4-12.2020 Flashcards

1
Q

Andere gesundheitsschädliche Stoffe

A

Substanzen, die nach ihrer Art und dem konkreten Einsatz zu einer erheblichen Gesundheitsschädigung geeignet sind. Wirkung kann Mechanisch, Thermisch oder Biologisch erfolgen

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2
Q

Rohes Misshandeln

A

In gefühlloser, gegenüber den Leiden des Opfers gleichgültigen Gesinnung und von erheblichen Gewicht für das körperliche Wohlbefinden.

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3
Q

Mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich

A

Einverständliches zusammenwirken eines Täters und einer weiteren Person bei der Begehung einer Körperverletzung.

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4
Q

Gift

A

Jeder organische oder anorganische Stoff, der durch chemisch oder chemisch physikalische Wirkung im konkreten Fall aufgrund seiner Art und der verabreichten Menge geeignet ist, ernsthafte gesundheitliche Schäden zu verursachen.

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5
Q

Lebensgefährdende Behandlung

A

Wenn die Art der gefährlichen Behandlung nach den Umsänden des Einzelfalls generell geeignet ist, das Leben mindestens abstrakt zu gefährden

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6
Q

Hinterlistig

A

Planmäßiges Vorgehen mit List um dem Opfer seine Verteidigungsmöglichkeiten zu erschweren

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7
Q

Tathandlung beibringend

A

Einführen der Stoffe in oder Auftragen der Stoffe auf den Körper, so dass ihre schädigende Wirkung entfalten können.

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8
Q

Waffe

A

Ein Gegenstand der nach seiner Art dazu bestimmt ist erhebliche Vermetzungen von Menschen zu verursachen.

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9
Q

Anderes gefährliches Werkzeug

A

Jeder Gegenstand der nach seiner objektiven Beschaffenheit und der konkreten Art seiner Verwendung im Einzelfall geeignet ist um erhebliche Körperverletzungen zuzufügen.

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10
Q

Überfall

A

Ein Angriff dessen sich der Verletzte nicht versieht und auf den er sich nicht vorbereiten kann.

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11
Q

Die Wohnung

A

Der Inbegriff der abgeschlossenen und überdachten Räumlichkeiten, die dem Zweck dienen, einen oder mehreren Menschen Unterkunft zu gewähren.

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12
Q

Geschäftsräume

A

Räume die für gewisse Zeit oder dauernd hauptsächlich zum Betrieb von Geschäften bestimmt sind und gewerblich, künstlerischen,wissenschaftlichen Zwecken oder ähnlichen Zwecken dienen.

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13
Q

Befriedetes Besitztum

A

Grundstücke die in äußerlich erkennbarer Weise durch Schutzwehren gegen das Betreten durch Dritte gesichert sind.

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14
Q

Abgeschlossene Räume

A

Die zum Öffentlichen Verkehr und Dienst bestimmt sind.

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15
Q

Eindringen

A

Das Betreten gegen den Willen des Hausrechtsinhabers.

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16
Q

Verweilen

A

Trotz Aufforderung zum Entfernen durch den Berechtigten.

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17
Q

Menschenmenge

A

Eine räumlich vereinigte, nicht notwendig ungezählte, aber so große Personenmehrheit, dass die Zahl nicht sofort überschaubar ist und deshalb das Hinzukommen oder Weggehen einzelner für den äußeren Eindruck unwesentlich sind.

(Min. 10-20 Leute)

18
Q

Zusammenrottung

A

Zusammenschluss zu bedrohlichen oder gewalttätigem Handeln.

unfriedlich und öffentlich!

19
Q

Teilnahme

A

Die körperlich, räumliche Beteiligung.

20
Q

Gewaltätigkeit

A

Ein aggressives Tun von einiger Erheblichkeit, unter Einsatz physischer Kraft, das gegen die körperliche Unversehrtheit von Personen oder Sachen gerichtet ist.

21
Q

Bedrohung

A

Die Ankündigung einer bevorstehenden Tat gegen einen Dritten.

22
Q

Einwirken

A

Bereitschaft der Menge zu Gewalttätigkeiten oder Bedrohungen soll gefördert werden.

23
Q

Zerstören

A

Die vollständige Vernichtung der Sache oder eine so weitgehende Beschädigung, dass die Sache ihre bestimmungsgemäße Brauchbarkeit vollständig verliert.

