2 Methoden zur Vermeidung der internationalen Doppelbesteuerung Flashcards

(26 cards)

1
Q

Welche Maßnahmen werden zur Beseitigung bzw. Reduktion der internationalen Doppelbesteuerung angewendet?

A
  • bilaterale Maßnahmen

- unilaterale Maßnahmen

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2
Q

Was sind bilaterale Maßnahmen zur Beseitigung bzw. Reduktion der internationalen Doppelbesteuerung?

A
  • DBA (vertragliche Regelung)

- Verpflichtung beider Staaten zur gegenseitigen Vermeidung einer Doppelbesteuerung

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3
Q

Was sind unilaterale Maßnahmen zur Beseitigung bzw. Reduktion der internationalen Doppelbesteuerung?

A
  • autonom einsetzbare Regelungen einzelner Staaten

- einseitiger Verzicht auf auf Besteuerungsansprüche

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4
Q

Was ist eine unbeschränkte Freistellung?

A

Wohnsitzstaat bezieht die dem Quellenstaat zugeteilten Steuergüter weder in die Bemessungsgrundlage noch in die Steuersatzabrechnung ein
(Freistellung ohne Progressionsvorbehalt)

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5
Q

Was ist eine beschränkte Freistellung?

A

Wohnsitzstaat bezieht die dem Quellenstaat zugeteilten Steuergüter nicht in seine Bemessungsgrundlage aber in seine Steuersatzberechnung ein
(Freistellung mit Progressionsvorbehalt)

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6
Q

Was ist eine unbeschränkte Anrechnung?

A

die im Quellenstaat gezahlten gleichartigen Steuern werden vollständig auf die im Wohnsitzsstaat gezahlten Steuern angerechnet

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7
Q

Was ist eine beschränkte Anrechnung?

A

die im Quellenstaat gezahlten gleichartigen Steuern werde nur anteilig auf die im Wohnsitzstaat gezahlten Steuern angerechnet

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8
Q

Wie lautet die Formel für den Anrechnnungs(-höchst-)betrag?

A

inländische Steuer auf Welteinkommen x ausländische Einkünfte/Summe der (inländischen und ausländischen) Einkünfte

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9
Q

Was sind die Voraussetzungen für die direkte beschränkte Anrechnung?

A
  • unbeschränkt steuerpflichtige natürliche Person
  • Steuersubjektidentität
  • Steuerartenidentität
  • ausländische Steuer muss auf die im betreffenden VAZ bezogenen (ausländischen) Einkünfte entfallen
  • Vorliegen ausländischer Einkünfte i.S.v. § 34d EStG
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10
Q

Was sind die allgemeine Besonderheiten der direkten beschränkten Anrechnung?

A
  • Ermittlung der ausländischen Einkünfte nach deutschem Einkommenssteuerrecht
  • Anrechnungshöchstbetrag pro ausländischem Staat ermitteln (per-country-limitation)
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11
Q

Was sind die Besonderheiten bei Gewinnausschüttungen der direkten Anrechnung?

A
  • ausländische Gewinnausschüttungen aus einer Beteiligung im Betriebsvermögen unterliegen dem Teileinkünfteverfahren dennoch 100% der ausländischen Quellensteuer anrechenbar
  • ausländische Gewinnausschüttungen aus einer Beteiligung im Privatvermögen unterliegen der Abgeltungssteuer diese sind nicht in § 34c Abs. 1 EStG einzubeziehen
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12
Q

Was sind die Besonderheiten bei Gewinnausschüttungen der direkten Anrechnung bei Kapitalgesellschaften?

A
  • Beteiligung ≥ 10%: keine ausländische Quellensteuer anrechenbar, weswegen deren Minimierung (an der Quelle) anzustreben ist (Definitivwirkung!)
  • Beteiligung ≤ 10%: ausländische Quellensteuer zu 100% anrechenbar
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13
Q

Was sind die Voraussetzungen für den Abzug auf Antrag?

A
  • unbeschränkt steuerpflichtige natürliche Person
  • Steuersubjektidentität
  • Steuerartenidentität
  • ausländische Steuer muss auf die im betreffenden VAZ bezogenen (ausländischen) Einkünfte entfallen
  • Vorliegen ausländischer Einkünfte i.S.v. § 34d EStG
  • zusätzlich: Abzugsmethode ist antragsgebunden und einheitlich pro Staat auszuüben
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14
Q

Was sind die Besteuerungsfolgen des Abzugs auf Antrag?

