Grundkenntnisse für den Umgang mit Recht Flashcards

1
Q

Normen

A
  • Situationsbezogene Verhaltensregeln
  • Beruhen häufig auf Wertvorstellungen (Werten)
  • Entstehen, wo Übereinstimmungen in den Werten zu finden sind
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2
Q

Untergliederung von Normen

A
  • Normen, die befolgt werden müssen
    • Gesetze
  • Normen, die befolgt werden sollten
    • z.B. in Arbeitszeit keine privaten Dinge erledigen
  • Normen, die befolgt werden können
    • z.B. in der Kirche nicht laut reden
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3
Q

Merkmale von Normen

A
  • Normen werden von Gruppen oder Institutionen vermittelt (Familie, Schule, Kirche)
  • Sie gelten für alle Gruppenmitglieder
  • Es gibt die Möglichkeit gegen sie zu verstoß
  • häufig Sanktionen
    • Haben Aufgabe, andere dazu zu bringen, sich an den geltenden Normen zu orientieren
    • Richten sich gegen denjenigen der gegen die Norm verstößt
    • = Handlungen, die unter anderen Umständen eig. Verboten wären (z.B.: Inhaftierung = Freiheitsberaubung normalerweise, als Sanktion aber erlaubt)
  • Ändern sich, wenn es Änderungen in der Gesellschaft gibt
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4
Q

Definition Herrschaft

A
  • = Chance, eine Gruppe dazu zu bringen, jederzeit gehorsam zu leisten
  • Herrschaft ist legitim, wenn
    • Beherrschten die Befehle der Herrschenden und die Ausübung von Zwang (in manchen Fällen sogar Gewalt) akzeptieren , um die in der Gesellschaft geltenden Normen durchzusetzen
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5
Q

Definition Macht

A
  • = wenn jemand seinen Willen gegenüber einer oder mehrerer Personen gegen deren Widerstand durchsetze
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6
Q

Definition Autorität

A
  • = sozialer Einfluss bestimmter Personen oder Gruppen, der ihnen von anderen zugesprochen wird
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7
Q

Defintion Gewalt

A
  • = Mittel zur Durchsetzung von Herrschaft und Macht
  • Wichtig:
    • In modernen Gesellschaften hat Staat das Gewaltmonopol => allein er und seine Institutionen (z.B. Polizei) sind unter bestimmten Bedingungen befugt, innerhalb der staatlichen Grenzen Gewalt auszuüben
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8
Q

Warum brauchen wir Normen?

A
  • Normen geben dem Menschen & seinen Handlungen eine gewisse Regelmäßigkeit, so dass er für andere berechenbar ist
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9
Q

Normenkatalog

A
  • Normenkataloge verschiedener Gesellschaften unterscheiden sich in
    • Form der Codierung (= Niederschrift in gegliederter Textform) und Weitergabe
    • Umfang
    • Ausmaß der Verbindlichkeit und der Bewehrung durch Sanktionen (= Strafen & weitere Maßnahmen zu ihrer Durchsetzung)
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10
Q

Definition Werte

A
  • = Wertvorstellungen
  • Entstehen aus Haltungen (inneren oder Haltungen einer Gruppe)
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11
Q

Definition Bräuche

A
  • Keine Normen
  • = Gewohnheiten, die in einer Gruppe/ Gesellschaft/ Kultur üblich sind
  • Übliches Verhalten, dass auf (manchmal stillschweigender) Übereinkunft beruhend, nur durch gesellschaftliche Ächtung sanktionierbar ist (Def. Skript)
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12
Q

Definition Moral

A
  • = sittliche Normen und Werte, die in einer Gesellschaft als verbindlich anerkannt sind
  • Beruht nicht auf Gesetzgebungsakten
  • Stützt sich auf Überlieferungen
  • Def. Skript: Sittlichkeit, Moral – „Ist“ (wie ist es?)
    • Am Gewissen, des Einzelnen orientiert, das sich nach weltanschaulicher Prägung ausrichtet
    • Gesamtheit der inneren Werte
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13
Q

Recht (allgemein)

