§ 1 - Rechtsgeschäfte und Willenserklärungen Flashcards

1
Q

Die Willenserklärung ist eine auf die _ _ _ _ _ _ _ _ _ gerichtete private Willens_ _ _ _ _ _.

A

Die Willenserklärung ist eine auf die Herbeiführung einer Rechtsfolge gerichtete private Willensäußerung.

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2
Q

Was versteht man unter einer “Willenserklärung”?

A

Die Willenserklärung ist eine auf die Herbeiführung einer Rechtsfolge gerichtete private Willensäußerung.

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3
Q

Bei einer Willenserklärung möchte man eine Rechtsfolge herbeiführen. Was bedeutet das?

A

Das Entstehen, Verändern, Übertragen oder Beenden von Rechten und Pflichten. (Rechtsfolgewillen)

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4
Q

Was versteht man unter dem “Rechtsfolgewillen”?

A

Die Absicht einer Person, mit ihrer Willenserklärung eine bestimmte rechtliche Wirkung (Rechtsfolge) herbeizuführen.

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5
Q

Eine Rechtsfolge beschreibt das Entstehen, _ _ _ _ _ _, Übertragen oder _ _ _ _ _ _ _ von Rechten und _ _ _ _ _ _.

A

Eine Rechtsfolge beschreibt das Entstehen, Verändern, Übertragen oder Beenden von Rechten und Pflichten.

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6
Q

“Die Willenserklärung ist eine auf die Herbeiführung einer Rechtsfolge gerichtete private Willensäußerung”: Was bedeutet das Wort “privat” in diesem Kontext?

A

Es handelt sich um einen Akt eines Rechtssubjekts, welcher nicht hoheitlicher Natur ist, sondern im Rahmen der privaten Autonomie erfolgt.

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7
Q

Aus welchen zwei übergeordneten Bestandteilen setzt sich eine Willenserklärung zusammen?

A

Aus einem Willen (“innerer, subjektiver Tatbestand”) und einer Erklärung (“äußerer, objektiver Tatbestand”)

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8
Q

Welchen drei Voraussetzungen unterliegt ein fehlerfrei gebildeter Wille (subjektiver Tatbestand) einer Willenserklärung?

A
  • Handlungswille
  • Erklärungsbewusstsein
  • Geschäftswille
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9
Q

Was ist der objektive Tatbestand einer Willenserklärung?

A

Der objektive Tatbestand einer Willenserklärung umfasst die äußerlich wahrnehmbaren Umstände, die den Schluss auf einen rechtsgeschäftlichen Willen zulassen.

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10
Q

Was versteht man unter dem “Handlungswillen” bei einer Willenserklärung?

A

Der Erklärende muss bei seiner Äußerung bewusst gehandelt haben.

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11
Q

Nenne drei Beispiele für keine “gewollten” Äußerungen / fehlendem Handlungswillen bei einer Willenserklärung

A
  • Reflexe
  • Aussagen bei Bewusstlosigkeit
  • Reaktionen im Schlaf
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12
Q

Was bedeutet “vis absoluta”?

A

“vis absoluta” ist unwiderstehlicher Zwang, der die Willensfreiheit ausschaltet und rechtlich keine Willenserklärung zulässt. Handlungswille (subjektiver Tatbestand) ist hier nicht gegeben.

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13
Q

Was versteht man unter dem “Erklärungsbewusstsein” bei einer Willenserklärung?

A

Das Bewusstsein einer Person, dass ihre Äußerung oder Handlung als Willenserklärung mit rechtlicher Bindungswirkung aufgefasst werden kann.

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14
Q

Was versteht man unter dem “Erklärungsrisiko” im Kontext des Erklärungsbewusstseins einer Willenserklärung?

A

Das Erklärungsrisiko ist das Risiko, dass die eigene Willenserklärung fehlerhaft übermittelt oder verstanden wird.

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15
Q

Wer trägt das Risiko einer fehlerhaften Übermittlung oder Interpretation seiner Erklärung?

A

Grundsätzlich trägt der Erklärende das Risiko für Missverständnisse oder Übermittlungsfehler seiner Willenserklärung.

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16
Q

Warum trägt im Grundsatz der Erklärende das Erklärungsrisiko im Kontext des Erklärungsbewusstseins einer Willenserklärung?

A

Wegen des Vertrauensschutzes gilt die Willenserklärung als angenommen, wenn der Erklärende die Außenwirkung hätte erkennen können.

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17
Q

Was ist das Grundprinzip des Vertrauensschutzes?