A

abzug der ausländischen Steuern als Betriebsausgaben/Werbungskosten bei der Ermittlung des Welteinkommens

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15
Q

Was sind die Besonderheiten bei Gewinnausschüttungen bei Abzug auf Antrag?

A
  • ausländische Gewinnausschüttungen aus einer Beteiligung im Betriebsvermögen unterliegen dem Teileinkünfteverfahren; nur 60% der ausländischen Quellensteuer als Betriebsausgaben abzugsfähig
  • ausländische Gewinnausschüttungen aus einer Beteiligung im Privatvermögen unterliegen der Abgeltungssteuer; nicht in § 34c Abs.2 EStG mit einzubeziehen
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16
Q

Was sind die Voraussetzungen für Abzug von Amts wegen?

A
  • unbeschränkt steuerpflichtige natürliche Person
  • Steuersubjektidentität
  • ausländische Steuer muss auf die im betreffenden VAZ bezogenen (ausländischen) Einkünfte entfallen
  • keine Steueridentität und/oder kein Vorliegen ausländischer Einkünfte i.S.v. § 34d EStG
  • kein Antrag notwendig, da von Amts wegen
17
Q

Was sind die Besteuerungsfolgen für Abzug von Amts wegen?

A

Abzug der ausländischen Steuern als Betriebsausgaben/Werbungskosten bei der Ermittlung des Welteinkommens

18
Q

Was sind die Besonderheiten bei Gewinnausschüttungen für Abzug von Amts wegen?

A
  • ausländische Gewinnausschüttungen aus einer Beteiligung im Betriebsvermögen unterliegen dem Teileinkünfteverfahren; nur 60% der ausländischen Quellensteuer als Betriebsausgaben abzugsfähig
  • ausländische Gewinnausschüttungen aus einer Beteiligung im Privatvermögen unterliegen der Abgeltungssteuer; nicht in § 34c Abs.2 EStG mit einzubeziehen
19
Q

Was sind die Besonderheiten von Gewinnausschüttungen auf Abzug auf Antrag und von Amts wegen für Kapitalgesellschaften?

A
  • Beteiligung ≥ 10%: keine ausländische Quellensteuer als Betriebsausgabe abzugsfähig, weswegen deren Minimierung (an der Quelle) anzustreben ist (Definitivwirkung!)
  • Beteiligung ≤ 10%: ausländische Quellensteuer zu 100% als Betriebsausgabe abzugsfähig
20
Q

Was sind die Voraussetzungen für die Pauschalierung (Pauschalierungserlass)?

A
  • EaGB aus einer aktiven ausländischen Betriebsstätte
  • Einkünfte aus der Beteiligung an einer aktiven ausländischen Mitunternehmerschaft, falls die Beteiligung zum inländischen Betriebsvermögen gehört
  • EasA, wenn diese aus einer auf ausländischem Terrain befindlichen festen Einrichtung entstammen
  • kein DBA mit dem betreffenden Staat
  • antragsgebunden und einheitlich pro Staat auszuüben
21
Q

Was sind die Besteuerungsfolgen für die Pauschalierung (Pauschalierungserlass)?

A

Pauschalierung obiger ausländischer Einkünfte des Steuerpflichtigen mit 25% dieser Einkünfte, max. 25% des zu versteuernden Einkommens

22
Q

Was sind die Voraussetzungen für den Erlass?

A
  • Arbeitslöhne von Arbeitnehmern eines inländischen Arbeitgebers
  • mindestens ununterbrochene dreimonatige Tätigkeit im Ausland
  • Tätigkeitsfelder: Planung, Einbau, Inbetriebnahme….
  • kein DBA
  • antragsgebunden
23
Q

Was sind die Besteuerungsfolgen für den Erlass?

A

Freistellung obiger Arbeitslöhne von der deutschen Besteuerung mit Progressionsvorbehalt

24
Q

Wann ist die direkte Anrechnung und Abzug vorteilhafter?

A
  • bei Vorliegen eines negativen Welteinkommens

- bei der Existenz hoher Anrechnungsüberhänge

25
Wann ist die direkte Anrechnung und Pauschalierung vorteilhafter?
falls im Quellenstaat eine geringe Steuer auf die ausländischen Einkünfte erhoben wird
26
Welche Methoden zur Reduzierung/Vermeidung der internationalen Doppelbesteuerung bestehen?
- Freistellung - Anrechnung - Abzug - Pauschalierung