1 Flashcards
Im öffentlichen Recht stehen Rechtssubjekte dem Staat in einem ??? gegenüber.
Über-/UnterordnungsverhältnisInnen
Im Privatrecht stehen sich Rechtssubjekte ???gegenüber.
gleichberechtigt
Welche der nachfolgenden Aussagen ist bzw. sind unzutreffend?
- Unter Legislative wird die Gesetzgebung verstanden.
- Judikative umfasst das Richterrecht.
- Exekutive ist die ausführende Gewalt.
- Judikative umfasst das Richterrecht.
Welche der nachfolgenden Formulierungen ist bzw. sind Urteilsstil?
- Sommer hat gegen Winter einen Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises.
- Dazu müsste zwischen Sommer und Winter ein Kaufvertrag geschlossen worden sein.
- Sommer könnte gegen Winter einen Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises haben.
- Zwischen Sommer und Winter ist ein Kaufvertrag geschlossen.
- Sommer hat gegen Winter einen Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises.
- Zwischen Sommer und Winter ist ein Kaufvertrag geschlossen.
(Gutachterstil = konjunktiv)
Welcher Untersatz und welche Schlussfolgerung in den nachfolgenden beiden Beispielen sind nicht die richtigen?
Obersatz (A): Frau Birne bügelt oder schaut Fernsehen.
- Untersatz: Frau Birne bügelt nicht. Schlussfolgerung: Also schaut Frau Birne Fernsehen.
- Untersatz: Frau Birne bügelt. Schlussfolgerung: Also schaut Frau Birne nicht Fernsehen.
- Untersatz: Frau Birne bügelt nicht. Schlussfolgerung: Also schaut Frau Birne Fernsehen.
Welcher Untersatz und welche Schlussfolgerung in den nachfolgenden beiden Beispielen sind nicht die richtigen?
Obersatz (B): Herr Banane isst nie Marmelade zusammen mit Wurst.
- Untersatz: Herr Banane isst Marmelade. Schlussfolgerung: Also isst Herr Banane gerade keine Wurst.
- Untersatz: Herr Banane isst gerade keine Marmelade. Schlussfolgerung: Also isst Herr Banane heute Wurst.
- Untersatz: Herr Banane isst gerade keine Marmelade. Schlussfolgerung: Also isst Herr Banane heute Wurst.
Bitte zitieren Sie folgenden fettgedruckten Auszug aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch:
§ 812 Herausgabeanspruch
(1) Wer durch die Leistung…..
- § 812 I 1 Alt.1 BGB
- § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB
- § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 BGB
- § 812 Abs. I S. 1 Alt. 1 BGB
- § 812 I 1 Alt.1 BGB
2. § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB
Worin unterscheiden sich die Begriffe „Privatrecht“ und „Zivilrecht“?
Sie sind Synonyme.
Worum geht es im Zivilrecht?
- Es geht um die Geltendmachung von Ansprüchen zwischen Personen.
- Es geht um die Abwehr von Ansprüchen zwischen Personen.
- Es geht um die Abwehr von Ansprüchen juristischer Personen.
- Es geht um die Geltendmachung von Ansprüchen natürlicher Personen.
- Es geht um die Geltendmachung von Ansprüchen zwischen Personen.
- Es geht um die Abwehr von Ansprüchen zwischen Personen.
Wie kann das Grundgesetz geändert werden?
Mit Zwei-Drittel-Mehrheit von Bundestag und Bundesrat.
Welche der nachfolgenden Aussagen ist bzw. sind zutreffend?
- Unter Gesetzgebung ist die Schaffung von Rechtsnormen zu verstehen.
- Gesetzgeber ist der vom Volk direkt gewählte Bundesrat.
- Sammlungen solcher Rechtsnormen werden Gesetze genannt.
- Grundlage ist die Verfassung.
- Unter Gesetzgebung ist die Schaffung von Rechtsnormen zu verstehen.
- Sammlungen solcher Rechtsnormen werden Gesetze genannt.
- Grundlage ist die Verfassung.
Welche/s der nachfolgenden Rechte kann bzw. können dem Gebieten des öffentlichen Rechtes zugeordnet werden?
- Gesellschaftsrecht, Kaufrecht, Sachenrecht
- Verfassungsrecht, Ausländerrecht, Baurecht
- Versammlungsrecht, Schulrecht, Gewerberecht
- Vereinsrecht, Mietrecht, Schuldrecht
- Verfassungsrecht, Ausländerrecht, Baurecht
3. Versammlungsrecht, Schulrecht, Gewerberecht