Grundkenntnisse für den Umgang mit Recht Flashcards
Normen
- Situationsbezogene Verhaltensregeln
- Beruhen häufig auf Wertvorstellungen (Werten)
- Entstehen, wo Übereinstimmungen in den Werten zu finden sind
Untergliederung von Normen
- Normen, die befolgt werden müssen
- Gesetze
- Normen, die befolgt werden sollten
- z.B. in Arbeitszeit keine privaten Dinge erledigen
- Normen, die befolgt werden können
- z.B. in der Kirche nicht laut reden
Merkmale von Normen
- Normen werden von Gruppen oder Institutionen vermittelt (Familie, Schule, Kirche)
- Sie gelten für alle Gruppenmitglieder
- Es gibt die Möglichkeit gegen sie zu verstoß
- häufig Sanktionen
- Haben Aufgabe, andere dazu zu bringen, sich an den geltenden Normen zu orientieren
- Richten sich gegen denjenigen der gegen die Norm verstößt
- = Handlungen, die unter anderen Umständen eig. Verboten wären (z.B.: Inhaftierung = Freiheitsberaubung normalerweise, als Sanktion aber erlaubt)
- Ändern sich, wenn es Änderungen in der Gesellschaft gibt
Definition Herrschaft
- = Chance, eine Gruppe dazu zu bringen, jederzeit gehorsam zu leisten
- Herrschaft ist legitim, wenn
- Beherrschten die Befehle der Herrschenden und die Ausübung von Zwang (in manchen Fällen sogar Gewalt) akzeptieren , um die in der Gesellschaft geltenden Normen durchzusetzen
Definition Macht
- = wenn jemand seinen Willen gegenüber einer oder mehrerer Personen gegen deren Widerstand durchsetze
Definition Autorität
- = sozialer Einfluss bestimmter Personen oder Gruppen, der ihnen von anderen zugesprochen wird
Defintion Gewalt
- = Mittel zur Durchsetzung von Herrschaft und Macht
- Wichtig:
- In modernen Gesellschaften hat Staat das Gewaltmonopol => allein er und seine Institutionen (z.B. Polizei) sind unter bestimmten Bedingungen befugt, innerhalb der staatlichen Grenzen Gewalt auszuüben
Warum brauchen wir Normen?
- Normen geben dem Menschen & seinen Handlungen eine gewisse Regelmäßigkeit, so dass er für andere berechenbar ist
Normenkatalog
- Normenkataloge verschiedener Gesellschaften unterscheiden sich in
- Form der Codierung (= Niederschrift in gegliederter Textform) und Weitergabe
- Umfang
- Ausmaß der Verbindlichkeit und der Bewehrung durch Sanktionen (= Strafen & weitere Maßnahmen zu ihrer Durchsetzung)
Definition Werte
- = Wertvorstellungen
- Entstehen aus Haltungen (inneren oder Haltungen einer Gruppe)
Definition Bräuche
- Keine Normen
- = Gewohnheiten, die in einer Gruppe/ Gesellschaft/ Kultur üblich sind
- Übliches Verhalten, dass auf (manchmal stillschweigender) Übereinkunft beruhend, nur durch gesellschaftliche Ächtung sanktionierbar ist (Def. Skript)
Definition Moral
- = sittliche Normen und Werte, die in einer Gesellschaft als verbindlich anerkannt sind
- Beruht nicht auf Gesetzgebungsakten
- Stützt sich auf Überlieferungen
- Def. Skript: Sittlichkeit, Moral – „Ist“ (wie ist es?)
- Am Gewissen, des Einzelnen orientiert, das sich nach weltanschaulicher Prägung ausrichtet
- Gesamtheit der inneren Werte
Recht (allgemein)
- = die Summe aller geltenden Rechtsnormen bezogen auf das äußere Verhalten der Menschen
- Durch staatliche Gewalt erzwingbar => setzt staatliche Organisation voraus
Recht und Moral
- Recht kann Orientierung an Moral („den guten Sitten“ oder den Sitten und Gebräuchen („Treu und Glauben) vorsehen => nicht codifizierte Übereinkünften der Bevölkerung erlangen Qualität codifizierten Rechts
Normenkatalog der Bundesrepublik
Recht in der Bundesrepublik Deutschland umfasst Vielzahl an Normen für die gilt
- Sie sind codifiziert, d.h. in einem bestimmten Wortlaut schriftlich festgehalten
- (mehr oder weniger) systematisch gegliedert und aufeinander abgestimmt
- Beanspruchen in ihrem Geltungsbereich (räuml. Auf die davon Angesprochenen bezogen) ein hohes Maß von Verbindlichkeit
objektives Recht
- = Recht als Ganzes, die Gesamtheit der Rechtsnormen (z.B. Gesetze, Vorschriften etc), die in einer Gesellschaft existieren
- = abstrakt formulierte Recht, das für die Regelung von Situationen bereitsteht
- ( Rechtsvorschriften, die Allgemeinanerkannt sind und vom Staat als Gesetz erlassen wurden)
subjektives Recht
- = das „konkrete“ Recht, das die Rechtsordnung (objektive Recht) einem Einzelnen einräumt (z.B.: etwas zu besitzen/ zu tun o.ä.)
- = die Berechtigung, seine eigenen Interessen im Rahmen der bestehenden Rechtsordnung durchzusetzen => „das ist mein gutes Recht“
- (= mein Recht)
z.B. Recht einer Mutter eines 1 jährigen = Recht auf Kinderbetreuungsplatz
Formelles Recht
- = Teil der Rechtsordnung
- Schreibt die Form des Umgangs mit dem Recht vor
- (Verfahrensrecht: Wie muss man auf diesem Rechtsgebiet vorgehen?)
- = Beschreibung des Verfahrens
Materielles Recht
- = Inhaltlicher Teil der Rechtsordnung (= Inhalt des Rechts)
- = die eigentliche Regelung der Dinge und Verhältnisse
- (Was geschieht unter welcher Voraussetzung?)
Rechtsnorm
- = einzelne Vorschrift („rechtliche Sollensanforderung“), i.d.R. entstanden aufgrund eines Beschlusses der Legislative
- Besteht immer aus dem Tatbestand und der Rechtsfolge
Bsp. SGB
Tatbestand - wer jemand anderen körperlich schädit => Rechtsfolge - Strafe durch Freiheitsstrafe oder Geldstrafe
Beispiele
objektives/ subjektives Recht - formelles/ materielles Recht
STPO = Strafprozessordnung
ZPO = Zivilprozessordnung
Überblick
Legislative / Exekutive