Wiederholungsfragen Flashcards

1
Q

Was sind die essentiala negotii?

A
  • Vertragspartner
  • Kaufsache
  • Kaufpreis
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2
Q

Was ist wenn die Annahme vom Angebot abweicht?

A

• Ablehnung des Angebot

- Neuer Antrag, § 150 II

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3
Q

Was ist ein invitatio ad offerendum?

A

• Eine Einladung zum Angebot

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4
Q

Was fehlt bei einer invitatio ad offerendum?

A

• der Rechtsbindungswille fehlt

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5
Q

Nennen Sie die Voraussetzungen der Anfechtung!

A
  • Anfechtungserklärung
  • Anfechtungsgrund
  • Anfechtungsfrist
  • Kein Ausschluss der Anfechtung
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6
Q

Nennen Sie sechs Anfechtungsgründe!

A
  • Inhaltsirrtum, § 119 I Alt. 1
  • Erklärungsirrtum, § 119 I Alt. 2
  • Eigenschaftsirrtum, § 119 II
  • Widerrechtliche Drohung, § 123 I Alt. 2
  • Arglisdige Täuschung, § 123 I Alt. 1
  • Übermittlungsirrtum, § 120 BGB
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7
Q

Was passiert durch die Anfechtung?

A

• Durch die Anfechtung wird eine WE nichtig ( entweder das Angebot oder die Annahme). Dies führt dazu, dass er Vertrag unwirksam wird.

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8
Q

Was ist eine Anfechtungserklärung?

A
  • Jede Äußerung, die erkennen lässt, dass der Erklärende nicht an die WE gebunden sein will, § 143
  • Muss nicht ausdrücklich als solche gekennzeichnet sein
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9
Q

Prüfungsaubau eines Vertraglichen Anspruchs mit Anfechtung?

A
I. Anspruch entstanden
   1. Vertrag zustande gekommen
      a. Antrag
         (1). Objektiver Tatbestand: essentialia negotii
         (2). Subjektiver Tatbestand
            (aa). Handlungswille
            (bb). Erklärungswille
            (cc). Geschäftswille
         (3). Wirksamkeit
      b. Annahme
   2. Vertrag wirksam
      a. Anfechtungserklärung, § 143
      b. Anfechtungsgrund §§ 119, 120, 123
      c. Ursächlichkeit des Anfechtungsgrundes
      d. Anfechtungsfrist §§ 121, 124
      e. Rechtsfolge § 142 I
   3. keine Nichtigkeit
II. Anspruch nicht erloschen
III. Anspruch durchsetzbar
IV. Ergebnis: Anspruch entstanden +/-
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10
Q

Was ist Sinn und Zweck der Stellvertretung?

A
  • Effizienz
  • Gesellschaften müssen vertreten werden
  • soziale Zwecke
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11
Q

Was sind die Abgrenzungskriterien zwischen dem Boten und dem Stellvertreter?

A
  • Bote übermittelt eine fremde Willenserklärung und keine eigene
  • Stellvertreter hat Entscheidungsspielraum
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12
Q

Nenne die Voraussetzungen einer wirksamen Stellvertretung!

A
  1. Anwendbarkeit
  2. Zulässigkeit
  3. Eigene Willenserklärung
  4. In fremdem Namen (Offenkundigkeitsprinzip)
  5. Vertretungsmacht
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13
Q

Welche Arten der Vertretungsmacht gibt es?

A
  • Gesetzlich, z.B. § 35 I GmbHG
  • Rechtsgeschäftlich durch Erteilung einer BGB Vollmacht § 167 BGB, Prokura o.ä.
  • Rechtsscheinvollmacht
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14
Q

Welche Folgen hat eine wirksame Stellvertretung?

A
  • Die von einem Stellvertreter abgegebene oder von ihm empfangene Willenserklärung wirkt “unmittelbar für und gegen den Vertretenen“, § 164 I 1 BGB
  • Jegliche Rechtsfolgen treffen also den Vertretenen, nicht den Vertreter
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15
Q

Wann liegt eine Unmöglichkeit vor?

A

Unmöglichkeit liegt vor, wenn die geschuldete Leistung nicht erbracht werden kann.

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16
Q

Was versteht man unter einer subjektiven und objektiven Unmöglichkeit?
Wo ist sie geregelt?

A
  • Objektiv Unmöglich ist die Leistung, wenn sie jedermann unmöglich ist, § 275 I Alt. 2
  • Subjektive Unmöglichkeit liegt dagegen dann vor, wenn die Leistung nur vom Schuldner nicht erbracht werden kann, ein anderer dagegen dies sehr wohl könnte, § 275 I 1. Alt.
17
Q

Welche Arten von der Unmöglichkeit sind im § 275 II und III geregelt ?

A
  • wirtschaftliche Unmöglichkeit, § 275 II

* moralische Unmöglichkeit, § 275 III

18
Q

Was bedeutet Gattungsschuld? Wann wird sie unmöglich?

A

Eine Gattungsschuld liegt vor, wenn die geschuldete Leistung nur nach allgemeinen Merkmalen bestimmt ist. Maßgebend für eine Gattungsschuld ist, dass der Gattung mehr Sachen angehören als geschuldet sind;
anderenfalls handelt es sich um eine Stückschuld. Sie wird nur unmöglich, wenn alle Gattungsstücke vernichtet werden.

19
Q

Was bedeutet Stückschuld? Wann wird sie unmöglich?

