1 | Rechtsgrundlagen des Rechnungswesens Flashcards
(42 cards)
In welchem § wird die Buchführungspflicht nach UGB geregelt?
§ 189 (1) Z1. + Z2. + Z3.
§ 189 (4)
Wer unterliegt der Buchführungspflicht gem. UGB? Beschreibe anhand des Paragraphentexts!
Kapitalgesellschaften | § 189 (1) Z1.
- alle Kapitalgesellschaften sind buchführungspflichtig
- z.B. GmbH, AG
Personengesellschaften, bei denen KEINE nat. Person unbeschränkt haftet | § 189 (1) Z2.
- sind buchführungspflichtig
- z.B. GmbH und Co KG
- z.B. KG, bei der Komplementär eine GmbH ist
Einzelunternehmer und normale Personengesellschaften mit Umsatz über 700.000€ :
- wenn EK aus GewB oder andere nicht ausgenommen, dann buchführungspflichtig | § 189 (1) Z3.
- AUSNAHME SCHUTZSCHILD: Freiberufler, LuF, VuV –> KEINE BUCHFÜHRUNGSPFLICHT | § 189 (4)
Einzelunternehmer und andere Personengesellschaften mit Umsatz unter 700.000€:
- KEINE BUCHFÜHRUNGSPFLICHT
Warum sind alle Kapitalgesellschaften auch automatisch rechnungslegungspflichtig?
In Österreich haben unbeschränkt steuerpflichtige KapGes gem. § 7 (3) KStG iVm. § 189 UGB automatisch EK aus GewB. Somit müssen Sie automatisch ihren Gewinn nach § 5 (1) EStG ermitteln (=Bilanzierer)
Was versteht man unter dem Begriff “Rechnungslegungspflicht” bzw. “Buchführungspflicht”?
Die Rechnungslegungspflicht ist die Verpflichtung zur Erstellung einer doppelten Buchführung und eines Jahresabschlusses
Müssen alle rechnungslegungspflichtigen Unternehmen einen Jahresabschluss erstellen in Österreich?
Ja, in Österreich müssen alle rechnungslegungspflichtigen Unternehmen einen Jahresabschluss erstellen. Die genauen Anforderungen und Bestimmungen können je nach Größe und Rechtsform des Unternehmens unterschiedlich sein.
Sind folgende Unternehmen rechnungslegungspflichtig bzw. buchführungspflichtig?
1) Rechtsanwalts OG mit einer natürlichen Person und mehr als 700.000€ Umsatz
2) Rechtsanwalt GmbH
1) Schutzschild kommt zur Anwendung, keine Buchführungspflicht aufgrund § 189 (4) UGB
2) buchführungspflichtig
Wer muss folgende Dokumente erstellen, um einen Einzelabschluss nach UGB zu erstellen?
- Bilanz
- GuV
Einzelunternehmer und normale Personengesellschaften mit Umsatz über 700.000 €, die NICHT vom Schutzschild gem. § 189 (4) beinhaltet sind)
Wer muss folgende Dokumente erstellen, um einen Einzelabschluss nach UGB zu erstellen?
- Bilanz
- GuV
Einzelunternehmer und normale Personengesellschaften mit Umsatz über 700.000 € (die NICHT im Schutzschild gem. § 189 (4) umfasst sind)
Wer muss folgende Dokumente erstellen, um einen Einzelabschluss nach UGB zu erstellen? In welchen § liegt die Rechtsgrundlage hierfür?
- Bilanz
- GuV
- Anhang
Wer muss dennoch keinen Anhang erstellen und warum?
- kleine GmbH
- kapitalistische Personengesellschaften
- Das regelt der § 193 (4) UGB
- Kleinst-Kapitalgesellschaften müssen gem § 242 (1) keinen Anhang aufzustellen, wenn sie die geforderten Anhangangaben unter der Bilanz machen
Was versteht man unter einer kapitalistischen Personengeslelschaft?
Unter kapitalistischen Personengesellschaften sind Personengesellschaften zu verste-hen, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftender Gesellschafter ist.
Welche Schwellenwerte darf eine “kleine GmbH” nicht überschreiten?
In Österreich spricht man von einer “kleinen GmbH”, wenn das Unternehmen in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren nicht mehr als zwei der folgenden drei Schwellenwerte überschreitet:
$221 (1) UGB
€ 5 Millionen Bilanzsumme
€ 10 Millionen Umsatzerlöse
durchschnittlich 50 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Jahresverlauf
Ist eine GmbH in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren nicht mehr klein, wird sie ab dem dritten Geschäftsjahr als “mittelgroß” eingestuft und unterliegt dann zusätzlichen Berichts- und Prüfungspflichten.
Welche Kriterien muss ein Unternehmen erfüllen, um eine Kleinst-Kapitalgesellschaft zu sein?
In Österreich spricht man von einer Kleinstkapitalgesellschaft, wenn ein Unternehmen die folgenden Kriterien erfüllt:
Die Bilanzsumme überschreitet nicht € 700.000
Der Jahresumsatz beträgt höchstens € 350.000
Es beschäftigt im Jahresdurchschnitt höchstens 10 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Kleinstkapitalgesellschaften sind von einigen Publizitätspflichten befreit und können daher einen vereinfachten Jahresabschluss erstellen. Allerdings müssen sie ihre Buchführung so gestalten, dass sie jederzeit einen Überblick über ihre Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben und eine ordnungsgemäße Verwaltung des Unternehmens gewährleisten können. Außerdem müssen sie die steuerrechtlichen Vorschriften erfüllen und beispielsweise eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung für die Steuererklärung erstellen.
In welchem § sind die Größenklassen für Kapitalgesellschaften geregelt? Nach welchen Kriterien werden die Größenklassen bestimmt? Welche Größenklassen gibt es?
§ 221 UGB Größenklassen für Kapitalgesellschaften
2 von 3 der Schwellenwerte müssen überschritten sein, um die die jeweilige Größenklasse zu gelangen:
große KapGes:
Bilanzsumme: 20 MIO
Umsatzerlöse: 40 MIO
Zahl der AN: 250 AN
mittelgroße KapGes:
Bilanzsumme: 5 MIO
Umsatzerlöse: 10 MIO
Zahl der AN: 50 AN
kleine KapGes:
Bilanzsumme: 350k
Umsatzerlöse: 700k
Zahl der AN: 10 AN
Kleinst-KapGes
alles das unter den Schwellenwerten der kleinen KapGes liegt
In welchem § sind die Größenklassen für Kapitalgesellschaften geregelt? Nach welchen Kriterien werden die Größenklassen bestimmt? Welche Größenklassen gibt es?
§ 221 UGB Größenklassen für Kapitalgesellschaften
2 von 3 der Schwellenwerte müssen überschritten sein, um die die jeweilige Größenklasse zu gelangen:
große GmbH
Wer muss keine Offenlegung beim Firmenbuch machen und muss sich auch keiner Prüfung gem. § 268 (1) unterziehen?
Klarerweise alle jene, die nicht rechnungslegungspflichtig bzw. buchführungspflichtig sind.
Einzelunternehmer und normale Personengesellschaften mit Umsatz unter 700.000 € (die NICHT im Schutzschild gem. § 189 (4) umfasst sind)
Wer muss gemäß seiner Offenlegungspflicht nur folgende Dokumente beim Firmenbuch einreichen:
- Bilanz
- verkürzter Anhang
Wird eine Abschlussprüfung gem. § 268 (1) durchgeführt? In welchem § ist das geregelt?
§ 278 (1) UGB Offenlegungspflichtig sind:
- kleine GmbH
- kapitalistische Personengesellschaft
Pflicht zur Abschlussprüfung iSd. § 268 (1) –> NEIN
Wer muss gemäß seiner Offenlegungspflicht nur folgende Dokumente beim Firmenbuch einreichen:
- Jahresabschluss ( Bilanz, GuV, Anhang)
- Lagebericht
Wird eine Abschlussprüfung gem. § 268 (1) durchgeführt? In welchem § ist das geregelt?
