Strafrecht Flashcards

1
Q

Andere Person

A

Andere Person ist jede natürliche Person von der Geburt bis zum Tod

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2
Q

Körperliche Misshandlung

A

Körperliche Misshandlung ist eine üble unangemessene Behandlung, durch die das körperliche Wohlbefinden oder die körperliche Unversehrtheit nicht nur unerheblich beeinträchtigt wird.

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3
Q

Gesundheitsschädigung

A

Die Gesundheitsschädigung ist das hervorrufen oder steigern eines krankhaften Zustandes körperlicher oder seelischer Art.

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4
Q

Fremd

A

Fremd ist alles, was nicht im Allein- oder Miteigentum eines anderen steht und auch nicht herrenlos ist.

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5
Q

Beweglich

A

Beweglich ist eine Sache, die beweglich gemacht werden kann.

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6
Q

Sachen

A

Sachen sind alle körperlichen Gegenstände, unabhängig von ihrem Aggregatzustand oder ihrem wirtschaftlichen Wert.

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7
Q

Wegnahme

A

Wegnahme ist der Bruch fremden Gewahrsams und die Begründung neuen Gewahrsams.

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8
Q

Gewahrsam

A

Unter Gewahrsam versteht wann die tatsächliche Herrschaftsgewalt eines Menschen über eine Sache, die von einem natürlichen Herrschaftswille getragen wird.

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9
Q
  • tatsächliche Herrschaftsgewalt

- Herrschaftswille

A
  • Tatsächliche Herrschaftsgewalt ist die Fähigkeit über die Sache verfügen zu können.
  • Herrschaftswille ist der Wille über die Sache verfügen zu können.
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10
Q

Bruch fremden Gewahrsams

A

Bruch fremden Gewahrsams liegt vor, wenn die Herrschaftsmacht gegen den Willen des Gewahrsamsinhabers aufgehoben wird.

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11
Q

Begründung neuen Gewahrsams

A

Begründung neuen Gewahrsams liegt vor, wenn der Täter ungehindert über die Sache verfügen kann und der bisherige Gewahrsamsinhaber erst die Verfügungsgewalt des Diebes beseitigen müsste, um die Sache zurückzuerlangen.

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12
Q

Rechtswidrige Zueignungsabsicht

A

–> dem Täter steht die Sache in keinster Weise zu.(fasst er zu einem späteren Zeitpunkt die Zueignungsabsicht kommt nur Unterschlagung in Frage)

–> besteht aus 1. Aneignungsabsicht und 2. Enteignungsvorsatz

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13
Q
  1. Aneignungsabsicht
A

Der Täter muss ich die Sache zumindest vorübergehend in sein Vermögen einverleiben (durch direkten Vorsatz)

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14
Q
  1. Enteignungsvorsatz
A

Der Eigentümer soll endgültig aus seiner Eigentümerpositionen verdrängt, also dauerhaft enteignet werden

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15
Q

Sachen

A

Sachen sind alle körperlichen Gegenstände unabhängig von ihrem Aggregatzustand oder ihren wirtschaftlichen Wert.

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16
Q

Beschädigung

A

Eine Sache ist dann beschädigt, wenn ihre Funktion, ihr Zweck oder ihre Substanz nicht nur unerheblich beeinträchtigt ist.

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17
Q

Zerstörung

A

Eine Sache ist dann zerstört, wenn ihre Funktion, ihr Zweck oder ihre Substanz völlig aufgehoben ist.

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18
Q

Erscheinungsbild einer Sache unbefugt und nachhaltig verändern

A

Die fremde Sache ist noch voll gebrauchsfähig und es liegt keine Substanzverletzung vor. Allerdings ist ihr Erscheinungsbild unbefugt, das heißt gegen den Willen des Eigentümers, für eine längere Zeitspanne erheblich verändert worden.

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19
Q

Fahrlässigkeit

A

bei jeder fahrlässige Straftat müssen die drei folgenden Bedingungen erfüllt sein:

  1. Objektive Sorgfaltspflichtverletzung
  2. Objektive Vorhersehbarkeit
  3. Vermeidbarkeit

Beispiel: “Es wird schon gut gehen.”

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20
Q

Direkter Vorsatz

A

Der Täter will in strafrechtlichen Erfolg.
Er handelt nach Wissen und Wollen.

“Das will ich auf jeden Fall.”

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21
Q

Bedingter Vorsatz

A

Der Täter sieht die Möglichkeit des Eintritts voraus und nimmt ihn billigend in Kauf.
Er handelt wissend/gleichgültig

“Na wenn schon, denn schon, egal.”

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22
Q

Gift

A

Gift ist jede organische oder anorganische Substanz, die unter bestimmten Bedingungen (einnehmen/schlucken) durch chemische oder chemisch-physische Wirkung im konkreten Fall gesundheitsschädlich ist.

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23
Q

Andere gesundheitsschädliche Stoffe

A

Andere gesundheitsschädliche Stoffe sind solche, die (obwohl sie kein Gift sind) die Eigenschaft haben, die Gesundheit des Menschen im Sinne von § 223 StGB zu schädigen.

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24
Q

Beibringen

A

Beibringen liegt vor, wenn der Täter Gifte oder andere gesundheitsschädliche Stoffe mit dem Körper des Opfers derart in Verbindung gebracht hat, dass ich deren gesundheitsschädliche Wirkung entfalten kann.

(wenn auch nur vorübergehend)

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25
Q

Waffen

gem. § 224 (1) Nr. 2 StGB

A

Hierunter versteht man manuelle Waffen technischen Sinne.

  • Hieb, Stich, Stoßwaffen
  • Schusswaffe - geladen und einsatzbereit
  • Schreckschuss- und Gaspistolen
26
Q

Gefährliches Werkzeug

gem. § 224 (1) Nr. 2 StGB

A

Gefährliches Werkzeug ist ein Gegenstand, der nach seiner objektiven Beschaffenheit und der Art seiner Verwendung im konkreten Einzelfall geeignet ist, erhebliche Verletzung herbeizuführen.

27
Q

Hinterlistiger Überfall

A

Ein hinterlistiger Überfall ist ein planmäßig, überraschend vorgetragener Angriff unter Verdeckung der wahren Absicht.

28
Q

Mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich begangen

A

Mindestens zwei Personen müssen am Tatort anwesend sein und deren einvernehmliches Zusammenwirken muss sich für den Geschädigten als Gefahr erhöhend darstellen.

29
Q

Mittels einer Leben gefährdenten Behandlung

A

Die Art der Behandlung (Dauer, Stärke, Einwirkung) muss nach den Umständen des Einzelfalles abstrakt geeignet sein, das Leben des Opfers zu gefährden.

30
Q

Umschlossener Raum

A

Ein umschlossener Raum ist ein Raumgebilde, das dazu bestimmt ist, von Menschen betreten zu werden und mit künstlichen Vorrichtungen umgeben ist, um das unbefugte Eindringen zu verhindern.

31
Q

Einbrechen

A

Einbrechen ist das gewaltsame Beseitigen von Umschließungen, die dem Eindringen entgegenstehen.

–> Hierbei entsteht immer eine Sachbeschädigung.

32
Q

Einsteigen

A

Einsteigen ist das Betreten des geschützten Raumes unter Schwierigkeiten auf einem nicht üblichen bzw. vorhergesehenen Wege.

(überwinden von Mauern, Zäunen, Hecken usw welche höher als 60 cm sind.)

33
Q

Falscher Schlüssel

A

Einen Schlüssel ist dann falsch, wenn er zur Tatzeit vom Berechtigten überhaupt nicht, noch nicht oder nicht mehr zu Eröffnung des Schlosses bestimmt ist.

34
Q

Nicht zur ordnungsgemäßen Öffnung bestimmten Werkzeuge

A

Nicht zur ordnungsgemäßen Öffnung bestimmte Werkzeuge sind alle Gegenstände, die nicht Schlüssel sind aber dennoch gewaltlos auf den Schließmechanismus einwirken.

35
Q

Sich verborgen halten

A

Sich verborgen halten liegt vor, wenn sich jemand heimlich versteckt, um später die Tat ungestört ausführen zu können.

36
Q

Behältnis

A

Behältnis ist ein umschlossener Raum, der zur Verwahrung und Sicherung von Sachen dient, jedoch nicht dazu bestimmt ist, von Menschen betreten zu werden.

37
Q

Verschlossen

A

Verschlossen ist das Behältnis, wenn es durch eine Schutzvorrichtung (Schloss, Plombe, Paketband etc.) gegen Zugriffe gesichert ist.

38
Q

Andere Schutzvorrichtung

A

Von Menschen geschaffene Einrichtung, die dazu geeignet und bestimmt ist, die Wegnahme erheblich zu erschweren.

39
Q

Gewerbsmäßigkeit

A

Gewerbsmäßigkeit liegt vor, wenn der Täter sich aus wiederholten Diebstählen eine fortlaufende Einnahmequelle von einigem Umfang und gewisser Dauer verschaffen möchte.

40
Q

Hilflosigkeit einer Person

A

Hilflosigkeit einer Person liegt vor, wenn sich jemand aus eigener Kraft nicht gegen die Wegnahme schützen kann.

41
Q

Unglücksfall

A

Ein Unglücksfall ist ein plötzliches, äußeres Ereignis, dass eine erhebliche Gefahr für Menschen oder andere Sachen mit sich bringt. (Verkehrsunfälle, Brände etc.)

42
Q

Gemeine Gefahr

A

Die gemeine Gefahr ist dann gegeben, wenn einer Vielzahl von Menschen Schaden droht bzw. hohe Sachwerte bedroht sind.

43
Q

Waffe

(gem. § 244 (1) Nr.1 a)) StGB

A

Waffen sind Geräte, die dazu geeignet und bestimmt sind, andere Menschen zu töten oder zu verletzen.

44
Q

Gefährliches Werkzeug

gem. § 244 (1) Nr.1 a)

A

Ein gefährliches Werkzeug ist ein Gegenstand, nach seiner objektiven Beschaffenheit und bei konkreter Art der Verwendung dazu geeignet ist, erhebliche Verletzungen hervorzurufen.