A
  • = die Summe aller geltenden Rechtsnormen bezogen auf das äußere Verhalten der Menschen
  • Durch staatliche Gewalt erzwingbar => setzt staatliche Organisation voraus
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14
Q

Recht und Moral

A
  • Recht kann Orientierung an Moral („den guten Sitten“ oder den Sitten und Gebräuchen („Treu und Glauben) vorsehen => nicht codifizierte Übereinkünften der Bevölkerung erlangen Qualität codifizierten Rechts
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15
Q

Normenkatalog der Bundesrepublik

A

Recht in der Bundesrepublik Deutschland umfasst Vielzahl an Normen für die gilt

  • Sie sind codifiziert, d.h. in einem bestimmten Wortlaut schriftlich festgehalten
  • (mehr oder weniger) systematisch gegliedert und aufeinander abgestimmt
  • Beanspruchen in ihrem Geltungsbereich (räuml. Auf die davon Angesprochenen bezogen) ein hohes Maß von Verbindlichkeit
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16
Q

objektives Recht

A
  • = Recht als Ganzes, die Gesamtheit der Rechtsnormen (z.B. Gesetze, Vorschriften etc), die in einer Gesellschaft existieren
  • = abstrakt formulierte Recht, das für die Regelung von Situationen bereitsteht
  • ( Rechtsvorschriften, die Allgemeinanerkannt sind und vom Staat als Gesetz erlassen wurden)
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17
Q

subjektives Recht

A
  • = das „konkrete“ Recht, das die Rechtsordnung (objektive Recht) einem Einzelnen einräumt (z.B.: etwas zu besitzen/ zu tun o.ä.)
  • = die Berechtigung, seine eigenen Interessen im Rahmen der bestehenden Rechtsordnung durchzusetzen => „das ist mein gutes Recht“
  • (= mein Recht)

z.B. Recht einer Mutter eines 1 jährigen = Recht auf Kinderbetreuungsplatz

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18
Q

Formelles Recht

A
  • = Teil der Rechtsordnung
  • Schreibt die Form des Umgangs mit dem Recht vor
  • (Verfahrensrecht: Wie muss man auf diesem Rechtsgebiet vorgehen?)
  • = Beschreibung des Verfahrens
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19
Q

Materielles Recht

A
  • = Inhaltlicher Teil der Rechtsordnung (= Inhalt des Rechts)
  • = die eigentliche Regelung der Dinge und Verhältnisse
  • (Was geschieht unter welcher Voraussetzung?)
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20
Q

Rechtsnorm

A
  • = einzelne Vorschrift („rechtliche Sollensanforderung“), i.d.R. entstanden aufgrund eines Beschlusses der Legislative
  • Besteht immer aus dem Tatbestand und der Rechtsfolge

Bsp. SGB

Tatbestand - wer jemand anderen körperlich schädit => Rechtsfolge - Strafe durch Freiheitsstrafe oder Geldstrafe

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21
Q

Beispiele

objektives/ subjektives Recht - formelles/ materielles Recht

A

STPO = Strafprozessordnung

ZPO = Zivilprozessordnung

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22
Q

Überblick

Legislative / Exekutive

A
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23
Q

Gewohnheitsrecht

A
  • Recht, dass durch “langsdauernde Übung der Beteiligten in dem Bewusstsein recht zu Handeln”
  • Bsp. Weihnachtsgeldzahlung, tariflich nicht festgelegt
    • wird ohne Kommentar/ erklärung jedes Jahr WG gezahlt und plötzlich nicht mehr, dann ist das WG aufgrund des Gewohnheitsrechtes einklagbar => Viele Arbeitgeber lassen vor Auszahlung des WGs Erklärung unterschreiben, dass jährlich neu entschieden wird, ob WG ausgezahlt wird => kein Anspruch auf WG wegen Gewohnheitsrecht)
24
Q

Richterrecht

A
  • resultiert aus veränderter Interpration von Rechtsnormen aufgrund gesellschaftlicher Entwicklung
  • und Ausfüllung von “Gesetzeslücken”
  • = “Rechtsfortbildungen durch den Richter”
  • beschreibt Möglichkeit des Richters/ des Staatsanwaltschaft sich auf vergleichbare Fälle & bereits gefällte Urteile anderer zu beziehen
25
Q

