Verfahrenstechnik in der Pferdehaltung Flashcards

1
Q

Definition – Tierwohl & Tiergerechtheit

A

„Die Begriffe „Tierwohl“ und „Tiergerechtheit“ verbinden die Bereiche Tiergesundheit, Tierverhalten und Emotionen.

„Wenn Tiere gesund sind, ihr Normalverhalten ausführen können und negative Emotionen vermieden werden (z.B. Angst und Schmerz), kann von einer guten Tierwohl-Situation, bzw. einer tiergerechten Haltung ausgegangen werden.“ (BMEL, 2017)

„Tiergerechtheit beschreibt, in welchem Maß ein Haltungssystem dem Tier die Voraussetzungen zur Vermeidung von Schmerzen, Leiden und Schäden sowie zur Sicherung von Wohlbefinden bietet.“ (Knierim, 2002)
Charakteristik des Haltungssystems/Managements

„Animal welfare (Tierwohl) is a multidimensional concept that comprises animal health, animal behaviour and emotional state.“ (Fraser, 2008)
Beurteilung direkt am Tier

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2
Q

Pferdehaltungssysteme - Tiergerechtheit

A

Die Beurteilung eines Haltungssystems basiert stets auf Beobachtungen des Tierverhaltens:

Bewegungsverhalten → Gesunderhaltung des Bewegungsapparates

Beschäftigung → Vermeidung von Verhaltensstörungen

Stressbelastung → Krankheitsanfälligkeit

Stallklima → Belastung des Atmungsapparates reduzieren,
Thermoregulation trainieren

Ziel: Der Stall muss so konzipiert sein, dass die Pferde ihr natürliches Verhalten ausleben können und Krankheiten vorgebeugt wird

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3
Q

Die rechtliche Situation – welche Gesetze finden in der Pferdehaltung Anwendung?

A

Die Haltung von Pferden ist durch das TierSchG geregelt
§2: Ernährung, Pflege, Unterbringung artgemäß;
Artgemäße Bewegung, die Schmerz und Leid
verhindert; Verfügen über die erforderlichen
Kenntnisse
Leitlinien (Haltung/Sportpferde): gesetzlich nicht verpflichtend, bei Rechtsprechung eingebunden
Pferde werden in der TierSchNutzV NICHT berücksichtigt

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4
Q

Empfehlungen für Mindestanforderungen im Stallbau

A

Mindestmaß für Platzangebot:
Für eine Einzelbox ohne Auslauf ergeben sich nach der Formel:
(2 x Widerristhöhe)²
- bei einem Großpferd von 170 cm Widerristhöhe
12 m2 Mindestgröße!
Mindestbreite 1,5 x Wh 2,55 m

Mindestdeckenhöhe 1,5 x Wh 2,55 m

Auslauf: bis 2 Pferde mind. 150m2, jedes weitere 40m2

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5
Q

Box mit angrenzendem Auslauf, was muss beachtet werden?

A

Bei ständig zugänglichem Auslauf und außen liegender Tränke und Futterplatz lautet die Formel:
2 x Widerristhöhe² = 6 qm pro Pferd.

Dafür sollte der Auslauf die dreifache Größe des Ruheraums haben. In diesem Fall 18 qm.

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6
Q

Bewegungsbedürfnis von Pferden in Auslaufhaltung

A

Bewegungsbedürfnis von Pferden in Auslaufhaltung

Weide  2 Std. pro Tag
Unbegrünter Auslauf 2 Std. pro Tag
Freilaufanlage 1 Std. Schritt + Trab
Gruppenhaltung ohne zusätzliche Bewegung
Einzelhaltung ohne zusätzliche Bewegung
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7
Q

Tierschutzplan Brandenburg, was beschlossen?

A

Die AG Pferd hat insgesamt 17 Maßnahmen und
7 Handlungsfelder definiert

Handlungsfelder:

  1. Haltungsbedingungen
  2. Kennzeichnung
  3. Ausbildung
  4. Transport
  5. Tiergesundheit
  6. Demobetriebe
  7. Sachkunde und Weiterbildung
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8
Q

Maßnahmen:

Haltungsbedingungen -> Bewegungsangebot

A

(1) „Eine freie mehrstündige Bewegung ist täglich zu ermöglichen (zusätzlich zur kontrollierten Bewegung). Mindestens 2 Stunden, unabhängig von der Haltungsform und Größe des Auslaufs.“
Begründung:
Aktuell werden heute noch Pferde ganztägig in Boxen gehalten. Dies entspricht nicht ihren arteigenen Bedürfnissen.

