1. Einführung in das Welthandelsrecht Flashcards
(27 cards)
Welthandelsrecht
Recht der WTO
WTO
- keine Sonderorganisation der UNO –> nicht in das UN-System eingebunden
- rechtliche Grundlage: WTO-Verträge
- 164 Mitglieder
oberstes Ziel der WTO
Errichtung & Aufrechterhaltung eines funktionsfähigen und dauerhaften multila-teralen Handelssystems
Funktionalziel der WTO
Rechtssicherheit
GATT
= General Agreement on Tariffs & Trade
- gilt seit 1947
GATS
Handel mit DIenstleistungen
TRIPS
Aspekte des Schutzes geistigen Eigentums
Welthandelsrecht ist Teil des …
Wirtschaftsvölkerrechts
Völkerrecht
“ius gentium”
zwischen- & überstaatliche, aus Prinzipien & Regeln bestehende Rechtsordnung, durch die die Beziehung zwischen den Völkerrechtssubjekten (meist Staaten) auf der Grundlage der Gleichrangigkeit geregelt werden
- wendet sich grundsätzlich nur an die staatlichen Organe, die Regierung & den Gesetzgeber, nicht an Einzelnen -> meist keine unmittelbare Geltung –> Rechte & Pflichten ergeben sich erst nach staatlicher Umsetzung
Völkerrechtssubjekt
Träger von völkerrechtlichen Rechten & Pflichten –> Staaten, Internat. Organisationen
–> sie haben die Fähigkeit zum Abschluss völkerrechtlicher Verträge
Internationale Organisationen
aufgrund von völkerrechtlichen Verträgen entstandene Völkerrechtssubjekte mit eigenen Organen & Vertragsabschlussfähigkeit nach Maßgabe der Verträge
Individuen
gehören nicht zu den Völkerrechtssubjekten i.e.S. –> ihre Interessen werden durch die Staaten, denen sie angehören, gegenüber Drittstaaten geltend gemacht (Mediatisierung)
- in best. Bereichen der Wirtschaftsvölkerrechte partiell völkerrechtsfähig
- natürlich. & juristische Privatpersonen haben aufgrund von Menschenrechtsvertägen subjektive Rechte & Beschwerdemöglk. & z.T. auch Klagemöglk. gegen Staaten
Rechtsquellen des Völkerrechts sind …
- völkerrechtliche Verträge
- Völkergewohnheitsrecht
- allg. Rechtsgrundsätze
Völkerrechtliche Verträge
entstehen durch den Abschluss &die anschließende Ratifikation der beteiligten Rechtssubjekte
- bilaterale Verträge: Handelsabkommen, Kooperation-& Partnerschaftsabkommen
- multilaterale Verträge: WTO-Abkommen, aber z.B. auch: Kyoto-Protokoll, Pakt über bürgerliche & polit. Rechte, Übereinkommen der UN über Verträge über den internationalen Wareneinkauf
Stufen der Wirtschaftsintegration
- Freihandelsabkommen
- Zollunion
- Binnenmarkt
- Wirtschaftsunion
- Währungsunion
- -> höhere Integrationsstufen immer auch Freihandelszonen!
Freihandelsabkommen
- Zölle & nichttarifäre Handelshemmnisse werden abgeschafft
- ggf. auch andere staatl. Eingriffe wie Subventionen verboten
- Handelsbarrieren abgeschafft, jedoch bleibt jeder Mitgliedsstaat polit. selbständig
- aus mehreren o. multilateralen Abkommen –> Freihandelszonen
- Bsp.: EFTA (Europäische Freihandelsassoziation), NAFTA, EWR, WTO), CETA (EU+Kanada)
Zollunionen
- Zusammenschluss von Staaten
- gemeinsame Zölle abgeschafft
- gemeinsamer Außenzoll
Binnenmarkt / Gemeinsamer Markt
- freie Verkehr aller Produktionsfaktoren
- Bsp.: EWR
Wirtschaftsunion
- Bemühen um einen gemeinsame Wirtschaftspolitik
Währungsunion
gemeinsame Währung
Völkergewohnheitsrecht
- langandauernde Übung & gemeinsame Überzeugung, dass diese rechtens sei (opinio iuris)
- Bsp.: Gewaltverbot; Schädigungsverbot; Staatenimmunität; Selbstbestimmungsrecht der Völker; gleiche Souveränität der Staaten; Grundsatz der Nichteinmischung; Territorial- & Personalhoheit, Interventionsverbot, Nichteinmischung aber exterritoriale Wirkung (genuine link)
Allg. Rechtsgrundsätze
bestehen aus den gemeinsamen Rechtsprinzipien der Staaten, also den Grundsätzen, die von jeder Rechtsordnung anerkannt sind –>
- Vertragsbindg.: Pasta sunt servanda Verträge müssen eingehalten werden
- Vertragsfreiheit
- Prinzip der Gegenseitigkeit (Reziprozität)
- lex specialis derogat legi generali -> die speziellere Norm geht der allgemeineren vor
- lex posterior derogatory legi priori -> ein spätere Norm geht einer vorherigen vor
- Prinzip von Treu & Glauben
- Prinzip völkerrechtlicher Verantwortlichkeit der Staaten
zwischenstaatliche Verbindlichkeit
ergibt sich aus dem Grundsatz Pacta sunt servanda (Verträge sind einzuhalten)
zwischenstaatliche Durchsetzung
Selbsthilfemaßnahmen durch Retorsion (völkerrechtsmäßige, aber unfreundliche Akte) & Repressalien (völkerrechtswidriges, aber als Gegenmaßnahme gerechtfertigtes Handeln)