Rechtsgebiete

Öffentliches Recht

A
  • Staat und seine Untergliederungen handeln hoheitlich ,d.h. als Träger öffentlicher Gewalt
  • = Verhältnis von Über- und Unterordnung
    • Der Bürger ist dem Staatuntergeordnet
    • => Staat kann Recht auch durch Gewalt durchsetzen
  • Mein Recht gegenüber öffentlichen Institutionen -> Bürger - Staat
26
Q

Rechtsgebiete

Privatrecht

A
  • Mein Recht gegenüber anderen (= Zivilpersonen; Bürger <-> Bürger)
  • setzt Gleichordnung der Bürger voraus,d.h. Verhältnis der Gleichberechtigung und Selbstbestimmung
  • Mittel der Regelung ist meist ein Vertrag
  • tritt Staat z.B. als Geschäftspartner des Bürgers auf, d.h. handelt er fiskalisch (= Staat als Verwalter des Staatsvermögens betreffend), dann fällt dies auch unter das Privatrecht
    • Bsp. Verkauf eines Grundstückes aus Staatsvermögen an eine Zivilperson fällt unter das Privatrecht
      • wichtig an Stelle des Bürgers kann auch eine privatrechtliche Vereinigung treten z.B. Sportverein
      • an Stelle des Staates kann eine öffentlich-rechtliche Körperschaft treten, z. B.: Bundesagentur für Arbeit
27
Q

Rechtgesbiete des öffentlichen Rechts

A
  • Völkerrecht
  • Staats-, Verfassungsrecht
  • Verwaltungsrecht
  • Kirchenrecht
  • Strafrecht
  • Sozialrecht
  • Gerichtsverfahren und Prozessrecht
28
Q

Rechtsgebiete des Privatrechts (= Zivilrechts)

A
  • Allgemeines Zivilrecht
    • Grundsätze
    • Schuldrecht
    • Sachenrecht
    • Familienrecht
    • Erbrecht
  • Besonderes Zivilrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • Wertpapierrecht
    • Bank-, Börsenrecht
    • Gewerblicher Rechtsschutz
    • Urheberrecht
29
Q

Rechtsgebiete

Arbeitsrecht

Sonderregelung

A
  • fällt unter den Bereich öffentlichen Rechts, wenn es sich um einen öffentlichen Arbeitgeber handelt => öffentliches Dienstrecht wird angewendet
  • fällt unter Zivilrecht, wenn es sich um einen privaten Arbeitgeber handelt => Anwendung zivilen Arbeitsrechtes
30
Q

Fiskalisch

A

Staat steht mit Staatsvermögen/Staatsetat dem Bürger gegenüber

Beispiel: Staat verkauft Gebäudeeigentum an einen öffentlichen Träger, dann greift das Zivilrecht

Mittel der Regelung ist ein Vertrag

31
Q

Verhältnis Bürger -Staat

Rechtsgebiete

A
32
Q

Rechtsgebiete

A
33
Q

Charakterisierung von Normen

A

Sind Charakterisiert dadruch:

  • dass sie festgeschrieben sind (codifiziert -> mit einem bestimmten Wortlaut schriftliche festgehalten sind)
  • dass sie systematische gegliedert sind & aufeinander abgestimmt sind
  • dass sie in ihrem Geltungsbereich ein hohes Maß an Verbindlichkeit beanspruchen
    (s. Normenkataloge)
34
Q

Anwendung und Auslegung von Recht

A

Frage welche Auswirkung soll die Rechtsanwendung haben =>

wer will was von wem woraus? = wer stellt welchen Anspruch an wen mit welcher Begründung

35
Q

abstrakte Rechtsnorm besteht aus

A

Tatbestand und Rechtsfolge

36
Q

Lebenssachverhalt

A

= eines der vielen möglichen oder denkbaren konkreten vorkommnisse, die der Tatbestand in abstrakter Formm beschreibt

