Verfahren beim Erlaß von Verordnungen Flashcards

1
Q

Beachtung des Zitiergebots in Art. 45 II LStVG

Führt das Nicht angeben der Rechtsgrundlage zur Nichtigkeit der Vorordnung ?

A

Gem. Art. 80 I3GG ist in jeder Verordnung die sich auf Bundesrecht stützt die Rechtsgrundlage anzugeben. -> Verstoß führt zur Nichtigkeit der Verordnung -> Bei Verordnungen die sich auf Normen des Landesrechts stützen ist jedoch keine analoge Anwendung geboten (hM)

Art. 45II LStVG ist dagegen eine bloße Ordnungsvorschrift (“soll”). -> Ein Verstoß hat nicht die Nichtigkeit zur Folge.
-> Auch aus dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20, 28 I1GG, 3 BV) lässt sich ein zwingendes Zitiergebot nicht ableiten. Zwar erleichtert das Zitiergebot dem Normadressaten die Prüfung ob sich die Verordnung im Rahmen der Ermächtigungsgrundlage hält. Entscheidend im Hinblick auf das Rechtsstaatsprinzip ist jedoch allein, dass die Ermächtigungsgrundlage besteht, nicht ob sie auch angegeben wird.

(Bei einer mit Bußgeldandrohung versehene Verordnung (Bewehrte Verordnung) hätte die Nichtangabe der Rechtsgrundlage allerdings gemäß Art. 4 I LStVG zur Folge, dass Zuwiederhandlungen nicht mit Geldbuße geahndet werden dürfen.)

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly