DSGVO u. Datenschutzanpassungsgesetz Flashcards

1
Q

Nenne allgemeine Fakten zur DSGVO und dem Datenschutzanpassungsgesetz

A
  • Die DSGVO wird durch das Datenschutzgesetz (DSG) ergänzt
  • Die DSGVO ist eine EU-Verodnung -> ist in jedem EU-Mitgliedsstaat anwendbar
  • Enthält zahlreiche Öffnungsklauseln -> lässt dem nationalen Gesetzgeber gewisse Spielräume
  • „Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018“ beschlossen um Öffnungklauseln durchzuführen
  • Betrifft jedes Unternehmen, das in irgendeiner Weise personenbezogene Daten verarbeitet (z.B. eine Kundendatei führt, Rechnungen ausstellt, Lieferantendaten speichert)
  • Am 25.5.2018 in Geltung getreten
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Q

Beschreibe den sachlichen Anwendungsbereich der DSGVO

A

Es wird der Schutz von natürlichen Personen bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten geregelt
Sie findet Anwendung auf:
* die ganz oder teilweise automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten
* die nicht automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten, die in einem Dateisystem gespeichert sind oder gespeichert werden sollen
Die verwendete Technologie ist nicht wesentlich
Nicht erfasst sind jedoch manuelle Dateien, die keiner Ordnung unterliegen

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3
Q

Beschreibe den räumlichen Anwendungsbereich

A

Auch wenn die Verarbeitung von personenbezogenen Daten für eine Niederlassung in der EU außerhalb der EU durchgeführt wird, gilt immer noch die DSGVO
Ebenfalls unter die DSGVO fällt die Verarbeitung von personenbezogenen Daten von Personen, die sich in der EU befinden um:
* Waren oder Dienstleistungen anzubieten, unabhängig davon, ob die Person eine
Zahlung zu leisten hat;
* das Verhalten der Personen in der EU zu beobachten.
Das Unternehmen, das diese Datenverarbeitung durchführt, muss keine Niederlassung in der EU haben.
Das Recht des Sitzstaates des Verantwortlichen ist auf eine Datenverarbeitung im Inland anzuwenden, wenn ein Verantwortlicher mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union personenbezogene Daten in Österreich zu einem Zweck verwendet, der keiner in Österreich gelegenen Niederlassung dieses Verantwortlichen zuzurechnen ist.

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