A

Der Vertrauensschutz sichert das Vertrauen einer Person in die Gültigkeit und Verbindlichkeit einer abgegebenen Willenserklärung.

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18
Q

Der _ _ _ _ _ _ _ _ _ sichert das Vertrauen einer Person in die Gültigkeit und Verbindlichkeit einer abgegebenen Willenserklärung.

A

Der Vertrauensschutz sichert das Vertrauen einer Person in die Gültigkeit und Verbindlichkeit einer abgegebenen Willenserklärung.

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19
Q

Was kann ein Erklärender tun, wenn seine Willenserklärung ohne Erklärungsbewusstsein angenommen wurde?

A

Er kann sie wegen Irrtums nach § 119 BGB beseitigen, sie ist dann gemäß § 142 I BGB nichtig.

§ 119 Anfechtbarkeit wegen Irrtums: (1) Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde. (2) Als Irrtum über den Inhalt der Erklärung gilt auch der Irrtum über solche Eigenschaften der Person oder der Sache, die im Verkehr als wesentlich angesehen werden.

§ 142 I BGB Wirkung der Anfechtung: Wird ein anfechtbares Rechtsgeschäft angefochten, so ist es als von Anfang an nichtig anzusehen.

20
Q

“Das Bewusstsein einer Person, dass ihre Äußerung oder Handlung als Willenserklärung mit rechtlicher Bindungswirkung aufgefasst werden kann” bezeichnet man als _ _ _ _ _ _ _ _?

A

Erklärungsbewusstsein

21
Q

Was versteht man unter dem “Geschäftswille” bei einer Willenserklärung?

A

Der innere Wille, mit einer Handlung eine bestimmte rechtliche Wirkung herbeizuführen.

22
Q

Wie grenzt sich der Geschäftswille vom Handlungswillen ab?

A

Der Handlungswille ist die Absicht, überhaupt eine Handlung vorzunehmen.

Der Geschäftswille bezieht sich auf die konkrete rechtliche Tragweite und die spezifischen Rechtsfolgen dieser Handlung.

23
Q

Nenne ein Beispiel, wenn der Geschäftswille bei einer Willenserklärung nicht vorhanden ist.

A

Wenn eine andere als die gewollte Rechtsfolge erklärt wird. Dadurch ist die Willenserklärung fehlerhaft abgebildet und kann nach § 119 BGB angefochten werden.

24
Q

Was versteht man unter der Erklärungshandlung beim objektiven Tatbestand?

A

Das tatsächliche Verhalten einer Person, durch das der Wille zu einem Rechtsgeschäft zum Ausdruck kommt.

25
Q

Wie wird der objektive Tatbestand einer Willenserklärung ausgelegt?

A

Nach dem objektiven Empfängerhorizont, also danach, wie eine Erklärung unter Berücksichtigung aller begleitenden Umstände von einem verständigen Empfänger verstanden wird.

26
Q

Was versteht man unter dem “objektiven Empfängerhorizont”?

A

Der Maßstab, mit dem die Bedeutung einer Willenserklärung aus Sicht eines unvoreingenommenen, durchschnittlichen Dritten in gleicher Situation bewertet wird.

27
Q

Warum ist der objektive Empfängerhorizont wichtig?

A

Er ist für die Auslegung von Willenserklärungen entscheidend, um festzustellen, wie diese rechtlich zu verstehen und welche Rechtsfolgen anzunehmen sind.

28
Q

Wann wird der objektive Empfängerhorizont angewendet?

A

Er wird angewendet, wenn die Bedeutung einer Willenserklärung zwischen den Parteien oder von Dritten interpretiert werden muss.

29
Q

Was versteht man unter Auslegung?

A

Die Ermittlung der Bedeutung und Tragweite einer Willenserklärung oder eines Rechtstextes anhand gesetzlicher Regeln, Grundsätze und Methodiken.

30
Q

Was ist das Ziel der Auslegung von Willenserklärungen?

A

Den wirklichen Sinngehalt und damit die tatsächlich gewollte Rechtsfolge einer Willenserklärung zu ermitteln.

31
Q

Was versteht man im Zivilrecht unter einem Realakt?

A

Ein Realakt ist jedes auf einen tatsächlichen (und damit nicht auf einen rechtlichen) Erfolg gerichtetes Verhalten, welches weder Willenserklärung noch geschäftsähnliche Handlung darstellt.

32
Q

Muss bei einem Realakt eine Absicht zur Herbeiführung einer Rechtsfolge bestehen?

