Begriffe Flashcards

(31 cards)

1
Q

Umweltpolitik

A

die von den obersten Führungsebenen einer Organisation verbindlich dargelegten Absichten und Ausrichtungen dieser Organisation in Bezug auf ihre Umweltleistung, einschließlich der Einhaltung aller geltenden Umweltvorschriften und der Verpflichtung zur kontinuierlichen Verbesserung der Umweltleistung. Sie bildet den Rahmen für die Maßnahmen und für die Festlegung umweltbezogener Zielsetzungen und Einzelziele.

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2
Q

Umweltleistung

A

die messbaren Ergebnisse des Managements der Umweltaspekte einer Organisation durch diese Organisation

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3
Q

Einhaltung der Rechtsvorschriften

A

vollständige Einhaltung der geltenden Umweltvorschriften, einschließlich der Genehmigungsbedingungen

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4
Q

Umweltaspekt

A

derjenige Bestandteil der Tätigkeiten, Produkte oder Dienstleistungen einer Organisation, der Auswirkungen auf die Umwelt hat oder haben kann

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5
Q

bedeutender Umweltaspekt

A

ein Umweltaspekt, der bedeutende Umweltauswirkungen hat oder haben kann

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6
Q

direkter Umweltaspekt

A

ein Umweltaspekt im Zusammenhang mit Tätigkeiten, Produkten und Dienstleistungen der Organisation selbst, der deren direkter betrieblicher Kontrolle unterliegt

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7
Q

indirekter Umweltaspekt

A

ein Umweltaspekt, der das Ergebnis der Interaktion einer Organisation mit Dritten sein und in angemessenem Maße von einer Organisation beeinflusst werden kann

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8
Q

Umweltauswirkung

A

jede positive oder negative Veränderung der Umwelt, die ganz oder teilweise auf Tätigkeiten, Produkte oder Dienstleistungen einer Organisation zurückzuführen ist

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9
Q

Umweltprüfung

A

eine erstmalige umfassende Untersuchung der Umweltaspekte, der Umweltauswirkungen und der Umweltleistung im Zusammenhang mit den Tätigkeiten, Produkten und Dienstleistungen einer Organisation

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10
Q

Umweltprogramm

A

eine Beschreibung der Maßnahmen, Verantwortlichkeiten und Mittel, die zur Verwirklichung der Umweltzielsetzungen und -einzelziele getroffen, eingegangen und eingesetzt wurden oder vorgesehen sind, und der diesbezügliche Zeitplan

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11
Q

Umweltzielsetzung

A

ein sich aus der Umweltpolitik ergebendes und nach Möglichkeit zu quantifizierendes Gesamtziel, das sich eine Organisation gesetzt hat

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12
Q

Umwelteinzelziel

A

eine für die gesamte Organisation oderTeile davon geltende detaillierte Leistungsanforderung, die sich aus den Umweltzielsetzungen ergibt und festgelegt undeingehalten werden muss, um diese Zielsetzungen zu erreichen

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13
Q

Umweltmanagementsystem

A

der Teil des gesamten Managementsystems, der die Organisationsstruktur, Planungstätigkeiten, Verantwortlichkeiten, Verhaltensweisen, Vorgehensweisen, Verfahren und Mittel für die Festlegung, Durchführung, Verwirklichung, Überprüfung und Fortführung der Umweltpolitik und das Management der Umweltaspekte umfasst

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14
Q

bewährte Umweltmanagementpraktiken

A

die wirkungsvollste Art der Umsetzung des Umweltmanagementsystemsdurch Organisationen in einer Branche, die unter bestimmten wirtschaftlichen und technischen Voraussetzungen zu besten Umweltleistungen führen kann

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15
Q

wesentliche Änderung

A

jegliche Änderungen in Bezug aufBetrieb, Struktur, Verwaltung, Verfahren, Tätigkeiten, Produkte oder Dienstleistungen einer Organisation, die bedeutende Auswirkungen auf das Umweltmanagementsystem der Organisation, die Umwelt oder die menschliche Gesundheithaben oder haben können

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16
Q

Umweltbetriebsprüfung

A

die systematische, dokumentierte, regelmäßige und objektive Bewertung der Umweltleistung einer Organisation, des Managementsystems und der Verfahren zum Schutz der Umwelt

17
Q

Betriebsprüfer

A

eine zur Belegschaft der Organisation gehörende Person oder Gruppe von Personen oder eine organisationsfremde natürliche oder juristische Person, dieim Namen der Organisation handelt und insbesondere die bestehenden Umweltmanagementsysteme bewertet und prüft, ob diese mit der Umweltpolitik und dem Umweltprogramm der Organisation übereinstimmen und ob die geltenden umweltrechtlichen Verpflichtungen eingehalten werden

