§249 StGB - Raub Flashcards
Sache
Körperlicher Gegenstand im Sinne des §90 BGB, den man auch tatsächlich anfassen kann
Fremd
Ist die Sache, wenn sie nicht im Alleineigentum des Täters steht und nicht herrenlos ist
Beweglich
Ist die Sache, wenn man sie transportieren oder zumindest transportabel machen kann
Wegnahme
Ist der Bruch fremden und die Begründung neuen (nicht notwendigerweise tätereigenen) Gewahrsams
Gewahrsam
Ist die vom natürlichen Herrschaftswillen getragene Sachherrschaft
Sachherrschaft
Ist die physisch-reale Einwirkungsmöglichkeit auf die Sache
Herrschaftswille
Beschreibt einen natürlichen Beherrschungswillen über alle Sachen im Herrschaftsbereich
Gelockerter Gewahrsam
Wenn durch z.B. räumliche Trennung zwischen der Sache und des Gewahrsamsinhabers keine direkte Einwirkungsmöglichkeit besteht, diese aber jederzeit hergestellt werden kann
Fremd (Gewahrsam)
Fremd ist der Gewahrsam, wenn der Täter die vom natürlichen Herrschaftswillen getragene Sachherrschaft nicht ausschließlich selbst inne hat
Gewahrsamsbruch
Ist der Gewahrsamswechsel ohne oder gegen den Willen des ursprünglichen Gewahrsamsinhabers
Begründung neuen Gewahrsams
Wenn der Täter (oder ggf. ein Dritter) die tatsächliche Sachherrschaft derart erlangt hat, dass ihrer Ausübung keine wesentlichen Hindernisse entgegenstehen und der ursprüngliche Gewahrsamsinhaber nicht mehr auf die Sache zugreifen kann, ohne vorher die Verfügungsgewalt des Täters zu beseitigen
Gewalt
Ist körperlich wirkender Zwang unter wenn auch nur geringer Kraftentfaltung
Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben
Ist das Inaussichtstellen eines Übels, auf dessen Eintritt sich der Drohende Einfluss zuschreibt
Gegenwärtige Gefahr
Ist eine Situation, die jederzeit in den Schadenseintritt umschlagen kann
Leib und Leben
Leib=körperliche Unversehrtheit
Leben=wie Wortsinn