1 Flashcards

1
Q

Im öffentlichen Recht stehen Rechtssubjekte dem Staat in einem ??? gegenüber.

A

Über-/UnterordnungsverhältnisInnen

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2
Q

Im Privatrecht stehen sich Rechtssubjekte ???gegenüber.

A

gleichberechtigt

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3
Q

Welche der nachfolgenden Aussagen ist bzw. sind unzutreffend?

  1. Unter Legislative wird die Gesetzgebung verstanden.
  2. Judikative umfasst das Richterrecht.
  3. Exekutive ist die ausführende Gewalt.
A
  1. Judikative umfasst das Richterrecht.
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4
Q

Welche der nachfolgenden Formulierungen ist bzw. sind Urteilsstil?

  1. Sommer hat gegen Winter einen Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises.
  2. Dazu müsste zwischen Sommer und Winter ein Kaufvertrag geschlossen worden sein.
  3. Sommer könnte gegen Winter einen Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises haben.
  4. Zwischen Sommer und Winter ist ein Kaufvertrag geschlossen.
A
  1. Sommer hat gegen Winter einen Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises.
  2. Zwischen Sommer und Winter ist ein Kaufvertrag geschlossen.

(Gutachterstil = konjunktiv)

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5
Q

Welcher Untersatz und welche Schlussfolgerung in den nachfolgenden beiden Beispielen sind nicht die richtigen?

Obersatz (A): Frau Birne bügelt oder schaut Fernsehen.

  1. Untersatz: Frau Birne bügelt nicht. Schlussfolgerung: Also schaut Frau Birne Fernsehen.
  2. Untersatz: Frau Birne bügelt. Schlussfolgerung: Also schaut Frau Birne nicht Fernsehen.
A
  1. Untersatz: Frau Birne bügelt nicht. Schlussfolgerung: Also schaut Frau Birne Fernsehen.
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6
Q

Welcher Untersatz und welche Schlussfolgerung in den nachfolgenden beiden Beispielen sind nicht die richtigen?

Obersatz (B): Herr Banane isst nie Marmelade zusammen mit Wurst.

  1. Untersatz: Herr Banane isst Marmelade. Schlussfolgerung: Also isst Herr Banane gerade keine Wurst.
  2. Untersatz: Herr Banane isst gerade keine Marmelade. Schlussfolgerung: Also isst Herr Banane heute Wurst.
A
  1. Untersatz: Herr Banane isst gerade keine Marmelade. Schlussfolgerung: Also isst Herr Banane heute Wurst.
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7
Q

Bitte zitieren Sie folgenden fettgedruckten Auszug aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch:

§ 812 Herausgabeanspruch

(1) Wer durch die Leistung…..

  1. § 812 I 1 Alt.1 BGB
  2. § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB
  3. § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 BGB
  4. § 812 Abs. I S. 1 Alt. 1 BGB
A
  1. § 812 I 1 Alt.1 BGB

2. § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB

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8
Q

Worin unterscheiden sich die Begriffe „Privatrecht“ und „Zivilrecht“?

A

Sie sind Synonyme.

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9
Q

Worum geht es im Zivilrecht?

  1. Es geht um die Geltendmachung von Ansprüchen zwischen Personen.
  2. Es geht um die Abwehr von Ansprüchen zwischen Personen.
  3. Es geht um die Abwehr von Ansprüchen juristischer Personen.
  4. Es geht um die Geltendmachung von Ansprüchen natürlicher Personen.
A
  1. Es geht um die Geltendmachung von Ansprüchen zwischen Personen.
  2. Es geht um die Abwehr von Ansprüchen zwischen Personen.
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10
Q

Wie kann das Grundgesetz geändert werden?

A

Mit Zwei-Drittel-Mehrheit von Bundestag und Bundesrat.

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11
Q

Welche der nachfolgenden Aussagen ist bzw. sind zutreffend?

  1. Unter Gesetzgebung ist die Schaffung von Rechtsnormen zu verstehen.
  2. Gesetzgeber ist der vom Volk direkt gewählte Bundesrat.
  3. Sammlungen solcher Rechtsnormen werden Gesetze genannt.
  4. Grundlage ist die Verfassung.
A
  1. Unter Gesetzgebung ist die Schaffung von Rechtsnormen zu verstehen.
  2. Sammlungen solcher Rechtsnormen werden Gesetze genannt.
  3. Grundlage ist die Verfassung.
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12
Q

Welche/s der nachfolgenden Rechte kann bzw. können dem Gebieten des öffentlichen Rechtes zugeordnet werden?

  1. Gesellschaftsrecht, Kaufrecht, Sachenrecht
  2. Verfassungsrecht, Ausländerrecht, Baurecht
  3. Versammlungsrecht, Schulrecht, Gewerberecht
  4. Vereinsrecht, Mietrecht, Schuldrecht
A
  1. Verfassungsrecht, Ausländerrecht, Baurecht

3. Versammlungsrecht, Schulrecht, Gewerberecht

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