AdA 1,2,4 Flashcards

1
Q

Was bedeutet Kompetenz?

A

Fähigkeit etwas anwenden zu können

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2
Q

Schlüsselqualifikationen

Soll der Ausbilder mitbringen

A

Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten

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3
Q

Fachkompetenz mit Methoden Kompetenz

A
  • fachliche Fertigkeiten
  • fachliche Kenntnisse
  • Methoden Kompetenz = Fähigkeit zur Anwendung bestimmter Lernmethoden und Arbeitsmethoden für Ausprägung Fachkompetenz erforderlich
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4
Q

Persönlichkeitskompetenz

3 Schlüsselqualifikationen

A

Zuverlässigkeit Gesprächsbereitschaft Eigeninitiative

Sorgfalt

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5
Q

Sozialkompetenz

3 Schlüsselqualifikationen

A
Kollegialität 
Hilfsbereitschaft
Fähigkeit zur Selbstreflektion 
-alles so okay? 
Toleranz
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6
Q

Bedeutung der Berufsausbildung für den Jugendlichen

A

Wichtiger Einstieg ins Berufsleben, Sicherung eines Arbeitsplatzes, lernen von selbstständigen Arbeiten und Handeln

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7
Q

Selbstständiges Arbeiten und handeln lassen – Bedeutung

A

Arbeiten in kleinen Schritten zumuten, Azubi mal was zutrauen, nicht alles selbst machen

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8
Q

Wirtschaftspolitische Bedeutung der Berufsausbildung

A

Wichtiger Faktor für das Wirtschaftswachstum, Fachkräftesicherung, Basis für die Verbesserung des Lebensstandards, Grundlage für die sozialen Sicherungssysteme – Rentner – Azubis –

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9
Q

Betriebswirtschaftliche Vorteile der Ausbildung

A

Sofort einsetzbar qualifizierte Fachkräfte, kennen Betrieb., Keine Kosten für externe Personalbeschaffung, keine Kosten für Einarbeitung und Anpassungsqualifizierung

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10
Q

Betriebliche Kosten für die Berufsausbildung

A

Sachkosten (Arbeitsplatz, Werkzeug, Gebühren, Lehrmaterial),
Personalkosten für Ausbilder (ist teuerste, seine eigentliche Arbeit wird unterbrochen),
Ausbildungsvergütung, Sozialversicherungsbeiträge, Sozialleistungen (Urlaubsgeld, VWL) für Azubi

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11
Q

Berufsbildungsrecht nach Gesetzgebungszuständigkeit

A

Bundesrecht (betriebliche Ausbildung) > HwO > Berufsbildungsgesetz
Landesrecht (schulische Ausbildung) > Schulpflichtgesetz > Berufsschulgesetz > Gesetz über das Erziehungs und Unterrichtswesen

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12
Q

Fällt unter das Jugend Arbeitsschutzgesetz

A

Jugendliche sind Personen die 15 aber noch nicht 18 Jahre alt sind

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13
Q

HöchstArbeitszeit

A

Täglich bis 8,5 Stunden wöchentlich bis zu 40 Stunden

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14
Q

Arbeitstage

A

Werktag ist von Montag bis Samstag Arbeitstag ist von Montag bis Freitag Arbeitszeit von 40 Stunden verteilt sich auf fünf Tage in der Woche

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15
Q

Berufsschultag

A

6 Stunden darf Azubi nicht mehr in die Arbeit sonst möglich

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16
Q

Freizeit

A

Nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit muss eine ununterbrochene Freizeit von mindestens 12 Stunden liegen

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17
Q

Ruhepausen

A

Nach 4,5 Stunden Arbeitszeit muss eine Ruhepause erfolgen
bis zu 6 Stunden 30 Minuten täglich
mehr als 6 Stunden 60 Minuten täglich
eine Pause muss mindestens 15 Minuten lang sein

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18
Q

Urlaub Jugendliche

A

Aus Bundesurlaubsgesetz
16 und jünger 30 Werktage
17 und jünger 27 Werktage
noch nicht 18 Jahres ist gleich 25 Werktage Mindesturlaub

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19
Q

25 Tage Urlaub bei U 18 Jahren wo steht drinnen

A

Tabelle in Vertrag mit rein wenn im Betrieb mehrere UrlaubRegelungen
wenn einheitlich dann muss nicht
wenn mehrere Tage als gesetzlich dann auch nicht