–> Missbrauchsvermutung muss vorliegen: Werkzeug ist weder deliktstypisch noch sozial üblich, sondern wird zur gefährlich Verwendung mitgeführt.

45
Q

Sonstige Waffe oder Mittel

A

Mitführen eines sonstigen Werkzeuges zum Widerstand einer anderen Person durch Gewalt oder Drohung zu verhindern oder zu überwinden.
(z.b. Scheinwaffe)

–> Gebrauchsabsicht muss vorliegen

46
Q

Bande

A

Eine Bande setzt den Zusammenschluss von mindestens drei Personen voraus, die sich zur fortgesetzten Begehung einer noch unbestimmten Anzahl von Diebstählen verbunden haben.

47
Q

Wohnung

A

Wohnung ist jedes nicht allgemein zugängliche Raumgebilde, in welchem Privatsphäre entwickelt wird.

48
Q

Täuschungshandlung

A

Eine Täuschungshandlung ist das Einwirken auf das Vorstellungsbild eines anderen, mit dem Ziel der Irreführung.

49
Q

Irrtumserregung

A

Irrtumserregung ist eine Fehlvorstellung eines Menschen über die Wirklichkeit.

50
Q

Vermögensverfügung

A

Eine Vermögensverfügung ist jedes freiwillige Handeln, Dulden oder Unterlassen, dass sich unmittelbar vermögensmildernd auswirkt.

51
Q

Vermögensschaden

A

Vermögensschaden ist die Differenz des Vermögens vor und nach der Verfügung.

52
Q

Gewalt

  • § 240 StGB

Gewalt gegen Sachen

  • 253 StGB
A

Gewalt ist der Einsatz körperlicher Kraft oder die Vermittlung psychischer Zwangswirkung.

53
Q

Drohung mit einem empfindlichen Übel

  • § 240 StGB
  • § 253 StGB
A

Die Drohung ist das Inaussichtstellen eines künftigen Übels, auf das der Drohende Einfluss hat oder zu haben vorgibt. Die Äußerung der Drohung kann ausdrücklich oder konkludent erfolgen.

Die Drohung muss sich gegen die Person richten, deren Willen gebeugt werden soll.

54
Q

Nötigen

  • § 240 StGB
  • § 253 StGB
A

Einem anderen Menschen wird ein Verhalten aufgezwungen, welches dieser nicht will und von sich aus auch nicht tun würde.

55
Q

Rechtswidrige Bereicherungsabsicht

  • subj. § 253 StGB
A

Dem Täter kommt es zielgerichtet darauf an, sich oder einen Dritten wirtschaftlich besser zu stellen, während gleichzeitig beim Geschädigten ein Vermögensnachteil entstehen muss.

–> rechtswidrige Absicht muss vorliegen, hat Täter eig Anspruch (zb. zivilrechtlich) auf das abgenötigte Vermögen, verwirklicht er nur eine Nötigung gemäß § 240 StGB.

56
Q

Vermögensnachteil

  • § 253 StGB
A

Jede messbare Schlechterstellung für den genötigt selbst oder einen Dritten. Dabei ist zu beachten, dass der Genötigte auch die Verfügungsgewalt über das Vermögen hat.

57
Q

Verweflichkeit

  • § 240 StGB
  • § 253 StGB
A

Frage ob angewandtes Mittel zum erstrebten Zweck in angemessenem Verhältnis steht (Mittel-Zweck-Relation).

Unrechtmäßigkeit der Bereicherung ist hier schon ausschlaggebend für ein VERWERFLICHES Verhalten des Täters.

58
Q

Gewalt gegen eine Person

  • § 249 StGB
  • § 252 StGB
  • § 255 StGB
A

Gewalt gegen eine Person ist jede Einwirkung, die vom Opfer als körperlich wirkender Zwang empfunden wird und geeignet ist, geleisteten oder zu erwartenden Widerstand zu beseitigen.

(geringer körperlicher Aufwand des Täters genügt hier)

59
Q

Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben

  • § 249 StGB
  • § 252 StGB
  • § 255 StGB
A

… ist das ernsthafte Inaussichtstellen des todes oder einer erheblichen körperlichen Misshandlung, deren Eintritt nach menschlicher Lebenserfahrung sicher bzw höchstwahrscheinlich ist und auf deren Eintritt der Drohende Einfluss hat bzw dies vorgibt.

60
Q
  1. Mittäterschaft
A

Mehrere Personen begehen in bewusstem und gewolltem Zusammenwirken eine Straftat –> jeder einzelne Täter besitzt die Tatherrschaft also hat Einfluss auf das Tat geschehen.

61
Q
  1. Arbeitsteilung
A

Jeder Täter leistet dabei einen objektiven Tatbeitrag –> Straftat wird nach dem Prinzip der Arbeitsteilung durchgeführt.

62
Q
  1. Identifikation
A

Jeder Täter muss sich persönlich mit dem Tatgeschehen identifizieren –> gemeinsamer Tatentschluss zur Begehung jeweils objektiver Tatbeiträge.