Schenkung Flashcards

1
Q

Was macht eine Schenkung aus ?

A
  • Unentgeldlichkeit, also keine Gegenleistung
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2
Q

Was widerfährt dem Schenker?

A

Eine Vermögensminderung

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3
Q

Was widerfährt dem Beschenkten?

A

Eine Vermögensmehrung

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4
Q

Wo ist die Schenkung geregelt?

A

§§516 ff.

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5
Q

Welcher Anspruch besteht bei Arglistigkeit ? (Schenkung)

A

Schadensersatz

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6
Q

Wann haftet der Schenker nur?

A

Bei arglistigem Verschweigen

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7
Q

Was ist eine Unentgeltlichkeitsabrede für Rabatt?

A

Eine gemischte Schenkung

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8
Q

Wo ist die Handschenkung geregelt?

A

§516 I

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9
Q

Wo ist die Vertragsschenkung geregelt?

A

§518 I

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10
Q

Warum sind ehebedingte Zuwendungen keine Schenkung?

A

Weil Ehepartner sich gegenseitig verpflichtet sind. Zuwendungen im Rahmen der ehelichen Lebensgemeinschaft sind nicht unentgeltlich, weil ihnen auch Vorteile verschafft werden

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11
Q

Was macht den Vertragsschluss durch §516 leichter? (Schenkung)

A

Fingierte Annahmeerklärung auch wenn sie nicht vorliegt

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12
Q

Welcher Form bedarf die Schenkung? (Ausnahme Handschenkung)

A

Bedarf einer notariellen Beurkundung

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13
Q

Wie kann ein Formverstoß bei der Schenkung (Ausnahme Handschenkung) geheilt werden?

A

Mit Vollzug der Schenkung wird der Mangel geheilt

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14
Q

Welche Art der Schenkung bedarf keiner Form?

A

Die Handschenkung

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15
Q

Wo sind die Haftungserleichterungen der Schenkung zu finden?

A

§§521-524

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16
Q

Welche Rückgewähransprüche kann der Schenker haben?

A

Rückgewähr wegen Bedürftigkeit §528 I 1 BGB,

Rückgewähr wegen grobem Undank §§530, 531 II BGB

17
Q

Wofür haftet der Schenker?

A

Für Leistungsstörungen und in engen Grenzen für Rechts- und Sachmängel §523 f.

  • bei arglistigem Verschweigen haftet er auf das vertrauensinteresse
  • sollte der Gegenstand durch den Schenker erst erworben werden so schadet bei einem Mangel bereits Kenntnis und grobe Fahrlässigkeit
18
Q

Was für einen Anspruch hat der Beschenkte?

A

Anspruch auf Erfüllung des Schenkungsvertrags

19
Q

Wann hat der Schenker ein aufschiebendes Leistungsverweigerungsrecht?

A

Wenn durch die Erfüllung sein eigener Unterhalt oder der Solche unterhaltsberechtigter Angehöriger gefährdet wird.

20
Q

Was für ein Recht steht dem Schenker zu, wenn durch die Erfüllung sein eigener Unterhalt oder der Solche unterhaltsberechtigter Angehöriger gefährdet wird?

A

Ein aufschiebendes Leistungsverweigerungsrecht

21
Q

Wofür haftet der Schenker laut §521 ?

A

Nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit

22
Q

Was besagt §522 (Schenkung) ?

A

Beim Verzug braucht der Schenker keine Verzugszinsen zu zahlen

23
Q

Worauf bezieht sich die Haftungsprivilegierung?

A

Bezieht sich auf die Verletzung der Leistungspflichten und auf diejenigen von solchen Schutzpflichten, die mit dem Schenkungsgegenstand zusammenhängen

24
Q

Wofür hat der Schenker nach §311a II einzustehen?

A

Der Schenker hat für ein anfängliches Unvermögen einzustehen

25
Q

Wann besteht eine Rückgabepflicht des Beschenkten?

A

Bei

  • Bedürftigkeit des Schenkers §§818ff., 528
  • Widerruf der Schenkung durch den Schenker §530 f.
26
Q

Was sind die Sonderformen der Schenkung

A
  • Schenkung unter Auflage

- Gemischte Schenkung

27
Q

Prüfungsaufbau Schenkung

A

I. Arten
1. Handschenkung §516
2. Vertragsschenkung §518 I
a) Notarielle Beurkundung des Schenkungsversprechens §518
b) Heilung eines Formmangels durch Vollziehung der Schenkung
§518 III
II. Gegenstand
1. Zuwendung
- Vermögensminderung beim Schenker
- Bereicherung des Beschenkten
2. Unentgeldlichkeit = Fehlen einer Gegenleistung
- Gemischte Schenkung möglich
- Schenkung unter Auflage möglich §525 I
III. Rechtsfolgen
1. Erfüllungsanspruch des Beschenkten §519
2. Eingeschränkte Haftung des Schenkers für Leistungsstörungen
§§521-524
3. Rückgabepflicht des Beschenkten bei Verarmung des Schenkers
§528
4. Widerrufsrecht des Schenkers wegen groben Undanks §530