Pflegebedürftigkeit Flashcards
Begriff Pflegebedürftigkeit
- Paragraph 14 SGB XI
- Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen
- kognitive, körperliche oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbständig kompensieren oder bewältigen
- auf Dauer voraussichtlich für mindestens sechs Monate und mit mindestens der in Paragraph 15 festgelegten Schwere bestehen
Szenario sinkende Pflegequoten
Geht davon aus, dass die Menschen älter werden und sich die Pflegebedürftigkeit daher ins höhere Alter verschiebt
Steigende Lebenserwartung
Szenario Status quo
Pflegebedürftigkeit tritt in dem selben Alter auf wie jetzt und daher verdoppelt sich die Pflegebedürftigkeit
Pflegeversicherung - was ist das?
- eigenständiger Zweig der Sozialversicherung
- SGB XI
- Teilkostenversicherung
Pflegeversicherung- Finanzierung
- paritätisch von Arbeitgebern und Arbeitnehmern
- Beitragssatz 3.05% des Bruttoeinkommens seit 1.1.2019 , Kinderlose ab 23 Jahren: 3.3%
- Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen jeweils 50% des Beitrages
- Kinderlosenzuschlag wird vom Arbeitnehmer bezahlt
Pflegeversicherung- Aufgaben
- Absicherung gegen das Risiko der Pflegebedürftigkeit
- Verbesserung der Lebensumstände der Pflegebedürftigen
- Soziale Absicherung der Pflegenden
Pflegeversicherung - Leistungen
- Pflegesachleistungen z.B. Unterstützung durch ambulanten Pflegedienst bei der Körperpflege
- Pflegegeld - häusliche Pflege wird selbst sichergestellt - Geldleistung
- Kombinationssachleistungen Verbindung von Hilfe durch z.B. Pflegedienst und eigenständigem Anteil, das Pflegegeld vermindert sich anteilig im Verhältnis zum Wert der in Anspruch genommenen Sachleistungen, individuelle Bedürfnisse des zu Pflegenden berücksichtigen
Begutachtungsinstrument zur Einschätzung der Pflegebedürftigkeit - Module
- Mobilität
- kognitive und kommunikative Fähigkeiten
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
- Selbstversorge
- Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
- Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte
Begutachtungsinstrument Pflegebedürftigkeit
Die gesundheitlich bedingten Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit werden erhoben und bewertet
Selbstständigkeit:
- Aktivitäten alleine ohne Hilfe von anderen ausführen
- Hilfsmittel erlaubt - trotzdem selbstständig
Modul Mobilität
- zentrale Aspekte im Wohnbereich eines Menschen
- Bewertung der motorischen Fähigkeiten eines Menschen
Modul kognitive und kommunikative Fähigkeiten
- Bewertung grundlegender mentaler Funktionen eines Menschen
- In welchem Ausmaß ist die jeweilige geistige Fähigkeit vorhanden, nicht Selbstständigkeit
Modul Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
- Bewertung von Verhaltensweisen und psychischen Problemlagen als Folge von Gesundheitsproblemen, die immer wieder auftreten und personelle Unterstützung erforderlich machen
- in wie weit kann die Person ihr Verhalten selbstständig steuern?
Modul Selbstversorgung
- Bewertung aller Verrichtungsbereiche die im Alltag relevant sind: waschen, ausscheiden, erläutert, an- und auskleiden
- Selbstständigkeit bei Durchführung wird eingeschätzt
Modul Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
-Bewertung der Selbstständigkeit eines Menschen bei der Bewältigung seiner Gesundheitsprobleme
Modul Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte
-Bewertung aller Bereiche des Alltagslebens