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20
Q

Erst Untersuchung

A

Mit Beschäftigung nur beginnen wenn innerhalb letzten 14 Monate Untersuchung vom Arzt plus Bescheinigung vom Arzt Arbeitgeber vorliegt

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21
Q

Nach Untersuchung

A

Nach einem Jahr noch mal ärztliche Bescheinigung

Nach Ablauf von 14 Monaten Azubi nicht mehr beschäftigen so lange nicht nachgereicht Mensch und 18 nicht mehr

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22
Q

Grundstruktur des Bildungswesens in der Bundesrepublik Deutschland

A

Transparenz !
Im Rahmen der Förderung in Ordnung können die Länder das Bildungswesen im schulischen Bereich in eigener Zuständigkeit regeln

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23
Q

Zuständigkeit von Bund und Ländern

A

Bundes Gesetzgeber – Regelung der betrieblichen Ausbildung, Lender – und liegt die Gesetzgebung für das Berufsschulwesen

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24
Q

Wichtige LänderRegelungen für die Berufsschule

A

Schulgesetze, Schulaufsicht, Lehrpläne

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25
Wichtige Bundesregelungen für die Ausbildungsbetriebe
Berufsbildungsgesetz, Handwerksordnung, Ausbildungsordnungen, Vorschriften der zuständigen Stellen (HWK)
26
Duales Ausbildungssystem – Vorteile –
Eröffnung bester Ausbildungschancen für Jugendliche – maximales Angebot an Ausbildungsplätzen – Wirklichkeits- und praxisnahe Ausbildung direkt in betrieblichen Alltag und in der ersten Ernst Situation des Berufes, stufenweise Einführung in das Berufs und Betriebsleben
27
Duales Ausbildungssystem – Schwachstellen –
Mangelnde Systematik der Ausbildung – Ausbildungsfremde arbeiten – Ausrichtung der Arbeit nicht auf den Ausbildungszweck
28
Ausbildungsordnung
Ausbildungsordnung ist eine Rechtsverordnung, für alle rechtsverbindlich – Ausbildungsordnung ist Grundlage für geordnete und einheitliche Berufsausbildung – Inhalt: Ausbildungsrahmenplan, Ausbildungsberufsbild (bekommt man als Betrieb von HWK)
29
Gesetzliche Mindestinhalte einer Ausbildungsordnung
Bezeichnung Ausbildungsberuf – Ausbildungsdauer – Fertigkeiten Kenntnisse Fähigkeiten – Anleitung sachliche und zeitliche Gliederung von FKF (Ausbildungsrahmenplan) – Prüfungsanforderungen
30
Wer darf einstellen und wer darf ausbilden
Einstellen jeder der persönlich geeignet ist – ausbilden jeder der persönlich und fachlich geeignet ist
31
Eignung Betrieb für die Ausbildung – Kompetenzen –
Persönliche und fachliche Eignung für einstellen und ausbilden klären und Möglichkeit zur Beseitigung von Ausbildungshemmnisse in darstellen – Eignung der Ausbildungsstätte prüfen und gegebenenfalls herstellen – Notwendigkeit für Ausbildungsmaßnahmen außerhalb erkennen und geeignete Möglichkeiten bestimmen (ülu) – Möglichkeiten der Kammern und Innungen zur Unterstützung der Betriebe in Ausbildungsangelegenheiten beschreiben – die Aufgaben der zuständigen Stelle zur Überwachung der Eignung erläutern, folgen bei Verstößen überblicken und Gründe für den Einzug der Ausbildungsberechtigung erkennen
32
Einstellungsberechtigung – wer? –
Grundsätzlich ist jeder Betriebsinhaber berechtigt Azubis einzustellen und somit dafür persönlich geeignet sofern keine bestimmten Gründe entgegenstehen die diese Berechtigung ausschließen
33
Fehlende persönliche Eignung (bei Einstellung)
