AdA 1,2,4 Flashcards

1
Q

Was bedeutet Kompetenz?

A

Fähigkeit etwas anwenden zu können

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2
Q

Schlüsselqualifikationen

Soll der Ausbilder mitbringen

A

Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten

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3
Q

Fachkompetenz mit Methoden Kompetenz

A
  • fachliche Fertigkeiten
  • fachliche Kenntnisse
  • Methoden Kompetenz = Fähigkeit zur Anwendung bestimmter Lernmethoden und Arbeitsmethoden für Ausprägung Fachkompetenz erforderlich
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4
Q

Persönlichkeitskompetenz

3 Schlüsselqualifikationen

A

Zuverlässigkeit Gesprächsbereitschaft Eigeninitiative

Sorgfalt

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5
Q

Sozialkompetenz

3 Schlüsselqualifikationen

A
Kollegialität 
Hilfsbereitschaft
Fähigkeit zur Selbstreflektion 
-alles so okay? 
Toleranz
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6
Q

Bedeutung der Berufsausbildung für den Jugendlichen

A

Wichtiger Einstieg ins Berufsleben, Sicherung eines Arbeitsplatzes, lernen von selbstständigen Arbeiten und Handeln

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7
Q

Selbstständiges Arbeiten und handeln lassen – Bedeutung

A

Arbeiten in kleinen Schritten zumuten, Azubi mal was zutrauen, nicht alles selbst machen

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8
Q

Wirtschaftspolitische Bedeutung der Berufsausbildung

A

Wichtiger Faktor für das Wirtschaftswachstum, Fachkräftesicherung, Basis für die Verbesserung des Lebensstandards, Grundlage für die sozialen Sicherungssysteme – Rentner – Azubis –

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9
Q

Betriebswirtschaftliche Vorteile der Ausbildung

A

Sofort einsetzbar qualifizierte Fachkräfte, kennen Betrieb., Keine Kosten für externe Personalbeschaffung, keine Kosten für Einarbeitung und Anpassungsqualifizierung

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10
Q

Betriebliche Kosten für die Berufsausbildung

A

Sachkosten (Arbeitsplatz, Werkzeug, Gebühren, Lehrmaterial),
Personalkosten für Ausbilder (ist teuerste, seine eigentliche Arbeit wird unterbrochen),
Ausbildungsvergütung, Sozialversicherungsbeiträge, Sozialleistungen (Urlaubsgeld, VWL) für Azubi

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11
Q

Berufsbildungsrecht nach Gesetzgebungszuständigkeit

A

Bundesrecht (betriebliche Ausbildung) > HwO > Berufsbildungsgesetz
Landesrecht (schulische Ausbildung) > Schulpflichtgesetz > Berufsschulgesetz > Gesetz über das Erziehungs und Unterrichtswesen

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12
Q

Fällt unter das Jugend Arbeitsschutzgesetz

A

Jugendliche sind Personen die 15 aber noch nicht 18 Jahre alt sind

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13
Q

HöchstArbeitszeit

A

Täglich bis 8,5 Stunden wöchentlich bis zu 40 Stunden

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14
Q

Arbeitstage

A

Werktag ist von Montag bis Samstag Arbeitstag ist von Montag bis Freitag Arbeitszeit von 40 Stunden verteilt sich auf fünf Tage in der Woche

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15
Q

Berufsschultag

A

6 Stunden darf Azubi nicht mehr in die Arbeit sonst möglich

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16
Q

Freizeit

A

Nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit muss eine ununterbrochene Freizeit von mindestens 12 Stunden liegen

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17
Q

Ruhepausen

A

Nach 4,5 Stunden Arbeitszeit muss eine Ruhepause erfolgen
bis zu 6 Stunden 30 Minuten täglich
mehr als 6 Stunden 60 Minuten täglich
eine Pause muss mindestens 15 Minuten lang sein

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18
Q

Urlaub Jugendliche

A

Aus Bundesurlaubsgesetz
16 und jünger 30 Werktage
17 und jünger 27 Werktage
noch nicht 18 Jahres ist gleich 25 Werktage Mindesturlaub

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19
Q

25 Tage Urlaub bei U 18 Jahren wo steht drinnen

A

Tabelle in Vertrag mit rein wenn im Betrieb mehrere UrlaubRegelungen
wenn einheitlich dann muss nicht
wenn mehrere Tage als gesetzlich dann auch nicht