A

Eine Stückschuld liegt vor, wenn die geschuldete Sache nach individuellen Merkmalen konkret bestimmt ist.
Sie wird unmöglich, wenn das geschuldete Einzelstück vor Gefahrübergang zerstört wird.

20
Q

Was ist die anfängliche Unmöglichkeit und was ist ihre Anspruchsgrundlage beim Schadensersatz?

A

Anfänglich:
Unmöglichkeit liegt schon bei Vertragsschluss vor
= § 311a II BGB

21
Q

Was ist die nachträgliche Unmöglichkeit und was ist ihre Anspruchsgrundlage beim Schadensersatz?

A

Nachträglich:
Unmöglichkeit tritt erst nach Vertragsschluss ein
= §§ 280 I, III, 283 BGB

22
Q

Voraussetzungen des § 280 I

A
  • Schuldverhältnis
  • Pflichtverletzung: Mangel
  • Vertreten-Müssen
  • Schaden
23
Q

Voraussetzungen des § 280 I, III, 283

A
  • Schuldverhältnis
  • Pflichtverletzung: reines Nichtleisten
  • Vertreten-Müssen
  • Schaden
  • Rechtsfolge: SE-Anspruch statt der Leistung
24
Q

Voraussetzungen des § 311a II 1

A
  • Schuldverhältnis
  • Pflichtverletzung: Nichtleistung wegen anfänglicher Unmöglichkeit (§ 275 I-III BGB)
  • kein Ausschluss des Vertreten-Müssen (§ 311a II 2 BGB)
  • Schaden
  • Rechtsfolge: SE-Anspruch statt der Leistung
25
Q

Wann liegt eine Konkretisierung vor?

A

Wenn der Schuldner das Erforderliche getan hat

→ richtet sich dabei nach Art der Schuld

26
Q

Welche Sekundäransprüche bzw. -rechte hat der Gläubiger bei Unmöglichkeit?

A

§ 275 IV BGB

27
Q

Abgrenzungshilfe SE statt/neben der Leistung

A

Hätte eine Nacherfüllung den Schaden beseitigt/behoben?
JA: statt der Leistung
NEIN: neben der Leistung

28
Q

Welche Schadensersatzansprüche gibt es NEBEN der Leistung?

A

• § 280 I BGB (ggf. i.V.m. § 241 II BGB) – einfacher Schadensersatz
• §§ 280 I, II, 286 BGB – Ersatz des Verzugsschadens/
Verzögerungsschadens

29
Q

Welche Schadensersatzansprüche gibt es STATT der Leistung?

A
  • §§ 280 I, III, 281 I Alt. 1 BGB (Nichtleistung)
  • §§ 280 I, III, 281 I Alt. 2 BGB (Schlechtleistung)
  • §§ 280 I, III, 282 BGB (Schutzpflichtverletzung)
  • §§ 280 I, III, 283 BGB (nachträgliche Unmöglichkeit)
  • § 311a II 1 Alt. 1 BGB (anfängliche Unmöglichkeit)
30
Q

Wie grenzt man Schadensersatz neben/statt der Leistung voneinander ab?

A
  • Schadensersatz „neben der Leistung“ kann immer „neben“ der Erfüllung des Primäranspruches verlangt werden
  • Schadensersatz „statt der Leistung“ kann immer nur „statt“ der Erfüllung des Primäranspruches geltend gemacht werden, wie sich aus der Klarstellung in § 281 IV ergibt
31
Q

Wo ist der Rücktritt geregelt?

A

§ 346 BGB

32
Q

Was sind die Voraussetzungen eines wirksamen Rücktritts?

A
  • Rücktrittserklärung, § 349
  • Rücktrittsgrund
  • Kein Ausschluss
33
Q

Nennen Sie mindestens drei Rücktrittgründe!

A
  • § 323 I BGB
  • § 324 BGB
  • § 326 V BGB
34
Q

Wo ist das Kaufgewährleistungsrecht geregelt?

A

§§ 434 ff. BGB

35
Q

Was regelt das Kaufgewährleistungsrecht?

A

Die Haftung des Verkäufers für Mängel

36
Q

Was sind Mängel?

A
  • Sachmängel (§ 434)

* Rechtsmängel (§ 435)

37
Q

Sachmängel nach § 434 BGB

A
  • § 434 I: Abweichung der Ist- von der Sollbeschaffenheit bei Gefahrübergang
  • § 434 II: Montagefehler des Verkäufers oder Fehler der Anleitung
  • § 434 III: Aliud oder Zuweniglieferung
38
Q

Rechtsmängel nach § 435 BGB

A

Rechte Dritter, die gegen den Käufer geltend gemacht werden können und im KaufV nicht vorgesehen waren, also
• Absolute Rechte (aber nicht das Eigentum),
• Obligatorische Rechte (etwa § 566),
• Öffentlich-rechtliche Rechte (ohne Beschr.) - nicht bestehende GB- Rechte, § 435 S.2

39
Q

Welche Rechte hat der Käufer bei Mängeln?

A

• Nacherfüllung
i. Nachbesserung, §§ 437 Nr. 1, 439 I Alt. 1
ii. Nachlieferung, §§ 437 Nr. 1, 439 I Alt. 2
• Kaufpreisrückzahlung
i. Rücktritt, § 437 Nr. 2, 323, 346 I
ii. Minderung, § 437 Nr. 2, 441
• Schadens- und Aufwendungsersatz (Schadensersatz, §§ 437 Nr. 3, 280 I, III, 281 oder 283 oder 311a oder Aufwendungsersatz)