§ 279 UGB Offenlegungspflichtig sind:
- kleine / mittlere AG
- mittelgroße / große GmbH
- kapitalistische Personengesellschaft
Pflicht zur Abschlussprüfung iSd. § 268 (1) –> JA
Wer muss gemäß seiner Offenlegungspflicht nur folgende Dokumente beim Firmenbuch einreichen:
- Jahresabschluss ( Bilanz, GuV, Anhang)
- Lagebericht
- Veröffentlichung in Wiener Zeitung
Wird eine Abschlussprüfung gem. § 268 (1) durchgeführt? In welchem § ist das geregelt?
§ 279 UGB Offenlegungspflichtig sind:
- große AG
Pflicht zur Abschlussprüfung iSd. § 268 (1) –> JA
Was bedeutet die Pflicht zur Abschlussprüfung gem. § 268 (1) UGB?
Dies bedeutet, dass der Jahresabschluss eines Unternehmens von einem Wirtschaftsprüfer kontrolliert werden muss
Wie lange haben folgende Unternehmen ab dem Bilanzstichtag Zeit, um ihren Jahresabschluss des Vorjahres aufzustellen?
- buchführungspflichtige Einzelunternehmen + buchführungspflichtige Personengesellschaften
§ 193 (2) UGB | Aufstellungsfrist:
Der Unternehmern hat 9 Monate ab Bilanzstichtag Zeit, einen Jahresabschluss für das vorangegangene Geschäftsjahr AUFZUSTELLEN.
Wie lange haben folgende Unternehmen ab dem Bilanzstichtag Zeit, um ihren Jahresabschluss des Vorjahres aufzustellen?
- Kapitalgesellschaften + kapitalistische Personengesellschaften
§ 222 (1) UGB | Aufstellungsfrist:
Die gesetzlichen Vertreter haben ab Bilanzstichtag 5 Monate Zeit, ihren Jahresabschluss für das vorangegangene Geschäftsjahr aufzustellen
§ 277 (1) UGB | Offenlegungsfrist:
Der Jahresabschluss muss nach seiner Behandlung in der Haupt/Generalversammlung innerhalb von 9 Monaten ab dem Bilanzstichtag mit dem Bestätigungsvermerk des WP beim Firmenbuch offengelegt werden.
In welchem § sind die Grundsätze ordnungsgemäßer BUCHFÜHRUNG geregelt?
Was sagen diese Grundsätze aus? (4)
§ 190 UGB | Führung der Bücher:
- (1) Die Buchführung muss so beschaffen sein, dass sie einem sachverständi-gen Dritten in angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und die Lage des Unternehmens vermitteln kann.
- (2) Sie muss in einer lebenden Sprache geführt werden und im Falle von Ab-kürzungen wie z.B. Zahlen, Buchstaben, Symbolen müssen diese festliegen.
- (3)Die Eintragungen in Bücher und sonstige Aufzeichnungen müssen
Vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet vorgenommen werden
(zeitgerecht = spätestens 1. Monat + 15 Tage nach Ablauf des Kalendermo-nats
(geordnet = chronologisch und systematisch z.B. durch Belegkreise, Bar ein und ausgänge sind täglich einzeln zu erfassen) - (4) Änderungen müssen nachvollziehbar sein, es darf keine Löschbuchungen sondern nur Korrekturbuchungen geben
Zähle die 7 Grundsätze ordnungsgemäßer Bilanzierung auf!
- Bilanzkontinuität
- Vorsichtsprinzip
- Einzelbewertung
- Imparitätsprinzip
- Vollständigkeitgebot, Verrechnungsverbot
- Stetigkeit
- Realisationsprinzip
- Bilanzklarheit
Was versteht man unter dem GoB “Bilanzklarheit” ?
Die Bilanzierung muss auf der Annahme basieren, dass das Unternehmen auch in Zukunft fortgeführt wird.