Begrifflichkeiten zu Grundrechten Flashcards
(73 cards)
Autonomer Bereich der Privatheit
APR
Umfasst das Privatleben sowie den häuslichen und familiären Lebensbereich, den man von fremden verborgen hält z.B. Kontostand oder Wohnort.
Enge Persönliche Bereich und Recht auf Selbstbestimmung
APR
Bezieht sich auf Festlegung der eigenen Identität z.B. Lebensentwurf, Sexualität etc.
Privatsphäre
APR
Jeder hat das Befugnis sich zurückzuziehen, und für sich zu bleiben. Dieses Recht endet nicht an der eigenen haustür, sondern gilt auch in der Außenwelt.
Intimsphäre
APR
Schließt die innersten Gedanken- und Gefühlswelt ein und erfasst höchstpersönliche Informationen. Bsp. Tagebuchaufzeichnungen, Selbstgespräche, Sexualleben etc.
Intimsphäre / Intimbereich
APR
Geistig / Körperlich
Ein Eingriff in die Intimsphäre ist nicht zulässig, in den Intimbereich stehen hohe Hürden in dem Weg.
Durchsuchung / Untersuchung
APR
Durchsuchung auf der Körperfläche, meistens mit Kleidern an (nur von PVB).
Untersuchen passiert in Körtperöffnungen, meistens ohne Kleider (nur von Arzt).
Entwicklungsoffenes Grundrecht
APR
Diese Grundrechte wandeln sich aufgrund von gesellschaftlicher Veränderungen.
Diese Anpassungen erfolgen durch das BVvfG.
Beispiel: Allgemeine Persönlichkeitsrecht
Verfassungsimmanente Schranke
In einem GG-Artikel sind keine konkrete Angaben zur Einschränkung zu finden.
Art und Inhalt der Beschränkung sind ungeschrieben und ergeben sich aus dem Wesensgehalt des Grundrechts selbst und der Werteordnung des Grundgesetzes.
Beispiel: Gleichberechtigung von Mann und Frau
Auffanggrundrecht
Freie Entfaltung der Persönlichkeit, Allgemeine Handlungsfreiheit
Spielt immer dann eine Rolle, wenn auf kein spezielleres Grundrecht zurückgegriffen werden kann, gibt es jedoch eins, wird auf dieses zurückgegriffen.
Alle Grundrechte außer der Freien Entfaltung der Persönlichkeit und die Allgemeine Handlungsfreiheit sind speziellere Grundrechte.
Hauptfreiheitsrecht
Allgemeine Handlungsfreiheit
Soll allgemein freies Denken und Handeln ermöglichen und so Menschen das Recht einräumen, ihr Leben so zu gestalten, wie sie es möchten.
Beispiel: Allgemeine Handlungsfreiheit
Sittengesetz
Allgemeine Handlungsfreiheit
Summe aller sittlichen Normen, welche die Allgemeinheit als richtig und für ein reibungsloses Zusammenleben als notwendig erkennen.
Eigentum / Besitz
Eigentum
Eigentum bezeichnet die rechtliche Herrschaft über eine Sache.
Besitz bezeichnet die tatsächliche Herrschaft über eine Sache.
Positive / Negative Meinungsfreiheit
Meinungsfreiheit
Positive Meinungsfreiheit: Jeder hat das Recht, seine Meinungen, Ansichten und Werturteile zu äußern und zu verbreiten.
Negative Meinungsfreiheit: Jeder hat das Recht, Meinungen nicht zu äußern und nicht zu verbreiten sowie den Empfang der Mienung zu verweigern.
Meinung
Meinungsfreiheit
Eine Meinung ist (in Abgrenzung zur Tatsachenbehauptung) ein persönliches Werturteil, das nicht überprüft werden kann.
Meinungsfreiheit Schranken
Meinungsfreiheit
Allgemeine Gesetze: Gesetze, die dem Schutz eines Rechtsguts dienen.
Schutz der Jugend: vgl. Jugendschutzgesetz.
Recht der persönlichen Ehre: Die Meinungsfreiheit endet, wo gemäß des gestzlichen normierten Rahmens, die Ehre anderen Personen verletzt wird.
Informationsbeschaffung
Geschützt wird die aktive Beschaffung von Informationen und die passive Entgegennahme von Informationen.
Verboten ist die Zwangsberieselung mit Informationen.
Merkmale Menschenrechte
- Unverletzlich
- Unverlierbar
- Unteilbar
- Angeboren
- Vorstaatlich
- Universell
- Individuell
Menschen / Bürgerrechte
Menschenrechte: für alle natürlichen Personen.
Bürgerrechte: für alle natürliche Personen mit deutscher Staatsbürgerschaft.
Manche Bürger- / Menschenrechte gelten auch für inländisch juristische Personen.
Natürliche Person
Ist ein Mensch in seiner Funktion als Rechtssubjekt, also jemand, der Rechte und Pflichten hat.
(Inländisch) Juristische Person
Sind Personenvereinigungen z.B. Eingetragene Vereine, Stiftungen, Aktiengesellschaften.
Abwehrrechte Definition
Grundrechte sind Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat, d.h. sie schützen den Freiheitsraum des Einzelnen vor Übergriffen der öffentlichen Gewalt.
Abwehrrechte Unterteilung
Freiheitsrecht: Rechte die dem Menschen es erlauben eigenständig handeln zu können z.B. Meinungsfreiheit Art. 5 (1) GG
Gleichheitsrechte: Rechte die dem Menschen ausdrücklich eine Gleichbehandlung garantieren z.B. Gleicheit vor dem Gesetz Art. 3 (1) GG
Schutz und Unverletzlichkeitsrecht: Rechte die das Individuum vor Eingriffen durch die Staatsgewalt Schützen und den Staat verpflichtet, tätig zu werden, wenn Dritte in bestimmte Rechtsgüter des Einzelnen eingreifen z.B. körperliche Unversehrtheit Art. 2 (2) GG
Grundrechtsgleiche Rechte
Können wie Grundrechte, von jedem, vor dem Bundesverfassungsgericht eingeklagt werden.
- Widerstandsrecht Art. 20 (4) GG
- Gleichstellung als Staatsbürger Art. 33 GG
- Wahl Art. 38 GG
- Unzulässigkeit von Ausnahmegerichten Art. 101 GG
- Grundrecht vor Gericht Art. 103 GG
- Freiheitsbeschränkung- / entziehung Art. 104 GG
Römisches Naturgesetz
Natürliche gesellschaftliche Ordnung ohne “staatliche” Vorgaben.
Danach kam das natürliche Recht.