Reinigung und Desinfektion – Teil 2 Flashcards

1
Q

Anwendung von Desinfektion

A

Gießdesinfektion

Sprühdesinfektion (Tröpfchen >200 µm)

Feinsprühdesinfektion (Tröpfchen 50-200 µm)

Aerolsoldesinfektion (Tröpfchen <10 µmm)

Schaumdesinfektion

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2
Q

Prüfung von Desinfektionsmitteln

A

Anwendungstechnische Prüfung:
Prüfrichtlinie der Deutschen Landwirtschaftlichen
Gesellschaft (DLG)

Ökotoxikologische Prüfung:
Chemikaliengesetz, Gefahrstoff-VO,
Biozid-Richtlinie der EU

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3
Q

Wirksamkeitsprüfung von Desinfektionsmitteln

A

Händedesinfektionsmittel:
nach Vorschriften der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und
Mikrobiologie (DGHM)

Desinfektionsmittel in der Tierärztlichen Praxis, der Tierhaltung und im Lebensmittelbereich
nach Richtlinie der
Deutschen Veterinärmedizinischen Gesellschaft (DVG)

Desinfektionsmittel in der Humanmedizin
jetzt organisiert durch Desinfektionsmittel-Kommission im
Verbund für Angewandte Hygiene (VAH)
(Instrumentendesinfektion)

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4
Q

Prüfung von Desinfektionsmitteln

Mindestanforderungen

A

armonisierung in Europa, Etablierung so genannter
Richtlinien nach CEN (Comité Européen de Normalisation)
Europäisches Komitee für Normung

= Mindestanforderungen für DVG-Listungen, zusätzlich aber:

teils höhere Anforderungen (Lebensmittelbereich)
anderen Wirksamkeitsbereichen (Virus- und Parasitenwirksamkeit)
unabhängige Prüfung (keine Firmengutachten)
Qulitätskontrolle und Wiederholbarkeit (zwei Gutachter,
Versuchswiederholungen)

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5
Q

DVG-Ausschuss

„Desinfektion in der Veterinärmedizin“

A

Expertisen: Mikrobiologen, Virologen, Parasitologen
Tierhygiene, Lebensmittelhygiene, Labordiagnostik, Öff. Veterinärwesen
Zusätzlicher Bedarf: Praxis-/Klinikhygiene

Schnittpunkte:
Desinfektion in der Tierseuchenbekämpfung  FLI
Desinfektion in der Lebensmittelproduktion  BfR
Desinfektion gemäß IfSG  RKI
Händedesinfektion und Flächendesinfektion in Praxen  VAH/DVV
Wirksamkeitsprüfung im Rahmen der Biozidzulassung  BAuA
Gäste:
Expertise für spezielle Themen
„Kandidaten“ für den Ausschuss

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6
Q

DVG-Listung

A

auf Basis von EN-Prüfnormen, wenn etabliert
Tierhaltung  Bakterizidie, Levoruzidie, Fungizidie
Lebensmittelbereich  Bakterizidie, Levoruzidie, Fungizidie
 Fleischbereich (gering belastet), Milchbereich,
Großküche

spezifische DVG-Prüfnormen (noch) für:
Tierhaltungsbereich: Viruzidie, Parasitenwirksamkeit (Kokzidien, Spulwürmer),
Tuberkulozidie
Lebensmittelbereich: Viruzidie; Fleischbreich (belastet)

Unterschiede zu den “reinen” EN-Prüfnormen
Unabhängigkeit: Begutachtung durch unabhängige Fachgutachter
Wiederholbarkeit: Versuchswiederholungen, zwei Gutachter (Eckwertprüfung)
Prüfung auf Validität: gründliche Prüfung der GA durch DVG-Ausschuss
Praxisrelevanz: z.B. Viruzidie (Keimträgertest), belasteter Fleischbereich,
MHK (Biozidresistenzen)
Listung von Desinfektionsverfahren:
keine EN-Prüfmethodik etabliert
je nach Fragestellung durch ein individuell durch den DVG-Ausschuss
festgelegtes Prüfprozedere  für chemische und physikalische Verfahren
 erste Verfahren “DVG-gelistet”

