Vorlesung 1 Flashcards

1
Q

Was ist Psychologische Diagnostik/Psychodiagnostik?

A

Psychodiagnostik ist eine METHODENLEHRE im Dienste der angewandten Psychologie.
Soweit Menschen die Merkmalsträger sind, besteht ihre Aufgabe darin, INTERINDIVIDUELLE UNTERSCHIEDE im Verhalten und Erleben sowie INTRAINDIVIDUELLE MERKMALE UND VERÄNDERUNGEN einschließlich ihrer jeweils relevanten Bedingungen so zu erfassen, dass hinlänglich präzise VORHERSAGEN künftigen Verhaltens und Erlebens sowie deren VERÄNDERUNGEN in definierten Situationen möglich werden.

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2
Q

Klassifikationssysteme

A

Listen mit Entscheidungskriterien.
Dort sind zu einzelnen Diagnosen im Bereich psychischer Störungen die entsprechenden diagnostischen Kriterien aufgeführt.

> > In der klinischen Diagnostik werden zwei
Klassifikationssysteme verwendet, um möglichst genaue und zuverlässige Diagnosen erstellen zu können:

  1. ICD-10 (Dilling et al., 2006).
  2. DSM-IV-TR (Saß et al., 2003).
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3
Q

ICD - 10

A

ICD-10 (Dilling et al., 2006)
Die Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme (von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) herausgegeben)

Kapitel V (F-Diagnosen) – psychische Störungen.

Alle Diagnosen werden mit einem Code versehen, der bis zu fünf Stellen beinhaltet:
F – Bereich der psychischen und Verhaltensstörungen;
Fxx – die konkrete Diagnose;
Fxx.x – spezifizieren die Störung.

Beispiel:
F40-F48 Neurotische-, Belastungs- und somatoforme
Störungen
F40 phobische Störung
F 40.1 soziale Phobien

-> Diese Codes werden im Rahmen der fall- und diagnosebezogenen Kassenabrechnung verwendet.

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4
Q

DSM - IV

A

–> DSM-IV-TR (Saß et al., 2003)

wurde von der Amerikanischen Psychiatrischen Vereinigung (APA) veröffentlicht und beinhaltet spezielle und wissenschaftlich besser fundierte diagnostische Kriterien –> für die Forschung besonders interessant.

Es systematisiert psychische Diagnosen anhand einer
multiaxialen Einteilung, d.h. psychische Störungen können anhand einzelner Achsen differenziert werden.

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5
Q

DSM - IV: Achsen

A

Die folgenden fünf Achsen werden unterschieden:

Achse I: Klinische Störungen,
Achse II: Persönlichkeitsstörungen, geistige Behinderung,
Achse III: Körperliche Störungen und Zustände,
Achse IV: Psychosoziale Belastungsfaktoren,
Achse V: Höchstes Niveau der sozialen Anpassung im letzten Jahr.

> > multiaxiale Einordnung von Diagnosen -> möglichst umfassendes Bild von der zugrundeliegenden psychischen Störung

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6
Q

Vorteile/Sinn von Klassifikationssystemen?

A

> ermöglicht ein klares und abgesichertes Aufstellen von Diagnosen.
sowohl Patienten als auch diagnostisch Tätige können davon profitieren.
internationale wissenschaftliche Kommunikation
erleichtert, da beide Klassifikationssysteme in vielen
Sprachen vorliegen

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7
Q

Diagnose

A

„Die Feststellung des Vorhandenseins oder Ausprägungsgrades psychologischer Merkmale
(Eigenschaften, Fähigkeiten, Verhaltensweisen usw.) unter Beachtung bestimmter Kriterien bezeichnet man in der Psychologie als Diagnose.“

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8
Q

Prognose

A

“… Kennt man die … Eigenschaften … eines Menschen, so sind unter Umständen Voraussagenüber seine künftigen Merkmale, Erfolge bei verschiedenen Ausbildungen oder seine Bewährung bei unterschiedlichen Tätigkeiten möglich.“ (Zimbardo & Gerrig, 2003, S. 558)

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9
Q

Intervention

A

Maßnahmen, die dazu dienen, psychische Störungen oder problematisches Verhalten zu verhindern, zu beheben oder ihre Folgen zu mildern.

