BGB - Sachenrecht Flashcards

1
Q

Definition: Besitz

A

§854 ff. BGB
= willentliche tatsächliche Herrschaft
-> z.B. auf einem Stuhl sitzen -> men besitzt den Stuhl aber er gehört einem nicht

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
2
Q

Definition: Unmittelbarer Besitz

A

§854 BGB

-> tatsächliche Sachherrschaft mit dem Willen, die tatsächliche Gewalt über die Sache auszuüben (Besitzwille)

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
3
Q

Besitzdiener

A

§855 BGB
-> Ausübung der tatsächlichen Sachherrschaft in der Weise, dass weisungsgebunden mit der Sache umgegangen wird. Nur der Weisungsberechtigte ist Besitzer

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
4
Q

Besitzmittler

A

§868 BGB

  • > Ausübung der tatsächlichen Sachherrschaft im Rahmen eines Besitzmittlungsverhältnisses aufgrund dessen der mittelbare Besitzer vom Besitzmittler (unmittelbarer Besitzer) die Herausgabe der Sache verlangen kann
  • > derjenige, für den der unmittelbare Besitzer aufgrund eines Rechtsverhältnisses, das ihn auf Zeit zum Besitz berechtigt oder verpflichtet, als sog. Besitzmittler den Besitz einer Sache vermittelt (§ 868 BGB). Auch der mittelbare Besitzer ist Besitzer der Sache.
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
5
Q

Welche Arten von Besitz gibt es?

A

Unmittelbarer Besitz
Besitzdiener
Besitzmittler

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
6
Q

Definition: Eigentum

A

§§903 ff. BGB

= absolutes Recht an einer Sache, mit ihr nach Belieben zu verfahren

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
7
Q

Schutz des Eigentums - welche Rechte kann man geltend machen?
Was muss vorliegen?

A

Schutz des Eigentums -> das Eigentum berechtigt zum Geltendmachen von:
Herausgabeanspruch §985 BGB
Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch §1004 BGB
Schadensersatzansprüche §§989, 990 BGB
Nutzungs- und Verwendungsersatzansprüche §§987, 988, 994, 996 BGB

§990 -> Weiterhin muss der Besitzer bösgläubig sein. Der Besitzer ist bösgläubig, wenn er weiß, dass er kein Recht zum Besitz gegenüber dem Eigentümer hat. Weiterhin muss der Eigentümer einen Schaden nachweisen, welchen der Besitzer rechtswidrig und schuldhaft verursacht hat.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
8
Q

Definition: Rechtshängigkeit

A

Hierunter versteht man, dass eine Klage bei einem deutschen Gericht erhoben und dem Prozessgegner zugestellt ist.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
9
Q

Wie vollzieht sich der Eigentumserwerb an beweglichen Sachen von einem Berechtigten?

A

1) Einigung und Eigentumsübergang
2) Übergabe der Sache

a) §929 S.1 BGB: Direkte Übertragung des unmittelbaren Besitz

b) §929 S. 2 BGB: bloße Einigung über den Eigentumsübergang -> man will vom Freund ein geliehenes Buch abkaufen, aber man kann es ohne erneute Übergabe kaufen

c) §930 BGB: Übergabe durch Vereinbarung, nach derer der Erwerber den mittelbaren Besitz erhält (Besitzkonstitut)

d) §931 BGB: Übergabe durch Abtretung des Herausgabeanspruches gegenüber eines Dritten
3) Einigsein im Zeitpunkt des Eigentumsübergangs (Übergabe und Einigung muss gleichzeitig sein)
4) Berechtigung und Verfügungsbefugnis

a) Eigentum

b) Einwilligung des Berechtigten §185 Abs. 1 BGB

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
10
Q

Eigentumserwerb von beweglichen Sachen von einem Nichtberechtigten

A

§§929, 932 ff. BGB

1) Einigung über den Eigentumsübergang
2) Übergabe der Sache nach §§929-931 ff. BGB
3) Einigsein im Zeitpunkt des Eigentumsübergangs
4) keine Berechtigung bzw. Verfügungsbefugnis
5) Gutgläubigkeit des Erwerbers, §932 BGB

Guter Glaube an das Eigentum

+

a) §§929 S. 1,2, 932 BGB: Übergabe der Sache

b) §§930, 933 BGB: Erwerbstatbestand nach §930 und Übergabe der Sache

c) §§ 931, 934 BGB: Erwerbstatbestand nach §931 und mittelbarer Besitz des Veräußere oder Übergabe der Sache
6) Kein Abhandenkommen, §935 BGB, (das wäre nämlich ein Ausschlussgrund)

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
11
Q

Eigentumserwerb kraft Gesetzes (orginärer Rechtserwerb)

Welche Arten gibt es?

