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Flashcards in Altklausurfragen Deck (36)
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0
Q

!! Nenne 5 inhaltliche Mindestanforderungen an Schuldfähigkeitsgutachten (und erkläre sie kurz).

A
  1. Vollständigkeit der Exploration
  2. Benennung der Untersuchungsmethoden, Darlegung der mit ihnen gewonnenen Erkenntnisse
  3. Diagnosen unter Bezugnahme auf zugrundeliegendes Diagnosesystem
  4. Darlegung differentialdiagnostischer Überlegungen
  5. Darstellung der i.A. durch die psychische Störung bedingten Funktionsbeeinträchtigungen (soweit für GA relevant)
  6. korrekte Zuordnung psychiatrischer Diagnosen zu gesetzlichen Eingangsmerkmalen
  7. transparente Darstellung der Bewertung des Schweregrads der Störung
  8. Differenzierung zwischen Einsichts- und Steuerungsfähigkeit bei Beschreibung tatrelevanter Funktionsbeeinträchtigungen
  9. Darstellung von alternativen Behandlungsmöglichkeiten
1
Q

!! Nenne 5 Dinge, über die forensische Gutachten erstellt werden, aus 3 verschiedenen Rechtsgebieten.

A
  1. Zivilrecht: Deliktfähigkeit, Sorge-/Umgangsrecht
  2. Verwaltungs-/Sozialrecht: Opferentschädigung, Fahreignung
  3. Straftrecht: Schuldfähigkeit / Verantwortlichkeit, Aussagebegutachtung, Prognosegutachten
2
Q

Nenne 3 Komponenten (Analysearten) der aussagepsychologischen Begutachtung und beschreibe, was da gemacht wird

A
  1. Realkennzeichenanalyse: erlebnisbegründete Aussagen unterscheiden sich in ihrer Qualität von Aussagen, die nicht auf realen / erlebten Ereignissen basieren. –> Die differenzierenden Merkmale dafür werden untersucht.
  2. Konstanzanalyse: Es wird die Konstanz / Kohärenz zwischen verschiedenen Aussagen sowie zwischen Aussagen und anderen Faktoren / Ablaufkenntnissen etc analysiert.
  3. Kompetenzanalyse: Es wird begutachtet, ob Tatverdächtige zB überhaupt über nötige kognitive Kompetenzen & deliktspezifische Kenntnisse verfügen, um den Delikt verübt zu haben.
3
Q

!! Was ist damit gemeint, wenn der BGH “Transparenz und Nachvollziehbarkeit” fordert, und wie soll man das gewährleisten?

A

Das bedeutet, dass für die Verfahrensbeteiligten ( zumindest aber für andere Sachverständige ) überprüfbar sein muss, wie ein Sachverständiger zu seinen Ergebnissen (im Gutachten) gelangt ist.
Vorrausetzungen dafür sind:
- die Benennung und Beschreibung von Anknüpfungs- und Befundtatsachen (nicht unbedingt wörtliche Wiedergabe der Exploration)
- Erkennbarkeit der Untersuchungshypothesen im Gutachten
- Benennung der Untersuchungsmethoden und Inbezugsetzen zu den Hypothesen
- Erläuterung potentiell verwendeter informeller (nicht-standardisierter) diagnostischer Verfahren
- Erkennbare TRENNUNG von Befundbericht und diagnostischer Interpretation der Befunde im Gutachten!

4
Q

Was sind die 3 Phasen der Realkennzeichenanalyse und welche Annahme liegt ihr zugrund?

A
  1. Untersuchung der Aussage nach inhaltlichen Merkmalen, die der Definition der Realkennzeichen entsprechen
  2. Schätzung, zu welcher Aussageleistung der Zeuge in der Lage ist, auf Grundlage der Befunde zur kognitiven Leistungsfähigkeit des Zeugen (insb. verbale / kreative Fähigkeiten & ggf. spezifische Kenntnisse / Erfahrungen)
  3. In Beziehung Setzen der in der Realkennzeichenanalyse festgestellten inhaltlichen Qualitäten mit den bei dem Zeugen festgestellten spezifischen kognitiven Fähigkeiten

–> Zugrunde liegt die Annahme, dass eine (Falsch)Aussage das Resultat einer kognitiven Leistung ist, eine schwierigere Aufgabe darstellt als ein (wahrer) Erlebnisbericht und bestimmter Qualitätsmerkmale einer wahren Aussage (“Realkennzeichen”) entbehrt.

