3.2: Verzug Flashcards

1
Q

Wann gerät ein Schuldner in Verzug?

Verzug

A

wenn er seine Verbindlichkeit entweder nicht zur gehörigen Zeit, am gehörigen Ort oder auf die bedungene Weise erfüllt

§ 918

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2
Q

Folgen bei objektiver Schuldnerverzug

Verzug

A

Gläubiger hat die Wahl:
- er hält am Vertrag fest
- oder er tritt unter Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurück (Schuldner wird eine zweite Chance gewährt)

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3
Q

wann handelt es sich um einen objektiven Schuldnerverzug?

Verzug

A

wenn der Verzug den Schuldner nicht vorwerfbar ist

Schuldner kann sich gem § 1298 freibeweisen

§ 918

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4
Q

wann handelt es sich um einen subjektiven Schuldnerverzug?

Verzug

A

wenn den Schuldner ein Verschulden am Verzug trifft

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5
Q

Folgen des subjektiven Schuldnerverzugs

Verzug

A
  • Vertrag festhalten
  • Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten
  • Schadenersatzanspruch (§§ 918, 921) -> gem §§ 1298, 1313a
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6
Q

was ist beim subjektiven Schuldnerverzug zu ersetzen (SE)?

Verzug

A

zu ersetzen ist jeweils das Erfüllungsinteresse, das allerdings davon abhängt, ob der Vertrag später erfüllt wird (Verspätungsschaden) oder entgültig wegfällt (Nichterfüllungsschaden)

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7
Q

was ist der Verspätungsschaden?

Verzug

A

das ist der Nachteil, der durch die Verzögerung der - später doch noch erfolgten - Lieferung entstanden ist

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8
Q

was kann der Gläubiger beim subjektiven Schuldnerverzug beim Rücktritt des Vertrages verlangen?

Verzug

A

er kann Schadenersatz wegen endgültiger Nichterfüllung verlangen

er soll so gestellt werden, wie er bei ordnungsgemäßer Erfüllung gestanden wäre

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9
Q

was sind Fixgeschäfte?

Verzug

A

sind Geschäfte, die entweder jetzt oder nie erfüllt werden müssen

der Gläubiger hat an einer verspäteten Leistung kein Interesse

§ 919

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10
Q

was ist wenn ein Fixgeschäft nicht zustande kommt?

Verzug

A

der Vertrag zerfällt

bei Verschulden des Schuldners an der Nichterfüllung wird er überdies nach allgemeinen Regeln schadenersatzpflichtig

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11
Q

relatives Fixgeschäft

Verzug

A

wenn die Leistung vom Schuldner noch erbracht werden könnte und der Gläubiger sie doch ausnahmsweise lieber später als gar nicht möchte

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12
Q

was kann der Gläubiger bei Teilverzug machen?

Verzug

A

er kann entweder
- die vollständige Erfüllung verlangen
- unter Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurücktreten

§ 918 Abs 2

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13
Q

Folgen bei unteilbarer Leistung (Teilverzug)

Verzug

A

ist die Leistung unteilbar, ist es zwingend, dass der Verzug mit einer Teilleistung zum Rücktritt vom gesamten Vertrag berechtigt

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14
Q

Folgen bei teilbarer Leistung (Teilverzug)

Verzug

A

Gläubiger kann:
- nach § 918 Abs 2 hinsichtlich aller noch ausstehenden Leistungen zurücktreten (ist nicht an einen vertragsbrüchigen Schuldner gebunden)
- einen Teilrücktritt erklären

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15
Q

Sukzessivlieferung

Teilverzug

A

es sind mehrere Leistungen zeitlich gestaffelt zu erbringen

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16
Q

Was kann der Gläubiger, wenn der Schuldner bei einem Sukzessivlieferungsvertrag in Teilverzug gerät?

Verzug

A

hier ist ein Rücktritt hinsichtlich noch offener Leistungen zulässig

17
Q

was sind äquivalente Nebenleistungspflichten?

Verzug

A

Nebenleistungspflichten können als wesentliche selbstständige Pflichten Inhalt des Austauschverhältnisses sein, sodass auf sie ein Teil des Entgelts entfällt

Gesamtrücktritt möglich

18
Q

was sind unselbstständige Nebenleistungspflichten?

Verzug

A

ohne eigenen Verkehrswert

hier kommt ein Teilrücktritt nicht in Betracht, da ohne ermittelbaren Entgeltanteil eine Rückabwicklung sinnlos wäre

19
Q

was sind Geldschulden?

