Arbeits- und Sozialrecht Flashcards
(27 cards)
Stufenbau der Rechtsordnung
(unten-oben): Einzelarbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung, Kollektivvertrag, Nationale Gesetze, Europarecht
Arbeitsvertrag
regelt Rechte und Pflichten v. Arbeitnehmer und -geber, an keine Form gebunden (mündlich, schriftlich od. schlüssig)eg
Dienstzettel
wesentliche Rechte und Pflichte (zB. Name, Anschrift des AG; Beginn d Arbeitsverhältnisses; Kündigungsfrist;…)
atypische Arbeitsverträge
Abweichungen bezüglich Arbeitszeit, Beendigung, Vertragspartner (Teilzeitbeschäftigung, Freier Dienstvertrag, Werkvertrag, Geringfügige Beschäftigung, Arbeitskräfteüberlassung)
Rechte und Pflichten Arbeitgeber
Zahlung des Entgelts, Gleichbehandlung, Arbeitnehmerschutz, Arbeitgeberhaftung
rechte und Pflichten Arbeitnehmer
persönliche Arbeitsleistung, Treuepflicht, Konkurrenzverbot, Sorgfalts- u Haftpflicht
Arbeitszeit
Normalarbeitszeit (40h Woche), Überstundenarbeit (Abgeltung: pro Überstunde 50% Zuschlag Normallohn) max 20h pro Woche, Höchstarbeitszeit (60h), Ruhepausen, Gleitzeitregelung(individuelle Zeiten), Teilzeitarbeit
Urlaub
pro Arbeitsjahr 25 Arbeitstage, Anspruch auf Urlaub in ersten 6 Monaten des 1 Arbeitsjahres, nach 6 Monaten, nach 2 Arbeitsjahr
Mutterschutz und Karenz
bis 8 Wochen nach Geburt Beschäftigungsverbot, erhalten vollen Gehalt, danach Karenz endet spätestens nach 2J., Kinderbretreuungsgeld
Arbeitsverhinderung
bekommt Lohn, bei wichtigen persönlichen Gründe Anspruch auf Entgeltfortzahlung
Beendigung eines Arbeitsverhältnisses
entweder befristetes od unbefristetes Arbeitsverhältnis,
Arten: Zeitablauf (wenn begrenzt), Auflösung während Probezeit(befristetes Probeverhältnis), Einvernehmliche Auflösung(gegenseitiges Einvernehmen), Entlassung(sofortige Auflösung), Austritt, Kündigung(kann von beiden Seiten ohne Gründe)
Betriebliche Mitbestimmung
Ausübung durch Organe (mind 5 ü18->Betriebsrat, Betriebsversammlung)
Betriebsversammlung
Rechte (Stellungnahme soziale, personelle, wirtschaftliche Angelegenheiten, Behandlung v Berichten, Enthebung Betriebsrates)
Betriebsrat
Mitbestimmungsrechte durch Betriebsrat ausgeübt (5-9: 1 Betriebratsmitglied,…)
Aktiv wahlberechtigt: alle beschäftigten Arbeitnehmer, ü18
Passiv: alle die seit mind. 6 Monaten angestellt sind, noch nicht ü18
Rechte und Pflichten Betriebsrat
Betriebsvereinbarungen, Personalangelegenheiten, Überwachung Einhaltung Rechtsvorschriften, Arbeitnehmerschutz, Frauenförderung;…
Arbeitnehmerschutz
Schutzmaßnahmen, Umgang gefährlicher Stoffe, gefährliche Maschinen, Arbeitsruhe, Belastungen
Zur Bewahrung: Sicherheitsvertrauensperson, Sicherheitsfachkräfte, Betriebsarzt
Bereiche Sozialschutzsystem
Sozialversicherung, Arbeitslosenversicherung, Universelle SYSTEME, Soziale Dienste,..
Sozialausgaben 28,3% des BIP
Gesetzliche Sozialversicherung
Pflichtversicherung, Sozialversicherungsbeiträge
Ges. Sozialversicherung: Unfallversicherung (Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten, Arbeitsmedizin, Vorbeugung, Entschädigungen), Krankenversicherung(Förderung u Schutz d Gesundheit, Leistungen zur Heilung v Krankheiten, Mutterschaftshilfe, Pflegegeld), Pensionsversicherung(durch Generationenvertrag finanziert), Arbeitslosenversicherung(Vermeidung Armut, Was sind die Vorraussetzungen, Welche Leistungen)
Organisation der gesetzlichen Sozialversicherungsanstalten
Dachverband->Pensionsversicherung(PVA), Krankenversicherung(ÖGK), Unfallversicherung(AUVA)
Selbstständige SVS, Öffentliche Bedienstete BVAEB
Arbeitsmarktverwaltung
Arbeitsmarktservice AMS Österreichs größter Jobvermittler; Zielvorgaben: möglichst frühes Eingreifen, Chancengleichheit fördern, Hebung des Bildungsniveau, keine Langzeitarbeitslosigkeit
Hauptaufgaben: Berufsberatung, Stellenvermittlung, Umschulungsmaßnahmen
Immaterialgüterrecht
schützt geistige Eigentum einer Person: Markenrecht, Musterschutz, Patentrecht, Urbheberrecht
bei Patentamt anmelden
Markenrecht
Marken=Kennzeichen (Worte oder Grafiken, unterscheiden) Bildmarke, Wortmarke oder kombinierte Marke
Markenregister:offenes Buch
Schutzdauer: 10 Jahre, Weltorganisation f geistige Eigentum (international)
Musterschutz
äußeres Erscheinungsbild eines Produktes(Design), Schutzdauer 5-25 Jahre
Patentrecht
Neuheiten mit hohem Innovationsgrad durch patent schützen (meistens technologisch zB Maschinenbau)
Schutzdauer: bis zu 20 Jahre
rechtlich übertragbar und wirtschaftlich nutzbar
Gebrauchsmuster:2. Möglichkeit eine technische Erfindung schützen zu lassen
Unterschiede: keine Prüfung der Neuheit, Schutzdauer 10 Jahre, Publizierung bis zu 6M vor Anmeldung