Bsp. Herr Hurtig schlägt Herrn Bauer die Nase blutig

37
Q

Vorgehen bei Rechtsanwendung

Subsumierung

A

= Bezug zw. konkreten Vorgängen/ Vorkommnissen und Rechtsnorm herstellen

Lebenssachverhalt wird unter die jeweiligen Tatbestandvoraussetzungen subsumiert auf die vorgesehene Rechtsfolge folgt (lässt sich aus Gesetz entnehmen) => auf Basis dieser folgt konkrete Reglung für das Verhalten der Beteiligten z.B. in Form eines Urteils

38
Q

Warum Subsumierung von Sachverhalten wichtig?

A

damit überprüft werden kann, ob Rechtsnorm angewendet werden kann

39
Q

Methoden der Rechtsauslegung

A

= Methoden, die helfen eine Rechtsnorm auszulegen

(Rechtsnorm= meist sehr abstrakt formuliert, damit sie eine Gruppe von Sachverhalten umfasst => Problem: Entscheidung ob bestimmter Sachverhalt unter dem Tatbestand subsumierbar?)

Methoden der Auslegung/ Überprüfung

  • sprachlich-grammatische Auslegung
  • systematische Auslegung
  • historische Auslegung
  • teleologische Auslegung

Wichtig: die Auslegungsmethoden schließen sich bei der Subsumierung nicht aus - gewählt wird häufig das Ergebnis, dass von mehreren dieser Methoden bzw. Argumente gestütz wird

40
Q

Methoden der Rechtsauslegung

sprachlich-grammatische Auslegung

A
  • orientiert sich an der Bedeutung von in der Rechtsnorm enthaltenen Schlüsselworten und ihre Zuordnung zueinander

Beispiel:

“und” im Text = beide Tatsbestandsmerkmale müssen bestehen/erfüllt sein

“oder” im Text = ein Tatbestandsmerkmal muss erfüllt sein

Was bedeuten in der Norm enthaltene Schlüsselworte? Wie sind diese zueinander angeordnet?

41
Q

Methoden der Rechtsauslegung

systematische Auslegung

A

= Deutung der Norm aus ihrer Stellung im Normgefüge und dem Zusammenhang mit anderen Bestimmungen heraus

=> Welche Stellung hat die Norm im Normgefüge?

Welchen Bezug hat die Norm zu anderen Normen?

Beispiel: Rechtsfolge nur erfüllt, wenn Tatbestand aus § xy erfüllt ist

Welche Auslegung wird der Stellung der Norm in der Vorschrift und Verfassungsgrundsätzen am besten gerecht?

Wichtig: hier auch überprüfung, welche mögliche Auslegung am besten mit der Verfassung im Einklang steht

42
Q

Methoden der Rechsauslegung

historische Auslegung

A

Betrachtung der Norm auf dem Hintergrund ihrer Entstehungsgeschichte

=> aus welcher Gesellschaftlichennorm ist das Gesetz entstanden?

Aus welchen Überlegungen heraus ist die Norm entstanden?

43
Q

Methoden der Rechtsauslegung

teleologische Auslegung

A
  • fragt nach konkretem Sinn und Zweck der Bestimmung (Norm/Gesetz)
  • Fragt: wie sich ursprüngliche Absicht des Gesetzgebers, übertragen auf die Zeitumstände zum Zeitpunkt der Entscheidung, vernünftig darstellt => zur Auslegung der Norm Heranziehung von Materialien aus der Gesetzesberatung
44
Q

Vorgehensweisen zur Schließung von Rechtslücken

A

Rechtslücke = wenn rechtliche Würdigung von Tatsachen unklar ist

Möglichkeiten zur Schließung dieser

  • Analogiebildung
  • Umkehrschluss
  • Erst-recht-Argument
45
Q

Schließung von Rechtslücken

Analogiebildung

A
  • Suche nach Ähnlichkeiten in bereits entschiedenen (Präzedenz-)Fällen
  • Suche nach ähnlichen Rechtsnormen

=> Wichtig: diese müssen mit zu entscheidenden Fall in wichtigen Merkmalen übereinstsimmen => Übernahme der Rechtsfolge des Präzedensfalls für den aktuellen Fall

46
Q

Schließung von Rechtslücken

Umkehrschluss

A
  • besagt, dass eine bestimmte Rechtsfolge ganz bestimmt nicht eintreten darf, weil der nicht ausreichen geregelte Sachverhalt von einem geregelten zu weit abweicht.