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7
Q

DVG – Listung, Aussagekraft

A

Nur Einsatz geprüfter/gelisteter Desinfektionsmittel (DVG, siehe Desinfektions-RL des BMEL)
mit den vorgeschriebenen/”gelisteten” Konzentrationen und Einwirkzeiten!!!
EN-Prüfnormen (“IHO-Liste”)  Mittel ist prinzipiell wirksam (keine Anwendungsempfehlung)
DVG-Prüfrichtlinien (“DVG-Liste”)  Mittel ist unter den Bedingungen der Nutztierhaltung
wirksam (= Anwendungsempfehlung) und auch gegen
verschiedene Erregergruppen
Testbedingungen: geringe und hohe organische Belastung (Verschmutzung)

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8
Q

Welche Spalte wofür? Tierhaltungsbereich

A

Spalte 4a: spezielle Desinfektion von Bakterien
 zur Bekämpfung vorhandener Infektionen, z.B. Salmonellen

1 Spalte 4a: “Spezielle Desinfektion”
Gezielte Maßnahmen gegen Erreger bakterieller Infektionskrankheiten mit Ausnahme von Mykobakterien (siehe unter Tuberkulozidie) und Bakteriensporen (siehe unter Sporizidie, derzeit nicht belegt). I.d.R. in unbelegten, gründlich gereinigten Stallungen. Zur Desinfektion auf rauen und glatten, gründlich gereinigten Oberflächen. Die angegebene Einwirkungszeit und die Mindestausbringmenge von 400ml Desinfektionsmittellösung pro Quatratmeter sind zu beachten.

Spalte 4b: prophylaktische Desinfektion von Bakterien
 allgemeine Senkung des Infektionsdrucks (im belegten Stall)

2 Spalte 4b: “Vorbeugende Desinfektion”
Hygienische Maßnahme zur allgemeinen Verminderung des Bakteriengehaltes in belegten und unbelegten Stallungen (z.B. im Rahmen eines Hygieneprogramms). Zur Desinfektion auf glatten, gereinigten Oberflächen, teils mit Restverschmutzungen. Die angegebene Einwirkungszeit und die Mindestausbringmenge von 400ml Desinfektionsmittellösung pro Quatratmeter sind zu beachten.

Spalte 4a: spezielle Desinfektion von Bakterien (auch gemäß Desinfektions-RL im Tierseuchenfall)
 zur Bekämpfung vorhandener Infektionen, z.B. Salmonellen

Spalte 4b: prophylaktische Desinfektion von Bakterien
 allgemeine Senkung des Infektionsdrucks (im belegten Stall)

Spalte 5a: spezielle Desinfektion von Mykobakterien (auch gemäß Desinfektions-RL im Tierseuchenfall)
 z.B. Tuberkulose

Spalte 6b: spezielle Desinfektion von Haut- und Schimmelpilzen
 z. B. Trichophytie

Spalte 7a: spezielle Desinfektion von unbehüllten Viren (auch gemäß Desinfektions-RL im Tierseuchenfall)
 z.B. Rhinitis-Viren, Adenoviren, Papilam-Viren

Spalte 7b: spezielle Desinfektion von behüllten Viren (auch gemäß Desinfektions-RL im Tierseuchenfall)
 z.B. EHV, EIV, IAV, Equine Enzephalomyelitis, Borna, West Nile

Spalte 8a: spezielle Desinfektion von Parasiten (Würmer)
 z.B. Spulwürmer, Lungenwürmer, Bandwürmer, Strongyliden

Spalte 8b: spezielle Desinfektion von einzelligen Parasiten
 z.B. Kryptosporidien

