Abschlussverfügung Flashcards

1
Q

Notwendigkeit eines Einstellungsbescheids

A
  • kein hinreichender Tatverdacht
  • kein öffentliches Interesse an der Verfolgung
  • Absehen von Verfolgung nach § 154 I StPO
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Q

Inhalt des Einstellungsbescheides

A

Nr. 89 RiStBV
-> kurze Zusammenfassung der Beweislage
-> Darstellung der Rechtslage

  • Telos: Überzeugung des Antragstellers, keine Beschwerde einzulegen
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Q

Adressaten des Einstellungsbescheids

A
  1. Antragsteller gem. § 171 S. 1 StPO = jeder, der mit dem erkennbaren Willen, die Strafverfolgung zu veranlassen, eine Straftet iSd § 158 StPO anzeigt
  2. Anzeigender Verletzter gem. §§ 171, 172 StPO = jeder, der durch die behauptete Tat unmittelbar in einem Rechtsgut verletzt wäre

Ausnahmen: ausdrücklicher oder konkludenter Verzicht

  1. Beschuldigter gem. § 170 II S. 2 StPO
    -> aber idR (-) wegen Untunlichkeit bei Teileinstellungen, wenn wegen Nähe der prozessualen Taten Verwirrung bei Beschuldigten
    -> ebenfalls (-), wenn wegen Taten eingestellt wird, wegen derer der Beschuldigte nie vernommen wurde
    -> str. wenn antragstellender Verletzter die Möglichkeit der Einstellungsbeschwerde hat
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