5
Q

!!Nenne insgesamt 6 Gründe für oder gegen die Einstufung einer Persönlichkeitsstörung als tiefgreifende Bewusstseinsstörung

A

PRO:

  1. Psychopathologische Disposition der Persönlichkeit
  2. Konstellative Faktoren (Alkohol, Übermüdung, chronischer Stress)
  3. Folgeverhalten mit schwerer Erschütterung

CONTRA:

  1. Vorbereitungshandlungen für die Tat
  2. Fehlender Zusammenhang Provokation - Erregung - Tat
  3. Exakte, detailreiche Erinnerung
6
Q

!! Nenne die 4 Eingangsmerkmale nach §20 StGB mit den psychiatrischen Diagnosekriterien / Diagnosebeispielen

A

Ohne Schuld handelt, wer bei Begehung der Tat wegen einer der 4 folgenden Punkte unfähig ist, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln.

  1. krankhafte seelische Störungen (zB Psychosen, Anfallskrankheiten)
  2. Schwachsinn (geistige Behinderung)
  3. tiefgreifende Bewusstseinsstörungen (psychischer Ausnahmezustand einer ansonsten gesunden Person, hochgradiger Affekt)
  4. schwere andere seelische Abartigkeit (SASA, zB schwere Persönlichkeitsstörungen, Psychopathien, Paraphilien)

Wichtig: Prüfung des Vorliegens einer dieser 4 SOWIE Nachweis, dass / ob die Entscheidungs- oder Handlungsfähigkeit zum Tatzeitpunkt dadurch eingeschränkt war!

> > kann dann strafrechtlich nicht belangt werden

7
Q

!! Nenne 5 formelle Anforderungen an Schuldfähigkeitsgutachten

A
  1. Nennung von Auftraggeber und Fragestellung
  2. Darlegung von Ort, Zeit & Umfang der Untersuchung
  3. Dokumentation der Aufklärung (Person muss sich nicht untersuchen lassen, muss wissen, dass alles Gesagte weitergegeben werden muss etc.)
  4. Darlegung der Verwendung besonderer Untersuchungs- und Dokumentationsmethoden (zB Video, Dolmetscher)
  5. Exakte Angabe / Wiedergabe der Erkenntnisquellen
  6. Eindeutige Kenntlichmachung der INTERPRETIERENDEN und kommentierenden Äußerungen & deren Trennung von der Wiedergabe der BEFUNDE
  7. Offenlegung von Unklarheiten / Schwierigkeiten und den daraus abzuleitenden Konsequenzen
  8. Kenntlichmachen der Verantwortungsbereiche der beteiligten Gutachter
  9. übersichtliche Gliederung, übliche Zitierpraxis, Hinweis auf Vorläufigkeit…..
8
Q

Worauf beziehen sich die Begriffe Genauigkeit / Zuverlässigkeit, Aussagefähigkeit und Glaubhaftigkeit?

A
  1. Glaubhaftigkeit einer Aussage: Frage, ob ein Zeuge einen Sachverhalt absichtlich ganz oder teilweise verfälscht darstellt
  2. Aussagefähigkeit: Frage, ob die kognitiven Voraussetzungen für eine korrekte Wahrnehmung, Speicherung und Reproduktion der Wahrnehmung gegeben sind

ZUVERLÄSSIGKEIT umfasst Aussagefähigkeit (s.o.) sowie situativ bedingte Irrtumsanfälligkeit zB wegen Stress oder äußeren Wahrnehmungsbedingungen&raquo_space; sagt also etwas darüber aus, wieviel man im Hinblick auf “unbeabsichtigte” Aspekte von Person und Situation auf die Aussage geben kann

9
Q

Was sind die 6 Pflichten eines Sachverständigen?

A
  1. Verpflichtung zur Prüfung der Beweisfrage
  2. Begutachtungspflicht
  3. Verpflichtung zur persönlichen Erstattung des Gutachtens
  4. Verpflichtung, nach bestem Wissen zu handeln
  5. Verpflichtung, nach bestem Gewissen zu handeln
  6. Verschwiegenheitspflicht
10
Q

Pflichten eines Sachverständigen: Verpflichtung zur Prüfung der Beweisfrage. Was meint das?