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9
Q

Resistenz gegen Desinfektionsmittel

A

Intrinsische Resistenz:

natürliche, chromosomal codierte Resistenz (Unempfindlichkeit/Tenazität)
determiniert das prinzipelle Wirkungsspektrum eines Desinfektionsmittels
Spezialform: “Phänotypische Resistenz” z.B. in Biofilmen

Erworbene (extrinsische) Resistenz:

durch Mutation (chromosomal)
durch Aufnahme mobiler genetischer Elemente (= horizontaler Gentransfer)
sehr leicht übertragbar (Plasmide)
oft gemeinsam mit Antibiotika- und Metall-Resistenzen
Mögliche wechselseitige Co-Selektion

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10
Q

Resistenz gegen Desinfektionsmittel

Antibiotika -vs. Desinfektionsmittelresistenz

A

Antibiotika- vs. Desinfektionsmittelresistenz:

Antibiotika haben meist nur eine spez. Targetstruktur
einzelne Mutation kann bereits Resistenz hervorrufen (z.B. PbP2b bei MRSA)
hohe Wahrscheinlichkeit einer Resistenzinduktion
 Co-Induktion von Desinfektionsmittelresistenzen unwahrscheinlich/selten

Desinfektionsmittel haben meist mehrere Targetstrukturen
mehrere Mutationen für Resistenzbildung erforderlich (Mehrschrittresistenz)
geringere Wahrscheinlichkeit einer Resistenzinduktion
 Co-Induktion von Antibiotikaresistenzen häufig

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11
Q

Resistenz gegen Desinfektionsmittel

bei Stoffklassen

A

Resistenzen bei folgenden Stoffklassen:

QAV, insbesondere Benzalkoniumchlorid
 Inaktivierung/down-Regulation von Porinen, Überexpression von Effluxpumpen
Häufige Co-Induktion von Antibiotikaresistenzen

Chlorhexidin / Triclosan
 Inaktivierung/Modifikation von Porinen, Überexpression von Effluxpumpen
Co-Induktion von Desinfektionsmittelresistenzen

selten auch Aldehyde und Sauerstoffabspalter
 Formaldehyd  Formaldehyddehydrogenase
Sauerstoffabspalter  Proteine mit antioxidativer Wirkung plus Endonuklease IV zur Resparatur radikalinduzierter DNA-Schäden

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12
Q

Kreuzresistenzen zu Antibiotika?

A

Kreuzresistenzen zu Antibiotika?

Triclosan
 Beta-Laktame, Chloramphenicol, Tetracykline, Fluorochinolone, Imipenem

QAV, insbesondere Benzalkoniumchlorid
 Beta-Laktame, Chloramphenicol, Tetracyclin, Imipenem

Chlorhexidin
 Beta-Laktame, Polymyxin B, Gentamycin, Fluorochinolone

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13
Q

Desinfektion in der

Tierseuchenbekämpfung

A

Richtlinie des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über Mittel und Verfahren für die Durchführung der Desinfektion bei Anzeigepflichtigen Tierseuchen“
(Desinfektionsrichtlinie)

Vorläufige Desinfektion
Reinigung
Laufende Desinfektion
Schlussdesinfektion
Entwesung
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14
Q

Richtlinie des BMELV über Mittel und Verfahren für die Durchführung der Desinfektion bei
anzeigepflichtigen Tierseuchen

A

Anwendung von Reinsubstanzen je nach Tierseuche festgelegt

  oder

Handelspräparate: müssen in jedem Fall DVG-gelistet sein

Desinfektion von Bakterien

Für die tierseuchenrechtlich vorgeschriebenen Desinfektionen ist die
Spalte 4a “Spezielle Desinfektion” der DVG-Desinfektionsmittelliste maßgebend.

