§§ Flashcards

(81 cards)

1
Q

Eingeschränkte Zulassung

VR

A

§ 2 FeV - Mängel

§ 31 StVZO - zur Leitung eines Fzg nicht geeignet

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2
Q

§ 4(1) FeV

A

Fahrzeuge die von der Fahrerlaubnis ausgenommen sind

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3
Q

Führerschein mitführen + aushändigen

VR

A

§ 4(2) FeV

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4
Q

§ 5(4) FeV

A

Aushändigung und Mitführen der Prüfbescheinigung

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5
Q

§ 6 FeV

A

(1) Fahrerlaubnisse
(3) welche FE welche mit einschließt
(6) altes Recht, vor dem 19.01.2013 i.V.m Anlage 3

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6
Q

§ 10 FeV

A

Mindestalter

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7
Q

Auflagen und Beschränkungen

VR

A

§ 23 FeV - für FE-Bewerber

§ 46 FeV - für FE-Inhaber

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8
Q

§ 48a FeV

A

Begleitetes Fahren ab 17

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9
Q

§ 48 FeV

A

Fahrgastbeförderung

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10
Q

§ 1(2) StVO

A

Wer am Verkehr teilnimmt, muss sich so verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet, behindert oder belästigt wird.

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11
Q

§ 2 StVO

A

Straßenbenutzung durch Fahrzeuge

(1) Fahrbahnbenutzungspflicht / Seitenstreifen
     sind keine Fahrbahn
(2) Rechtsfahrgebot
(4) Fahrräder 
(5) Kinder
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12
Q

§ 3 StVO

A
Geschwindigkeit
(1) relative Höchstgeschwindigkeit 
     \+ Sicht- Wetterverhältnisse....
(2) ohne triftigen Grund nicht 
      langsam fahren
(2a) Kinder, Ältere, Hilfsbedürftige
(3) i.g.O / a.g.O
(4) Schneekette 50 km/h
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13
Q

§ 4 StVO

A

Abstand

(1) Regelabstand
(2) Einscherabstand
(3) Mindestabstand

➜ § 1(2) StVO Gefährdungsabstand

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14
Q

§ 5 StVO

A
Überholen
(1) links überholen
(2) - keine Behinderung der 
         Gegenverkehrs
      - mit höherer Geschwindigkeit überholen
(3) - unklare Verkehrslage
      - VZ 276, 277
(4) - beim Ausscheren keine Gefährdung des 
         Nachfolgeverkehrs 
      - Seitenabstand
      - sobald wie möglich rechts einordnen
      - Überholter nicht behindern
(4a) Ankündigungspflicht
(5) Schall- / Leuchtzeichen
(6) Pflichten Überholter
(7) Pflicht zum rechts überholen
(8) Rad-/ Mofafahrer rechts überholen
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15
Q

Pflichten des Überholten

A
  • Beschleunigungsverbot
  • Herabsetzen der Geschwindigkeit (Unfallverhütungspflicht)
  • Abblendepflicht
  • Langsam fahrende Fzg (Traktor)
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16
Q

Pflichten des Überholers

A
  • Überholbeginn (Gefährdung Entgegenkommende
  • Ankündigungspflicht
  • ausreichend Seitenabstand
  • Wiedereinordnung (sobald wie möglich, keine Behinderung)
  • Benutzung von Schall-/ Leuchtzeichen
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17
Q

Überholverbote

A
  • keine Behinderung des Gegenverkehrs
  • nur mit wesentlich höherer Geschwindigkeit
  • Unklare Verkehrslage
  • durch Verkehrszeichen
  • an Haltestellen öffentl. Verkehrsmittel
  • an Fußgängerüberwegen
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18
Q

§ 6 StVO

A

Vorbeifahren

An haltenden Fzg., Absperrungen, Sonstigen Hindernissen

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19
Q

Pflichten des Vorbeifahrenden

A
  • Vorrang des Gegenverkehrs
  • Rückschaupflicht
  • Ankündigungspflicht
  • ausreichender Seitenabstand
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20
Q

§ 8 StVO

A
Vorfahrt
(1) - Grundsatz: rechts vor links
     - Ausnahme durch VZ, Fzg. aus 
        Feld- oder Waldwegen
(1a) Kreisverkehr
(2) Pflichten des Wartepflichtigen
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21
Q

Pflichten des Wartepflichtigen

VR / Vorfahrt

A
  • Gesteigerte Sorgfaltspflicht
  • Wartewillen erkennen lassen (Geschwindigkeit reduzieren + anhalten)
  • bei Unübersichtlichkeit hineintasten
  • keine Not- und Gefahrenbremsung
  • nur weiterfahren wenn konkrete Gefährdung und wesentliche Behinderung ausgeschlossen ist
  • kein Vertrauensgrundsatz
  • Vorfahrt auch wenn Bevorrechtigter sich verkehrswidrig verhält
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22
Q