A

Verbindung einer beweglichen Sache:
§946 BGB
- bewegliche Sache mit Grundstück verbunden
- Sache wird wesentlicher Bestandteil des Grundstücks §94 BGB
-> Rechtsfolge: Alleineigentum (Grundstückseigentümer)
§947 BGB
- Verbindung einer beweglichen Sache mit einer anderen beweglichen Sache
- Verbindung zu einheitlicher Sache §93 BGB
-> Rechtsfolge: Miteigentum/Alleineigentum

Vermischung:

  • §948 BGB
  • zwei bewegliche Sachen werden miteinander vermischt
  • Untrennbare Vermischung/Vermengung
  • > Rechtsfolge: Miteigentum/Alleineigentum

Verarbeitung:
§950 BGB
- ein Stoff oder mehrere
- werden verarbeitet/umgebildet zu neuer beweglicher Sache
-> Rechtsfolge: Alleineigentum (Hersteller)

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
12
Q

Eigentumserwerb an unbeweglichen Sachen (Immobilien) von einem Berechtigten

A

§§873 Abs. 1, 925 BGB

1) Einigung über den Eigentumsübergang, §873 Abs. 1 BGB
-
> sie wird als Auflassung bezeichnet und muss in der Form des §925 Abs. 1 BGB erfolgen
2) Eintragung der Rechtsänderung im Grundbuch

a) Antrag

b) Bewilligung

c) Voreintragung (Betroffener muss vorher eingetragen sein, immer nur Transaktion an den nächsten und nicht den übernächsten)
3) Berechtigung und Verfügungsbefugnis

a) Eigentum

b) Einwilligung des Berechtigten §185 Abs. 1 BGB

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
13
Q

Eigentumserwerb an unbeweglichen Sachen (Immobilien) vom Nichtberechtigten

A

§§873 Abs. 1, 925, 892 Abs. 1 BGB

1) Einigung über den Eigentumsübergang, §§873 Abs. 1, 925 Abs. 1 BGB
2) Eintragung der Rechtsänderung im Grundbuch
3) keine Berechtigung bzw. Verfügungsbefugnis
4) Öffentlicher Glaube des Grundbuchs, §892 BGB

a) Voreintragung zugunsten des Veräußerers, §891 BGB

b) kein Widerspruch gegen Grundbuchrichtigkeit eingetragen, §899 BGB

c) keine positive Kenntnis des Erwerbes hinsichtlich der Unrichtigkeit des Grundbuchs, §892 Abs. 1 S.2 BGB

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
14
Q

Pflichten des Darlehensnehmers und des Darlehensgebers aus einem Darlehensvertrag

A

§§488 ff. BGB

Pflichten des Darlehensgeber:
- §488 Abs. 1 S.1 BGB: Geldbetrag in vereinbarter Höh zur Verfügung stellen

Pflichten des Darlehensnehmer

  • §488 Abs. 1 S. 2 BGB: Zahlung des geschuldeten Darlehenszinses
  • §488 Abs. 1 S. 2 BGB: Zurückerstattung des Darlehens bei Fälligkeit
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
15
Q

Verbrauchersarlehensverträge

A

§§491 ff. BGB:
Darlehensverträge zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher (§491 BGB) müssen in Schriftform (§492 BGB) geschlossen werden und in der Vertragserklärung müssen bestimmte Mindestangaben (z.B. Nettodarlehensbetrag, effektiver Jahreszins) (§492 BGB) enthalten sein

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
16
Q

Welche Arten von Kreditsicherheiten unterscheidet man?

A

Personalsicherheiten

Realsicherheiten

17
Q

Was sind Personalsicherheiten und welche Vorteile/Nachteile bieten sie?

A
  • bei Personalsicherheiten haben Gläubiger und Schuldner einen Darlehensvertrag nach §488 BGB
  • der Gläubiger kann einen schuldrechtlichen Anspruch gegenüber eines Dritten geltend machen

Vorteil: Zugriff auf Vermögen und Leistungsfähigkeit eines Dritten
Nachteil: Dritter kann auch vermögenslos werden

18
Q

Was sind Realsicherheiten und welche Vorteile/Nachteile bieten sie?