Verzug

A

Geldschulden sind Bringschulden

der Schuldner trägt also das Risiko der Verzögerung und des Verlustes des Geldbetrages

§ 907a

20
Q

Leistungszeit bei Geldschulden

Verzug

A

im B2C: es reicht für die Rechtzeitigkeit, dass der Verbraucher am Tag der Fälligkeit den Überweisungsauftrag erteilt

§ 6a KSchG

21
Q

Leistungszeit bei Miete

Verzug

A

MRG: der Mietzins ist am 5. jedes Kalendermonats im Vorhinein zu entrichten, weil der Mieter dann typischerweise schon sein Monatsgehalt erhalten hat

22
Q

Wie hoch sind die Verzugszinsen?

Verzug

A

KSchG: Verzugszinsen, die mehr als 5% über dem Zinssatz liegen, sind diese Vereinbarungen unzulässig (Kredit- oder Leasingvertrag)

zum Schutz des Schuldners darf der Gläubiger keine weiteren Zinsen fordern, wenn er die Zinsen bis auf den Betrag der Hauptschuld hat ansteigen lassen, ohne die Forderung einzuklagen (§ 1335)

23
Q

sind sonstige, über die Verzugszinsen hinausgehende, Nachteile des Gläubigers ersatzfähig?

Verzug

A

der Gläubiger muss einen Überbrückungskredit zu ungünstigen Bedingungen aufnehmen, sein Konto überziehen, um das Liequiditätsloch zu stopfen, oder er versäumt eine besonders profitable Anlagemöglichkeit

24
Q

Verzugszinsen bei objektiven Verzug

Verzug

A

4 % per annum (wenn nichts vereinbart wurde)

25
Q

Betreibungskosten bei objektiven Verzug

Verzug

A

stehen grundsätzlich nicht zu

nur im B2B gewährt § 458 UGB einen pauschalen Kostenersatz von 40€

26
Q

Verzugszinsen bei subjektiven Verzug (B2B und B2C)

Verzug

A
  • B2B: 9,2% über dem Basiszinssatz pro Jahr
  • B2C: 4 % per annum
27
Q

Betreibungskosten bei subjektiver Verzug

Verzug

A

sind ein Schaden

sie werden nach § 1333 Abs 2 ersetzt, soweit sie in einem angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung stehen

28
Q

wann handelt es sich um einen Gläubigerverzug?

Verzug

A

wenn der Gläubiger die ordnungsgemäße angebotene Leistung nicht annimmt

29
Q

Obliegenheitsverletzung bei Gläubigerverzug

Verzug

A

der Gläubiger ist nicht verpflichtet, die angebotene Sache anzunehmen

nimmt er bei Fälligkeit nicht an, handelt er auch nicht rechtswidrig

Verletzung einer Pflicht minderer Ordnung

30
Q

Gefahrenübergang

Gläubigerverzug

A

das Risiko geht im Zeitpunkt der vereinbarten Fälligkeit auf den Gläubiger über

31
Q

Haftungsminderung

Gläubigerverzug

A

der Schuldner soll nur mehr für grobes Verschulden, nicht aber für leichte Fahrlässigkeit haften

32
Q

Schadensteilung

Gläubigerverzug

A

Zurechnungsmomente sind auf beiden Seiten abzuwägen

maßgebend ist der Verschuldensgrad des VK an der Zerstörung der Sache einerseits und das Verschulden des K an seiner Obliegenheitsverletzung andererseits

§ 1304

33
Q

Hinterlegung

Gläubigerverzug

A

da sich der Schuldner nicht allein aufgrund des Gläubigerverzugs vom Vertrag lösen kann, ermöglicht ihm das Gesetzt, wenn er nicht ewig erfüllungsbereit sein will, die gerichtliche Hinterlegung

befreit dem Schuldner von seiner Verbindlichkeit

§ 1425

34
Q

Aufwandersatz

Gläubigerverzug

A

der Schuldner wird versuchen, wegen den Gläubigerverzug Ersatz für seinen finanziellen Nachteil zu erlangen

SE kommt hier nicht zur Anwendung, da der Gläubiger nicht rechtswidrig handelt

35
Q

wann kann der Aufwandersatz für den Schuldner zugesprochen werden?

Gläubigerverzug

A

bei GoA

36
Q

Selbsthilfeverkauf

Gläubigerverzug

A

der Verkäufer kann die vom Käufer nicht angenommene Ware auch auf dessen Rechnung durch öffentliche Versteigerung oder durch freihändigen Verkauf durch einen dazu befugten Unternehmer veräußern lassen

muss vorher vorher angedroht werden (außer bei Gefahr im Verzug)

§ 373