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10
Q

Test

A

„Ein Test ist ein wissenschaftliches Routineverfahren zur
Untersuchung eines oder mehrerer empirisch abgrenzbarer Persönlichkeitsmerkmale mit dem Ziel einer möglichst quantitativen Aussage über den relativen Grad der individuellen Merkmalsausprägung.“ (Lienert & Raatz, 1998, S.1)

„Ein psychologisch-diagnostisches Verfahren (vereinfacht
oft „Test“ genannt) erhebt unter standardisierten Bedingungen eine Informationsstichprobe über einen (oder mehrere) Menschen, indem systematisch erstellte Fragen/Aufgaben interessierende Verhaltensweisen oder psychische Vorgänge auslösen; Ziel ist es, die fragliche Merkmalsausprägung zu bestimmen.“ (Kubinger, 2009, S.10)

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11
Q

Andere psychologisch diagnostische Verfahren

A
> Anamneseerhebung
> Exploration
> Verhaltensbeobachtung
> biografisches Inventar
> Assessment - Center
> Arbeitsplatzanalyse
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12
Q

Anamneseerhebung

A

Erhebung der Vorgeschichte der untersuchten Person

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13
Q

Exploration

A

Das Erkunden bestimmter Sachverhalte und Stimmungen mittels qualifizierter Gesprächsführung.

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14
Q

Verhaltensbeobachtung

A

(systematische) zielt auf einen persönlichkeitsbezogenen

Informationsgewinn über die untersuchte Person ab, durch das Wahrnehmen ihrer Aktionen oder Reaktionen.

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15
Q

Biografisches Inventar

A

fragt nach grundsätzlich überprüfbaren Informationen aus der Lebensgeschichte einer untersuchte Person.

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16
Q

Assessment - Center

A

erfasst die Qualität der Bewältigungsversuche einer Person bei vorgegebenen berufsrelevanten Anforderungen.

17
Q

Arbeitsplatzanalyse

A

untersucht diejenigen psychologischen Bedingungen und psychischen Voraussetzungen, welche eine bestimmte berufsbezogene Tätigkeit an den Menschen stellt.

18
Q

Historische Wurzeln der psychologischen Diagnostik

A

1) Psychiatrie
2) Experimentelle Psychologie
3) Diferentielle Psychologie

19
Q

Psychiatrie

A

„Diagnose“ ist seit der Antike ein zentraler Begriff im
ärztlichen Denken und Handeln.

  1. Jahrhundert – medizinische Krankheitsmodell der
    Psychiatrie.

Im Rahmen des Modells werden verschiedene
Symptome einem Syndrom zugeordnet. Durch die
Untersuchung von spezifischen Krankheitsverläufen
konnten Methoden zur Bekämpfung von Krankheiten
entwickeln werden.

Heute – INTERKATIONALES STÖRUNGSMODELL mit Betonung dimensionaler Merkmale.
-> gegenseitige Wechselwirkung zwischen genetischen, neurobiologischen, psychologischen und sozialen Bedingungen zur Entwicklung psychischer Störungen

STUDIE von Rosenhan (1973) – die mangelnde Objektivität beim Diagnostizieren in psychiatrischen Einrichtungen. –> Anstoß dafür, allgemeine klinische Klassifikationssysteme zu entwickeln, die genaue Kriterien zur Vergabe einer bestimmten Diagnose vorgeben
(ICD-10 und DSM).

20
Q

Experimentelle Psychologie

A

> brachte Vielzahl experimenteller Strategien, die auch in psychologischer Diagnostik nutzbar gemacht wurden.

> maßgeblicher Beitrag zur Entwicklung quantitativer und standardisierter Verfahren

> Auch die heute etablierten Gütekriterien Objektivität,
Reliabilität und Validität

> Untersuchung von Sinnesfunktionen (Schwellenmessungen) & Messungen von
Reaktionszeit (Galton, Cattell);

> komplexere Anforderungen, wie Rechenaufgaben, bestimmte Problemlöseaufgaben, Gedächtnisaufgaben, psychomotorische Aufgaben (Kraepelin).