18
Q

Umwelterklärung

A

die umfassende Information der Öffentlichkeit und anderer interessierter Kreise mit folgenden Angaben zur Organisation:

a) Struktur und Tätigkeiten,
b) Umweltpolitik und Umweltmanagementsystem,
c) Umweltaspekte und -auswirkungen,
d) Umweltprogramm, -zielsetzung und -einzelziele,
e) Umweltleistung und Einhaltung der geltenden umweltrechtlichen Verpflichtungen gemäß Anhang IV

19
Q

aktualisierte Umwelterklärung

A

die umfassende Information der Öffentlichkeit und anderer interessierter Kreise, die Aktualisierungen der letzten validierten Umwelterklärung enthält, wozu nur Informationen über die Umweltleistung einer Organisation und die Einhaltung der für sie geltenden umweltrechtlichen Verpflichtungen gemäß Anhang IV gehören

20
Q

Umweltgutachter

A

a) eine Konformitätsbewertungsstelle im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 oder jede Vereinigung oderGruppe solcher Stellen, die gemäß der vorliegenden Verordnung akkreditiert ist; oder
b) jede natürliche oder juristische Person oder jede Vereinigung oder Gruppe solcher Personen, der eine Zulassung zur Durchführung von Begutachtungen und Validierungen gemäß der vorliegenden Verordnung erteilt worden ist

21
Q

Organisation

A

Gesellschaft, Körperschaft, Betrieb, Unternehmen, Behörde oder Einrichtung bzw. Teil oder Kombinationhiervon, innerhalb oder außerhalb der Gemeinschaft, mit oder ohne Rechtspersönlichkeit, öffentlich oder privat, miteigenen Funktionen und eigener Verwaltung

22
Q

Standort

A

ein bestimmter geografischer Ort, der der Kontrolle einer Organisation untersteht und an dem Tätigkeitenausgeführt, Produkte hergestellt und Dienstleistungen erbracht werden, einschließlich der gesamten Infrastruktur, aller Ausrüstungen und aller Materialien; ein Standort ist diekleinste für die Registrierung in Betracht zu ziehende Einheit

23
Q

Cluster

A

eine Gruppe von voneinander unabhängigen Organisationen, die durch ihre räumliche Nähe oder ihre geschäftlichen Tätigkeiten miteinander in Beziehung stehen und zusammenwirkend ein Umweltmanagementsystem anwenden

24
Q

Begutachtung

A

eine von einem Umweltgutachter durchgeführte Konformitätsbewertung, mit der festgestellt werdensoll, ob Umweltprüfung, Umweltpolitik, Umweltmanagementsystem und interne Umweltbetriebsprüfung einer Organisation sowie deren Umsetzung den Anforderungen dieser Verordnung entsprechen

25
Validierung
die Bestätigung des Umweltgutachters, der die Begutachtung durchgeführt hat, dass die Informationen undDaten in der Umwelterklärung einer Organisation und die Aktualisierungen der Erklärung zuverlässig, glaubhaft undkorrekt sind und den Anforderungen dieser Verordnung entsprechen
26
Durchsetzungsbehörden
zuständige Behörden, die von den Mitgliedstaaten dazu bestimmt wurden, Verstöße gegen dasgeltende Umweltrecht aufzudecken, zu verhüten und aufzuklären sowie erforderlichenfalls Durchsetzungsmaßnahmenzu ergreifen
27
Umweltleistungsindikator
ein spezifischer Parameter, mitdem sich die Umweltleistung einer Organisation messen lässt
28
kleine Organisationen
a) Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen im Sinne der Empfehlung 2003/361/EG derKommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definitionder Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen, oder b) lokale Behörden, die für weniger als 10000 Einwohner zuständig sind, oder sonstige Behörden, die weniger als 250 Personen beschäftigen und die entweder über einen Jahreshaushalt von höchstens 50 Mio. EUR verfügenoder deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 43 Mio. EUR beläuft
29
Sammelregistrierung
eine einzige Registrierung aller oder einiger Standorte einer Organisation mit verschiedenen Standorten in einem oder mehreren Mitgliedstaaten oder Drittländern
30
Akkreditierungsstelle
eine nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 benannte nationale Akkreditierungsstelle, die für die Akkreditierung und Beaufsichtigung der Umweltgutachter zuständig ist
31
Zulassungsstelle
eine nach Artikel 5 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 benannte Stelle, die für die Zulassung und Beaufsichtigung von Umweltgutachtern zuständig ist.