24
Q

Sache

A

Jeder körperliche Gegenstand.

25
Q

Fremd

A

Wenn die Sache nicht im Alleineigentum des Täters steht und nicht herrenlos ist.

26
Q

Beschädigen

A

Jede körperliche Einwirkung auf eine Sache, durch die Ihre Substanz/Unversehrtheit nicht ganz unerheblich verletzt wird oder ihre bestimmungsgemäße Brauchbarkeit nicht nur unerheblich beeinträchtigt wird.

27
Q

Substanzverletzung

A

Jede Veränderung der stofflichen Zusammensetzung der Sache.

28
Q

Funktionsbeeinträchtigung

A

Wenn die Sache nicht mehr zum vorgesehenen Zweck verwendet werden kann und eine wesentliche Beeinträchtigung vorliegt, die nicht ohne Aufwand/Kosten/Zeit wieder behebbar ist.

29
Q

Daten

A

Sind nur Solche, die elektronisch, magnetisch oder sonst nicht unmittelbar wahrnehmbar gespeichert sind oder übermittelt werden.

30
Q

Löschen

A

Das vollständige und keine Wiederherstellung zulassende Unkenntlich machen der konkreten Speicherung.

31
Q

Unterdrücken

A

Wenn die Daten dem Zugriff des Berechtigten entzogen werden, so dass sie dauernd oder eine nicht ganz unerhebliche Zeit nicht verwendet werden können.

32
Q

Unbrauchbarmachen

A

Wenn die Daten durch zusätzliche Einfügung oder andere Manipulationen so in ihrer Verwendungsfähigkeit beeinträchtigt sind, dass sie den mit ihnen verbundenen Zweck nicht mehr ordnungsgemäß erfüllen können.

33
Q

Verändern

A

Jede sonstige Funktionsbeeinträchtigung, z.B. Die Veränderung des Informationsgehaltes oder Aussagewertes durch inhaltliches Umgestalten.

Einschleusen von Viren.

34
Q

Beseitigen

A

Wenn die Sache aus dem Gebrauchs und Verfügungsbereich des Berechtigten so entfernt wird oder er so vom Zugang ausgeschlossen wird das er auf Sie nicht zugreifen kann.

35
Q

Dauerhafte Entstellung in erheblicher Weise

A

Entstellung:
Verunstaltung der Gesamterscheinung des Verletzten, die einen unästhetischen Eindruck vermittelt.

Erheblich: Wenn die Entstellung in ihren Auswirkungen dem Gewicht der geringste der in den Nr. 1 und 2 genannten schweren Folgen in etwa gleichkommt.

Dauerhaft: wenn der Betroffene auf unabsehbare Zeit starke psychische Nachteile im Verkehr mit seiner Umwelt zu erleiden hat bzw. Wenn die Entstellung nicht mit zumutbaren medizinischen Möglichkeiten behoben werden kann.

36
Q

Lähmung

A

Die erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit eines Körperteils, die den ganzen Körper in Mitleidenschaft zieht.

Geistige Krankheit oder Behinderung

37
Q

Glied

A

Jeder nach außen in Erscheinung tretender Körperteil der mit dem Körper oder einem anderen Körperteil durch ein Gelenk verbunden ist und für den Gesamtorganismus eine besondere Funktion erfüllt.

38
Q

Wohnung

A

Inbegriff von Räumlichkeiten deren Hauptzweck darin besteht Menschen als Unterkunft zu dienen ohne dass sie in erster Linie Arbeitsräume sind

39
Q

Geschäftsraäume

A

Abgeschlossene Betriebs und Verkaufsstätten die hauptsächlich für eine gewisse Zeit oder dauernd gewerblichen, künstlerischen, wissenschaftlichen oder ähnlichen Zwecken dienen.

40
Q

Befriedetes Besitztum

A

Ist ein in äußerlich erkennbarer Weise gegen Betreten durch zusammenhängende Schutzwehren gesichertes bebautes oder unbebautes Grundstück

41
Q

Eindringen

A

Das gelangen in die geschützten Räume gegen oder ohne den Willen des Berechtigten

42
Q

Sich nicht Entfernen

A

Ist das unterlassen des verlassenes eines geschützten Objekts trotz einer vorherigen Aufforderung des Hausrechtsinhabers.