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20
Q

Erst Untersuchung

A

Mit Beschäftigung nur beginnen wenn innerhalb letzten 14 Monate Untersuchung vom Arzt plus Bescheinigung vom Arzt Arbeitgeber vorliegt

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21
Q

Nach Untersuchung

A

Nach einem Jahr noch mal ärztliche Bescheinigung

Nach Ablauf von 14 Monaten Azubi nicht mehr beschäftigen so lange nicht nachgereicht Mensch und 18 nicht mehr

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22
Q

Grundstruktur des Bildungswesens in der Bundesrepublik Deutschland

A

Transparenz !
Im Rahmen der Förderung in Ordnung können die Länder das Bildungswesen im schulischen Bereich in eigener Zuständigkeit regeln

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23
Q

Zuständigkeit von Bund und Ländern

A

Bundes Gesetzgeber – Regelung der betrieblichen Ausbildung, Lender – und liegt die Gesetzgebung für das Berufsschulwesen

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24
Q

Wichtige LänderRegelungen für die Berufsschule

A

Schulgesetze, Schulaufsicht, Lehrpläne

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25
Q

Wichtige Bundesregelungen für die Ausbildungsbetriebe

A

Berufsbildungsgesetz, Handwerksordnung, Ausbildungsordnungen, Vorschriften der zuständigen Stellen (HWK)

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26
Q

Duales Ausbildungssystem – Vorteile –

A

Eröffnung bester Ausbildungschancen für Jugendliche – maximales Angebot an Ausbildungsplätzen – Wirklichkeits- und praxisnahe Ausbildung direkt in betrieblichen Alltag und in der ersten Ernst Situation des Berufes, stufenweise Einführung in das Berufs und Betriebsleben

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27
Q

Duales Ausbildungssystem – Schwachstellen –

A

Mangelnde Systematik der Ausbildung – Ausbildungsfremde arbeiten – Ausrichtung der Arbeit nicht auf den Ausbildungszweck

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28
Q

Ausbildungsordnung

A

Ausbildungsordnung ist eine Rechtsverordnung, für alle rechtsverbindlich – Ausbildungsordnung ist Grundlage für geordnete und einheitliche Berufsausbildung – Inhalt: Ausbildungsrahmenplan, Ausbildungsberufsbild (bekommt man als Betrieb von HWK)

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29
Q

Gesetzliche Mindestinhalte einer Ausbildungsordnung

A

Bezeichnung Ausbildungsberuf – Ausbildungsdauer – Fertigkeiten Kenntnisse Fähigkeiten – Anleitung sachliche und zeitliche Gliederung von FKF (Ausbildungsrahmenplan) – Prüfungsanforderungen

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30
Q

Wer darf einstellen und wer darf ausbilden

A

Einstellen jeder der persönlich geeignet ist – ausbilden jeder der persönlich und fachlich geeignet ist

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31
Q

Eignung Betrieb für die Ausbildung – Kompetenzen –

A

Persönliche und fachliche Eignung für einstellen und ausbilden klären und Möglichkeit zur Beseitigung von Ausbildungshemmnisse in darstellen – Eignung der Ausbildungsstätte prüfen und gegebenenfalls herstellen – Notwendigkeit für Ausbildungsmaßnahmen außerhalb erkennen und geeignete Möglichkeiten bestimmen (ülu) – Möglichkeiten der Kammern und Innungen zur Unterstützung der Betriebe in Ausbildungsangelegenheiten beschreiben – die Aufgaben der zuständigen Stelle zur Überwachung der Eignung erläutern, folgen bei Verstößen überblicken und Gründe für den Einzug der Ausbildungsberechtigung erkennen

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32
Q

Einstellungsberechtigung – wer? –

A

Grundsätzlich ist jeder Betriebsinhaber berechtigt Azubis einzustellen und somit dafür persönlich geeignet sofern keine bestimmten Gründe entgegenstehen die diese Berechtigung ausschließen

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33
Q

Fehlende persönliche Eignung (bei Einstellung)

A

Verurteilung wegen sexueller Handlungen mit abhängigen Personen – Verstoß gegen Arbeitsschutzbestimmungen – gewissenlose Ausnutzung der Arbeitskraft Jugendliche – Personen die wegen eines Verbrechens zu einer Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren rechtskräftig verurteilt wurden – Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz

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34
Q

Drei Gruppen von Betrieben in der fachlichen Eignung Ausbildung

A

Anlage A – Anlage B – nicht handwerkliche Berufe

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35
Q

Betriebliche Voraussetzungen für die Ausbildung (fünf Eignungskriterien)