A

Pflicht zur:

  • Prüfung, ob Beweisfragen in seinem Fachgebiet liegen & Bestätigung des Auftrags
  • Beantwortung der Fragestellung des Gerichs
  • Prüfung, ob zuerst Experten anderer Fachrichtungen herangezogen werden sollten
  • Zurückweisung des Auftrags, falls die Begutachtung eindeutig in den Bereich der Medizin / Psychiatrie fällt
  • Abschätzung der zeitlichen Verfügbarkeit
11
Q

Pflichten eines Sachverständigen: Begutachtungspflicht. Was meint das?

A
  • Ablehnung eines Begutachtungsauftrags nur möglich aus Gründen, die auch einen Zeugen zur Zeugnisverweigerung (aus persönlichen / sachlichen Gründen) berechtigen
  • Entbindung vom Gutachtenauftrag möglich, wenn
    a) SV aufgrund beruflicher Tätigkeit nicht in der Lage, Gutachten in angemessener Frist zu erstellen
    b) er sich für nicht kompetent erachtet
12
Q

Pflichten eines Sachverständigen: Verpflichtung zur persönlichen Erstattung des Gutachtens. Was meint das?

A
  • Sachverständigenbeweis ist wie Zeugenbeweis eine höchstpers. Äußerung der Beweisperson
  • SV darf nur Hilfskräfte / Mitarbeiter heranziehen, wenn er zur Übernahme der Verantwortung für den Gutachteninhalt bereit ist
  • SV darf Hilfskräfte nur für Tätigkeiten heranziehen, für die sein Sachwissen nicht unbedingt erforderlich ist
  • SV darf nicht anderen SV beauftragen, an seiner Stelle das GA alleinverantwortlich zu erstatten
13
Q

!! Pflichten eines Sachverständigen: Pflicht, nach bestem Wissen zu handeln. Was meint das?

A

Pflicht zur:

  • selbstkritischen Einschätzung der Grenzen des eigenen Wissens /Könnens
  • Berücksichtigung des neuesten Wissensstands
  • Befolgung wissenschaftlich begründeter diagnostischer Grundsätze
  • Auswahl diagnostischer Verfahren, die dem Stand der Wissenschaft entsprechen
14
Q

!! Pflichten eines Sachverständigen: Pflicht, nach bestem Gewissen zu handeln. Was meint das?

A
  • SV muss überzeugt sein, dass er sorgfältig & gewissenhaft gearbeitet hat
  • Ausmaß der Unsicherheit des eigenen Wissens muss zutreffend eingeschätzt werden können und offengelegt werden
  • ggü. Betroffenen darf keine falsche Sicherheit der Ergebnisse vorgegeben werden
  • SV darf sich nicht durch Vorgutachten / bereits bestehende gerichtliche Regelungen beeinflussen lassen
15
Q

Pflichten eines Sachverständigen: Verschwiegenheitspflicht. Was meint das?

A
  • Pflicht zur Geheimhaltung aller Untersuchungsdaten (Ausnahmen nur ggü. dem Betroffenen und dem Auftraggeber)
  • Name, Anschrift & bloße Tatsache der Begutachtung unterliegen auch Geheimhaltungspflicht
  • Mitteilung aller entscheidungsrelevanten Daten, die im Zuge der Begutachtung entstehen, ans Gericht (auch auf ausdrücklichen Wunsch der Auskunftsperson kein Verschweigen erlaubt!)
  • ohne Zustimmung des Geheimnisträgers auch keine Mitteilung von Begutachtungs-Erkenntnissen an Fachkollegen erlaubt
  • Aufbewahrung / Entsorgung von Unterlagen so, dass sie keinem Unbefugten zugänglich werden
16
Q

Nenne 4 Anlässe für Prognosegutachten

A

Juristische Anlässe:

  1. Frage nach ANORDNUNG von Maßnahmen (Zustand, Behandlungsaussichten&raquo_space; Gründe für / gegen Unterbringungsbefehl zur Sicherheitsverwahrung?)
  2. Frage nach AUSSETZUNG von Maßnahmen (zB der Reststrafe / Maßregel / Sicherheitsverwahrung&raquo_space; besteht noch Gefahr, dass die in der Tat gezeigte Gefährlichkeit fortbesteht bzw. aufgrund einer Neigung des Täters weiterhin rechtswidrige Taten zu erwarten sind)
  3. Frage nach Gewährung von Vollzugslockerungen / offenem Vollzug
  4. Polizeilicher Anlass: konkrete Bedrohungssituation, zB erpresserischer Menschenraub & Täter bekannt
17
Q

!! Was ist Revision und was Berufung (Unterschied)? Und an welchem Gericht gibt es was?

