0_Wichtiges Flashcards
(36 cards)
An wen ist Vfg zuzustellen?
VRP 25: An Betroffene
-> Grds. NUR an Prozessfähige iSv VRP 9
FALLS Vertreter bezeichnet: NUR an Vertreter
Ist die Vfg. annahmebedürftig?
Nein, empfangsbedürftig
= Betr. muss Vfg nicht zur Kenntnis nehmen; Zustellbestätigung ist ausreichend für Entfaltung Rechtskraft
3 VSS beim Ausstandsgrund iSv Art. 7 Abs. 1 lit. bbis VRP (Mitwirkung bei Vorinstanz)?
NUR einschlägig, wenn
1) in gleicher Angelegenheit
2) identische Sach- und
3) Rechtsfragen
Was gilt es beim Stellen eines Ausstandsgesuchs zu beachten?
Es ist so früh wie möglich zu stellen (T&G, BV 5 III) !!
= ab Kenntnis, dass möglicherweise befangene Person an Verfahren mitwirkt
–> s. dafür Zusammensetzung des Spruchkörpers im Staatskalender oder beim offiziellen Internetauftritt der Behörde
Können Gesamthandschaften ohne Rechtspersönlichkeit (zB einf. Gesellschaft, Erbengemeinschaft) Beteiligte sein?
Ja, VRP 8 I: “Personenmehrheiten”
-> schliesst auch Arbeitsgemeinschaften im öff. Beschaffungsrecht ein
Welche Verbandsbeschwerden gibt es und was sind ihre VSS?
Idelle Verbandsbeschwerde
-> Gem. SpezGesetz, zB USG 55
–> idR seit etwa 15 J. bestehen + auf Liste sein
Egoistische
1) jP
2) Int-wahrung der Mitglieder in Statuten
3) enger ZH Verbandszweck / Streitgegenstand
4) Grosse Zahl der Mitglieder betroffen, die auch selbst zur Beschwerde legitimiert wären
Besteht im öffrechtl Verfahren Anwaltsmonopol? Grds. + Ausnahme
Grds. AnwG 10:
Immer Anwaltsmonopol, wenn “berufsmässige” (d.h. im Prinzip “entgeltliche”) Vertretung
AUSSER AnwG 12 lit. d:
- Vor Verwaltungsbehörden
- Vor Gericht bei Streitigkeiten über Schätzung und öff. Abgaben
–> berufsmässige Vertretung auch ohne Registereintrag möglich
Ist es immer noch eine Vfg, wenn das Gesetz die Rechtsfolgen einer Situation bereits generell-abstrakt vorgibt?
Nein
-> Abgrenzung schwierig!
Beispiel:
-> Bsp.: ein Iraker ist rechtskräftig abgewiesen/ Migrationsamt teilt ihm mit, dass er von der Sozialhilfe ausgeschlossen ist/ weist ihn für Nothilfe dem Nothilfezentrum zu
AsylG 82
Abs.1:
Für die Ausrichtung von Sozialhilfeleistungen und Nothilfe gilt kantonales Recht. Personen mit einem rechtskräftigen Wegweisungsentscheid, denen eine Ausreisefrist angesetzt worden ist, werden von der Sozialhilfe ausgeschlossen
Abs.2:
Während der Dauer eines ausserordentlichen Rechtsmittelverfahrens oder eines Asylverfahrens nach Artikel 111c erhalten Personen nach Absatz 1 und Asylsuchende auf Ersuchen hin Nothilfe. Dies gilt auch, wenn der Vollzug der Wegweisung ausgesetzt wird.
Ergebnis:
-> keine Vfg
–> ABER ggf. Vollzug (Höhe Nothilfe, Ort der Unterbringung)
—–> falls keine Vfg erlassen -> Rechtsverweigerungsbeschwerde
Ist die Zustellung mit A-Plus rechtsgültig?
SG:
Empfangsbestätigung zwingend (VRP 30 iVm ZPO 138 I) !!!!
AUSSER
Steuer- und Sozialversicherungssachen -> Vermutung, dass Sendung zugestellt
Bund/ BGer:
Gültige (d.h. fristauslösende) Zustellung
VSS für Heilung rechtl. Gehör (inkl. mangelhafte Eröffnung Vfg.)?