A

Auftragslage, Fertigungsprogramm, Betriebsabläufe gewährleisten die praxisbezogene und Wirklichkeitsnahe Vermittlung der notwendigen F, K, F (Ausbildungsrahmenplan) – erforderlichen Maschinen und Werkzeuge müssen vorhanden sein – die Zahl der Azubis steht in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der Ausbildungsplätze oder zur Zeit der Beschäftigten Fachkräfte – geeignete Räumlichkeiten (Arbeitsstättenverordnung) – bei spezialisierten betrieben wird die volle Ausbildung durch Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte gewährleistet (ülu)

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36
Q

Zahl Azubis – Richtlinie –

A

– Ein bis zwei Fachkräfte ist ein Azubi – 3-5 Fachkräfte sind zwei Azubis – 6-8 Fachkräfte sind drei Azubis – je weitere drei Fachkräfte ist ein weiterer Azubi

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37
Q

Aufgaben der Innung in der Berufsausbildung

A

Regelung und Überwachung der Ausbildung entsprechend den Vorschriften der HWK – Durchführung von Ülus, Falls nicht die HWK macht – Gesellenprüfungen abnehmen plus Gesellenprüfungsausschuss errichten, falls HWK ermächtigt – Errichtung Berufsausbildungsausschuss – Mitwirkung bei Verwaltung Berufsschule – Durchführung der zwischenprüfung entsprechend der Ausbildungsordnung, sofern HWK ermächtigt

38
Q

Lehrlingswart (fünft Hauptaufgaben Gebiete)

A

Anlaufstelle für alle Frauen der Berufsausbildung im Kammerbezirk Innungsbezirk – beraten von Azubis, Ausbildern, ausbildenden und Erziehungsberechtigten – Werbung für zusätzliche Ausbildungsplätze – Feststellung und Beseitigung von Mängeln in den Ausbildungsbetrieb und gegebenenfalls Betriebsbesuch – Zusammenarbeit mit den zwischenprüfungs und Gesellenprüfungsausschuss

39
Q

Wer ist der ausbildende

A

Ausbilden der im Sinne des Gesetzes ist, wer Azubis einstellt (Betriebsinhaber)

40
Q

Ausbilder, gegebenenfalls Ausbildungsbeauftragter – Qualifikationsprofil –

A

Persönliche und fachliche Eignung – Eignung als Vorgesetzte – Führungseigenschaften – Vorbildfunktion – Teamfähigkeit

41
Q

Führungseigenschaften – Erklärung –

A

Schritte planen, Lernschritte durchführen, Ziele stecken, Ausbildungsweg prüfen, also Übersicht über die komplette Ausbildung wissen und haben

42
Q

Pädagogische Aufgaben des Ausbilders

A

Überwachen – beraten – bewerten und beurteilen – Vermittlung der Ausbildungsinhalte nach Ausbildungsordnung

43
Q

Hauptziele der Erziehung „ Strukturen schaffen „

A

Fachliche Fähigkeiten, heißtGenauigkeit bei der Arbeit – Charakterbildung, heißt Ehrlichkeit – soziale Verhaltensweisen, heißt Höflichkeit

44
Q

Vorbild Funktion des Ausbilders

A

Richtiger Umgangston – korrektes auftreten (Aussehen, Kleidung) – Positive Einstellung zu demokratischen Staat und Gesellschaftsordnung

45
Q

Stellung des Ausbilders

A

Trägt hohe Verantwortung – gegenüber Ausbildungsbetrieb, Azubi, Wirtschaft und Gesellschaft (Steuer, Sozialversicherungsträger)

46
Q

Geeignete Personen Ausbildungshilfskräfte

A

Es fehlen Erfordernisse für die fachliche Eignung, haben jedoch persönliche Eignung und F, K, F – sind über 18 und haben eine abgeschlossene Ausbildung – diese können einzelne Ausbildungsinhalte vermitteln (betriebsbezogene)

47
Q

Lernanforderungen – Lernvoraussetzungen

A

Motivation, Eigeninitiative, Konzentrationsfähigkeit, Interesse, Intelligenz (mitdenken)

48
Q

Ausbildungsplan wichtige Inhalte

A

Ausbildungsorte (Betriebsabteilungen, Arbeitsplätze, MLU, Berufsschule) – Ausbildungsmittel (Maschinen, Werkzeuge) – ausbildende Personen – F, K, F