Verurteilung wegen sexueller Handlungen mit abhängigen Personen – Verstoß gegen Arbeitsschutzbestimmungen – gewissenlose Ausnutzung der Arbeitskraft Jugendliche – Personen die wegen eines Verbrechens zu einer Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren rechtskräftig verurteilt wurden – Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz
34
Drei Gruppen von Betrieben in der fachlichen Eignung Ausbildung
Anlage A – Anlage B – nicht handwerkliche Berufe
35
Betriebliche Voraussetzungen für die Ausbildung (fünf Eignungskriterien)
Auftragslage, Fertigungsprogramm, Betriebsabläufe gewährleisten die praxisbezogene und Wirklichkeitsnahe Vermittlung der notwendigen F, K, F (Ausbildungsrahmenplan) – erforderlichen Maschinen und Werkzeuge müssen vorhanden sein – die Zahl der Azubis steht in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der Ausbildungsplätze oder zur Zeit der Beschäftigten Fachkräfte – geeignete Räumlichkeiten (Arbeitsstättenverordnung) – bei spezialisierten betrieben wird die volle Ausbildung durch Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte gewährleistet (ülu)
36
Zahl Azubis – Richtlinie –
– Ein bis zwei Fachkräfte ist ein Azubi – 3-5 Fachkräfte sind zwei Azubis – 6-8 Fachkräfte sind drei Azubis – je weitere drei Fachkräfte ist ein weiterer Azubi
37
Aufgaben der Innung in der Berufsausbildung
Regelung und Überwachung der Ausbildung entsprechend den Vorschriften der HWK – Durchführung von Ülus, Falls nicht die HWK macht – Gesellenprüfungen abnehmen plus Gesellenprüfungsausschuss errichten, falls HWK ermächtigt – Errichtung Berufsausbildungsausschuss – Mitwirkung bei Verwaltung Berufsschule – Durchführung der zwischenprüfung entsprechend der Ausbildungsordnung, sofern HWK ermächtigt
38
Lehrlingswart (fünft Hauptaufgaben Gebiete)
Anlaufstelle für alle Frauen der Berufsausbildung im Kammerbezirk Innungsbezirk – beraten von Azubis, Ausbildern, ausbildenden und Erziehungsberechtigten – Werbung für zusätzliche Ausbildungsplätze – Feststellung und Beseitigung von Mängeln in den Ausbildungsbetrieb und gegebenenfalls Betriebsbesuch – Zusammenarbeit mit den zwischenprüfungs und Gesellenprüfungsausschuss
39
Wer ist der ausbildende
Ausbilden der im Sinne des Gesetzes ist, wer Azubis einstellt (Betriebsinhaber)
40
Ausbilder, gegebenenfalls Ausbildungsbeauftragter – Qualifikationsprofil –
Persönliche und fachliche Eignung – Eignung als Vorgesetzte – Führungseigenschaften – Vorbildfunktion – Teamfähigkeit
41
Führungseigenschaften – Erklärung –
Schritte planen, Lernschritte durchführen, Ziele stecken, Ausbildungsweg prüfen, also Übersicht über die komplette Ausbildung wissen und haben
42
Pädagogische Aufgaben des Ausbilders
Überwachen – beraten – bewerten und beurteilen – Vermittlung der Ausbildungsinhalte nach Ausbildungsordnung
43
Hauptziele der Erziehung „ Strukturen schaffen „
Fachliche Fähigkeiten, heißtGenauigkeit bei der Arbeit – Charakterbildung, heißt Ehrlichkeit – soziale Verhaltensweisen, heißt Höflichkeit
44
Vorbild Funktion des Ausbilders
Richtiger Umgangston – korrektes auftreten (Aussehen, Kleidung) – Positive Einstellung zu demokratischen Staat und Gesellschaftsordnung
45
Stellung des Ausbilders
Trägt hohe Verantwortung – gegenüber Ausbildungsbetrieb, Azubi, Wirtschaft und Gesellschaft (Steuer, Sozialversicherungsträger)
46
Geeignete Personen Ausbildungshilfskräfte
Es fehlen Erfordernisse für die fachliche Eignung, haben jedoch persönliche Eignung und F, K, F – sind über 18 und haben eine abgeschlossene Ausbildung – diese können einzelne Ausbildungsinhalte vermitteln (betriebsbezogene)