A

In der Berufung (Tatsacheninstanz!) können die Tatsachen des Falles noch einmal überprüft werden und die Anführung neuer Tatsachen und Beweise ist möglich. Berufung kann nur gegen Urteile des Amtsgerichts eingelegt werden.

In der Revision sind Feststellungen zu Tatsachen / neue Beweise ausgeschlossen - es wird nur geprüft, ob das Urteil richtig und ordnungsgemäß zustandegekommen ist, es geht also nur um die Prüfung auf Verfahrensfehler.

Ist die erste Instanz das Amtsgericht, so ist das Landgericht die Berufungsinstanz und das Oberlandesgericht die Revisionsinstanz.

18
Q

Nenne und erkläre Mindestanforderungen bei der aussagepsychologischen BEGUTACHTUNG

A
  • Gegenstand der Begutachtung ist die Beurteilung einer spezifischen AUSSAGE
  • das methodische Grundprinzip besteht in der Aufstellung versch. HYPOTHESEN zur Erklärung dieser Aussage
  • Ausgangspunkt (NULLHYPOTHESE) ist die Annahme, die Aussage sei unwahr
  • In weiteren spezifizierten Hypothesen werden potentielle Erklärungen für die Entstehung einer unwahren Aussage aufgestellt (zB Erfindung, Dramatisierung, Umdeutung, Suggestion) und anhand erhobener Daten überprüft & ggf. zurückgewiesen (FALSIFIKATIONSSTRATEGIE)
  • wenn diese Hypothesen auf Basis der erhobenen Befunde nicht als Erklärung für die Aussage gelten können, –> Schlussfolgerung, dass Aussage eigene Erlebnisse wiedergibt
19
Q

! Kurz erklären: Was wird bei der “Deliktfähigkeit” begutachtet, was bedeutet das?

A

Deliktfähig ist eine Person, die nach BGB für einen von ihr vorsätzlich / fahrlässig angerichteten Schaden Ersatz leisten muss (da sie diesen Schaden einschätzen / voraussehen konnte)

> > zB bei Kindern unter 7 nicht der Fall, bei Jugendlichen unter 14 bzw. 18 nur, wenn sie den Schaden nachweislich nicht einschätzen konnten (das gilt es dann wohl zu begutachten)

20
Q

Nenne Altersgrenzen im Strafrecht und ihre Implikationen (Verantwortlichkeit, Rechtsfolgen)

A
  1. KINDER U14: strafunmündig - Maßnahmen nach KJHG, Schutzmaßnahmen nach BGB, keine strafrechtlichen Maßnahmen
  2. JUGENDLICHE Ü14, U18: bedingt strafrechtlich verantwortlich - Sanktionen nach dem JGG und Maßregeln der Besserung und Sicherung gemäß §7 JGG
  3. HERANWACHSENDE Ü18, U21: generell strafrechtlich verantwortlich (Ausnahme §20 StGB) - Entscheidung über die Anwendung der Sanktionen aus dem Jugend- oder Erwachsenen (Strafrecht) gem. §105 JGG, ggf. Milderung
  4. ERWACHSENE Ü21: generell strafrechtlich verantwortlich (Ausnahme §20 StGB) - Sanktionen und Maßregeln nach dem StGB
21
Q

!! Kurz erklären: Was wird bei der “Schuldfähigkeit / Verantwortlichkeit” begutachtet, was bedeutet das?

A

Täterbestrafung setzt Nachweis individueller Schuld voraus, diese liegt im strafrechtlichen Sinn nur dann vor, wenn das rechtswidrige Handeln auf den (freien) Willen des Täters zurückgeht und er Unrecht als Unrecht erkennen konnte

> > Prüfung der Einsichts- / Handlungsfähigkeit zum Tatzeitpunkt bzw. von Einschränkungen durch Alter / Unreife / Störung der Geistestätigkeit

zB:

  • zw. 14 & 18: reifeabhängige Entscheidung, ob Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht anzuwenden ist
  • Ü18: Prüfung potentieller Schuldunfähigkeit / verminderter Schuldfähigkeit gemäß §20/21
22
Q

!! Kurz erklären: Was wird bei der “Opferentschädigung” begutachtet, was bedeutet das?