21
Q

Differentielle Psychologie & Persönlichkeitspsychologie

A

> Methoden zur Erfassung der Besonderheiten des Einzelnen und der Unterschiede zwischen Menschen

> enge Verschränkung zwischen Differentieller-/
Persönlichkeitspsychologie und Diagnostik
-> zeigt sich besonders deutlich bei Testkonstruktionen, die auf einer persönlichkeitstheoretischen Konzeption der zu messenden Eigenschaft beruhen.

> Intelligenztests und Leistungsdiagnostik (Alfred Binet, Theodore Simon, Thurstone, Wechsler, später Liepmann, Beauducel, Brocke & Amthauer);

• Persönlichkeitsdiagnostik (Galton, Kraepelin, Binet, Cattell).

22
Q

Wodurch ist die Gegenwart der Psychologischen Diagnostik geprägt?

A
  1. Durch die Nutzung des MEDIUMS COMPUTER für neue,
    innovative Verhaltenskonzepte.
  2. Durch die „GESELLSCHAFTSPOLITISCHE TRENDWENDE“, nämlich den Menschen in seiner Rolle als zu begutachtende Person samt seinen Bedürfnissen würdig zu beachten, d.h. in gewisser Weise partnerschaftlich und grundsätzlich förderungsorientiert zu begegnen.
  3. Durch die Einsicht, dass bisher nicht gesehene oder
    unkritisch bewertete Probleme psychologischen
    Diagnostizierens zu ihrer Lösung endlich einer
    SYSTEMATSICHE GRUNDLAGENFORSCHUNG bedürfen.
23
Q

Methoden der Datenerhebung

A
  • Interview (Anamnese, Exploration),
  • Verhaltensbeobachtung,
  • Fragebögen,
  • Projektive Verfahren,
  • Objektive Persönlichkeitstests,
  • Leistungstests,
  • Neuropsychologische Tests,
  • Psychophysiologische Methoden.
24
Q

Quellen für ethische und rechtliche Grundlagen (bzgl. Psychodiagnostik)

A

• grundgesetzlich verankerte Rechten, die „Würde des
Menschen“ betreffen (GG);

• gesetzliche Einzelregelungen;

• Berufsordnungsmäßig festgelegte ethische
Verpflichtungen im Rang von Vereinssatzungen bzw.
Qualitätsstandards von Normungsinstituten;

• fachautorisierte „Appelle“.

25
Q

rechtliche Bestimmungen -> Grundgesetz

A

> > GRUNDGESETZ (GG)

  • > Art. 1, Abs.1: die Würde des Menschen ist unantastbar…
  • > Art. 2, Abs.1: Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt…
  • > Art. 2, Abs.2: Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletztlich …
  • > Relevanz bes. im forensischen Bereich (psychodiagn. Untersuchung von Verdächtigen hinsichtlich Schuldfähigkeit & Legalbewährung)
26
Q

rechtliche Bestimmungen: Privatgeheimnisse

A

> > § 203 Strafgesetzbuch (StGB) Verletzung von PRIVATGEHEIMNISSEN: Wer unbefugt ein fremdes Geheimnis, namentlich ein zum persönlichen Lebensbereich gehördendes Geheimnis oder ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis offenbart, das ihm als (…) Berufspsychologe mit staatlich anerkannter wissenschaftlicher Abschlussprüfung (…) anvertraut oder sonst bekannt geworden ist, wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr…

27
Q

rechtliche Bestimmungen: Schweigepflicht

A
  1. Psychologen sind nach 203 StGB verpflichtet, über alle ihnen in Ausübung ihrer Berufstätigkeit anvertrauten und bekannt gewordenen Tatsachen zu schweigen, soweit nicht das Gesetz Ausnahmen vorsieht oder ein bedrohtes Rechtsgut überwiegt. Die Schweigepflicht von Psychologen besteht auch gegenüber Familienangehörigen der ihnen anvertrauten Personen. Ebenso besteht die Schweigepflicht von Psychologen gegenüber ihren Kollegen und Vorgesetzten.
  2. Wenn mehrere Psychologen oder Psychologen und Ärzte gleichzeitig dieselben Klienten / Patienten beraten oder behandeln, so sind die mitbehandelnden Fachkollegen und Ärzte untereinander von der
    Schweigepflicht insoweit befreit, als die Klienten / Patienten nicht etwas anderes bestimmen.
28
Q