47
Lernanforderungen – Lernvoraussetzungen
Motivation, Eigeninitiative, Konzentrationsfähigkeit, Interesse, Intelligenz (mitdenken)
48
Ausbildungsplan wichtige Inhalte
Ausbildungsorte (Betriebsabteilungen, Arbeitsplätze, MLU, Berufsschule) – Ausbildungsmittel (Maschinen, Werkzeuge) – ausbildende Personen – F, K, F
49
Probezeit
Eignung des Auszubildenden prüfen – 1-4 Monate lang – Beruf und Ausbildungsstätte für Azubi geeignet? – Während der Probezeit soll Azubi alle wichtigen Arbeiten kennen lernen
50
Betriebsrat (muss es nicht geben)
Betriebsrat kann gewählt werden wenn mindestens fünf ständig Wahlberechtigte Arbeitnehmer einschließlich der zu ihrer Ausbildung Beschäftigten mindestens drei wählbar sein müssen – Amtszeit vier Jahre
51
Wahlberechtigung Betriebsrat
Alle Arbeitnehmer und Azubis über 18 – Leiharbeiter mindestens drei Monate in Betrieb – nicht der Geschäftsführung zugehörig
52
Wer kann für Betriebsrat gewählt werden
Über 18 – mindestens sechs Monate im Betrieb – Leiharbeiter nicht – Anzahl richtet sich nach Anzahl der Wahlberechtigten Arbeitnehmer plus Azubis
53
Rechte des Betriebsrats
Betriebsrat Sitzungen nach Bedarf (einberufen) – Abhaltung von Sprechstunden nach Bedarf – Einberufung von Betriebsversammlung in vierteljährlich (außer außerordentliche)
54
Mitwirkung und Mitbestimmung des Betriebsrates in allen Betrieben
Kündigungsmaßnahmen – (Muss informiert werden, kann Veto (mit Begründung) einlegen, außer bei strafbare Handlungen)
55
Mitwirkung und Mitbestimmung des Betriebsrates (zusätzlich in Unternehmen ab 21 Wahlberechtigten Arbeitnehmern)
Personelle Einzelmaßnahmen die Einstellungen, ein Umgruppierungen, Versetzungen
56
Jugend und Ausbildungs
Gibt es wann – mindestens fünf Arbeitnehmer, unter 18, in Ausbildung und 5:00 Uhr 20. Lebensjahr noch nicht vollendet Amtszeit zwei Jahre, sind berechtigt, an Betriebsrat Sitzungen teilzunehmen
57
Rechte der Jugend und Ausbildungsvertretung
– Antragsrecht (bei Betriebsrat Antrag stellen, für Thema, was die haben dich werden soll) – Überwachungsrecht (ist der Antrag Druck? Stand?) – Anregungsrecht (was Azubis brauchen) – kein (ab-) Stimmrecht
58
Nachwuchs Werbung durch die Betriebe – Werbeveranstaltungen –
Betriebsbesichtigung in, Betriebspraktiker, Tag der offenen Tür, Beteiligung an Schulveranstaltungen
59
Verfahren für die Bewerber Auswahl – Bewerbergruppen –
Geschlecht, Alter, Staatsangehörigkeit, Schulabschluss
60
Bewertung Von Bewerbungsunterlagen – wichtige Bewerbungsunterlagen –
Anschreiben, Lebenslauf plus Foto - Zeugnisse (Kopien) – Bescheinigungen Praktika Kurse
61
4 Schulabschlüsse
Förderschüler (Beeinträchtigung) – Hauptschüler (Allgemeinbildung, praxisbezogenes Wissen plus können) - Realschüler(erweiterter Grund Ausbildung plus Berufs vorbereitet) – Gymnasiasten (vertiefte Allgemeinbildung plus zusätzliche Sprachen)
62
Vertragsparteien - notwendige Unterschriften
Ausbildender (Ausbildungsbetrieb) - Lehrling - gesetzlicher Vertreter bei u18 - Ausbildungsvertrag kann sich mündlich abgeschlossen werden
63
Gesetzliche Mindestinhalte BerufsausBildungsvertrag
Beginn und Dauer, Dauer Probezeit, Dauer Urlaub, Zahlung und Höhe Vergütung, Form der Ausbildungsnachweis the
64
Beendigung der Ausbildungsdauer
Kündigung oder Aufhebungsvertrag, Ablauf der Ausbildungsdauer, vorzeitiges Ablegen der Gesellenprüfung
65
Übernahme In ein Beschäftigungsverhältnis – zwei Möglichkeiten –
Vereinbarung eines befristeten Arbeitsverhältnisses oder Einigung auf ein unbefristetes Arbeitsverhältnisses