§ 9 StVO

A

Abbiegen

(1) Pflichten beim Abbiegen
(2) Radfahrer
(3) Linksabbieger
(4) - Linksabbieger + entgegenkommender Rechtsabbieger
- Tangentiales abbiegen
(5) Abbiegen in Grundstück, wenden, Rückwärtsfahren

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23
Q

Pflichten beim Abbiegen

VR / Abbiegen

A
  • Rückschaupflicht
  • Ankündigungspflicht
  • Einordnungspflicht
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24
Q

§ 10 StVO

A

Einfahren + Anfahren

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25
§ 12 StVO
Halten und Parken
26
§ 17 StVO
Beleuchtung | ➜ Benutzen + verdreckt oder verschmutzt
27
§ 21 StVO
Personenbeförderung | ➜ nur soviel Personen wie Sicherheitsgurte, Kinder/Kindersitz, keine Personenbeförderung auf Ladeflächen
28
§ 21a StVO
(1) Sicherheitsgurt | (2) Schutzhelm
29
§ 22 StVO
Ladung (1) verrutschen, Umfallen, hin-/ herrollen, herabfallen, vermeidbaren Lärm erzeugen (2) nicht breiter als 2,55m / nicht höher als 4m Lof: nicht breiter als 3m / höher als 4m (3) bei einer Höhe von 2,5 m nicht nach vorn rausragen (und wenn nur 50cm) (4) nach hinten: bis 1,5 m / bis 100km ➜ 3m / Fzg. + Zug nicht länger als 20,75 m Wenn mehr als 1m rausragt ➜ kenntlich machen mit Sicherungsmittel
30
§ 23 StVO
Pflichten Fahrzeugführer (1) Sicht und Gehör nicht beeinträchtigt / Verkehrssicherheit durch Besatzung und Ladung nicht leidet (1a) Benutzung Mobiltelefon (2) unterwegs auftretende Mängel (3) Fahrrad / Kraftrad nicht freihändig
31
§ 25 StVO
Fußgänger
32
§ 26 StVO
Fußgängerüberweg | Mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren / Warte / nicht überholen
33
§ 34 StVO
Unfall (1) Unfallbeteiligte (Def (2) ➜ halten, Verkehr sichern, Verletzen helfen, Beteiligung offenbaren (3) Unfallspuren nicht beseitigen
34
§ 35 StVO
Sonderrechte (1) - Polizei - hoheitliche Aufgabe - dringend geboten (8) nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung ➜ keine Gefährdung oder Schädigung anderer
35
§ 38 StVO
Wegerechte (1) - Blaues Blinklicht (§ 53(3) StVZO) - Einsatzhorn (§ 55(3) StVZO) - höchste Eile geboten um Menschenleben zu retten, schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, Gefahr für öffentliche Sicherheit oder Ordnung, Sachwerte (2) nur blaues Blinklicht: - zur Warnung an Unfall- oder Einsatzstellen - bei Einsatzfahrten - Begleitung von Fahrzeugen
36
§ 37 StVO
Lichtzeichenanlage
37
§ 24c StVG TBM
Alkoholverbot für Fahranfänger - Probezeit oder vor Vollendung des 21. Lebensjahres - Kraftfahrzeug - führen - öVR - alkoholische Getränke zu sich nehmen oder - die Fahrt antreten unter Wirkung eines solchen Getränkes (>0,15 Promille) > Vorsatz oder Fahrlässigkeit
38
§ 24a StVG TBM
0,5‰ Grenze - KFZ - führen - öVR (1) - Alkohol 0,25 mg/l in Atemluft oder - eine Alkoholmenge im Blut, die zu solche einer AAK führt (2)- berauschende Mittel > Vorsatz oder Fahrlässigkeit
39
§ 316 StGB TBM
``` Trunkenheit im Straßenverkehr - Fahrzeug - führen - Verkehr - alkoholische Getränke oder berauschende Mittel - sicheres Führen - Kausalität ➜ relative oder absolute Fahrunsicherheit ``` > Vorsatz oder Fahrlässigkeit
40
Owis VR
StVO: § 49 StVZO: § 69a FeV: § 75 FZV: § 48
41
§ 1 StVG
Grundsatz Zulassung
42
§ 2 StVG
Grundsatz Fahrerlaubnis
43
§ 21 StVG
Fahren ohne Fahrerlaubnis (1) Nr. 1 - Kraftfahrzeug führt - ohne erforderliche Fahrerlaubnis - Fahrverbot nach § 44 StGB oder § 25 StVG Nr. 2 - Fahrzeughalter anordnet oder zulässt (2) - Fahrlässig oder - Führerschein in Verwahrung
44
§ 19 StVZO
