Allgemeines Flashcards

(41 cards)

1
Q

Primärpflicht

A

Eine allein durch das Bestehen des SV begründete Pflicht

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2
Q

Sekundärpflicht

A

Schadensersatz oder Rückabwicklungsanspruch, welcher als Folge einer Verletzung von Leistungs- oder Rücksichtsnahmepflichten entsteht

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3
Q

Relativität der SV

A

SV und die daraus folgenden Pflichten wirken nur zwischen den jeweiligen Parteien. Dritte sind aus dem SV grundsätzlich weder verpflichtet noch berechtigt.

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4
Q

SV im engeren Sinne

A

Ein Anspruch bzw. Ein Recht —> kann als einzelne Forderungsbeziehung bezeichnet werden

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5
Q

SV im weiteren Sinne

A

Umfassendes Rechtsverhältnis aus dem meist mehrere SV im engeren Sinne entstehen

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6
Q

Vertragsfreiheit (Privatautonomie)

A

Abschlussfreiheit und Gestaltungsfreiheit

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7
Q

Abschlussfreiheit

A

Jedes geschäftsfähige rechtssubjekt ist in seiner Entscheidung, einen Vertrag abzuschließen( positive VF) oder nicht abzuschließen ( negative VF) grundsätzlich frei

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8
Q

(Inhalts-&)Gestaltungsfreiheit

A

Der Inhalt von Rechtsgeschäften ist im Rahmen zwingender gesetzlicher (Schutz) Vorschriften frei wählbar

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9
Q

Rechtsgeschäftsähnliche SV

A

Sonderverbindungen, die zwar keine leistungspflichten gem. $ 241 I begründen, bei denen aber Rücksichtnahmepflichten nach $ 241 II bestehen

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10
Q

Hauptleistungsforderungen

A

Pflichten, deretwegen der Vertrag geschlossen wurde

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11
Q

Nebenleistungspflichten

A

Pflichten zur Vorbereitung, Durchführung und Sicherung der Hauptleistungspflichten

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12
Q

Rücksichtsnahmepflichten aus $ 241 II

A

Pflichten zur Absicherung der Hauptpflicht und Abwicklung der SV

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13
Q

Fälligkeit

A

Zeitpunkt, an dem der Gläubiger die Leistung einfordern kann und der Schuldner sie erbringen muss

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14
Q

Erfüllbarkeit

A

Zeitpunkt, von dem an der Schuldner die Leistung erbringen darf

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15
Q

Leistungsort

A

Ort, an dem der Schuldner die geschuldete Leistungshandlung vorzunehmen hat

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16
Q

Aufklärungspflichten

A

Jeder Vertragspartner muss den anderen über bestehende Gefahren bei der Durchführung des Vertrages aufklären

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17
Q

Schutzpflichten

A

Jeder VP muss sich so verhalten, dass anderen Rechtsgütern des Vertragspartners keine Nachteile entstehen

18
Q

Unmöglichkeit

A

Liegt vor, wenn die geschuldete Leistung nicht erbracht werden kann ( $275 I) oder die Leistungserbringung für den Schuldner nicht zumutbar ist und sich dieser darauf beruft ( $ 275 II,III)

19
Q

Gattung

A

Eine Gattung bilden alle Gegenstände die sich durch kennzeichnende Gemeinschaftliche Merkmale von anderen Gegenständen abgrenzen

20
Q

Entgelt

A

Alle Zahlungen, die als Gegenleistung im Rahmen eines synallagmatischen Vertrages vereinbart werden

21
Q

Erfüllungsgehilfe

A

Erfüllungsgehilfe ist, wer mit Wissen und Wollen des Geschäftsherrn in dessen Pflichtenkreis zur Erfüllung seiner Verbindlichkeiten tätig wird.

22
Q

Konnexität, $273 I

A

Beide Ansprüche rühren aus einem einheitlichen, innerlich zusammenhängenden Lebensverhältnis, sodass es gegen Treu und Glauben verstieße, wenn der eine Anspruch ohne Rücksicht auf Erfüllung des andern geltend gemacht werden könnte

23
Q

Geschäftsgrundlage $313

A

Die bei Abschluss des Vertrages zutage getretenen, dem anderen Teil erkennbar gewordenen und von ihm nicht beanstandeten Vorstellungen von dem Vorhandensein oder dem künftigen Eintritt bestimmter Umstände, sofern der Geschäftswille der beiden Parteien auf diesen Vorstellungen aufbaut

24
Q

Verrichtungsgehilfe, 831

A

Verrichtungsgehilfe ist, wer mit Wissen und Wollen des Geschäftsherrn in dessen Interesse tätig wird und ihm gegenüber weisungsgebunden ist

25
Erfolgsort
Ort, an dem der Leistungserfolg I.s.d. Erfüllung $362 eintreten muss
26
Holschuld 269 I
Leistungs- und Erfolgsort = Wohnsitz des Schuldners S muss zur ordnungsgemäßen Erbringung der Leistung den Leistungsgegenstand bereitstellen ( Aussonderung) und den Gläubiger darüber informieren
27
Bringschuld
Leistungs und Erfolgsort =Wohnsitz des Gläubigers | Pflicht des Schuldners ist auch der Transport des Leistungsgegenstandes
28
Schickschuld
Leistungs- und Erfolgsort fallen auseinander Die Pflicht des S besteht darin, den Leistungsgegenstand an eine mit der erforderlichen Sorgfalt ausgewählte und instruierte Transportperson zu übergeben
29
Absolute Fixschulden
Verzögerte Leistung wäre Andere Leistung | 275
30
Relative Fixschulden
Leistungszeit war wichtig aber Leistung nachholbar | 323 nr. 2
31
Stückschuld
Liegt vor, wenn der vom Schuldner zu leistende Leistungsgegenstand von Anfang an durch die Parteien individuell bestimmt wird
32
Gattungsschuld
Liegt vor, wenn Parteien beim Vertragsschluss die geschuldete Leistung nicht konkret I.S.e bestimmten Leistungsgegenstandes beschreiben, sondern die geschuldete Leistung Anhand bestimmter Merkmale der Gattung charakterisieren.
33
Vorratsschuld
S ist von vornherein nur zur Lieferung aus einem bestimmten Bestand verpflichtet ( beschränkte Gattungsschuld)
34
Erfüllung 362
Ist die Schuldtilgung durch bewirken der geschuldeten Leistung an den Gläubiger
35
Leistung an Erfüllungs statt $ 364 I
G akzeptiert eine andere Leistung uneingeschränkt als Erfüllung
36
Leistung erfüllungshalber
G nimmt die andere als die geschuldete Leistung nicht uneingeschränkt, sondern unter der Bedingung ihrer erfolgreichen Realisierung an
37
Unmöglichkeit
Dauerhafte Nichterbringbarkeit des Leistungserfolgs durch eine Leistungshandlung des S
38
Dilatorische Einreden
Stehen Anspruch vorübergehend entgegen
39
Peremptorische Einreden
Hemmen Anspruch dauerhaft
40
Handlung
Jedes positive Tun oder Unterlassen
41
Fahrlässigkeit
Außerachtlassen der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt.