3. Das Frühmittelalter Flashcards

1
Q

Erosion (dégradation) der kirchlichen Einheit:

A

Die Kirche ist zwischen dem 4-6 Jh, zusammen mit dem Emporio Romano aufgestiegen,. Das wird im 6. Jh für die Kirche zum Problem => seit etwa dem 6. Jh schlägt die Trennung von Ost- und Westrom auch auf die Kirche durch => diese Trennung hat als Konsequenz, dass unter dem Dach einer universellen Kirche de facto doch 2 Kirchen entstehen : eine Ost-Kirche (Griechisch) und eine West-Kirche (Lateinisch).

Es geht aber noch weiter:

  • Intensive kaiserliche Normsetzung zur Kirche (Caesaropapismus des byzantinischen Kaisertums (= Ost-Rom) seit dem 6. Jh): wir sehen, dass dieses Kaisertum auch die Kirche in diese Normproduktion einbezieht und auch für sich in Anspruch nimmt die Kirche zu beherrschen => Caesaropapismus = Caesar, der Kaiser, nimmt für sich in Anspruch auch innerhalb der Kirche die höchste Position (die Päpstliche) in Anspruch zu nehmen.
  • Verflechtung von weltlichem und kirchlichem Recht seit dem 6. Jh in Nomo-Canonessammlungen (Nomos = weltliches Gesetz): = Sammlungen von kirchlichen Rechtstexten die aber auch viele weltliche Rechtstexte enthalten => weltliches un kirchliches Recht verschwimmen zu einer Einheit in dieser Sammlung.
  • Ostkirche verweigert päpstlichen Dekretalen die Anerkennung: Aufstieg des Papsttums und Episkopate Autonomieansprüche verstärken hier also die Kontroverse: Problem = in Ost-Rom stehen die Bischöfe in Konflikt mit dem Kaiser wenn sie den päpstlichen Dekretalen folgen.
    es entsteht also eine Spannung zwischen Ost und West-Rom.
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2
Q

Die Verbindung von Kirche und Königtum im Westen (zu erst, was ist im Westen eigentlich passiert?):

A

Was ist im Westen passiert?:
- 375die Hunnen fliehen aus der Tiefe des russischen Kontinents in den europäischen Kontinent => löst gewaltige Wanderungsbewegungen aus => die Völkerwanderung setzt ein

  • In dessen Verlauf endet das Weströmische reich (476) : der Kaiser Romulus Augustinus wird vom germanischen General Odoaker abgesetzt
  • In der Folgezeit, in den Gebieten des ehemaligen weströmischen Emporiums => viele germanische Völkerschaften (Burgunder, West-Gotehn, Ost-Gothen, Franken) die sich festsetzen und Herrschaften bilden

Das alles = Hintergrundwissen um deutlich zu machen, dass es für die Kirche kein schöner Kontext.

  • Seit dem ausgehenden 5. Jh zunehmend enge Verflechtung von königlicher Herrschaft und Amtskirche: es gelingt der Kirche diese Völkerschaften zu missionieren, sie zum Christentum zu ziehen!
    Man kann das an Daten festmachen:
  1. ) 498/508: Taufe Chlodwig I.: Chlodwig = fränkischer König und die Franken sind damals ein sehr mächtiges Volk). Dieser Chlodwig lässt sich taufen, tritt an die Seite der Kirche.
  2. ) 751: Pippin vertreibt mit Unterstützung des Papsttums den letzen Merowinger: Pippin = oberste Verwaltungsbeamte des fränkischen Reiches, dass weite Teile von kontinental Europa unter seine Kontrolle gebracht hat.
  3. ) 800: Krönung Karls des Grossen durch Leo III. (römischer Bischoff)
  • Phase seit dem 9. Jh: wachsender Einfluss des Königtums auf: (1) Papstbestellung // (2) Besetzung der Bischofsstuhl (Höhepunkt: 10-11. Jh)
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3
Q

Die fränkische Eigenkirche:

A
  • Fortsetzung der engen Verflechtung von weltlicher und kirchlicher Sphäre in der sog. (ländlichen) Eigenkirche:
    a. ) Seit spätrömischer Zeit Errichtung von Kirchen durch landbesitzenden Adel
    b. ) Kirche wird als beneficium an Kleriker verliehen
    c. ) Kleriker wird vom Grundherrn eingesetzt
    d. ) Abhängigkeit des Klerus vom weltlichen Adeligen
    e. ) Beachte: auch kirchliche Institutionen (etwa Klöster) mit Eigenkirchen (z.B. St-Gallen): wir sehen, dass reiche kirchliche Institutionen sich auch Kirchen schaffen => das Kloster St-Gallen produziert Eigenkirchen ohne Ende.
  • Kirche auf dem Land damit faktisch Teil der Grundherrschaftsverfassung
  • Trotz einzelner Widerstände starke Dominanz dieser Organisationsform im ländlichen Bereich:
    a. ) Spannungsverhältnis zwischen Grundherrschaft und bischöflichem Aufsichtsrecht: Normalerweise, nach Kirchenrecht, ist der Bischoff oberster Dienstherr der Kleriker => er entscheidet normalerweise welche Pfarrer eingesetzt werden und wo. Jetzt haben wir aber 300 Pfarrer und über 200 davon haben sie keine Verfügungsgewalt mehr, weil sie in Eigenkirchen sitzen (werden vom Grundherr versorgt & eingesetzt).
    b. ) Aber: Eigenkirchen als ökonomisches Rückgrat der Kirchenverfassung: deshalb geht die Amtskirche nicht gegen die Eigenkirche ein.
    c. ) Konzilien und Päpste akzeptieren daher dieser Organisationsform
    d. ) Ablösung erst im 12. Jh

