2. Steuertariflehre Flashcards
(31 cards)
Steuertarif
Funktion, die der Bemessungsgrundlage (y) einen Steuerbetrag T(y) zuordnet
- betragstarif: absolute Steuerschuld
- satztarif: prozentualer Anteil der Steuerschuld wird an y festgesetzt
Grenzsteuersatz
Verhältnis eine zusätzlicher Steuer (∆T) zu einer Änderung von y
dT(y)/dy
Um wie viel Einheiten ändert sich T, wenn y sich um eine Einheit verändert.
Durchschnittssteuersatz
Verhältnis von Steuerbetrag und y
T(y)/y
Proportionaler Tarif
T(y)=t*y
t>0
Grenzsteuersatz
=Durchschnittssteuersatz
=t
Linearer Tarif
+ Grafik
T(y) = t*y - b
t,b>0
Grenzsteuersatz
>Durchschnittssteuersatz
t(y) = (t-b)/y)
Freibetrag
+ Grafik
T(y) = max {t*(y-b);0}
→ Durchschnittssteuersatz steigt mit y bis zum t
Freigrenze
+ Grafik
T(y) = t*y falls y>b sonst T(y) = 0
→ volle Bemessungsgrundlage wird besteuert
Steuerprogression
Durchschnittssteuersatz wächst mit steigendem Einkommen
*Grenzsteuersatz liegt bei jedem Einkommen über dem Durchschnittssteuersatz
Direkte Steuerprogression
+ Grafik
wenn ein Tarif steigende Grenzsteuersätze aufweist (streng konvex)
T”(y)>0
Degressionswirkung
Steuermindernde Abzüge ergeben bei steigender y eine zunehmende Steuerentlastung (Kehrseite einer zunehmenden Steuerbelastung bei ↑y) z.B Kinderfreibetrag
Problem horizontal ungleichmäßiger Besteuerung
bei Einkommen mit starken Schwankungen
Indirekte Steuerprogression
+ Grafik
steigender Durchschnittssteuersatz bei nicht-zunehmendem Grenzsteuersatz
• konstanter Grenzsteuersatz
(Bsp. lineare tarif)
T”(y)
wie stark ↑ der Grenzsteuersatz bei einer Einkommenserhöhung
Progressionsgrad
wie stark ↑ der Durchschnittssteuersatz bei einer Einkommenserhöhung
(Ableitung der Durchschnittssteuersatz nach y)
Aufkommenselastizität
ɑ(y) = dT/dy * y/T = (ΔT/T)/(Δy/y)
- um wie viel % ↑das Steueraufkommen, wenn y um 1% ↑
- Tarif ist aufkommenselastisch, wenn a(y)>1
- progressiver Tarif ist aufkommenselastisch → aussagekräftig (indirekte Prog. berücksichtigt)
Residuum
x(y) = y-T(y)
z.B. Nettoeinkommen
Residualelastizität
ρ(y) = dx/dy * y/T = (Δx/x)/(Δy/y)
Gibt an, um wie viel % das Nettoeinkommen steigt, wenn das Bruttoeinkommen um 1% steigt.
↳ Je geringer, desto schärfer die Progression
progressiver Tarif ist residualunelastisch
ρ(y) = (1-T’(y)) /(1-Durchschnittssteuersatz)
Tarif mit ρ(y) > 1
steuerbetragsdifferenzierend (Steuerbeträge ↑ mit ↑y überproportional)
→ Instrument der Lastenausteilung
Tarif mit ρ(y) < 1
nettobetragsnivellierend (Steuerbeträge ↑ mit ↑y unterproportional)
→ Instrument der Umverteilung: Umverteilungswirkung hängt com Verlauf des Tarifs und von der Verteilung der Einkommen ab.
Satz von Jakobson
wenn eine T1(y) ↓ρ(y) als T2(y) hat, dann führt T1(y) zu einer Nettoeinkommensverteilung x1, die diejenige des T2(y)x2, Lorenz-dominiert
↳ Maß für größere Gleichheit der Nettoeinkommenverteilung
Kalte Progression
Bei Inflation ohne Korrektur ist die Erfassung des realen Einkommens nicht mehr gewährleistet. → Einkommensteuertarif wird auf Nominaleinkommen angewendet
→ widerspiegelt die tatsächliche Leistungsfähigkeit, die durchschnittliche reale Steuerbelastung steigt
↳ Reformvorschlag: Tarif auf Rädern → die Steuertarifparameter und Progressionszonen sind an die Inflation und Wachstum der Realeinkommen gekoppelt
Ehegattensplitting
+ Grafik
S(y1,y2) = 2T(y1+y2)/2
↳ Verheiratete zahlen das Doppelte des Steuerbetrags, der auf die Hälfte des Gesamteinkommens erhoben wird
Forderungen der Ehgattenbesteuerung (Postulate)
- Nichtdiskriminierung der Ehe → Ehegatten sollen nicht stärker besteuert werden, als 2 unverheiratete mit = Einkommen
- Globaleinkommenbesteuerung → Die gemeinsame Steuer soll von ∑ ihrer Einkommen abhängen und nicht von deren Verteilung
↳ Splitting bewirkt einen Vorteil nur bei progressivem Tarifverlauf, und wenn y1 und y2 unterschiedlich sind