Personalfreisetzungsplanung Flashcards
0
Q
Was ist eine ANTIZIPATIVE Freisetzungsplanung?
A
- -> Ursachenprognose
- Freisetzungsursachen frühzeitig prognostizieren
- mehr Handlungsalternativen
- sozial verträglicher
- hoher Planungsbedarf
1
Q
Was ist eine REAKTIVE Freisetzungsplanung?
A
- -> Ursachen sind gegeben
- Freisetzungsursachen liegen vor
- nur limitierte Möglichkeiten
- kein hoher Planungsbedarf
- demotivierend
- harte soziale Konsequenzen
2
Q
Abbau von Mehrarbeit
A
- -> Überstunden
- unproblematisch, schnell umzusetzen
- kann zu Unzufriedenheit/Widerständen führen
3
Q
Kurzarbeit
A
- vom Staat gefördert
- An zahlt das Gehalt der Kurzarbeiter
- Gehalt wird vom Arbeitsamt aufgestockt
- bürokratisch hoher Aufwand
- voller Erfolg in der Finanzkrise
4
Q
Langzeiturlaub
A
- primär: AN ist kein Lohnempfänger mehr –> behält Recht zurück in seinen Job zu kommen –> AN ist zu der Zeit nicht sozialversichert
5
Q
Nichtverlängerung befristeter Arbeitsverhältnisse
A
- aus arbeitsrechtlicher Sicht recht unproblematisch
- befristeter Vertrag gilt –> früher kann kann nicht gekündigt werden –> Aufhebungsvertrag
6
Q
Abbau von Personalleasing
A
- einfachster Fall
- Dienstleistungsvertrag
- Leiharbeitsverträge oft 1 Monat
- Ziel: Flexibilität beim Personal
7
Q
Ausnutzen der Fluktuation
A
- Bsp.: für antizipative
- Personalabbau durch Veränderung: Alter, Elternzeit
- wirkt direkt und unmittelbar
8
Q
Aufhabungsverträge
A
- ohne wirtschaftlichen Druck = auf Wunsch des AG+AN
- Variante 2 um einer betrieblichen bedingten Kündigung zuvorzukommen
- 2seitige Willenserklärung notwendig
- Aufhebungsvertrag –> Abfindung
- deutlich höhere Abfindung bei großen Entlassungen um sozialen Frieden im Unternehmen zu waren und Imageschäden vorzubeugen
- Verzicht auf weitere Rechtsmittel
9
Q
vorgezogener Ruhestand
A
–> siehe Altersteilzeit
10
Q
Altersteilzeit
A
- verkürztes Entgeld
- keine Rentenverzichte, da Beiträge von Arbeitsamt aufgestockt wird
- echte Teilzeit
- Blockmodell: erste Hälfte voll arbeiten, zweite Hälfte gar nicht –> beide Phasen gleiches Gehalt –> findet er scheiße
- ab 55 Jahren
- ein anderer MA muss eingestellt werden, sonst unterstützt das Arbeitsamt nicht
11
Q
Kündigung
A
- Willenserklärung
- 3 Formen der Kündigung: verhaltensbedingt, personenbedingt, betriebsbedingt
- unkündbare Menschen: Schwangere, Behinderte
- Sozialauswahl: Schwerbehinderung –> kann gekündigt werden, so lange Kündigung nichts mit der Behinderung zu tun hat
12
Q
Verkürzung der Arbeitszeit
A
- nicht unproblematisch, da in Arbeitsvertrag eingegriffen wird
- Extremfall: Änderungskündigung
- wird häufig durch Betriebsrat geregelt
- Lösung zur Kostenreduzierung