Auswendig Flashcards
(30 cards)
Originäre Betätigung EaGB
§15 Abs. 2 \+ Selbständigkeit -> Unternehmerrisiko \+ Nachhaltigkeit -> Mit Wdh-Absicht \+ Gewinnerzielungsabsicht \+ Teilnahme am allg. wirtsch. Verkehr - Nicht L+F - Nicht SA - Nicht bloße Vermögensverwaltung
Prüfung SA
§18 EStG
Selbstständigkeit -> Eigenverantwortlichkeit
Eigene Arbeitskraft -> selbstst. Leitende Tätigkeit
Prüfung NSA
§19 EStG
Arbeitnehmer -> weisungsgebunden
Dienstverhältnis -> Arbeitskraft wird geschuldet
Berechnung des z.v.E
S.d.E - Entlastungsbeträge = Gesamtbetrag der Einkünfte - Verlustabzug - Sonderausgaben - Außergew. Belastungen = Einkommen - Kinderfreibetrag = z.v.E
Subsidiaritäten
- §20 Abs.8 EStG ->EaKV nachrangig zu LF,GB,SA,VV
2. §21 Abs.3 EStG -> VV nachrangig zu LF,GB,SA,NSA
Besteuerung Dividenden bei nat. Personen im BV
EaGB -> §15 i.V.m §20 Abs.8 EStG
TEV nach §3 Nr. 40 lit. D
60% abziehbar nach §3c Abs. 2 EStG
Was ist von Einnahmen abziehbar?
Betr.Ausgaben §4 Abs. 4 EStG -> Ausgaben durch Betrieb veranlasst
Werbungskosten §9 Abs 1 S.1 EStG -> Erwerbung, Sicherung und Erhalt der Einnahmen
Nicht abziehbar: Lebenshaltungskosten §12 Nr. 1 S. 1
Zusätzliche Voraussetzungen Zinsschranke Kap.Ges
§8a Abs.2,3 KStG
Konzern- oder Escapeklausel greift nur, wenn keine schädl. Gesellschafterfremdfinanzierung -> mehr als 10% des pos. Schuldzinsüberhangs durch wesentlich beteiligte (>25%)
Verlustrücktrag §
§10d Abs 1 EStG
-> Zeitlich beschränkt 1 J
Verlustvortrag
§10d Abs.2 EStG
Unbeschränkt bis 1 mio, darüber hinaus nur 60% frei
Besonderheiten Verlustbehandlung
- ) KV
- ) priv. Veräußerungsgeschäft
- ) §20 Abs. 6 S.2 EStG -> kein vertikaler Verlustausgleich
2. ) §23 Abs. 3 S.7Nur mit Gewinnen aus priv. Veräußerungsgeschäften verrechenbar
Thesaurierungsbegünstigung
§34a EStG
Bei LF,SA,GB ermäßigter Steuersatz für Thesaurierungen i.H.v 28,25%
Körperschaftsteuerpflicht
§1 KStG -> unbeschränkte; „Welteinkommensprinzip“
§2 KStG -> beschränkte; Weder Sitz noch GL im Inland; „Territorialprinzip“
Tarif und Erhebung KSt
§23 Abs 1 KStG 15%
- > Jahressteuer mit vierteljährlicher Vorauszahlung
- > Veranlagungsteuer
Bem. GL für KSt
§7 Abs.1 KStG -> z.v.E
Paragraph für EaGB kraft Rechtsform
§8 Abs. 1 KStG
Ermittlung Körperschaftsteuerliches EK
Steuerbilanz-Ergebnis - Erfolgswirks. Vorgänge aus Ges.Bereich -> VgA = z.v.E vor Verlustabzug - Verlustabzug = z.v.E
Besteuerung Dividende an Kap.Ges
§8b Abs 1 KStG 100% Steuerfrei
§8b Abs 3 KStG Hinzurechnung 5% nicht abzugsfähiger BA
Ausnahme: 100% Steuerpflichtig wenn Beteiligung <10% §8b Abs 4 KStG
Besteuerung Veräußerung von Kap.Ges
§8b Abs. 2 KStG -> 100% KSt-frei
§8b Abs. 3 KStG -> Hinzurechnung 5% nicht abzugsfähige BA
-> §8b Abs. 4 (<10%) greift nicht
Voraussetzungen Verdeckte Gewinnausschüttunng
- Vermögensminderung oder unterlassene Vermögensmehrung
- Veranlassung durch Geschäftsverhältnis
- Minderung des Einkommens (kein Aufwand verbucht)
- Beruht nicht auf Gewinnverteilungsbeschluss
Rechtsfolgen VgA
Außerbilanzielle Hinzurechnung gem §8 ABs.3 KStG
-Empfänger hat EaKV §20 Abs. 1 Nr.1 S.2 EStG (Umqualifizierung)
Paragraph Mantelkauf
§8c KStG
Ausnahmen Mantelkauf
Sanierungsklausel §8c Abs. 1a KStG
Konzernklausel §8c Abs. 1 S.5 KStG
Stille Reserven Escape Klausel §8c Abs. 1 S. 6-8 KStG
-> Verlust bleibt nutzbar, solange er die stillen Reserven nicht übersteigt
Gewerbesteuerschema
Gewinn aus GB (§7 GewStG) \+ Hinzurechnung (§8) - Kürzung (§9) = Maßgebender Gewerbeertrag - Gewerbeverlust (§10a) Abrunden auf volle 100 (§11 Abs.1 S.3) - Freibetrag (max 24.500) (§11 Abs 1 Nr.1) = Gewerbeertrag nach Abrundung und FB * Steuermesszahl (§11 Abs. 2) = Steuermessbetrag (§11 Abs. 1 S.1) * Hebesatz (§16) =Gewerbesteuerschuld