66
Wesentliche Pflichten des ausbildenden
Vermittlung der für das Ausbildungsziel erforderlichen F, K, F (berufliche Handlungsfähigkeit) – einhalten der geltenden Angaben zu sachlichen und zeitlichen Gliederung des Ausbildungsablaufs, planmäßige Ausbildung – kostenlose zur Verfügungstellung der Ausbildungsmittel für die Ausbildung, zwischen RundGesellenprüfung (Werkzeuge, Werkstoffe, Fachliteratur) – anhalten zum Besuch der Berufsschule und Freistellung zu deren Besuch – Ausstellung eines schriftlichen Zeugnisses bei Beendigung der Ausbildung
67
Wesentliche Pflichten des Auszubildenden
Führung eines Ausbildungsnachweises (Berichtsheft) – Teilnahme an Berufsschule Prüfungen MLU – Benachrichtigung fern bleiben bei Ausbildung, Berufsschule, sonstige Veranstaltungen unter Angabe von Gründen
68
Führung des Berichtsheftes
Während Ausbildungszeit – zu Hause, wenn das auch als Arbeitszeit angesehen wird
69
Eintragungs Voraussetzungen für die Lehrlingsrolle
Ausbildungsvertrag muss den gesetzlichen Vorschriften und der Ausbildungsordnung entsprechen – persönliche und fachliche Eignung, sowie Eignung Ausbildungsstätte zum einstellen und ausbilden müssen vorliegen – ärztliche Bescheinigung über Erstuntersuchung nach dem Jugend Arbeitsschutzgesetz muss vorliegen
70
KündigungsMöglichkeiten – während der Probezeit –
jeder Zeit, ohne Einhaltung einer Frist, ohne Angaben von Gründen, schriftlich und persönliche Übergabe, von beiden Seiten
71
KündigungsMöglichkeiten – nach der Probezeit –
Aus wichtigem Grund, fristlos, Angabe Gründe, schriftlich, von beiden Seiten, nach schriftlicher Abmahnung – Aufgabe der Ausbildungfrist: vier Wochen, Angabe Gründe, schriftlich, nur von Seiten des Azubis
72
Kündigung – wichtige Gründe für den Lehrling –
Unfähig Zur Fortsetzung der Ausbildung (Krankheit) – vielleicht tung zu gesetzeswidrigen oder unsäglichen Handlungen (Straftat) – Vergütung wird nicht gezahlt (Arbeitsverweigerung nach zweimal Nichtzahlung) – Fortsetzung der Ausbildung bringt Leben und Gesundheit in Gefahr (Mail Allergie) – Ausbildende vernachlässigt Ausbildungspflicht gob (Ist nie da, Azubi ist egal)
73
Kündigung – wichtige Gründe für den Ausbildenden –
Azubi macht schweren Diebstahl, Betrug, Unterschlagung – Azubi verlässt wiederholt unbefugt seine Ausbildung – Azubi vernachlässigt trotz wiederholter Aufforderung dauernd den Besuch der Berufsschule – grobe Beleidigungen oder tät Tätlichkeiten gegenüber ausbildenden deren Familien Angehörigen – durch Krankheit Unfall Fortsetzung der Ausbildung unfähig – vorsätzlich oder auch wiederholt grob fahrlässige Sachbeschädigung zum Nachteil des ausbildenden
74
Aufhebungsvertrag
Beidseitiges Einvernehmen– Schriftform zwingend – Belehrungsfristen Überlegungsfrist den Widerrufsfristen beachten falls Regelungen im Tarifvertrag und Tarifgebundenheit besteht
75
Aufhebungsvertrag – zu Regeln der Sachverhalte – Inhalt
Beendigung des Ausbildungsverhältnisses – nach offene Ausbildungsvergütung und deren Bezahlung – verbleibende Rest Urlaub und dessen Gewährung – Aushändigung von Arbeitspapieren – wechselseitige Rückgabe von Betriebsunterlagen beziehungsweise von Unterlagen des Lehrlings – Verschwiegenheitspflichten – Erstellung Ausbildungszeugnis – Hinweis Meldepflicht bei Agentur für Arbeit (drei Monate davor arbeitslos melden)
76
RechtsGrundlagen für die zwischenprüfung
Handwerksordnung, Berufsbildungsgesetz, Ausbildungsordnung, übergangsweise fachliche Vorschriften