rechtliche Bestimmungen: Zeugnisverweigerungsrecht

A

§ 53 Strafprozessordnung (StPO): Zeugnisverweigerungsrecht

> Zur Verweigerung des Zeugnisses sind ferner berechtigt

3. Rechtsanwälte, Patentanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer, Steuerberater und Steuerbevollmächtigte, Ärzte, Zahnärzte,
Psychologische Psychotherapeuten, Kinder-­ und Jugendlichenpsychotherapeuten, Apotheker und Hebammen

–> Nicht im Gesetz aufgeführt: Psychologen.

29
Q

rechtliche Bestimmungen: gesetzliche Einzelregelungen -> Betriebsverfassungsgesetz

A

Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG).

§ 94,95 Personalfragebogen bedürfen der
Zustimmung des Betriebsrates, ebenso:
Beurteilungsgrundsätze, Richtlinien für
Einstellung, Kündigung etc.

30
Q

Berufsordnungsmäßig festgelegte ethische

Verpflichtungen

A

> > Ethische Richtlinien der Deutschen Gesellschaft
für Psychologie e.V. und des Berufsferband
Deutscher Psychologinnen und Psychologen
e.V. - http://www.bdp-verband.org

> > Qualitätskriterien der DIN 33430.

> > Richtlinien für die Einstellung psychologischer
Gutachten.

31
Q

Einschätzungen zur Testgüte

-> welche Institutionen sind hierfür zuständig?

> > TBS - TK
DGP
BDP
DTK

A

1) Testbeurteilungssystem des Diagnostik- und Testkuratoriums
–> Testkuratorium (TBS-TK)
»ein vom Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V. und von der Deutschen Gesellschaft für Psychologie e.V. getragenes
Gremium, dessen Aufgabe es ist, die Öffentlichkeit vor
unzureichenden diagnostischen Verfahren und
vor unqualifizierter Anwendung diagnostischer Verfahren
zu schützen.

2) Die Deutsche Gesellschaft für Psychologie (DGPs) ist der Dachverband der wissenschaftliche arbeitenden Psychologen

3) Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) ist der
Dachverband der praktisch arbeitenden Psychologen

2 & 3 zusammen: Förderation Deutscher Psychologenvereinigungen

4) Testbeurteilungssystem des Diagnostik- und Testkuratoriums -> (DTK)
» Das DTK der Föderation Deutschere Psychologenvereinigungen (BDP, DGPs) setzt mit dem Testbeurteilungssystem TBS-TK Standards für die Rezension von psychologisch-diagnostischen Verfahren. Die Testrezensionen des DTK werden u.a. im Report
Psychologie und in der Psychologischen Rundschau
(DGPs) sowie im Internetangebot des ZPID (PSYNDEX
Tests) veröffentlicht.

32
Q

Testbeurteilungskriterien

A
  1. Prüfung der INFORMATIONSGRUNDLAGE gemäß den
    Anforderungen nach DIN 33430 (DIN-Screen Checkliste
    1).
  2. TESTKATEGORISIERUNG nach dem ZPID-SYSTEM.
  3. Testbeurteilung und –rezension durch zwei
    UNABHÄNGIGE REZENSENTEN auf Grundlage der
    STANDARDISIERTEN BEURTEILUNGSRICHTLINIEN.
33
Q

Norm “DIN 33430”

A

> > Anforderungen an Verfahren und deren Einsatz bei BERUFSBEZOGENEN EIGNUNGSBEURTEILUNGEN

„Die DIN 33430 stellt eine allgemein verbindliche Regelung für alle Beteiligten in einem Bereich dar, in dem Grauzonen von selbstgestrickten Psycho-Tests bis hin zum unqualifizierten Umgang mit den Probanden vermutet werden dürfen. Und das bei schätzungsweise zwei Millionen Testdurchführungen pro Jahr allein bei beruflichen Eignungsentscheidungen.“
(Winterfeld, 2002, S. 298)

Die Norm gliedert sich in sieben Abschnitte, die „Festlegungen und Leitsätze für Verfahren und deren Einsatz bei berufsbezogenen Eignungsbeurteilungen“ enthalten.