- rechtl. Gehör wird vor Instanz mit voller SV- und Rechtskognition gewährt
- NUR bei schweren Verletzungen: zusätzlich muss Rückweisung nur formalistischer Leerlauf sein
- Alternativ:
3.1.KEINE Fachkenntnis (von verfügender Behörde) nötig
3.2. ODER SV-Frage von untergeordneter Bedeutung
Kann eine Feststellungsverfügung über eine nichtige Vfg. verlangt werden?
Ja, falls nötig (Feststellungsvfg = subsidiär)
p.m.: Vfg = nichtig -> Aufhebung unmöglich
3 VSS für Nichtigkeit?
1) Nichtigkeitsgrund
2) leicht erkennbar / offenkundig
3) keine ernsthafte Gefährdung Rechtssicherheit bei Annahme Nichtigkeit
Was ist unbedingt zu prüfen, wenn Klient Frist vor Behörde versäumt hat?
VRP 17 II; 48 III:
Die Behörde darf NUR anordnen, wenn sie dies angedroht hat !!
VSS für Wiederherstellung einer Frist?
1) Alternativ
1.1. ZPO 148 I: max. leichtes Verschulden (strenge Praxis!)
= Naturereignis; Zusammenbruch Verkehrssystem; o.ä.
–> Krankheit/ Unfall: NUR, wenn dadurch Fristwahrung tatsächlich verunmöglicht wurde (inkl. Vertreter beauftragen)
1.2. VRP 30ter I: Zustimmung Verfahrensgegner
2) ZPO 148 II: Wiedererwägungsgesuch innert 10 T. seit Wegfall Säumnisgrund
Was ist eine verfahrensleitende Anordnung und kann sie angefochten werden?
Verfahrensleitende Verfügung
= bestimmt Fortgang des Verfahrens
-> zB Kostenvorschüsse; Fristansetzungen; etc.
Grds NUR mit Hauptsache anfechtbar
-> AUSSER nicht wiedergutzumachender Nachteil droht
Welches Beweismass gilt generell im öff. Verfahrensrecht (+ Def.)?
“Strikter” / “Voller” Beweis
= mit Gegenteil ist vernünftiger-weise nicht mehr zu rechnen
–> max. unerhebliche Zweifel
In welchem Sachbereich gilt ein anderes Beweismass als das generelle Beweismass und welches ist es?
Versicherungsrecht:
“überwiegende Wahrscheinlichkeit”
= etwas scheint so wahrscheinlich, dass andere denkbare Möglichkeiten vernünftigerweise nicht massgeblich in Betracht fallen
Was ist das Beweismass der Glaubhaftmachung?
Glaubhaftmachung
= Möglichkeit des Zutreffens der behaupteten Tatsache wahrscheinlicher als das Gegenteil
Was ist ein Widerruf einer Vfg?
Widerruf Vfg
= eine neue Vfg. hebt die frühere auf oder ändert sie
Unter welchen 2 VSS ist Widerruf einer Vfg zulässig?
1) materiell oder formell fehlerhafte Vfg
2) VRP 28 I: Alternativ
2.1. Abwägung gegen Rechtssicherheit
= Vertrauensschutz
≠ Vfg. erging in Verfahren, in dem die Interessen einander gegenübergestellt und gegeneinander abgewogen wurden
–> keine Belastung für Betroffenen
≠ Privater hat ein Recht bekommen; insb. wenn er davon schon Gebrauch gemacht hat
2.2. AUSNAHMSWEISE trotzdem zulässig, wenn aus wichtigen öff. Interessen geboten
–> dann aber Entschädigung iSv VRP 28 II
Kann die Vorinstanz während des Rechtsmittelverfahrens etwas tun?
Ja, ihr steht es während gesamter Dauer offen, Wiedererwägung iSv VRP 27 zu vollziehen
–> ansonsten gilt Devolutiveffekt, d.h. Sache liegt bei der nächsthöheren Instanz
Welches ist die subsidiäre Rekursinstanz in SG?
VRP 43bis I:
Subsidiäre Rekursinstanz in SG = Kant. Dpt.
–> beachte RekV iSv VRP 43bis III
Was ist eine Sprungbeschwerde?
VRP 43ter: auf kant. Dpt. als Instanz kann verzichtet werdenV
VSS für Anfechtung vorsorgl. Massnahmen & Vollstreckungsmassnahmen?
Nicht wiedergutzumachender Nachteil droht