49
Q

Probezeit

A

Eignung des Auszubildenden prüfen – 1-4 Monate lang – Beruf und Ausbildungsstätte für Azubi geeignet? – Während der Probezeit soll Azubi alle wichtigen Arbeiten kennen lernen

50
Q

Betriebsrat (muss es nicht geben)

A

Betriebsrat kann gewählt werden wenn mindestens fünf ständig Wahlberechtigte Arbeitnehmer einschließlich der zu ihrer Ausbildung Beschäftigten mindestens drei wählbar sein müssen – Amtszeit vier Jahre

51
Q

Wahlberechtigung Betriebsrat

A

Alle Arbeitnehmer und Azubis über 18 – Leiharbeiter mindestens drei Monate in Betrieb – nicht der Geschäftsführung zugehörig

52
Q

Wer kann für Betriebsrat gewählt werden

A

Über 18 – mindestens sechs Monate im Betrieb – Leiharbeiter nicht – Anzahl richtet sich nach Anzahl der Wahlberechtigten Arbeitnehmer plus Azubis

53
Q

Rechte des Betriebsrats

A

Betriebsrat Sitzungen nach Bedarf (einberufen) – Abhaltung von Sprechstunden nach Bedarf – Einberufung von Betriebsversammlung in vierteljährlich (außer außerordentliche)

54
Q

Mitwirkung und Mitbestimmung des Betriebsrates in allen Betrieben

A

Kündigungsmaßnahmen – (Muss informiert werden, kann Veto (mit Begründung) einlegen, außer bei strafbare Handlungen)

55
Q

Mitwirkung und Mitbestimmung des Betriebsrates (zusätzlich in Unternehmen ab 21 Wahlberechtigten Arbeitnehmern)

A

Personelle Einzelmaßnahmen die Einstellungen, ein Umgruppierungen, Versetzungen

56
Q

Jugend und Ausbildungs

A

Gibt es wann – mindestens fünf Arbeitnehmer, unter 18, in Ausbildung und 5:00 Uhr 20. Lebensjahr noch nicht vollendet

Amtszeit zwei Jahre, sind berechtigt, an Betriebsrat Sitzungen teilzunehmen

57
Q

Rechte der Jugend und Ausbildungsvertretung

A

– Antragsrecht (bei Betriebsrat Antrag stellen, für Thema, was die haben dich werden soll) – Überwachungsrecht (ist der Antrag Druck? Stand?) – Anregungsrecht (was Azubis brauchen) – kein (ab-) Stimmrecht

58
Q

Nachwuchs Werbung durch die Betriebe – Werbeveranstaltungen –

A

Betriebsbesichtigung in, Betriebspraktiker, Tag der offenen Tür, Beteiligung an Schulveranstaltungen

59
Q

Verfahren für die Bewerber Auswahl – Bewerbergruppen –

A

Geschlecht, Alter, Staatsangehörigkeit, Schulabschluss

60
Q

Bewertung Von Bewerbungsunterlagen – wichtige Bewerbungsunterlagen –

A

Anschreiben, Lebenslauf plus Foto - Zeugnisse (Kopien) – Bescheinigungen Praktika Kurse

61
Q

4 Schulabschlüsse

A

Förderschüler (Beeinträchtigung) – Hauptschüler (Allgemeinbildung, praxisbezogenes Wissen plus können) - Realschüler(erweiterter Grund Ausbildung plus Berufs vorbereitet) – Gymnasiasten (vertiefte Allgemeinbildung plus zusätzliche Sprachen)

62
Q

Vertragsparteien - notwendige Unterschriften

A

Ausbildender (Ausbildungsbetrieb) - Lehrling - gesetzlicher Vertreter bei u18 - Ausbildungsvertrag kann sich mündlich abgeschlossen werden

63
Q

Gesetzliche Mindestinhalte BerufsausBildungsvertrag

A

Beginn und Dauer, Dauer Probezeit, Dauer Urlaub, Zahlung und Höhe Vergütung, Form der Ausbildungsnachweis the

64
Q

Beendigung der Ausbildungsdauer

A

Kündigung oder Aufhebungsvertrag, Ablauf der Ausbildungsdauer, vorzeitiges Ablegen der Gesellenprüfung

65
Q

Übernahme In ein Beschäftigungsverhältnis – zwei Möglichkeiten –

A

Vereinbarung eines befristeten Arbeitsverhältnisses oder Einigung auf ein unbefristetes Arbeitsverhältnisses