Für die schwer zu desinfizierenden Mykobakterien gilt die Spalte 5 der DVG-Liste.  
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15
Q

Richtlinie des BMELV über Mittel und Verfahren für die Durchführung der Desinfektion bei
anzeigepflichtigen Tierseuchen

Flüssigmist, Jauche, Schmutzwass

A

Flüssigmist, Jauche, Schmutzwasser:

Die Desinfektion von Flüssigmist (Gülle) ist in der Praxis im Vergleich zum Festmist schwierig, da ohne Belüftung keine Selbsterhitzung eintritt. Für die Desinfektion von Gülle stehen grundsätzlich folgende Verfahren zur Verfügung: 

Biotechnische Verfahren: 
 Ihre Anwendung ist in der Landwirtschaft begrenzt, da sie einen hohen technischen Aufwand.  Zu den biotechnischen Verfahren gehören u.a.:

a) die aerob-thermophile Güllebehandlung, 
bei diesem Verfahren wird Luft in die Gülle eingebracht und damit ein Teilabbau organischer Substanzen durch Oxydationsprozesse bei gleichzeitiger Wärmegewinnung erreicht; 
b) die anaerobe, alkalische, mesophile Güllefaulung 
zur Biogasgewinnung, bei der in der zweiten thermophilen Stufe Temperaturen von 55°C möglich sind;
  	c) die Güllepasteurisierung.
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16
Q

Richtlinie des BMELV über Mittel und Verfahren für die Durchführung der Desinfektion bei
anzeigepflichtigen Tierseuchen

Festmist, Streu, Futterreste

A

Festmist, Streu, Futterreste:

Diese Materialien sind durch Düngerpackung unter Zusatz 
eines geeigneten Desinfektionsmittels zu entseuchen.

Die Entseuchung erfolgt über das Aufsetzen einer Miete, in welcher der Mist mit gekörntem Branntkalk in einem Verhältnis von 100 kg auf 1 m³ Mist gründlich und gleichmäßig vermischt, durchfeuchtet und mindestens 5 Wochen unter Folienabdeckung gelagert wird.

Danach wird der Dünger auf unbestelltes Ackerland aufgebracht und sofort untergepflügt. Fehlt die Möglichkeit des sofortigen Unterpflügens oder muss der Dünger auf Grünland oder bestellte Feldfutteranbauflächen aufgebracht werden,  ist die Düngerpackung zuvor mindestens 10 Wochen zu lagern.
17
Q

Richtlinie des BMELV über Mittel und Verfahren für die Durchführung der Desinfektion bei
anzeigepflichtigen Tierseuchen

Handelspräparate

A

Handelspräparate

Desinfektionen von Viren

bei behüllten Viren: Mittel der Spalten 7a und 7b, 

bei unbehüllten Viren: Mittel der Spalte 7a, die in der eingetragenen Gebrauchskonzentration wirksam sind unter Verdoppelung der Gebrauchskonzentration.

Diese Angaben gelten für Temperaturen von 10°C. Für den Temperaturbereich unter 10°C sind Konzentrationserhöhungen vorzunehmen. Präparate auf der Basis von Aldehyden und organischen Säuren dürfen nicht bei Temperaturen unter 10°C verwendet werden, es sei denn es liegen entsprechende Listungseinträge in der DVG-Desinfektionsmittelliste vor.
18
Q

Fragliche Wirksamkeit : Stiefel-/Schuhwerksdesinfektion

A

Stiefel-/Schuhwerksdesinfektion:

Desinfektionsmatten sind nicht wirksam
 Mindesteinwirkzeiten: Hände 30sec, Fläche 5min
 Einwirkungszeit entscheidend: wirkstoffabhängige D-Reduktionszeit

Desinfektion immer in Stiefelwannen, für mind. 30min, auch für Praxisfahrzeuge zwischen Bestandsbesuchen
Konzentration: DVG-Tierhaltungsliste, Spalte 4a/7a

19
Q

Fragliche Wirksamkeit : Desinfektionswannen

A

Desinfektionswannen:

Desinfektionsdurchfahrwannen sind nicht wirksam
==> Mindesteinwirkzeiten nicht sicherzustellen

Gebrauch ist IMMER ein “off label” use
==> nur im Seuchenfall, nie vorbeugend (Verstoß gegen Biozid-VO)

Desinfektionswannen machen aber trotzdem Sinn
==> definierter Platz für:
Reinigung
Desinfektion
Auffangen und Entsorgen 
von Desinfektionsmitteln
20
Q

Fragliche Wirksamkeit : Fallwildfundstellen (ASP)

A

Fallwildfundstellen (ASP):

Nach Desinfektions-Richtlinie mit Kalkmilch, Branntkalk oder Löschkalk
begießen/bestreuen.
zulässig, weil auch als Düngemittel
Kalkmilch: Entmischungsproblem, Dosierung?
Branntkalk: Waldrandgefahr, Dosierung?
Löschkalk: Dosierung?

Dosierung:
Für Flächen normal: 400ml/m2
Böden: 2-10L(kg)/m2
Tiefenwirkung? Wie tief gräbt ein Wildschwein?

Ggfs. Boden abtragen (mind. 10-25 cm) und an für Wildschweine
unzugänglichen Stellen mindestens 4 Monate (?) lagern

21
Q

Desinfektion in der Geflügelhaltung

  • Verschiedene Haltungssysteme
A

Verschiedene Haltungssysteme

Legehennen Schwierig, da viel fest verbaute Stalleinrichtung. Oft Parasiten  (Rote Vogelmilbe)

Mastgeflügel Sehr günstige Bedingungen, da Ställe komplett leer

Wassergeflügel Wie bei Mastgefügel

Ziergeflügel Oft keine R&D, da Hobbyhaltungen

         Problem demer Brutei-Desinfektion
22
Q

Desinfektion in der Geflügelhaltung

  • Forderung an Brutei-Desinfektion
A

Forderung an Brutei-Desinfektion:

Keine Minderung der Schlupfrate oder Kükengesundheit
kostengünstig
einfach in der Anwendung
sicher in der Handhabung (Arbeitsschutz)
keine Anwendung von Antibiotika (Resistenzproblematik)

Verfahren

Thermisch
Begasung  Formaldehyd, Ozon, Chlordioxyd, H2O2
Ei-Dipping (temperature or pressure differential dipping (TDD/PDD)

23
Q

Desinfektion in der Nutzfischhaltung Tiere

A

Verschiedene Haltungssysteme

Brütereien, Aufzuchtbecken

Karpfen
	Erdteiche

Forellen
	Becken
	Fließkanäle
	Erdteiche
24
Q

Desinfektion in der Nutzfischhaltung Lebensraum

A

Verschiedene Haltungssysteme

Brütereien, Aufzuchtbecken

Erdteiche:
Austrocknen, Kalken (Branntkalk),
Sömmern oder Wintern (4-5 Jahren),
Entlandung (15-20 Jahre)

Becken, Fließkanäle:
Selbstreinigung durch hohen
Fischbesatz,
Reinigung und Desinfektion nach Abfischen

25
Q

Kontrolle der Desinfektion

A

Abklatschmethode
Agarstempelabdruck

Environcheck
Rodac-Platte (replicate organism detection and counting)

Tupferabstrichmethode

Bromthymolblau-Laktose-Schnelltest
E. coli
Enterokokken

Entnahmestellen
Leicht zu reinigende/desinfizierende Stellen (n ≥ 10)
schwer zu reinigende/desinfizierende Stellen (n ≥ 10)

Interpretation
Alle Proben (100%) von leicht zu reinigenden/desinfizierenden Stellen
müssen negativ sein

mind. 90 % der Proben (bei Tierseuchendesinfektion 100%) von schwer zu reinigenden/desinfizierenden Stellen müssen negativ sein