Lektion 12 Flashcards

1
Q

Grundlagen des Jahresabschlusses

Bestandteile, Funktionen und gesetzliche Vorschriften

A

Nach § 242 (1) bis (3) HGB müssen Kaufleute eine Bilanz und eine Gewinn- und Verlustrechnung,
die dann zusammen den Jahresabschluss bilden, erstellen. Bei Kapitalgesellschaften
ist ergänzend § 264 (1) HGB zu beachten. Hier muss der Jahresabschluss um einen Anhang
erweitert und es muss ein Lagebericht aufgestellt werden.

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2
Q

Aus welchen Bestandteilen besteht der Abschluss nach IFRS?

A
  • Bilanz
  • Gesamtergebnisrechung
  • Kapitalflussrechnung
  • Eigenkapitalveränderungsrechnung
  • Anhang
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3
Q

Bilanz

A

Das Vermögen einer Unternehmung steht auf der Aktivseite der Bilanz, Eigenkapital und
Schulden dagegen auf der Passivseite.
Während die Passiva die Mittelherkunft zeigen (womit ist das Vermögen bezahlt worden),
zeigt die Aktivseite die Mittelverwendung (wofür wurde das Kapital ausgegeben).
Sinkt das Eigenkapital (Reinvermögen), dann ist ein Aufwand entstanden. Steigt es, dann
ist ein Ertrag verbucht worden.
Der positive Saldo von Ertrag und Aufwand einer Periode ist der Gewinn. Der Gewinn
entspricht dem Saldo der Eigenkapitalveränderung.

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4
Q

Gewinn- und Verlustrechnung (Gesamtergebnisrechnung)

A

Die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) ist eine Gegenüberstellung von Aufwand und
Ertrag (§ 242 (2) HGB). Sie stellt den Erfolg des Unternehmens dar und lässt Rückschlüsse
auf die Erfolgsquellen zu. Die GuV wird in Staffelform aufgestellt, bei welcher im
Gegensatz zur Kontoform eine schrittweise Subtraktion der Aufwendungen von den
Erträgen vorgenommen wird.
GuV und Bilanz bilden zusammen den Jahresabschluss der Nichtkapitalgesellschaften
(§ 242 (3) HGB). Bilanz und GuV sind eng miteinander verknüpft. Der in der GuV ausgewiesene
Gewinn entspricht dem durch Vermögensvergleich zwischen zwei Stichtagen
ermittelten Gewinn der Bilanz.
Man kann entweder die Bestandsveränderungen erfolgswirksam verbuchen. Dieses Verfahren
wird Gesamtkostenverfahren genannt. Bestandserhöhungen und Eigenleistungen
werden hier als Ertrag hinzugerechnet und Bestandsminderungen mit ihren Herstellungskosten
als Aufwand abgezogen.
Alternativ kann man den Umsatzerlösen nur die Aufwendungen für die abgesetzten Produkte
gegenüberstellen. Dieses Verfahren wird Umsatzkostenverfahren genannt.

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5
Q

Eigenkapitalveränderungsrechnung und Kapitalflussrechnung

A

Die Eigenkapitalveränderungsrechnung stellt sämtliche Veränderungen des Eigenkapitals
dar. Der Bilanzadressat kann also die Zusammensetzung des Eigenkapitals sowie die
Ursachen der Veränderung einzelner Komponenten des Eigenkapitals erkennen.
Die Kapitalflussrechnung soll den Einblick in die Finanzlage eines Unternehmens
verbessern und die Veränderung des Finanzmittelbestands von einer Periode zur nächsten
transparent machen.

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6
Q

Welche Unternehmen müssen grundsätzlich einen Anhang aufstellen?

A

Kapitalgesellschaften

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7
Q

Anhang und Lagebericht

A

Der Lagebericht soll den Geschäftsverlauf, die Lage der Unternehmung sowie ihre Chancen
und Risiken darstellen.
Nach § 289 HGB soll der Lagebericht unter anderem eingehen auf:
Die Risikomanagementziele der Gesellschaft einschließlich ihrer Methoden zur Absicherung
aller wichtigen Arten von Transaktionen, die im Rahmen der Bilanzierung von Sicherungsgeschäften
erfasst werden.

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