A
  • Gläubiger und Schuldner haben einen Darlehensvertrag nach § 488 BGB
  • Gläubiger hat zudem das dingliche Recht an einer Sache oder einem Recht

Vorteil: Befriedigung aus dem Vermögensgegenstand mit Absonderungsrecht im Insolvenzfall
Nachteil: Schuldner verfügt häufig nicht über Realsicherheiten

19
Q

Merkmale: Bürgschaft

A
  • der Bürge verpflichtet sich, die Schuld des Hauptschuldners zu begleichen, sofern der Hauptschuldner dies nicht tut, §765 Abs. 1 BGB
  • Akzessorietät (ex lege) der Bürgschaft, §767 Abs. 1 S.1 BGB (Bürgschaftsverpflichtung ist abhängig von der Höhe der Hauptschuld
  • Schriftform der Bürgschaftserklärung, §766 BGB (kann man nicht abbedingen)
  • Bürge hat die gleichen Rechte wie der Hauptschuldner, §§768, 770, 771 BGB 

  • > HS könnte Forderung anfechten, z.B. bei arglistiger Täuschung, hat aber noch nicht angefochten -> solange muss Bürge nicht zahlen
20
Q

Was ist ein einfacher Eigentumsvorbehalt?

A

§449 BGB

= Aufschiebend bedingter Eigentumserwerb als Sicherungsmittel für den Kaufpreisanspruch. Eigentum an der Kaufsache geht erst auf den Schuldner über, wenn der Kaufpreis von diesem vollständig beglichen wurde
-> wirtschaftlich betrachtet gibt der Verkäufer dem Käufer einen Warenkredit

21
Q

Einfacher Eigentumsvorbehalt

Verpflichtungsgeschäft vs. Schuldrecht

A

Verpflichtungsgeschäft (Schuldrecht):

  • Kaufvertrag mit Schuldrechtlicher Abrede über den Eigentumsvorbehalt
  • §§433, 449 BGB
  • privatautonom wird der Kaufvertrag dahingehend abgeändert, dass nur Besitz geliefert werden muss, aber nicht Eigentum -> es wird erst im Erfüllungsprozess zum Eigentümer gemacht

Verfügungsgeschäft/Erfüllungsgeschäft (Sachenrecht):

  • Übereignung unter der aufschiebenden Bedingung der Kaufpreiszahlung
  • §§929 S.1, 158 Abs. 1 BGB
  • mit Zahlungseingang geht das Eigentum über ohne, dass etwas neues ausgehandelt werden muss
  • > Verkäufer bleibt Eigentümer und wird mittelbarer Besitzer §868 BGB und der Käufer erlangt den unmittelbaren Besitz §854 BGB
  • > der Käufer ist zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt, wenn der Käufer mit den Kaufpreisraten in Verzug gerät bzw. eine sonstige Pflichtverletzung begeht
22
Q

Was ist ein verlängerter Eigentumsvorbehalt?

A

Beim verlängerten Eigentumsvorbehalt wird vereinbart, dass der Käufer die unter Eigentumsvorbehalt erworbene Ware weiterveräußern oder verarbeiten darf, und dass an die Stelle des Eigentumsvorbehaltes die neue Sache, das Arbeitsprodukt, oder die aus der Weiterveräußerung entstehende Forderung treten soll
-> Vorausabtretung entstehender Forderungen aus Verkauf der Vorbehaltsware -> Sicherungsabtretung

23
Q

Basis des verlängerten Eigentumsvorbehalt und Verlängerung

A

Basis ist der einfache Eigentumsvorbehalt:

  • Kaufvertrag §433 BGB mit Abrede, wonach der Käufer erst dann Eigentümer wird, wenn er den Kaufpreis gezahlt hat §449 BGB
  • Übereignung des Kaufgegenstandes unter der aufschiebenden Bedingung der Kaufpreiszahlung, §§929 S.1, 158 Abs. 1 BGB

„Verlängerung“:

  • Verkäufer ermächtigt den Käufer zur Übereignung der Kaufsache vor vollständiger Kaufpreiszahlung, §§929 S.1, 185 S.1 BGB
  • im Gegenzug: Vorausabtretung der Kaufpreisforderung aus dem Weiterverkauf an den (ursprünglichen) Verkäufer, §§398, 433 Abs. 2 BGB
24
Q

Pfandrecht: Entstehung

A

Entstehung:
rechtsgeschäftlich,
Gesetzlich oder durch Hoheitsakt

25
Q

Rechtsgeschäftliche Entstehung eines Pfandrechts

A
  • §§1204 ff. BGB:
  • Übergabe der Pfandsache an den Gläubiger
  • kein Eigentumswechsel
  • Pfandrechtsgläubiger erhält beschränkt dingliches Recht an der Pfandsache
  • akzessorische Kreditsicherheit (Pfandrecht ist abhängig von der Forderung
26
Q

Gesetzliche Entstehung eines Pfandrechts

A
  • Werkunternehmerpfand

- Vermieterpfandrecht

27
Q

Entstehung eines Pfandrechts durch Hoheitsakt

A
  • Pfändung im Wege der Zwangsvollstreckung
28
Q

Was ist ein Pfandrecht?