A

Nein, bei einem Realakt ist keine Absicht zur Herbeiführung einer Rechtsfolge erforderlich.

33
Q

Was ist ein Beispiel für einen Realakt?

A

Die Ergreifung des Besitzes einer Sache (§ 854 BGB - Erwerb des Besitzes) ist ein Beispiel für einen Realakt.

§ 854 I BGB: Der Besitz einer Sache wird durch die Erlangung der tatsächlichen Gewalt über die Sache erworben.

34
Q

Worin liegt der Unterschied in den Effekten von Realakten und Willenserklärungen?

A
  • Realakte bewirken rechtliche Folgen unmittelbar durch die Handlung selbst
  • Willenserklärungen basieren auf der Erklärung eines rechtlichen Willens, wodurch eine Rechtsfolge herbeigeführt werden kann
35
Q

Was versteht man unter einer “geschäftsähnlichen” Handlung?

A

Eine auf einen tatsächlichen Erfolg gerichtete Äußerung eines Menschen, die kraft Gesetzes mit Rechtsfolgen verbunden ist.

36
Q

Was bedeutet es, wenn die Rechtsfolge einer geschäftsähnlichen Handlung “Kraft Gesetzes” eintreten?

A

Die Rechtsfolgen gelten nicht, weil es der Erklärende will, sondern weil es der Gesetzgeber wegen der Äußerung so angeordnet hat. Sie treten unabhängig vom Willen des Erklärenden ein.

37
Q

Was haben Willenserklärung und geschäftsähnliche Handlung gemeinsam?

A

Beide sind Äußerungen eines Menschen.

38
Q

Auf was ist eine geschäftsähnliche Handlung gerichtet?

A

Auf einen tatsächlichen Erfolg. (Nicht auf eine Rechtsfolge)

39
Q

Warum treten Rechtsfolgen bei einer Willenserklärung ein?

A

Rechtsfolgen treten bei einer Willenserklärung ein, weil der Erklärende dies so will.

Erklärung: Die Rechtsfolgen bei einer Willenserklärung treten ein, weil der Erklärende mit seiner Äußerung bewusst und gewollt eine rechtliche Bindung herbeiführen möchte. Dies ist das Grundprinzip der Privatautonomie, nach dem Individuen ihre Rechtsverhältnisse durch eigenen Willensakt gestalten können.

40
Q

Warum treten Rechtsfolgen bei geschäftsähnlichen Handlungen ein?

A

Rechtsfolgen bei geschäftsähnlichen Handlungen treten ein, weil das Gesetz dies aufgrund der Erklärung anordnet.

Erklärung: Das Gesetz sieht für bestimmte Handlungen, die nicht auf die Herbeiführung einer Rechtsfolge gerichtet sind, dennoch spezifische Rechtsfolgen vor. Beispielsweise führt das Gesetz in Form des § 286 BGB bei der Mahnung eines Gläubigers dazu, dass der säumige Schuldner automatisch in Verzug gerät – unabhängig davon, ob der Gläubiger dies beabsichtigt oder nicht.

41
Q

Gelten die Vorschriften über Willenserklärungen auch für geschäftsähnliche Handlungen?

A

Ja, die Vorschriften über Willenserklärungen finden grundsätzlich auch auf geschäftsähnliche Handlungen Anwendung.

42
Q

Sind die Vorschriften über Willenserklärungen auf Realakte anwendbar?

A

Nein.

43
Q

Was ist die Definition von “Rechtsgeschäft”?

A

Ein Rechtsgeschäft ist ein Tatbestand, der aus einer oder mehreren Willenserklärungen besteht und eine gewollte Rechtsfolge herbeiführt.

44
Q

Aus welchen Elementen setzt sich ein Rechtsgeschäft zusammen?

A

Ein Rechtsgeschäft setzt sich aus einer oder mehreren Willenserklärungen zusammen, die allein oder in Verbindung mit anderen Tatbestandsmerkmalen stehen.

45
Q

Was ist ein Tatbestand im rechtlichen Sinne?

A

Ein Tatbestand ist die Gesamtheit der Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit eine bestimmte Rechtsfolge eintritt.

46
Q

Was versteht man unter einem Tatbestandsmerkmal?

A

Ein Tatbestandsmerkmal ist ein einzelnes Element oder eine einzelne Bedingung eines Tatbestands, das bzw. die erfüllt sein muss, damit die im Gesetz vorgesehene Rechtsfolge eintritt.