Gemeinschaftliche Versandverfahren (gVV) Flashcards
T1
NUW o. UW ?
auch genannt ?
Bei welchen Zollämtern gestellen ?
- auch genannt :
externes gemeinschaftl. Versandverfahren - für NUW zwischen zwei EU-Zollämtern
1) Abgangszollstelle (EU-Außengrenze)
2) Bestimmungszollstelle (Zollinland)
nach Beendigung der T1 muss das nächste Zollverfahren anschließen.
T2
auch genannt ?
Für welche Waren ?
auch genannt:
internes gemeinschaftliches Versandverfahren
Carnet-TIR
1) Gültigkeit ?
2) Für welche Waren ?
3) Ablauf
4) Vorteil
TIR-Verfahren
1) Gültigkeit: 60 Tage max.
2) Für UW + unverzollte NUW AUSSERHALB der EU/EFTA
3) Ablauf s. Karteikarte „ABLAUF gVV“
4) vereinfachte Ein/-Ausfuhr durch Kontrolle von Zollverschluss (Nämlichkeitssicherung)
Ablauf gVV
11. Schritte
1) elektr. Antragstellung auf Abfertigung im jeweiligen Verfahren
2) Gestellung
3) Abfertigung des Versandverfahrens im NCTS
4) Zollbeschau
5) Nämlichkeitssicherung
6) Sicherheitsleistung (zB Bar o. Bürgschaft Hausbank)
7) Fristsetzung
- Abfahrt-
- Ankunft Empfangszollstelle-
8) Wiedergestellung
9) Kontrolle der Nämlichkeit
10) Erledigung Versandverfahren
11) Rückmeldung an Abgangszollstelle per NCTS
12) Nächstes Zollverfahren muss sich anschließen