3 Liegenschaftskataster Flashcards
(40 cards)
Definition Grundstück
- abgegrenzter Teil der Erdoberfläche, der im Grundbuch bzw. im Lika geführt wird
- §905 BGB Recht des Eigentümers an einem Grundstück umschließt auch den Raum über der Oberfläche und den Erdkörper unter der Oberfläche
- unbewegliche Sache
Definition Liegenschaft
-ein oder mehrere Flurstücke und Gebäude, die meist eine funktionale Einheit bilden
Definition Flurstück
- Ein geometrisch eindeutig begrenzter Teil der Erdoberfläche, der im Liegenschaftskataster ( § 11 ) unter einer besonderen Bezeichnung geführt wird
Vermessungsrisse interpretieren
x
Verbindung Grundbuch(GB) Lika
- ALKIS -> GB
- Gemarkung, Flur, Flurstück
- Lagebezeichnung, Größe, Nutzungsart
- -> kein öffentlicher Glaube! - GB -> ALKIS
Eigentumsangaben
–> öffentlicher Glaube!
Bescheinigungen: Welche gibt es?
- Bescheinigung aus dem Baulastenverzeichnis
- Identitätsbescheinigung
- Grenzinnehaltungsbescheinigung
- Bescheinigung gemäß § 1026 BGB
- Bescheinigung der örtlichen und wirtschaftlichen Einheit
- Flurstückslagebescheinigung
- Höhenbescheinigung
- Maßbescheinigung
- Maß- und Winkelbescheinigung
- Flächenbescheinigung
- Koordinatenbescheinigung
Gebührenberechnung zwei verschiedene Antragsarten (gleichzeitig Zerlegung + Verschmelzung) Wie wird es berechnet?
mit oder ohne örtliche Vermessung?
nur ein Mal Übernahme?
Regelungen beim Betreten von Grundstücken
- Für Aufgaben nach HmbVermG dürfen Grundstücke betreten oder befahren werden
- Bei nicht-öffentlichen Grundstücken, vorher ankündigen
- Betreten von Wohnungen nur, wenn Inhaber zustimmt
Definition Gebäude
- §2 Punkt 4
- Ein dauerhaft errichtetes Bauwerk, das für die Darstellung und Beschreibung der Liegenschaften im Sinne dieses Gesetzes bedeutsam ist
Flächenbescheinigung
- Bescheinigung über Flächengrößen, die nicht aus dem Lika entnommen werden können, sondern ermittelt werden müssen
- Bsp. Pachtflächen, Belastungsflächen, überbaute Flächen
Koordinatenbescheinigung
- Bescheinigung über Koordinaten von Punkten, die nicht aus den Nachweisen des Festpunktfeldes oder aus dem Katasterzahlenwerk entnommen werden können, sondern erst ermittelt werden
- Bsp. Koordinaten für Funkwege der ÖPNV
Maß- und Winkelbescheinigung
- zeichnerische Darstellung von Flurstücksgrenzen mit Eintragung zugehöriger Maße und Winkel für Grenzen und ggf. Straßen- und Baulinien
- enthält Maße und Form
Maßbescheinigung
- Bescheinigung der einzelnen Grenzlängen zwischen den Grenzsteinen
Höhenbescheinigung
- Bescheinigung der Höhe über NHN für einzelne Gelände- oder Gebäudepunkte, die ermittelt werden müssen
Flurstückslagebescheinigung
- weist historische Flurstücke mit ihrer Lage auf einem aktuellen Lika-Auszug “in blau” nach
- Verknüpfung der beiden Situationen
Bescheinigung der örtlichen und wirtschaftlichen Einheit
- bei Vereinigung von Grundstücken
- Feldvergleich
- kostenfrei
Bescheinigung gemäß § 1026 BGB
- Liegt auf einem Grundstück ein örtlich begrenztes Recht (Wegerecht) und wird das Grundstück geteilt, kann bescheinigt werden, ob das Recht nur noch auf bestimmten Teilflächen liegt
- bezieht sich nur auf Grundbuch Abteilung II
Grenzinnehaltungsbescheinigung
- Bescheinigung, dass die auf einem Grundstück befindlichen Gebäude innerhalb der Grenzen stehen
Identitätsbescheinigung
- Bescheinigung der Identität eines Flurstücks, das noch mit preußischer Nummerierung im GB eingetragen ist.
mögliche Beziehungen zwischen Grundstück und Flurstück im Lika/GB
- 1:1 = ein Flurstück auf einem GB-Blatt
- Mehrspänner = mehrere Flurstücke auf einem GB-Blatt (örtliche Trennung möglich)
- Anteilseigentum = mehrere Eigentümer
Erbbaurecht
- grundstücksgleiches Recht
- Recht, auf einem fremden Grundstück gegen Zahlung eines Erbbauzinses Gebäude zu errichten und zu wohnen
- begrenzte Zeit (99 oder 75 Jahre)
- Erbbauzins = 2-3 % des Grundstückswertes zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses
- kann veräußert oder vererbt werden
Wohnungseigentum
- geregelt nach WEG
- Miteigentum am Grundstück, ausschließliches Eigentum an bestimmten Räumen eines Gebäudes
- vererbbar, veräußerbar, belastbar
- für jeden Miteigentumsanteil eigenes Grundbuchblatt
LIG
- Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (seit 2013)
- untersteht Finanzbehörde
- LIG ist antragsberechtigt für Veränderungen im Grundbuch
- verwaltet alle Grundstücke der FHH wie ein Grundeigentümer
Baulast
- öffentlich, rechtliche Verpflichtung gegenüber dem Staat, oft in Verbindung mit einer Baugenehmigung
- Lika speichert Daten, aber führt nicht die Baulasten, die stehen im GB
- Beispiele. Baulast zur Bereitstellung bzw. Freihaltung für Flächen, Versorgungssicherheit, Bauliche Veränderungen