N.B.: es gibt auch Kirchen von Genossenschaften (z.B. die bäuerliche Genossenschaft) => es gibt auch bäuerliche Eigenkirchenherren

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4
Q

Bischofskirche und Konzilien:

A
  • Verfestigung episkopaler Allzuständigkeit im Bistum
  • Ausformung des Bannes episcopalis als Umschreibung episkopaler Befugnisse: damit wird ausgesagt, dass der Bischof die oberste Gebotsgewalt innerhalb der Kirche hat im Gebiet seines Bistums.
  • Aufstieg des Archidiakon zum Stellvertreter des Bischofs: innerhalb der Diakone ergibt sich eine Hierarchie => es bildet sich heraus das Amt eines ersten, herrschenden Diakon dem es gelingt zum Stellvertreter des Bischofs zu werden.
  • Synoden/Konzile mit überregionaler Leitungsfunktion - Nationalkonzile (insbesondere: Spanien/Gallien): die Konzile bleiben als Koordination -und Normsetzungsinstanz erhalten aber sie weiten sich noch aus.
  • ABER:
    a. ) Bischofskirche nur mit begrenzter Autonomie aufgrund starker königlicher Macht: Das Königtum garantiert der Kirche ihre Existenz, es sorgt dafür dass sie weiterhin das Privilegium fori geniessen aber der Preis dafür ist eine wachsende Abhängigkeit von der weltlichen Gewalt die ganz besonders deutlich wird in der Karolingischen Zeit (8-9. Jh)
    b. ) Begrenzung episkopaler Allzuständigkeit im Bistum, faktisch auch durch Eigenkirchen
    c. ) Konziliant Beschlüsse vom (v.a. karolingischen) Kaisertum bisweilen nur als unverbindliche Anregungen akzeptiert: das Kirchenrecht steht unter einem weltlichem Verbindlichkeitsvorbehalt => der König sagt was er richtig findet, publiziert es mit seinem eigenen recht und damit entsteht erst die Verbindlichkeit.
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5
Q

Das Papsttum:

A
  • Zunehmende Ausweitung des Primatsanspruch: trotz dieser Begrenzung der bischöflichen Macht, sehen wir, dass der Anspruch des römischen Bischofs auf Herrschaft innerhalb der Kirche immer mehr aufsteigt.
    1. ) Pippinische Schenkung (754/756): Grundlage für Territorialherrschaft in Oberitalien: der römische Bischoff sucht sich Verbündete mit viel Macht. Pippin macht das gleiche => ist mit Hilfe des römischen Bischofs selber König geworden (751). Um seine Dankbarkeit zu zeigen, schenkt et dem RB weite Teile des Ober-italienischen Territoriums.
    2. ) Seit dem 8. Jh durch gefälschte Konstantinische Schenkungen umfassender Primatanspruch in der Kirche (insbesondere gegenüber östlichen Patriarchen): es laufen durch Europa Kopien einer gefälschten Schenkungsurkunde in der verbürgt ist, dass Kaiser Konstantin (313) dem Papst das weströmische Reich übertragen haben soll.
    3. ) Seit etwa Mitte des 9. Jh wird die Rechtsparömie gestützt auf Texte wir der Gelasius-Text => der römische Bischoff kann von niemandem mehr gerichtet werden. Das wird kommuniziert durch eine Textsammlung die angeblich von einem Herr Isidor Mrcator stammen soll => ist aber eine Fälschung!
  • Zunehmende Institutionalisierung:
    1. ) Aufstieg der römischen Diakone und Presbyter (Priester) (also römischer Klerus) zu Kardinälen: Jeder Bischoff hat Diakone, Presbyterium die ihn unterstützen, ABER, aber der Klerus vom Bischoff von Rom wird zusätzlich aufgewertet indem für ihn eine eigene Würdenskategorie geschaffen wird => das Kardinalat.
    2. ) Päpstlicher Sitz in Rom: Lateran: der Bischoff von Rom schafft sich einen eigenen Sitz => der Lateran Palast
  • ABER: Herrschaftsanspruch bis ins 11. Jh nur begrenzt durchsetzbar:
    1. ) Abhängigkeit von weltlicher Macht (Kaisertum, teilweise Stadtrömischer Adel)
    2. ) Schutz der Bischöfe durch weltliche Grösse: die Bischöfe haben mit dem weltlichen Adel verflochten
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