34
Q

Wozu dient die Norm “DIN 33430”?

A

Die Norm dient:

  • Dem SCHUTZ der KANDIDATEN vor unsachgemäßer oder missbräuchlicher Anwendung von Verfahren zu Eignungsbeurteilungen.
  • Personalverantwortlichen bei der QUALITÄTSSICHERUNG und -OPTIMIERUNG von PERSONALENTSCHEIDUNGEN.
35
Q

Hinsichtlich der Auswahl, Zusammenstellung, Durchführung, Auswertung und Interpretation der Verfahren fordert die DIN 33430, dass…

A

… die zur Eignungsbeurteilung eingesetzten Verfahren auf GRUNDLAGE einer ARBEITS- und ANFORDERUNGSANALYSE festgelegt werden.

… Für jedes Verfahren ausführliche Verfahrenshinweise
(MANUALE) vorliegen.

… Die REGELN zur Auswertung und Interpretation und
Entscheidung VORAB FESTGELEGT werden.

… Die zur Eignungsbeurteilung herangezogenen NORMWERTE der REFERENZGRUPPEder Kandidaten entsprechen.

… Die GÜLTIGKEIT der eingesetzten Verfahren EMPIRISCH NACHGEWIESEN ist.

… Die GÜLTIGKEIT der Normwerte spätestens ALLE 8 JAHRE ÜBERPRÜFT werden.

… Der gesamte PROZESS der Eignungsbeurteilung, inklusive der Gütekriterien und Entscheidungsregeln, nachvollziehbar DOKUMENTIERT wird.

(Kubinger, 2009, S. 32)

36
Q

Zur rechtlichen Verbindlichkeit der DIN 33430

DIN-Normen haben zunächst keine Rechtsverbindlichkeit.
Eine Pflicht zur Anwendung der DIN 33430 ist vollkommen freiwillig.
Ein Arbeitsgeber muss sie also nicht zwingend
anwenden, ein Bewerber kann die Anwendung nicht
einfordern.
Dennoch kann die DIN 33430 verbindlich
werden.

–> In welchen Fällen???

A

> > wenn sich z.B. Auftraggeber und Auftragnehmer vorher auf die Anwendung der DIN 33430 vertraglich einigen.

> > wenn ein Anwender der DIN 33430 belegt, dass er bei der Auftragsbearbeitung die erforderliche Sorgfalt beachtet. – Berücksichtigt der Dienstleister die vertraglich vereinbarte DIN 33430 nicht, kann der Auftraggeber einen Schadenersatzanspruch geltend machen.

> > DIN-Normen spiegeln gewöhnlich die objektiv anerkannten, aktuellen Regeln der Wissenschaft weiter. Aus diesem Grund kann die DIN 33430 zwingend verbindlich werden, wenn der Gesetzgeber darauf Bezug nimmt oder sie sich derart in der Praxis durchsetzt, dass sie als allgemein verbindlicher Standard bezeichnet werden muss und sich auch gerichtliche Entscheidungen daran orientieren.

> > Einen hohen Verbindlichkeitsgrad kann die DIN 33430 durch Betriebsräte erhalten. Nach Betr.VG § 95 Absatz 2 kann der Betriebsrat in Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern die Aufstellung von Auswahlrichtlinien verlangen.

> > Im öffentlichen Dienst kann die DIN 33430 wegen der Möglichkeit einer Konkurrentenklage zum harten Faktor werden. Nach Artikel 33 Absatz 2 GG hat der Dienstherr den nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung am besten geeigneten Bewerber für vakante Dienstposten auszuwählen. Abgelehnte Bewerber könnten klagen, dass der Auswahlprozess nicht den
Qualitätsstandards der DIN 33430 entsprochen habe.

> > In einigen Bundesländer gibt es bereits jetzt Verordnungen, für die die DIN 33430 maßgeschneidert ist. (Kubinger, 2009, S. 32-33)

37
Q

Was sind nach DIN 33430 die Minimalerfordernisse
an die Qualifikation zum psychologischen
Diagnostizieren?

A

Ein abgeschlossenes Psychologiestudium (Diplom; Master).