Gemeinschaftliche Versandverfahren (gVV) Flashcards

1
Q

T1

NUW o. UW ?
auch genannt ?
Bei welchen Zollämtern gestellen ?

A
  • auch genannt :
    externes gemeinschaftl. Versandverfahren
  • für NUW zwischen zwei EU-Zollämtern
    1) Abgangszollstelle (EU-Außengrenze)
    2) Bestimmungszollstelle (Zollinland)

nach Beendigung der T1 muss das nächste Zollverfahren anschließen.

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Q

T2

auch genannt ?
Für welche Waren ?

A

auch genannt:

internes gemeinschaftliches Versandverfahren

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3
Q

Carnet-TIR

1) Gültigkeit ?
2) Für welche Waren ?
3) Ablauf
4) Vorteil

A

TIR-Verfahren

1) Gültigkeit: 60 Tage max.
2) Für UW + unverzollte NUW AUSSERHALB der EU/EFTA
3) Ablauf s. Karteikarte „ABLAUF gVV“
4) vereinfachte Ein/-Ausfuhr durch Kontrolle von Zollverschluss (Nämlichkeitssicherung)

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4
Q

Ablauf gVV

11. Schritte

A

1) elektr. Antragstellung auf Abfertigung im jeweiligen Verfahren
2) Gestellung
3) Abfertigung des Versandverfahrens im NCTS
4) Zollbeschau
5) Nämlichkeitssicherung

6) Sicherheitsleistung (zB Bar o. Bürgschaft Hausbank)
7) Fristsetzung

  • Abfahrt-
  • Ankunft Empfangszollstelle-

8) Wiedergestellung
9) Kontrolle der Nämlichkeit
10) Erledigung Versandverfahren
11) Rückmeldung an Abgangszollstelle per NCTS

12) Nächstes Zollverfahren muss sich anschließen

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