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9
Q

Maßnahmen:

Haltungsbedingungen -> Fütterung

A

(2) „Die AG empfiehlt die Kontrolle hinsichtlich der Futter- und Wasserversorgung der Pferde. Die Bereitstellung von Futter und Wasser muss gewährleistet sein. (…), besondere Bedeutung kommt dem Rauhfutter zu.
Begründung:
Pferde sollten möglichst keine Fresspausen von länger als 4 Stunden aushalten müssen (Magengeschwüre). Rauhfutter von sehr guter Qualität kann mögliche Erkrankungen vorbeugen.

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10
Q

Maßnahme:

Haltungsbedingungen

A
Maßnahme:
Haltungsbedingungen
(3) Einzäunung
(4) Haltung während Veranstaltungen
(5) Haltung im letzten Lebensabschnitt
(6) Pferdehaltung in Altbauten
(7) Extensive Pferdehaltung 

Maßnahme:
Kennzeichnung

(8) Heißbrand

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11
Q

Maßnahme:

Ausbildung  Alter bei Ausbildungsbeginn

A

(9) „(…) Das Reitpferd/-pony muss bei Ausbildungs-beginn an der Longe mindestens 30 Monate alt sein.
Frühestens mit 36 Monaten dürfen Reitpferd/-pony unter dem Sattel /vor dem Wagen auf Wettkämpfen / Turnierveranstaltungen vorgestellt werden.
Wir empfehlen dies auch für Galopp- und Trabrennpferde (…).“

Begründung:
Reit- & Fahrpferde früher als im Alter von 3 Jahren in die Ausbildung zu nehmen verletzt in der Regel die unter Punkt I.3 (Leitlinien für den Tierschutz im Pferdesport) dargestellten Grundsätze.
Anwärter Hengstleistungsprüfung bereits mit 24 Mo. in Ausbildung und im Alter von 30 Mo. vorgestellt.
Rennpferde 18 monatig oder früher beschlagen und ausgebildet

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12
Q

Maßnahme Transport, Tiergesundheit, Demonstrationsbetriebe

A

Maßnahme:
Transport
(10) Transport zu einer Veranstaltung

Maßnahme:
Tiergesundheit
(11) Wurmkur

Maßnahme:
Demonstrationsbetriebe
(12) Demonstrationsbetriebe (Galgenberghof, Langerwisch)

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13
Q

Maßnahme:

Merkblatt für Pferdebesitzer / Sachkundenachweis

A

Maßnahme:
Merkblatt für Pferdebesitzer / Sachkundenachweis

(13) „Die AG empfiehlt ein Merkblatt für Pferdebesitzer, welches von der AG erstellt wurde und als Informationsschreiben für interessierte Pferdebesitzer fungieren soll (…) Seminare, Demonstrationsbetriebe, Lehrgänge usw. rund ums Pferd.“

„Die AG fordert den Sachkundenachweis für Pferdebesitzer.“ (rechtliche Schritte ab 2018 einleiten)

Begründung:
Jeder, der möchte, kann sich ein Pferd kaufen, ob sachkundig (TierSchG §2) oder nicht.
Vielen Neubesitzern ist jedoch nicht klar, welche Bedürfnisse ein Pferd tatsächlich hat und wo diese Informationen zu bekommen sind. Das Merkblatt soll dem Equidenpass beiliegen.
Der Sachkundenachweis muss verpflichtend für Pferdebesitzer eingeführt werden.

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14
Q

Verfahrenstechnische Lösungsansätze in der Pferdehaltung: Verbesserung der Haltungsqualität

A
Helle, luftige Boxen
Aussenpaddock
Heuraufen
Kraftfutterdosierer
Softbetten
Sozialkontakt
Weidegang
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15
Q

Fütterungsautomaten

A

Futtervorlage von Hand erwirkt je nach Stallgröße
lange Wartezeiten - Stressbelastung für die Pferde

Wartezeiten führen zu Futterneid, großer Unruhe sowie
zu Gesundheits- und Verhaltensstörungen

Zeitgleiche Kraftfutterversorgung von Pferden
nur mit automatischer Futtervorlage möglich

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16
Q

Tierindividuelle Fütterung in der Gruppenhaltung

Vor-&Nachteile

A
Vorteile:
Vermeidung von Luxuskonsum 
Tierangepasste Raufutterversorgung 
Tierindividuelle Kraftfutterversorgung
Über den Tag verteilte Futterzeiten
Zeitliche Entlastung des Stallpersonals

Nachteile:
Beobachtung der Tiere wird vernachlässigt
Erschwerte Zugabe von Medikamenten und Zusatzfutter