77
Rechtsgrundlagen für die Gesellenprüfung
Handwerksordnung, Ausbildungsordnung, übergangsweisr fachliche Vorschriften, Prüfungsordnung für die Durchführung von Gesellen und Umschulungsprüfungen, Erprobungfür Ordnungen für eine gestreckte Gesellenprüfung
78
Spezifische Hilfen und Techniken zur Prüfungsvorbereitung
Prüfungsähnliche Bedingungen (Aufgaben) – Prüfungsvorbereitung durch üLU Kurse, Lehrgänge zur Vorbereitung auf die Prüfung
79
Vermeidung und Abbau von Prüfungsangst – während der Ausbildung bin ich nicht
Die Grundlage zur Bewältigung von Prüfungsängsten müssen bereits während der Ausbildung gelegt werden, nämlich durch die Vermittlung der notwendigen fachlichen, persönlichen und sozialen Kompetenzen (sozial = Lobing, bestärken)
80
Vermeidung und Abbau von Prüfungsangst – vor der Prüfung –
Vor der Prüfung kann der Ausbilder anhand früher Aufgaben die Prüfungssituation simulieren und mit dieser Strategie der gegen Konditionierung dem Auszubildenden dabei helfen, mit seiner Prüfungsangst umzugehen
81
Zulassungsvoraussetzungen zur Gesellenprüfung
Ausbildungsdauer zurückgelegt oder Ausbildungsdauer nicht später als zwei Monate nach Prüfungstermin endet – Berufsausbildungsverhältnis ist im Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eingetragen (außer Ausnahmen) – zwischen Prüfung teilgenommen – Berichtsheft geführt ordnungsgemäß geführt
82
Wiederholungsprüfung
Eine Gesellenprüfung kann im Falle des Nichtbestehens zweimal wiederholt werden – eine Wiederholung zur Notenverbesserung ist nicht vorgesehen
83
Verlängerung des Ausbildungsverhältnisses
Bei Nichtbestehen der Gesellen oder Abschlussprüfung verlängert sich das Ausbildungsverhältnis auf Verlangen des Lehrlings bis zur nächstmöglichsten Wiederholungsprüfung, höchstens jedoch um ein Jahr – außer der Azubi meldet sich nicht, dann Ausbildungsverhältnis zu Ende
84
Gesellenprüfungszeugnis – Übersetzung Noten die Berufsschule –
Auf Antrag des Lehrlings muss der Prüfungsträger (HWK Innung) Eine englische und französische Übersetzung des Gesellenprüfungszeugnisses kostenfrei auswärtigen – auf Antrag vom Lehrling Noten von Berufsschule auf Gesellenprüfungszeugnis ausweisen
85
Einfaches Ausbildungszeugnis – Inhalt
Art, Dauer, Ziel, erworbene berufliche F, K, F – Angaben von Azubi
86
Qualifiziertes Zeugnis – Inhalt
Art, Dauer, Ziel, erworbene berufliche F, K, F, Verhalten (Geschick, besonderes Fachwissen), Leistung, Angaben von Azubi
87
Was ist der Unterschied zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Zeugnis?
Im qualifizierten Zeugnis steht auch noch etwas über das Verhalten und der Leistung des Azubis also die Bestätigung von gewissen Tätigkeiten
88
Rechtsfolgen von Zeugnissen
Wohlwollend formuliert da fort komme nicht erschwert werden soll – wahre Aussagen – Schadensersatzanspruch bei falschen Zeugnis, wenn nachweislicher Schaden entstanden ist
89
Fachgespräch: Begründung der Kriterien zur Auswahl und Gestaltung der Ausbildungssituation
Wahl des Themas der Ausbildungssituation – Qualifikationsziel und deren Teilziele – Ausbildungsabschnitt – Untersuchung der Lernvoraussetzungen des Lehrlings – Aufbau der Ausbildungssituation – Auswahl und Festlegung der Ausbildungsmethode – Ablauf Gestaltung der Ausbildungssituation - Auswahl und Gestaltung der Ausbildungsmittel und Medien – Ausbildungserfolgskontrolle –
90
Wiederholung der Meisterprüfung
Die einzelnen nicht bestandenen Teile der Meisterprüfung können dreimal wiederholt werden