``` (2) Fahrzeugteil ändert ➜ Fahrzeugart ändern ➜ Gefährdung von Verkehrsteilnehmern ➜ Umweltvariante (5) Verstoß ```
45
§ 29 StVZO
HU
46
§ 31 StVZO
(1) zur selbstständigen Leitung eines Fzg geeignet | (2) Haltervorschrift
47
§ 31b StVZO
Überprüfung der mitzuführenden Gegenständen
48
§ 34 StVZO
(3) Verstoß bei Überschreitung der zulässigen Achslast oder Gesamtgewicht
49
§ 35h StVZO
Erste-Hilfe Material
50
§ 36 StVZO
Bereifung | (2) Mindestprofiltiefe: 1,6 mm auf 3/4 der Lauffläche / 1mm bei Fahrrädern mit Hilfsmotoren, KKR, LKR
51
§ 42 StVZO
Anhängelast und Leergewicht (1) darf die zGm des PKW und die angegebene Anhängelast nicht überschreiten (3) Leergewicht (Def) + 75 kg als Fahrergewicht
52
§ 44 StVZO
Stützlast
53
§ 49a StVZO
Wenn LTE nicht funktionieren
54
§ 50 ff StVZO
Wenn LTE nicht vorhanden
55
§ 53a StVZO
Warndreieck und Warnweste
56
§ 1 FZV
Zulassung ab bbH über 6 km/h
57
§ 2 FZV
Begriffsbestimmungen
58
§ 3 FZV
(1) Grundsatz: Zulassungspflicht | (2) Zulassungsfreie
59
§ 4 FZV
(1) Betriebserlaubnis (2) Kennzeichen nach § 8 FZV für zulassungsfreie (3) Versicherungskennzeichen nach § 26 FZV (5) Aushändigungspflicht BE bei zulassungsfreien (6) Halterverstöße
60
§ 8 FZV
Zuteilung von Kennzeichen | (1a) Wechselkennzeichen
61
§ 9 FZV
Besondere Kennzeichen (1) Oldtimerkennzeichen (2) grünes Kennzeichen (3) Saisonkennzeichen
62
§ 10 FZV
Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen
63
§ 26 FZV
Versicherungskennzeichen ➜ Bescheinigung mitführen und aushändigen > § 27: Anbringung und Ausgestaltung
64
§ 58 StVZO
Geschwindigkeitsschild
65
Kennzeichen
> § 23(1) StVO: abgeblichen/lesbar | > § 10(2) FZV: verdeckt/ verschmutzt
66
ZEVIS- Abfrage VR
> § 52 StVG: ZEVIS FS/FE > § 36 StVG: ZEVIS Halter
67
§ 55 OwiG
Belehrung Aufnahmeblatt
68
§ 56 OwiG
Weigerungsrecht Aufnahmeblatt
69
Untersagung der Weiterfahrt VR
§§ 44(2) i.V.m. 36 StVO
70
Anhalten von Fahrzeugen VR
Ohne Anlass: § 36(5) StVO Straftat: § 163b StPO Owi: § 163b StPO i.V.m. §§ 46, 53 OwiG
71
Kennzeichenbeleuchtung VR
§ 10 (6) FZV
72
Mangelhafte Reifen VR
§ 30 StVZO
73
Abschleppen von Fahrzeugen VR
§ 6 FeV
74
Prüfbescheinigung Aushändigungspflicht VR
§ 5 (4) FeV
75
Absicherung der Unfallstelle VR
§ 44 (2) StVO
76
Warndreieck aufstellen VR
§ 34 StVO
77
Unfallservicekarte geben VR
§ 34 StVO § 2(2) PolG
78
Mängelbericht VR
§ 74 (2) PolG i.V.m. § 5 FZV
79
ZB l VR
§ 11 (6) FZV
80
§ 142 StGB
- öffentlicher Verkehrsraum - Unfallbeteiligter - Verkehrsunfall - sich entfernen - Fremdes Feststellungsinteresse Variante 1 ➜ alle Beteiligte vor Ort - Vorstellungs-/ Feststellungsduldungs-/ Anwesenheitspflicht Variante 2 ➜ ein Beteiligter nicht vor Ort - Wartepflicht Variante 3 ➜ nach berechtigtem oder entschuldigtem Verlassen - unverzügliche nachträgliche Feststellungspflicht > Vorsatz
81
§ 315c StGB
``` Gefährdung des Straßenverkehrs (1) - Straßenverkehr - Gefahr für Leib oder Leben oder - Gefahr für fremde Sachwerte von bedeutendem Wert - Kausalität ``` Nr.1 - Fahrzeug - führt a) - infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel b) - infolge geistiger oder körperlicher Mängel - nicht in der Lage das Fzg sicher zu führen - doppelte Kausalität ``` Nr.2 - grob verkehrswidrig - rücksichtslos - Todsünde: a) Vorfahrt b) Überholen c) an Fußgängerüberweg falsch fährt d) zu schnelles fahren im Zusammenhang mit der Örtlichkeit e) Nichteinhalten der rechten Fahrbahn an unübersichtlicher Stelle f) auf Autobahnen/Kraftfahrstraßen wenden, rückwärts oder entgegen der Fahrbahn fahren g) Nichtkenntlich machen haltender/liegen gebliebener Fahrzeuge ``` > Vorsatz