66
Q

Wesentliche Pflichten des ausbildenden

A

Vermittlung der für das Ausbildungsziel erforderlichen F, K, F (berufliche Handlungsfähigkeit) – einhalten der geltenden Angaben zu sachlichen und zeitlichen Gliederung des Ausbildungsablaufs, planmäßige Ausbildung – kostenlose zur Verfügungstellung der Ausbildungsmittel für die Ausbildung, zwischen RundGesellenprüfung (Werkzeuge, Werkstoffe, Fachliteratur) – anhalten zum Besuch der Berufsschule und Freistellung zu deren Besuch – Ausstellung eines schriftlichen Zeugnisses bei Beendigung der Ausbildung

67
Q

Wesentliche Pflichten des Auszubildenden

A

Führung eines Ausbildungsnachweises (Berichtsheft) – Teilnahme an Berufsschule Prüfungen MLU – Benachrichtigung fern bleiben bei Ausbildung, Berufsschule, sonstige Veranstaltungen unter Angabe von Gründen

68
Q

Führung des Berichtsheftes

A

Während Ausbildungszeit – zu Hause, wenn das auch als Arbeitszeit angesehen wird

69
Q

Eintragungs Voraussetzungen für die Lehrlingsrolle

A

Ausbildungsvertrag muss den gesetzlichen Vorschriften und der Ausbildungsordnung entsprechen – persönliche und fachliche Eignung, sowie Eignung Ausbildungsstätte zum einstellen und ausbilden müssen vorliegen – ärztliche Bescheinigung über Erstuntersuchung nach dem Jugend Arbeitsschutzgesetz muss vorliegen

70
Q

KündigungsMöglichkeiten – während der Probezeit –

A

jeder Zeit, ohne Einhaltung einer Frist, ohne Angaben von Gründen, schriftlich und persönliche Übergabe, von beiden Seiten

71
Q

KündigungsMöglichkeiten – nach der Probezeit –

A

Aus wichtigem Grund, fristlos, Angabe Gründe, schriftlich, von beiden Seiten, nach schriftlicher Abmahnung – Aufgabe der Ausbildungfrist: vier Wochen, Angabe Gründe, schriftlich, nur von Seiten des Azubis

72
Q

Kündigung – wichtige Gründe für den Lehrling –

A

Unfähig Zur Fortsetzung der Ausbildung (Krankheit) – vielleicht tung zu gesetzeswidrigen oder unsäglichen Handlungen (Straftat) – Vergütung wird nicht gezahlt (Arbeitsverweigerung nach zweimal Nichtzahlung) – Fortsetzung der Ausbildung bringt Leben und Gesundheit in Gefahr (Mail Allergie) – Ausbildende vernachlässigt Ausbildungspflicht gob (Ist nie da, Azubi ist egal)

73
Q

Kündigung – wichtige Gründe für den Ausbildenden –

A

Azubi macht schweren Diebstahl, Betrug, Unterschlagung – Azubi verlässt wiederholt unbefugt seine Ausbildung – Azubi vernachlässigt trotz wiederholter Aufforderung dauernd den Besuch der Berufsschule – grobe Beleidigungen oder tät Tätlichkeiten gegenüber ausbildenden deren Familien Angehörigen – durch Krankheit Unfall Fortsetzung der Ausbildung unfähig – vorsätzlich oder auch wiederholt grob fahrlässige Sachbeschädigung zum Nachteil des ausbildenden

74
Q

Aufhebungsvertrag

A

Beidseitiges Einvernehmen– Schriftform zwingend – Belehrungsfristen Überlegungsfrist den Widerrufsfristen beachten falls Regelungen im Tarifvertrag und Tarifgebundenheit besteht

75
Q

Aufhebungsvertrag – zu Regeln der Sachverhalte – Inhalt

A

Beendigung des Ausbildungsverhältnisses – nach offene Ausbildungsvergütung und deren Bezahlung – verbleibende Rest Urlaub und dessen Gewährung – Aushändigung von Arbeitspapieren – wechselseitige Rückgabe von Betriebsunterlagen beziehungsweise von Unterlagen des Lehrlings – Verschwiegenheitspflichten – Erstellung Ausbildungszeugnis – Hinweis Meldepflicht bei Agentur für Arbeit (drei Monate davor arbeitslos melden)

76
Q

RechtsGrundlagen für die zwischenprüfung

A

Handwerksordnung, Berufsbildungsgesetz, Ausbildungsordnung, übergangsweise fachliche Vorschriften