Vorgehensweise:

durch Ausschluss gerade nicht gewollter Rechtsfolgen wird der Kreis der Möglichkeiten eingeschränkt

47
Q

Schließung von Rechtslücken

Erst-Recht-Argument

A
  • Variante des Umkehrschlusses
  • Die Rechtsfolge für den einen Fall muss für den anderen Fall erst recht gelten, wenn für ihn der Gesetzeszweck in noch stärkerem Maß zutrifft, als für den ersten.

d.h. Rechtsfolge für den einen Tatbestand muss vom Zweck her für den anderen noch viel eher zutreffen.

48
Q

unbestimmte Rechtsbegriffe

A
  • bewusster Verzicht auf bewusste Begriffsfestlegung -> damit viele Sachverhalte unter der jeweiligen Norm subsumiert werden können
  • lassen sich oft nur durch prognostische Anwendung von Erkenntnissen anderer Fachwissenschaften “ausfüllen” (z.B. psychologische Gutachten, Stellungnahmen des Jugendamtes bei Sorgerechtsentscheidungen etc)

Beispiele für unbestimmte Begriffe

  • wichtiger Grund
  • Kindeswohl
  • Gefahr im Verzug

=> Wichtig: bei Rechtsauslegungen müssen unbestimmte Begriffe konkretisiert werden

49
Q

andere Form der Rechtsauslegung

Ermessen

A
  • Verwaltung (d.h. eine Behörde) wird durch Norm ausdrücklich dazu ermächtigt für die passende Rechtsffolge zu sorgen.
  • Entscheidung/ Überprüfung ob eine Rechtsfolge eintreten kann/soll oder nicht & welche Rechtsfolge eintreten kann/soll oder nicht
50
Q

andere Formen der Rechtsauslegung

Wichtige Ermessensbegriffe

A
  • Entschließungsermessen
  • Auswahlermessen
  • Ermessenschunterschreitung
  • Ermessenüberschreitung
  • Ermessenesmissbrauch
  • gebundenes Ermessen
  • freies Ermessen
51
Q

wichtige Ermessensbegriffe

Entschließungsermessen

A

Frage: Soll eine Rechtsfolge eintreten?

=> Entscheidung ob eine Rechtsfolge eintreten soll

52
Q

Wichtige Ermessenbegriffe

Auswahlermessen

A

Frage: Welche der möglichen Rechtsfolgen soll eintreten?

=> Auswahl einer von mehreren möglichen Rechtsfolgen

53
Q

wichtige Ermessensbegriffe

Ermessensunterschreitung

A

= wenn kein Ermessen ausgeübt wird, sondern stur eine Richtlinie verfolgt wird, obwohl Ermessensausübung zum Vorteill des Bürgers zulässig wäre

(gehört zu ermessensfehlerhaftes Handeln)

54
Q

wichtige Ermessensbegriffe

Ermessensüberschreitung oder Ermessensmissbrauch

A

= wenn Behörde willkürlich handelt (z.B. in dem sie Gleichheitsgrundsatz verletzt)

= ermessensfehlerhafte Handlungsweise

55
Q

wichtige Ermessensbegriffe

gebundenes Ermessen

A

= “Muss”-oder “Soll”-Vorschrift

  • “Muss”-Vorschrift

=> Häufige Formulierung im Gesetz = “hat zu tun”

  • “Soll”-Vorschrift

Bsp. “Öffentlicher Träger soll xyz zur Verfügung stellen”

56
Q

Wichtige Ermessensbegriffe

freies Ermessen

A

= “Kann”-Vorschrift

Bsp.: “Ich kann Leistungen in Anspruch nehmen oder nicht”