Anspruch gegen den Tierhalter bzw. - Aufseher, §§ 833, 834 BGB Flashcards

1
Q

Anspruch gegen den Tierhalter bzw. - Aufseher, §§ 833, 834 BGB

A

I. Haftungsbegründender TB
1.Tierhalter (§ 833) / Tieraufseher (§ 834)

  1. Rechtsgutverletzung durch das Tier
    (3. Keine RWK/ Verschuldensprüfung - hM: Gefährdungshaftung!!)
  2. Haftungsausschluss

II. Haftungsausfüllender TB

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
2
Q

Tierhalter/ Tieraufseher, § 833, 834 BGB

A

Tierhalter:
Wer die Bestimmugnsmacht über das Tier hat, aus Eigeninteresse für die Kosten des Tieres aufkommt, den allg. Wert und Nutzen des Tieres für sich in Anspruch nimmt und das Verlustrisiko trägt

Tieraufseher (-hüter):
Wer vertraglich die Aufsicht übernommen hat und eine dem Tier angenäherte Stellung einnimmt, dh „dass ihr eine gewisse Selbstständigkeit beim Ergreifen von Maßnahmen zukommt, die dem Schutz Dritter gegen die von dem Tier ausgehenden Gefahren dienen“

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
3
Q

Abgrenzung Luxustier - Nutztier, § 833, 834 BGB

A

Abgrenzung nach der allgemeine Zweckbestimung statt

Luxustier: –>
Tier, das entweder nicht als Haustier anzusehen ist oder nicht dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt ds Tierhalters zu dienen bestimmt ist
zB.: Katze/ Hund

Nutztier:
Haustier, welches dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt ist (Zucht-, Schlacht-, Nutzvieh)

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
4
Q

Rechtsgutverletzung durch das Tier, §§ 833, 834 BGB

Kausalität

A
  • Tötung eines Menschen
  • Verletzung von Gesundheit oder Körper
  • Beschädigung einer Sache

Strittig ist die Zurechnung

  1. hM: Kausalität iSd Äquivalenttheorie (Gefährdungshaftung)
  2. Kausalität iSd Adäquanztheorie (Verschuldenshaftung)
    Zusätzlich noch Rechtswidrigkeit/ Schuldprüfung
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
5
Q

Kausalität iSd Äquivalenttheorie (Gefährdungshaftung)

A

hM

  1. Kausalität
  2. Schutzzweck der Norm
    Verwirklichung der typischen Tiergefahr, dh die durch die Unberechenbarkeit tierischen Verhaltens hervorgerufene Gefährdung von Rechtsgüter Dritter. (str. wenn Tier geleitet und gehorcht hat)
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
6
Q

Kausalität iSd Adäquanztheorie

A

mM

I. Rechtsgutverletzung durch das Tier
1. Kausalität
2. Schutzzweck der Norm
Verwirklichung der typischen Tiergefahr, dh die durch die Unberechenbarkeit tierischen Verhaltens hervorgerufene Gefährdung von Rechtsgüter Dritter. (str. wenn Tier geleitet und gehorcht hat)

II. Rechtswidrigkeit - nach den allg. Regeln

III. Verschulden - grds. indiziert
Exkulpationsmöglichkeiten (§ 833 2, 834 2 BGB)
1. Erforderliche Sorgfalt bei Tieraufsicht beachtet (streng)
2. Fehlende Kausalität von Pflichtverstoß und Schadenseintritt

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
7
Q

Haftungsausschluss, § 833, 834 BGB

A
  1. Vertraglicher Haftungsausschluss möglich
  2. Freistellung aus dem Gesichtspunkt der Fälligkeit regelm. (-)
    Die Annahme einer stillschweigend vereinbarten Haftungsbeschränkung im Wege ergänzender Vertragsauslegung stellt eine künstliche Rechtskonstruktion dar

Analoge Anwendung des § 599 BGB nur wenn zu gleich ein Leihvertrag vereinbart war.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
8
Q

Haftungsausfüllender Tatbestand

A
  1. Schadensersatz nach den allg. Regeln, §§ 249 ff, 842 ff BGB
  2. Mitverschulden des Geschädigten, § 254 BGB
  3. Haftungsfreistellung bei Handeln auf eigene Gefahr (§ 242)
    - nur ausnhamesweise
    - Geschädigter setzt sich bewusst Risiken aus, die über die normale
    Tiergefahr hinausgehen (Zureiten, Dressurreiten, Springen)
    - idR Berücksichtigung der freien Interessenexposition
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly