BGB AT Flashcards
Vertrag
Ein Vertrag kommt durch zwei inhaltlich korrespondierende Willenserklärungen (Angebot und Annahme) zustande.
Angebot
Ein Angebot ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung, die auf den Abschluss eines Vertrages gerichtet ist und alle wesentlichen Vertragsbestandteile (essentialia negotii = Kaufpreis, Kaufsache, Käufer, Verkäufer) enthält, so dass die Annahme durch bloße Zustimmung erfolgen kann.
Annahme
Die Annahme ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung, mit der der Antragsempfänger sein vorbehaltsloses Einverständnis mit dem Antrag zu verstehen gibt.
Abgabe
Die Abgabe einer Empfangsbedürftigen Willenserklärung setzt voraus, dass der Erklärende die Erklärung in Richtung des Empfängers in den Rechtsverkehr gebracht hat und unter gewöhnlichen Umständen mit dem Zugang zu rechnen ist.
Zugang
Eine empfangsbedürftige Willenserklärung unter Abwesenden wird wirksam, wenn sie derart in den Machtbereich des Empfängers gelangt ist, dass dieser die Möglichkeit zur Kenntnisnahme hat und unter gewöhnlichen Umständen auch mit dieser zu rechnen ist.
Einwilligung
Vorherige Zustimmung
Genehmigung
Nachträgliche Zustimmung
Sittenwidrigkeit
Verstoß gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden
Ausbeuten (Wucher)
Bewusstes Ausnutzen der schlechten Situation des Geschäftsgegners, um übermäßigen Gewinn zu erzielen
Duldungsvollmacht
Vertretener duldet, dass angeblicher Vertreter wiederholt und über einen längeren Zeitraum in seinem Namen handelt (str., ob konkludente Vollmachterteilung oder Rechtsscheinshaftung)