A
  • > zur Sicherung einer Forderung kann eine bewegliche Sache (oder ein Recht) dergestalt belastet werden, dass der Gläubiger sich hieraus befriedigen kann
  • > Pfand(recht) ist eine Realsicherheit, es kann an beweglichen Sachen oder Rechten bestehen
  • statt eines Eigentumsvorbehalts, Besitzpfandrecht
29
Q

Was ist eine Sicherungsübereignung?

A

= der im Besitz der Sache sich befindliche Eigentümer kann mit dem Erwerber ein Rechtsverhältnis vereinbaren, kraft dessen er unmittelbarer Besitzer der Sache bleibt und der Erwerber den mittelbaren Besitz erhält (der Veräußerer also für ihn besitzt, §868 BGB) -> Besitzkonstitut, §930 BGB
-> wird in der Praxis im Kreditsicherungsrecht insbesondere bei der sogenannten Sicherungsübereignung genutzt

  • Der Schuldner (Kreditnehmer, Sicherungsgeber) übertragt dem Gläubiger (Kreditgeber, Sicherungsnehmer) zur Sicherung einer Darlehensrückzahlungsforderung das Eigentum an einer beweglichen Sache, dem Sicherungsgut
  • Das Sicherungsgut verbleibt trotz Eigentumsübertragung beim Schuldner. Dieser bleibt unmittelbarer Besitzer der Sache. Der Gläubiger und jetzt Eigentümer wird mittebarer Besitzer.
30
Q

Vorteile einer Sicherungsübereignung

A

Vorteile:

  • Schuldner kann die Sache (z.B. LKW, Mähdrescher, Druckerpresse) weiter nutzen
  • Liquiditätsprobleme werden nicht nach außen kenntlich; Imagevorteil
31
Q

Was ist eine Sicherungsabtretung und was ist eine Sicherungsabrede?

A

Sicherungszession/-abtretung = eine Darlehensschuld wird dem Kreditgeber gegenüber dadurch gesichert, dass ihm eine Forderung des Kreditnehmers gegen dessen Schuldner abgetreten wird. Die abgetretene Forderung kann bei Nichtbedienung des Kredits verwertet werden, muss aber zurückübertragen werden, wenn der Kreditnehmer den Kredit ordnungsgemäß zurückgezahlt hat.
Das geht auch bei erst zukünftig entstehenden Forderungen (Vorausabtretung).

Sicherungsabrede = Parteivereinbarung, die die Abtretung er Forderung an die zu sichernde (Darlehens-)Forderung knüpft

32
Q

Schematisch: Sicherungsabtretung

A

Der Unternehmer hat eine Forderung gegenüber eines Drittschuldners.
Der U tritt seine Forderung gegenüber dem D an die Bank ab.
Forderungsübergang mittels:
- Darlehensvertrag §488 BGB -> U ist Kreditnehmer, B ist Kreditgeber
- Sicherungsabrede §311 Abs. 1 BGB
- Sicherungsabtretung §398 BGB

-> Unternehmer ist Zedent und Bank ist Zessionär

33
Q

Was sind Pensionsgeschäfte? Wie funktionieren sie?

A

Ein Pensionsgeber (Kreditinstitut, Kunde eines Kreditinstituts) überträgt durch Pensionsvertrag ihm gehörende Vermögensgegenstände an einen Pensionsnehmer (Kreditinstitut, Kunde eines Kreditinstituts).

Pensionsgeber:
- überträgt Vermögensgegenstände (z.B. Wertpapiere) gegen Zahlung eines vereinbarten Geldbetrages an einen Pensionsnehmer

Pensionsnehmer:
- zu einem späteren Zeitpunkt Rückübertragung der Vermögensgegenstände gegen Entrichtung eines vereinbarten Geldbetrages

34
Q

Zwischen welchen Arten von Pensionsgeschäften unterscheidet man?

A

Echte Pensionsgeschäfte: Pflicht zur Rückübertragung zu bestimmten Zeitpunkt
Unechte Pensionsgeschäfte: Recht zur Rückübertragung zu frei wählbarem Zeitpunkt

35
Q

Was sind Grundpfandrechte?

A

= dingliche Verwertungsrechte aufgrund derer der Berechtigte die Zwangsvollstreckung gem. §1147 BGB in ein Grundstück betreiben und den daraus erzielten Erlös behalten kann, falls die gesicherte Schuld nicht getilgt wird

36
Q

Welche Arten von Grundpfandrechten gibt es?

A
  • Hypothek, §§1113 ff. BGB

- Grundschuld, §§1191 ff. BGB (nicht akzessorisches Recht)

37
Q

Was sind die Vorteile von Grundpfandrechten?

A
  • wertbeständige Sicherheit
  • Grundbuch klärt die Eigentumsverhältnisse
  • strenges formelles und materielles Grundbuchrecht
  • hohe Sicherheit führt zu geringem Kreditzins, weil die Sicherheit an sich so hoch ist