77
Q

Rechtsgrundlagen für die Gesellenprüfung

A

Handwerksordnung, Ausbildungsordnung, übergangsweisr fachliche Vorschriften, Prüfungsordnung für die Durchführung von Gesellen und Umschulungsprüfungen, Erprobungfür Ordnungen für eine gestreckte Gesellenprüfung

78
Q

Spezifische Hilfen und Techniken zur Prüfungsvorbereitung

A

Prüfungsähnliche Bedingungen (Aufgaben) – Prüfungsvorbereitung durch üLU Kurse, Lehrgänge zur Vorbereitung auf die Prüfung

79
Q

Vermeidung und Abbau von Prüfungsangst – während der Ausbildung bin ich nicht

A

Die Grundlage zur Bewältigung von Prüfungsängsten müssen bereits während der Ausbildung gelegt werden, nämlich durch die Vermittlung der notwendigen fachlichen, persönlichen und sozialen Kompetenzen (sozial = Lobing, bestärken)

80
Q

Vermeidung und Abbau von Prüfungsangst – vor der Prüfung –

A

Vor der Prüfung kann der Ausbilder anhand früher Aufgaben die Prüfungssituation simulieren und mit dieser Strategie der gegen Konditionierung dem Auszubildenden dabei helfen, mit seiner Prüfungsangst umzugehen

81
Q

Zulassungsvoraussetzungen zur Gesellenprüfung

A

Ausbildungsdauer zurückgelegt oder Ausbildungsdauer nicht später als zwei Monate nach Prüfungstermin endet – Berufsausbildungsverhältnis ist im Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eingetragen (außer Ausnahmen) – zwischen Prüfung teilgenommen – Berichtsheft geführt ordnungsgemäß geführt

82
Q

Wiederholungsprüfung

A

Eine Gesellenprüfung kann im Falle des Nichtbestehens zweimal wiederholt werden – eine Wiederholung zur Notenverbesserung ist nicht vorgesehen

83
Q

Verlängerung des Ausbildungsverhältnisses

A

Bei Nichtbestehen der Gesellen oder Abschlussprüfung verlängert sich das Ausbildungsverhältnis auf Verlangen des Lehrlings bis zur nächstmöglichsten Wiederholungsprüfung, höchstens jedoch um ein Jahr – außer der Azubi meldet sich nicht, dann Ausbildungsverhältnis zu Ende

84
Q

Gesellenprüfungszeugnis – Übersetzung Noten die Berufsschule –

A

Auf Antrag des Lehrlings muss der Prüfungsträger (HWK Innung) Eine englische und französische Übersetzung des Gesellenprüfungszeugnisses kostenfrei auswärtigen – auf Antrag vom Lehrling Noten von Berufsschule auf Gesellenprüfungszeugnis ausweisen

85
Q

Einfaches Ausbildungszeugnis – Inhalt

A

Art, Dauer, Ziel, erworbene berufliche F, K, F – Angaben von Azubi

86
Q

Qualifiziertes Zeugnis – Inhalt

A

Art, Dauer, Ziel, erworbene berufliche F, K, F, Verhalten (Geschick, besonderes Fachwissen), Leistung, Angaben von Azubi

87
Q

Was ist der Unterschied zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Zeugnis?

A

Im qualifizierten Zeugnis steht auch noch etwas über das Verhalten und der Leistung des Azubis also die Bestätigung von gewissen Tätigkeiten

88
Q

Rechtsfolgen von Zeugnissen

A

Wohlwollend formuliert da fort komme nicht erschwert werden soll – wahre Aussagen – Schadensersatzanspruch bei falschen Zeugnis, wenn nachweislicher Schaden entstanden ist

89
Q

Fachgespräch: Begründung der Kriterien zur Auswahl und Gestaltung der Ausbildungssituation

A

Wahl des Themas der Ausbildungssituation – Qualifikationsziel und deren Teilziele – Ausbildungsabschnitt – Untersuchung der Lernvoraussetzungen des Lehrlings – Aufbau der Ausbildungssituation – Auswahl und Festlegung der Ausbildungsmethode – Ablauf Gestaltung der Ausbildungssituation - Auswahl und Gestaltung der Ausbildungsmittel und Medien – Ausbildungserfolgskontrolle –

90
Q

Wiederholung der Meisterprüfung

A

Die einzelnen nicht bestandenen Teile der Meisterprüfung können dreimal wiederholt werden