A

Nach Opferentschädigungsgesetz können Personen, die Opfer einer Gewalttat geworden sind und dadurch eine gesundheitliche körperliche / PSYCHISCHE Schädigung erlitten haben, eine Entschädigung nach dem Bundesversorgungsgesetz erhalten.

hierzu:
1. psychodiagnostische Gutachten als klinische Stellungnahme zu Vorliegen / Intensität spezifischer psychischer Störungen wie zB akute Belastungsreaktion / PTBS

  1. aussagepsychologische Gutachten, wenn für eine lange zurückliegende (verjährte) Straftat Entschädigung nach OEG beantragt wird. Da in diesen Fällen nicht mehr auf Beweisfeststellungen des Gerichts zurückgegriffen werden kann, muss hier evtl. die Glaubhaftigkeit der Behauptungen des Antragstellers geprüft werden.
23
Q

!! Kurz erklären: Was wird bei aussagepsychologischen Gutachten begutachtet, was bedeutet das?

A

Ist das, was (von Zeugen oder Verdächtigen) berichtet wird, wirklich geschehen, oder ist die Aussage absichtlich bzw. aufgrund von Irrtümern / Wahrnehmungsverzerrungen / Erinnerungsverlusten / suggestiven Beeinflussungen etc. verfälscht?
» Begutachtung von Glaubhaftigkeit & Zuverlässigkeit/ Aussagefähigkeit

24
Q

!! Kurz erklären: Was wird bei Prognosegutachten begutachtet, worum geht es?

A

Rückfall- und Gefährlichkeitsprognose:
Justiz und Strafvollzug benötigen oft Vorhersage zukünftigen Verhaltens von Straftätern (zB wegen Frage nach Vollzugslockerungen, Bewährung, Bedrohungssituationen etc.)

25
Q

!! Was sind Dunkelfelduntersuchungen?

A

In der Kriminologie bezeichnet das Dunkelfeld die Differenz zwischen den amtlich registrierten Straftaten – dem Hellfeld – und der vermutlich begangenen Kriminalität.
Dunkelfelduntersuchungen sind somit (meist quantitative) Untersuchungen zu unbekannt (im “Dunkeln”) gebliebenen, nicht angezeigten und somit nicht anhand offizieller Statistiken erfassbaren Straftaten / Gewalthandlungen (zB sexueller Missbrauch).

> > Epidemiologische Untersuchungen zur “wahren” Prävalenz sexuellen Missbrauchs

26
Q

!! Was sind Instanzen im deutschen Gerichtswesen (mögliche Instanzwege)?

A

I) 1. Instanz: Amtsgericht (AG)
Berufungsinstanz: Landgericht (LG)
Revisionsinstanz: Oberlandesgericht (OLG)

II) 1. Instanz: Landgericht
Revisionsinstanz: Bundesgerichtshof (BGH)

27
Q

Gegenstände / Unterschied forensische & Kriminalpsychologie nennen und beschreiben.

A
  1. Forensische: Diagnostik & Begutachtung von Straftätern (& Zeugen)
    » Erstellung von Gerichtsgutachten, überwiegend Schuldfähigkeit von Straftätern sowie Zuverlässigkeit & Glaubhaftigkeit von Zeugenaussagen
  2. Kriminalpsychologie: Psychologische Tätigkeiten in Strafvollzug & Täterbehandlung
    » Erklärung, Prognose, Prävention und Intervention bei kriminellem und abweichendem Verhalten
    » Behandlung von Delinquenten, Sozialtherapie, Training des Vollzugspersonals, Organisationspsychologie des Strafvollzugs
    » Polizeipsychologie

RECHTSPSYCHOLOGIE als Oberbegriff für beides (seit 80ern)

28
Q

Was sind methodische Probleme bei Dunkelfelduntersuchungen?

A
  1. uneinheitliche Definition des Tatbestandes
  2. retrospektive Befragung von Erwachsenen
  3. Selbstselektion der Stichprobe
  4. Art der Befragung (telefonisch, direkt, schriftlich)
  5. Art der Fragen (spezifisch vs. allgemein)
29
Q

Inwiefern gibt es uneinheitliche Definitionen des Tatbestandes sexuellen Missbrauchs?

A
  1. unterschiedliche Altersgrenzen
  2. unterschiedliche Altersdifferenzen zwischen Täter und Opfer
  3. Einbezug von Handlungen ohne Körperkontakt?

