als Hoheitsaufgabe mit den Fragestellungen:
Steuergesetzgebungshoheit, Steuerverwaltungshoheit, Steuerertragshoheit u.Ä.
Betriebswirtschaftliche Steuerlehre
Untersuchung der Besteuerung als Einflussfaktor auf ökonomische Entscheidungen
Besteuerung der Unternehmensmittel
Besteuerung der Mittelbeschaffung
Besteuerung des Mittelbestands
Bestand des Mitteleinsatzes
Besteuerung der Mittelbeschaffung
Grunderwerb (Grunderwerbsteuer = GrErwSt)
− Import (Zölle, Einfuhrumsatzsteuer)
− Rohstoffe (Mineralölst, CO2
-Abgabe, Brennstoffemissionshandelsgesetz)
Besteuerung des Mittelbestands
Bestand an Grundstücken (Grundsteuer = GrSt)
− Bestand an Vermögen (Vermögensteuer = VSt), wird zur Zeit nicht erhoben
Bestand eines Mitteleinsatzes
Einsatz von Kraftfahrzeugen (Kraftfahrzeugsteuer = KfzSt)
− Einsatz von Arbeitskräften (Lohnsteuer = LSt)
− Einsatz von Finanzmittel (Kapitalertragsteuer/Zinsabschlagsteuer = ZASt)
Besteuerung der Unternehmensleistungen
➢Allgemeine Besteuerung der Unternehmensleistungen
Umsatzsteuer = USt
➢Spezielle Besteuerung der Unternehmensleistungen
− Weitergabe von Verbrauchsgütern (Energiesteuern,
Verbrauchsteuern, z. B. Branntweinsteuer
− Schaumweinsteuer
− Gewährung von Versicherungsschutz (Versicherungssteuer)
Besteuerung der Unternehmensergebnisses
➢Besteuerung des Ergebnisbestands
− Besteuerung des Einkommens
Einkommensteuer = ESt,
Körperschaftsteuer = KSt,
Solidaritätszuschlag = SolZ
− Besteuerung des Gewerbeertrags (Gewerbesteuer = GewSt)
➢Besteuerung der Ergebnisausschüttung bei Kapitalgesellschaften
(Kapitalertragsteuer = KapESt)
Besteuerung von Vermögensübertragung
Erbschaftsteuer § 1 ErbStG
− Schenkungsteuer § 7 ErbStG
− Erbersatzsteuer Familienstiftungen alle 30 Jahre § 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG
− Zusammenfassung aller Erwerbe über 10 Jahre (§ 14 ErbStG)
− Steuerklassen § 15 ErbStG
− Freibeträge § 16 ErbStG
− Steuersätze § 19 ErbStG (7 % – 50 % je nach Höhe Erwerb und Klasse)
Besteuerung der Vermögensübertragung
Erbschaftsteuer/Schenkungsteuer Betriebsvermögen/Anteile an KapitalG
► Bei der Wahl der Voll- bzw. Optionsverschonung (100 %) § 13 Abs. 10 ErbStG muss
der Erwerber
- eine Behaltensfrist von sieben Jahren einhalten und
- nachweisen, dass er in diesem Zeitraum die Mindestlohnsumme von 700 % nicht
unterschreitet.
Einfluss von Steuern auf unternehmerische Entscheidungen
-konstitutive Entscheidungen ( z.B. Gründung, Rechtsform, Standort, Unternehmensverkauf)
-funktionale Entscheidungen (Investition, Produktion u. Absatz, Finanzierung)
-Rechnungslegungs- und rechtswahlbedingte Entscheidungen (Rechnungslegung, Steuerbilanzpolitik, Rechtsformwahlmöglichkeiten)
Elementare betriebswirtschaftl. Steuerwirkungen
- Liquiditätswirkungen
- Vermögenswirkungen
- Organisationswirkungen
Liquiditätswirkungen
Auszahlungen - im Falle von Erstattungen Einzahlungen
Vermögenswirkungen
Minderung Eigenkapital - im Falle von Erstattungen ggf. Erhöhung - je nach Bildung
Rückstellungen/Forderungen
Organisationswirkungen
Rechnungswesen nach steuerlichen Vorschriften,
Information an die betrieblichen Entscheidungsträger,
Hilfeleistungspflichten Finanzbehörden: z. B. USt, LohnSt, Kapitalertragsteuer
Mißbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten
§ 42 AO Beispiele:
- Ausnutzung Freibeträge Schenkung Vater (und über Mutter) an Kind
- Überkreuzvermietung von Wohnungen (gleiche oder unterschiedlich)
- „Mantelhandel“ mit Verlustvorträgen
Lenkungs- und Umverteilungszweck von Steuern
Fiskalzweck (Primärziel - Einnahmeerzielung)
(sekundär) Umverteilungspolitik
► Vermögensbildungspolitik
► Standort- und Strukturpolitik
► Umweltpolitik
► Beschäftigungspolitik
Gesetze
Grundgesetz
Formelle Steuergesetze
Rechtsverordnungen
Grundgesetz
Art. 1 ff. zu den Grundrechten
Art. 105 ff. zum Finanzwesen
Art. 108 Finanzverwaltung