> > Enge Definition: Vollendeter oder versuchter GV oder sonstiger Körperkontakt, Altersdifferenz >= 5 Jahre

> > Weite Definition: auch verbale Belästigungen und exhibitionistische Begegnungen

–> Je nach Definition unterschiedliche PRÄVALENZEN (weite&raquo_space; größer)

30
Q

Was sind Grenzen der Glaubwürdigkeitsbegutachtung?

A

Glaubwürdigkeitsgutachten sind Wahrscheinlichkeitsaussagen.
Die Glaubwürdigkeit einer Aussage kann nicht eingeschätzt werden, wenn
1. suggestiv befragt wurde
2. kein analysefähiges Aussagematerial vorhanden
3. zu wenig diagnostisch relevantes Aussagematerial vorhanden
4. beim Aussagenden psychopathische Störungen vorliegen
5. der Begutachtete mit den Techniken der Glaubwürdigkeitsanalyse vertraut ist

31
Q

Was sind Probleme bei der Beurteilung, ob eine tiefgreifende Bewusstseinsstörung im Sinne von §20 vorliegt?

A
  1. kurz andauernde emotionale Ausnahmezustände, die sich aus einer Konflikt-/Belastungssituation ergeben (ggf. schwer rekonstruierbar)
  2. subjektives Erleben & unscharfe Erinnerung des Täters
  3. retrospektive Beschreibung / Quantifizierung
  4. oft keine Tatzeugen bzw. verfälschte Aussagen von Opfern
32
Q

Was ist die Kernfrage der kriterienorientierten Aussageanalyse (ich glaub das gleiche wie Realkennzeichenanalyse)?

A

Ob der Zeuge (mit seinen spezifischen kognitiven Fähigkeiten, Kenntnissen und Erfahrungen angesichts der situativen Bedingungen sowie zwischenzeitlichen Ereignisse) überhaupt in der Lage gewesen wäre, die Aussage auch ohne eigene Erlebnisgrundlage zu produzieren.
» Prüfung anhand der Realkennzeichen (eher in erlebnisbegründeten Aussagen zu finden, sie zu “erfinden” ist eine schwierigere kognitive Leistung!)

33
Q

Kriterien für bzw. gegen eine Einstufung einer Persönlichkeitsstörung als SASA.

A

Pro:
1. erhebliche Auffälligkeiten der affektiven Ansprechbarkeit und Affektrehgulation
2. Einengung der Lebensführung bzw. Stereotypisierung des Verhaltens
3. durchgehende Störung des Selbstwertgefühls
4. deutliche Schwäche von Realitätsprüfungsmechanismen
» durchgängige Beeinträchtigung der Beziehungsgestaltung / psychosozialen Leistungsfähigkeit durch diese affektiven, behavioralen und kognitiven Probleme

Contra:

  1. Auffälligkeiten der affektiven Ansprechbarkeit / Selbstwertproblematik OHNE durchgehende / schwerwiegende Beeinträchtigung der Beziehungsgestaltung / psychosozialen Leistungsfähigkeit
  2. weitgehend erhaltene Verhaltensspielräume
  3. intakte Realitätskontrolle
  4. altersentsprechende biographische Entwicklung
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Q

Was sind

  1. Suggestion
  2. Suggestibilität
  3. Suggestivität?
A
  1. Vorgang / Ausmaß, in dem Aufnahme / Speicherung / Erinnerung / Berichten von Ereignissen durch soziale und/oder kognitive Faktoren beeinflusst wird
  2. individuelle / situative Anfälligkeit für suggestive Beeinflussungen
  3. Suggestionspotential eines Verhaltens / einer Frageform
36
Q

Die 5 wesentlichen Entwicklungen in der Rechtspsychologie in den letzten 25 Jahren

A

I) Diversifizierung der Rechtspsychologie (7 Bereiche)
II) zunehmende emp. Orientierung in der rechtspsych. Forschung
III) Weiterbildung & Qualitätssicherung (z.B. BGH Urteil zu Mindeststandards bei Glaubhaftigkeitsgutachten; Zertifikat der Weiterbildung im BDP)
IV) Akzeptanz der RP in der Rechtssprechung, Polizei & Politik
V) Akzeptanz der RP in der Fachöffentlichkeit
VI) Perspektiven der RP

7 Bereiche der Rechtspsychologie

1) Psychodiagnostische Begutachtung
2) Erklärung kriminellen Verhaltens
3) Prävention
4) Resozialisierung
5) Polizeipsychologie
6) Psychologie der Gerichtsverhandlung/außergerichtlichen Konfliktregelung
7) psychologische Aspekte der Viktimologie